Die rechtliche Relevanz dĂŒrfte schwierig sein. Das Schild ist in der StVO wahrscheinlich nicht vorgesehen. Die Unterscheidung zwischen (zĂŒgigen) FuĂgĂ€ngern, Nordic Walking AusĂŒbern und Joggern (die durch die Beschilderung nicht verboten sind) dĂŒrfte schwierig sein.
Oder sollen alle Personen mit zwei Stöcken ausgesperrt werden? Dann wÀren auch Gehhilfen verboten, was ja nicht sein darf (Grundgesetzt: Keiner darf wegen ⊠benachteiligt werden) und wahrscheinlich auch nicht gewollt ist.
Dann bleibt natĂŒrlich die Frage, ab wann eine Person mit zwei Stöcken Nordic Walking ausfĂŒhrt? Ist das eine Frage der Geschwindigkeit? Ist jemand bis 5 km/h noch ein FuĂgĂ€nger, darĂŒber ein Sportler? Radfahrer, die ihr Rad schieben, gelten in DE ja z.B. rechtlich als FuĂgĂ€nger.
Wie gesagt halte ich die Abgrenzung zu FuĂgĂ€ngen und Joggern fĂŒr Ă€uĂerst problematisch.
Wie sieht es dort mit Radfahren, Joggen, Inline-Skating (rechtlich sind das in DE FuĂgĂ€nger) aus? Alle drei Gruppen sind im Ansatz deutlich schneller als durchschnittliche FuĂgĂ€nger (4-5 km/h). Wie ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit in DE definiert?
PS: Ich halte Leute, die mit ihren Stöcken rumzappeln, auch fĂŒr problematisch und mache soweit es geht einen groĂen Bogen um die, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin. Aber wie man die rechtlich sauber vom Rest der Leute, die zu FuĂ unterwegs sind abgrenzen will, ist mir ein RĂ€tsel.
PS2: Interessant wĂ€re auch eine BegrĂŒndung fĂŒr dieses Verbot. Das muss ja irgendwo beschlossen worden sein.
Nach dem Bild handelt es sich um eine âRasenflĂ€cheâ, deren âdurchlöchern mit Walkingstöckenâ verboten werden soll (neben dem ersten âVerbotâ)
LÀrmschutz. Als das erste mal die örtliche Walkergruppe sechzigstöckig bei mir vorbeikam, dachte ich, es kÀme ein Kettenfahrzeug. Das Problem hat sich aber erledigt, inzwischen sind die zu dritt oder viert, der Rest hat sich eine andere Trendsportart gesucht
Wenn das wie deine Interpretation (RasenflĂ€che) gedacht ist, mach das natĂŒrlich Sinn den Zugang mit Stöcken zu untersagen.
Dann dĂŒrften nur gröĂere Gruppen (10 und mehr Personen) verboten sein. Weil Einzelne (1-3 Personen) kaum wesentlichen LĂ€rm verursachen werden/können. Das gilt aber fĂŒr andere Sportler, die in gröĂeren Gruppen auftreten in Ă€hnlicher Weise.
Sowas ist garnichtmal sooo selten. Am KlĂnovec (Keilberg) im Erzgebirge z.B. bilden die Skipisten den Namen des hieĂigen Skivereins (ÄSV) http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a3/Pano_keilberg_fichtelberg.jpg (ganz links)
Sieht leider nur aus der Perspektive gut aus, von oben ists nur mit sehr viel Fantasie zu erkennen.
Und damit die amerikanischen Piloten im 2. Weltkrieg nach einer AtlantikĂŒberquerung trotz ihrer mangelhaften Geographiekenntnisse wussten, wo sie in Europa ankamen, habe die Iren ihnen âHinweisschilderâ gebastelt. Dies http://www.openstreetmap.org/browse/way/178242472 ist auf Valentia Island noch heute sichtbar