Microsoft zensiert Luftbilder

Wir reden über Luftbilder in einem Forum, in dem Luftbilder typischerweise verwendet werden um Landkarten zu erstellen.

Falls es dir nur um ein leider viel zu häufig anzutreffendes “Zensur” - Geplärre geht, dann bitte ich um Entschuldigung, dich in ein Gespräch verwickelt und deine Zeit verschwendet zu haben.

Ich versuche rauszukriegen, ob ich nach dem “Abmalen” eines bei Bing verzerrten Bereiches mit dem tag “landuse=military” Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt mache.

Ja und nun? Versuch dich bei der nächsten Geschwindigkeitkeitsübertretung im Strassenverkehr mal darauf zu berufen, dass du nur “mitgeschwommen” bist.

Gruss Christian

Naja nachdem die entsprechenden Stellen (Bundeswehr & Verteidigungsministerium) ja bisher schon keine eindeutige Antwort gegeben haben, ob sie überhaupt die Verpixelung angeordnet haben bzw ja schon klar gesagt haben, dass es von ihnen keine Anweisung gab, könnten wir ja auch mal anders fragen und somit ganz offiziell nachfragen, wie die Rechtslage ist, da wir ja alle nur Hobby Mapper sind und nicht alle Gesetze dazu kennen können.

Soweit ich weiß hat sich bisher noch keine offizielle Stelle, weder national noch international bei OSM gemeldet und uns aufgefordert, bestimmte Militärgebiete aus den OSM Daten zu entfernen. Oder hat jemand Infos, dass es solche Anordnungen schon mal gab ?

So interpretiere ich das Gesetz, es soll Grundeigentum beschränkt werden.
Wenn es sich um Eigentum der Bundeswehr handelt, dann braucht sie das nicht.
Vielleicht sollten wir jemanden fragen, der sich damit auskennt? :wink:

Und wie soll ich mich dann an ein mögliches Verbot halten?
Dazu muss ich doch erst einmal wissen, wo so ein Schutzbereich ist.

Du könntest jemanden bitten dich bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. :wink:
Dann haben wir einen konkreten Fall, über den wir diskutieren können und sind danach hoffentlich schlauer. :stuck_out_tongue:
Nicht wirklich ernst gemeint. :wink:

Gruß,
Mondschein

Stellt dir mal vor, du hast “auf Arbeit” eine besondere Art von Berufsbekleidung an, so mit “Stücken” oder “Klappen” auf den Schultern.

Und deine Aufgabe ist es, den Verwendungszweck bestimmter Grundstücke im Einflussbreich deines Arbeitgebers geheim zu halten.

Und nun kommt eine Anfrage rein, ob das Verzerren von öffentlich verfügbaren Luftbildern wohl auf dein Verlangen im Interesse der Geheimhaltung geschah?

Was antwortest du?

Da sagst du was! Kannst du mir mal bei Gelegenheit die Kontaktdaten schicken, ich müsste “bei OSM” auch mal was fragen …

Gruss Christian

OSMF oder wer auch immer soll ruhig gegen Microsoft klagen. Ich hoffe nur, dass sie nicht durchkommen mit der Klage, sonst sehe ich für OSM schwarz. Wenn MS schon für paar zweckentfremdete Linien belangt wird, kann OSM sicher gleich die nächsten Klagen von tomtom oder navteq erwarten, dann können wir das ding zumachen.

Also die OpenStreetMap Foundation hat eine Webseite mit Kontakdaten und Kontakadresse

http://blog.osmfoundation.org/contact/

Man sollte annehmen, dass eine offizielle Stelle oder auch eine Firma oder auch ein Sponsor oder wer auch immer ein Anliegen hat, diese Seite und Adressen findet und sich dort hinwendet …

Und ich denke auch wenn es irgendeine offizielle Anfrage gibt, würde die OpenStreetMap Foundation dies dann auch an die Community weitergeben.

Ich zumindest habe nichts von Klagen gesagt. Ich sagte nur, man sollte MS, zu denen es ja schon wegen BING und dem OSM Gründer eine etwas besondere Beziehung gibt, nur darauf hinweisen, dass unsere Lizenz auch für sie Gültigkeit hat, das kann durchaus in einem freundlichen und partnerschaftlichen Gespräch erfolgen.

… Mensch bist du naiv oder hab’ ich in meiner Jugend zu viele “Akte X” Folgen gesehen.

Versuch doch mal “deiner besseren Hälfte” so gegen Anfang Dezember zu verklickern, dass du dich natürlich an die Abmachung “Wir schenken uns nix gegenseitig.” zu halten gedenkst, sie aber doch bitte bis Jahresende nicht an “das dritte Fach von oben im Schlafzimmerschrank” gehen solle …

Sprich: Wenn es denn um geheimzuhaltendes Objekt geht, dann ist die Bitte/Aufforderung an “OSM” nach Löschung/Maskierung gleichbedeutend mit Enttarnung.

Das glaube ich auch.

Gruss Christian

Wir sehen aber auf den Luftbildern gar nicht das dritte Fach von oben im Schlafzimmerschrank, egal in welcher Kaserne. Das lässt die Perspektive nicht zu

Unwissen schützt vor Strafe nicht …
Oder bist du irgendwo semi-öffentlich als Kartograph registriert, so dass die im Gesetz aufgeführte “zuständige Bundesbehörde” eine Chance gehabt hätte, dich zu kontaktieren und über ihre Wünsche zu informieren?

Gruss Christian

Wenn man den Angaben aus dem Verteidigungsministerium glauben darf, “verlangen” sie von niemandem eine Verpixelung. Es gibt nur “Empfehlungen”, bestimmte Bereiche zu verpixeln.

Und jetzt meine Spekulation (ausdrücklich betont: Spekulation!)
Die Bereitschaft von Unternehmen, “Empfehlungen” zu folgen, steigt in dem Maße, wie sie Geschäfte mit dem “Empfehlenden” am Laufen haben. Ohne es genau zu wissen, unterstelle ich mal, dass auch das BMVg in seinem Amtsbereich Windows und MS Office benutzt. Hier steht also für MS Geld auf dem Spiel. Für Google, Yahoo und andere nicht.

Meine Vermutung geht inzwischen in die Richtung, dass MS in vorauseilendem Gehorsam (unsere Geschäfte, unsere Geschäfte!!) beim Ministerium proaktiv angefragt hat, ob sie denn noch etwas Gutes für den Kunden tun können. Und die Bw hat gesagt: “Och joo… ihr könntet mal, wenns nicht allzuviel Mühe macht, unsere Objekte verpixeln.”

Und damits nicht allzuviel Mühe macht, hat sich der Praktikant bei Bing-Maps die military-Polygone gezogen.

Aber das ist alles Spekulation meinerseits.

… das dürfte in die richtige Richtung spekuliert sein.

Ich hatte versucht, eine Metapher für die Unmöglichkeit dafür zu bauen, irgendwas zu verstecken und gleichzeitig das Betreten/Anschauen etc. zu untersagen.

Das ist mir in deinem Fall offensichtlich gründlich misslungen.

Gruss Christian

P. S. Mein letzter Stand ist, dass es Kasernen “Stuben” gibt …

Koennen wir die von dir genannten “Angaben aus dem Verteidigungsministerium” irgendwo nachlesen?

Gruss Christian

heise.de hatte da nachgefragt

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bing-verpixelt-Militaergebiete-1435160.html

Nein, aber es geht mir aufn Keks, wie Du künstlich Probleme herbei redest. Lass es doch mal gut sein. Hier wurde noch keiner erschossen, weder in einer mit landuse=military erfassten Kaserne noch in einer ohne, weil er die Aussenumrisse erfasst hat. Und wenn die Aussenumrisse geheim wären, wäre die Veröffentlichung der Aussenumrisse mittels Verpixelungsgrenzen ja Verrat :open_mouth:
Daher betrachte ich Deine Frage

also genauso sinnfrei, wie meine Antwort auf Deinen Post. Ausser Aussenumrisse kann man ja eh in verpixelten Bereichen nichts mehr von Bing abmalen. Und wenn Du den Thread gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass mindestens ein Flughafen, Messegelände, Museum etc verpixelt wurden. Also zeichne bitte keine landuse=military ein. Überlasse das weniger paranioden Leuten, die sich vor Ort auskennen

Da unterscheiden wir uns. Wenn ich etwas in einem Medium hniterlasse, dass auch noch nach Jahrzehnten mit mir in Verbindung gebracht werden kann, dann bemühe ich mich die Worte des grossen Kulturphilosophen Dieter Nuhr zu berücksichtigen.

Gruss Christian

sorry, eventuell unklar ausgedrückt: es ging mir nur um die äussere Grenze des Geländes - nicht darum, was sich da drinnen befindet. Ob der Inhalt erfasst wird, ist in der Tat rechtlich bedenklich. Die Information “Hier ist der TÜP Lüneburger Heide und da fängt er an” ist ja wohl nicht kritisch.

Gruss
walter

Bemühen hilft leider nicht, wie man hier sieht. Du versuchst eine Rechtssicherheit zu bekommen, die es hier nicht gibt. Frag einen Anwalt. Aber selbst der wird Dir nichts genaues sagen können solange das nicht vor einem Gericht geklärt wurde. Und selbst dann, kann die nächste Instanz das wieder ganz anders sehen. Also was ausser stänkern willst Du?

Ist das jetzt wieder sowas wie “Interpretation”?

Also ich lese da:

Bundesverteidigungsministerium: Wir nix “Aufforderung”! Wir nix “Einschätzung”!

Zwischen welchen Zeilen findet der ahnungslose Leser jetzt die von “Pfad-Finder” ins Spiel gebrachte “Empfehlung”?

Gruss Christian