Deutsche Nationalparks

Hallo,

zum Nationalpark “Unteres Odertal”

die offizielle Schutzgebietsgrenze und die Darstellung weichen z.T. deutlich voneinander ab. Ich habe mir beide Datenquellen mal übereinandergelegt. Die Grenze als solche ist im Prinzip vollständig. Ich weiß nun nur nicht, wie man die korrekte Grenze lizenzrechtlich sauber ins OSM bekommt.

Sven

Woher bekommt man denn die Koordinaten eines Nationalparkumrisses (lizenzrechtlich sauber)?

Ich wohne übrigens in direkter Nähe zum Nationalpark Eifel und habe da auch mal ein bisschen was gemappt, aber eben nicht die Nationalparkgrenze, die ja nicht sichtbar ist.

Gruß
unixasket

Guten Morgen,

Also in Brandenburg wäre es das LUGV. Das betrifft auch die anderen Grenzen: Naturparke, Biosphärenreservate, NSG’s ect. Nun, ob die Bereitschaft des Landes Brandburg da ist, die Daten for OSM herauszurücken, weiß ich nicht.

Zu Schutzgebietsgrenzen in Brandenburg allgemein: Die rechtsverbindlichen Grenzen sind im Schutzbebietskataster auf Basis der ALK (Stand zu einem bestimmten Stichtag) abgelegt. Für Darstellungen auf Karten, z.B. einer TK10 existieren unterschiedliche Ableitungs- und Generalisierungsrichtlinien.

Das Problem nun ist, daß die ALK sich ständig verändert, daß sie ständig in Bereichen Brandenburgs verfeinert wird. Eine Weitere Sache ist, daß die ALK in siedlungefreien Arealen öfteres nicht zur realen Situation der Landschaft passt (das hat was damit zu tun, wie die ALK entstanden ist) und somit auch die jeweilige Schutzgebietsgrenze nicht stimmen muß.

Wäre das mal nicht was für OSM, an Staatliche Stellen heranzutreten, um solche Grenzen einpflegen zu dürfen?

Sven

Die Grenzen des Nationalparks Eifel sind in der Verordnung über den Nationalpark Eifel bzw. deren Anlagen festgelegt - da schlägt wieder § 5 UrhG zu. Maßgeblich ist das Flurstückverzeichnis (Anlage 2), mit dem wir in der Praxis natürlich nichts anfangen können, aber die Karte in Anlage 1 sollte für unsere Zwecke reichen.
Bei den anderen Nationalparks sollte die Situation ähnlich sein.

Das ist eine gute Frage - für den Nationalpark Eifel gibt es sogar die Geodaten: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/downloads
Leider sind die Daten nicht kompatibel zu OSM-Lizenz - siehe auch hier: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=15768

Gruß Klaus

ich hab den mMn wichtigsten Teil hierhin kopiert:

Wenn es irgendwie gelingt, einen Generalhinweis im OSM-WIKI hinzukriegen (Geographische Daten wurden von …Liste… zur Verfügung gestellt") und dieser dann von den “Spendern” akzeptiert wird, haben wir ja noch ne Chance. Und wenn jemand eine Spezialkarte mit Schutzgebieten erstellt, DANN kann/sollte er nochmal extra drauf hinweisen.

Hoffen wir mal auf den Herbst
Gruss
Walter

Du meinst so? Abschnitt “Mitwirkende”
http://www.openstreetmap.org/copyright
Zu finden auf osm.org, links unter Urheberrecht+Lizenz

genau, aber der Knackpunkt ist ja, dass die “Spender” sowas als ausreichend akzeptieren.

Bei Karten als Anlagen muss man vorsichtig sein. Die zugrundeliegende Karte (hier die TK50) kann durchaus dem Urheberrecht (hier LVermA NRW, Bonn 2004) unterliegen. Lediglich die sich direkt auf die Verordnung beziehende ergänzten Teile können unter die Gemeinfreiheit nach §5 fallen.

Edbert (EvanE)

Wenn keinem was besseres einfällt, mal ich die Tage mal den Nationalpark Berchtesgaden von der freigegebenen 1:500000 ab.

Da ist im Norden die Grenze nur auf ein paar km genau zu sehen (in den anderen Richtungen ist die Grenze auch Staatsgrenze). Die detaillierte Beschreibung im Text der Nationalparkverordnung und ein bisschen Wissen wie “Das Skigebiet gehört nicht dazu” hilft vielleicht beim Zeichen…

Grüße, Max

Also, ich hatte das so ähnlich für die Naturschutzgebiete im Saarland gemacht, d.h. bestehende Verordnungen als Basis verwendet, die Karten im Anhang georeferenziert und dann ausschließlich die recht grob eingezeichneten Umrisse nach OSM übertragen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das sauber ist. Wenn nur Flurnamen vorliegen wird die Sache schon schwieriger.

Wenn man den Anhang der offiziellen Verordnung nimmt und daraus lediglich die farbig markierten Bereiche georeferenziert, bezieht man sich ausschließlich auf die Daten der Verordnung und nicht auf die zur Verdeutlichung als Layer drunterliegende möglicherweise geschützte TK50. Der Anhang, insbesondere die farbigen Teile ist eben wesentlicher Teil der Verordnung, ohne ihn wüßte man ja nicht, wo das NSG liegt.

Urhg §5 (1): Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Sehe ich zwar ähnlich, aber ist nicht absolut sicher.

Was immer geht, ist den Anhang mit der Karte neben dir zu haben (Ausdruck / seperates Fenster) und in deinem OSM-Editor das freihändig nachzeichnen.
Übrigens sind die Grenzen von Naturschutzgebieten an allen Wegen mit grünen Tafeln gekennzeichnet. Das kann man vor Ort problemlos erfassen. Da Nationalparks in ihren wesentlichen Teilen ja auch eine Form von Naturschutzgebieten sind sollte das dort ebenso gehen.

Problematisch sind nur Bereiche, die nicht direkt Naturschutzgebiete sind, sondern für die es ‘nur’ Entwicklungs-Beschränkungen gibt, die sich auf die Zugehörigkeit zum Gebiet des Nationalparks gründen. In der Verordnung zum Nationalpark Eifel wird z.B. ein Zeithorizont von 30 Jahren genannt.

Edbert (EvanE)

Kann man nicht das dann auch so interpretieren, das die Grenzen der Schutzgebiete, die z.B. unter LUIS-BB veröffentlicht werden, eben jenen Anhängen entsprechen? Die LUIS-BB- Daten sind ja die, die auch im WMS-Dienst des LUGV genutzt werden, die ans BfN gehen ect.

fragt sich Sven

Da wäre ich vorsichtig. Denn es greift nicht nur das Urheberrecht sondern evtl auch Datenbankrecht. Sprich auch ungeschützte Inhalte einer DB können übers Datenbankrecht geschützt sein

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankherstellerrecht

Genau das meinte ich, danke für die Präzisierung.

Auf die Grenzschilder würde ich mich nicht verlassen, diese stehen nicht immer genau an der Grenze, sondern oft da, wo sie vom Publikumsverkehr wahrgenommen werden. Hilfreich wären am ehesten textliche Beschreibungen der Grenze, die wird es aber in den aller seltensten Fällen geben. Von Biosphärenreservat Spreewald gibt es z.B. eine solche, ist aber 1990 anhand einer abstrusen Karte erstellt worden, die reichlich Fehler enthält. Die Verordnungen zu den Großschutzgebieten, die 1990 als letzte Amtshandlung von der damaligen DDR-Volkskammer beschlossen wurden, haben übrigens Landesgesetzcharakter(wegen Einigungsvertrag); das aber nur am Rande.

Sven

Hallo Sven

Das sollte klar sein.
Aber die Schilder sind immerhin ein Anfang, sozusagen eine Minimal-Version.

Edbert (EvanE)

Berchtesgaden hab ich mal gemacht, soweit ichs legal hinbekommen hab (Wir brauchen mehr Flurnamen, um Gesetzestexte zu interpretieren “Sie folgt dieser Gemarkungsgrenze nach Nordosten bis zum Gr.St.Nr. 94 am Flinsriegel. Sie springt dann geradlinig abwärts nach Nordosten zur Almgrenze am Scharitzkehlbachl”).

Wenn sich bitte ein Naturschutzkundiger der Relation 2343973 annehmen könnte und Tags wie protect_class oder nature-protected-area zu korrigieren. Hab jetzt nur mal “boundary = national_park” von irgendeinem Wattenmeer-Park abgeschrieben.

Grüße, Max

Stimmt. Wir haben bei uns auch kuriose Varianten: In meinem Umfeld gibt es 2-3 NSG’s da gibt es einerseits eine Beschreibung der der Grenze im Text (in diesem Fall Benennung der Flurstücke) und andererseits die Karte. Das Krasseste ist: in der Textbeschreibung ist ein kompletter langgestreckter See NSG, in der dazugehörigen Karte nur 1/5 (der Südzipfel des Sees). Der Beschilderung nach ist dieses NSG rein praktisch nicht zu digitalisieren.
Der Unteren Naturschutzbehörde zu Folge ist der “kleinste Nenner” relevant, und als solches wird die veröffentlichte NSG-Grenze angesehen, auch wenn dadurch 4/5 des betreffenden Sees plötzlich kein NSG mehr sein sollen… Solche Fälle kommen meines Wissens öfters vor.

Meine Erkenntnis derzeit ist: um eine halberwegs sichere Grenze in einer Karte darzustellen greife ich Immer auf die offiziellen Grenzen des Landes zurück…

Ich hab es so im Gefühl, daß der ganze Prozess um Inspire, OpenGeoData und nun die wohl kommende Freigabe der Geodaten des Bundes auch Druck auf die Landesbehörden üben wird und im Ergebniss dessen eine Freigabe von entsprechenden Geo-Daten der Bundesländer erfolgen wird.

Sven