Sehe ich zwar ähnlich, aber ist nicht absolut sicher.
Was immer geht, ist den Anhang mit der Karte neben dir zu haben (Ausdruck / seperates Fenster) und in deinem OSM-Editor das freihändig nachzeichnen.
Übrigens sind die Grenzen von Naturschutzgebieten an allen Wegen mit grünen Tafeln gekennzeichnet. Das kann man vor Ort problemlos erfassen. Da Nationalparks in ihren wesentlichen Teilen ja auch eine Form von Naturschutzgebieten sind sollte das dort ebenso gehen.
Problematisch sind nur Bereiche, die nicht direkt Naturschutzgebiete sind, sondern für die es ‘nur’ Entwicklungs-Beschränkungen gibt, die sich auf die Zugehörigkeit zum Gebiet des Nationalparks gründen. In der Verordnung zum Nationalpark Eifel wird z.B. ein Zeithorizont von 30 Jahren genannt.
Kann man nicht das dann auch so interpretieren, das die Grenzen der Schutzgebiete, die z.B. unter LUIS-BB veröffentlicht werden, eben jenen Anhängen entsprechen? Die LUIS-BB- Daten sind ja die, die auch im WMS-Dienst des LUGV genutzt werden, die ans BfN gehen ect.
Da wäre ich vorsichtig. Denn es greift nicht nur das Urheberrecht sondern evtl auch Datenbankrecht. Sprich auch ungeschützte Inhalte einer DB können übers Datenbankrecht geschützt sein
Auf die Grenzschilder würde ich mich nicht verlassen, diese stehen nicht immer genau an der Grenze, sondern oft da, wo sie vom Publikumsverkehr wahrgenommen werden. Hilfreich wären am ehesten textliche Beschreibungen der Grenze, die wird es aber in den aller seltensten Fällen geben. Von Biosphärenreservat Spreewald gibt es z.B. eine solche, ist aber 1990 anhand einer abstrusen Karte erstellt worden, die reichlich Fehler enthält. Die Verordnungen zu den Großschutzgebieten, die 1990 als letzte Amtshandlung von der damaligen DDR-Volkskammer beschlossen wurden, haben übrigens Landesgesetzcharakter(wegen Einigungsvertrag); das aber nur am Rande.
Berchtesgaden hab ich mal gemacht, soweit ichs legal hinbekommen hab (Wir brauchen mehr Flurnamen, um Gesetzestexte zu interpretieren “Sie folgt dieser Gemarkungsgrenze nach Nordosten bis zum Gr.St.Nr. 94 am Flinsriegel. Sie springt dann geradlinig abwärts nach Nordosten zur Almgrenze am Scharitzkehlbachl”).
Wenn sich bitte ein Naturschutzkundiger der Relation 2343973 annehmen könnte und Tags wie protect_class oder nature-protected-area zu korrigieren. Hab jetzt nur mal “boundary = national_park” von irgendeinem Wattenmeer-Park abgeschrieben.
Stimmt. Wir haben bei uns auch kuriose Varianten: In meinem Umfeld gibt es 2-3 NSG’s da gibt es einerseits eine Beschreibung der der Grenze im Text (in diesem Fall Benennung der Flurstücke) und andererseits die Karte. Das Krasseste ist: in der Textbeschreibung ist ein kompletter langgestreckter See NSG, in der dazugehörigen Karte nur 1/5 (der Südzipfel des Sees). Der Beschilderung nach ist dieses NSG rein praktisch nicht zu digitalisieren.
Der Unteren Naturschutzbehörde zu Folge ist der “kleinste Nenner” relevant, und als solches wird die veröffentlichte NSG-Grenze angesehen, auch wenn dadurch 4/5 des betreffenden Sees plötzlich kein NSG mehr sein sollen… Solche Fälle kommen meines Wissens öfters vor.
Meine Erkenntnis derzeit ist: um eine halberwegs sichere Grenze in einer Karte darzustellen greife ich Immer auf die offiziellen Grenzen des Landes zurück…
Ich hab es so im Gefühl, daß der ganze Prozess um Inspire, OpenGeoData und nun die wohl kommende Freigabe der Geodaten des Bundes auch Druck auf die Landesbehörden üben wird und im Ergebniss dessen eine Freigabe von entsprechenden Geo-Daten der Bundesländer erfolgen wird.
Nationalpark Eifel ist drin, Relation 2345991. Quelle ist der georeferenzierte Anhang 1 aus der entsprechenden Verordnung, siehe Post #9 für den Link. Bitte schaut mal drüber und passt an, was nicht ok ist. Wer viel Zeit und Lust hat, kann gerne einzelne Abschnitte gegen möglicherweise passende Grenzen austauschen.
Sieht für mich mich auf den ersten groben Blick gut aus. Paßt zu dem was ich kenne. Beim genaueren betrachten (kenne nur den Südteil des Nationalparks), ist mir aufgefallen, das der Bereich bei der deutsch/belgischen Grenze nicht mit der Grenze übereinstimmt. Das müßte dort aber so sein. An einigen Stelle ragt die NP-Grenze sogar nach Belgien hinein, was keinesfalls sein kann. Jedenfalls kann man in dem Bereich der Grenze, die Nationalparkgrenze deckungsgleich zur Staatsgrenze ziehen.
Die Karte enthält geografische Koordinaten - wäre somit ideal.
Die Frage ist jetzt allerdings noch, ob die Kartendaten lizenzrechtlich unbedenklich nach OSM übernommen werden können.
Nein - der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist zu (geschätzten) 90% noch nicht erfaßt.
Ja - ansonsten sieht es aber sehr gut aus … was auch ich sehr gut finde.
Hallo, auch wenn ich gerade alles gelesen habe, so richtig schlau bin ich nicht. Kann ich nun die Daten vom BfN verwenden oder nicht? Ich denke, neben Nationalparks sind auch NSGs, Vogelschutzgebiete, etc. interessant, was zumindest vom BfN angeboten wird. Hat da schon mal jemand nachgefragt, ob die die Geodaten aller Arten von Schutzgebieten an OSM weitergeben würden?
Das Thema “Datenfreigabe / Lizensierung” soll auf der Oktober-INSPIRE-Konferenz diskutiert werden.
Der User DD1GJ wollte anschließend über den Diskussionsstand / das Ergebnis berichten …
Gruß Klaus
PS: Aber du kannst, wenn du Lust hast, den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (anhand der Karten zum entsprechenden Gesetz) erfassen.