Microsoft zensiert Luftbilder

Wie hier http://www.bing.com/maps/?v=2&cp=51.07891252966835~13.760353511943176&lvl=17&dir=0&sty=h&where1=dresden&nwyw=1&ss=yp.undefined&form=LMLTCC ist nur noch ein Gebäude (in dem Fall das Militärmuseum) verpixelt, in der Vogelperspektive noch nicht.

Was mich an der ganzen Sache persönlich interessiert: Hat denn jemand eine schlüssige Erklärung warum es die Verpixelungen nur bei Microsoft gibt und nicht bei Yahoo, Google, Aerowest, Bund und Länder Sat Bildern ? Hat die Bundeswehr nur bei MS nachgefragt (obwohl es ja da auch unterscheidliche Angaben gibt … eine Erklärung aus dem Ministerium hat doch behauptet man habe solch eine Verpixelung überhaupt nicht angefragt) und nicht bei den anderen Anbietern ? Nicht mal bei den eigenen Leuten ?

Wie schon weiter vorn geschrieben wurde, weiß niemand warum nur MS und von wem überhaupt dazu aufgefordert wurde.

Magst du nicht mal direkt die License Working Group noch mal anmailen und fragen was das Thema macht? Allerdings habe ich bei Kommunikation mit der OSMF nicht die besten Erfahrungen. SteveC scheint hier aber auch nicht mehr helfen zu können und FOSSGIS ist eigentlich der falsche Ansprechpartner.

Auch wenn ich wie einige andere das Ausmaß nicht so dramatisch, als wie bei anderen sehe, wäre es schon gut, wenn die Community das klar stellt.

Nein.
Aber man kann auf kleinere Verstöße anders reagieren, wen man will.

Wenn sie das mit hoher Priorität bearbeitet hätten, dann wären die OSM-Polygone jetzt weg, das ist natürlich klar.
Aber sie verwenden anscheinend bei den neuen Bildern nicht die OSM-Polygone, so dass man hier zu reagieren scheint, allerdings leider nicht so schnell, wie zugesagt.

Und wie sieht es damit aus, Microsoft/Bing darauf hinzuweisen, das zu viel verpixelt wurde, z.B. Messe und Flughafen, um zumindest eine teilweise Entpixelung zu erreichen?
Fällt das dann auch unter Beihilfe zur Zensur?

Korruption und Vetternwirtschaft schadet aber notwendigerweise immer Dritten, das kann ich hier nicht erkennen, hier sind nur zwei Parteien betroffen.
Auf der einen Seite OSM bzw. der/die Mapper, von dem/denen die Polygone erstellt wurden und auf der anderen Seite Microsoft/Bing.
Wer ist jetzt der geschädigte Dritte?
Das macht doch erst Korruption und Vetternwirtschaft aus.

Gruß,
Mondschein

Der Anwender, der bei Bing nicht alles sieht, was “erlaubt” ist (falsch gepixelte Bereiche) und wir, weil wir -zumindest theoretisch- die “erlaubten” Bereiche nicht per Bing mappen können.
Letzendlich Bing selber, dann die Anwender von Bing-Software und alle, die unsere Daten verwenden.

Entweder besorgt sich MS vom Bund verlässliche Polygone oder nimmt die aus OSM -allerdings mit sauberem Quellenhinweis.

Das Nutzen der OSM-Daten als Zuarbeit von Zensurmassnahmen zu sehen, bleibt jedem selbst überlassen. Fakt ist nun mal, dass es diese Kasernen und Truppenübungsplätze gibt und diese dadurch eine Daseinsberechtigung in OSM haben (“wir taggen, was da ist”). Und weiter ist Fakt, dass jeder die Daten nutzen darf, wenn er die Spielregeln einhält. im Extremfall kloppt ein Mitarbeiter des Bundes die Dinger halt rein, wenn die das mit ihren Millonen € Rechnersystemen nicht hinkriegen.

Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden. Am liebsten wäre mir, wenn diese Sch… Verpixelung bei Bing rausfliegt. Aber das liegt nicht in unserer Macht.
Dann möchte ich aber wenigsten korrekte Areas drin haben und nicht so Sachen wie beim Stuttgarter (?) Flughafen oder in meiner Nachbarschaft erleben müssen.

Gruss
walter

Jetzt muss ich mal direkt danach fragen: Bin ich der Einzige in der Diskussion, der http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/__5.html (Absatz (2)) kennt oder nur der Einzige, der sich darum schert?

Gruss Christian

Bitte immer das ganze Gesetz lesen und verstehen!
http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2012-July/096850.html

Gruß,
Mondschein

Nein das kennen die meisten hier … das wirft ja dann die ja auch die Frage auf warum der Bund mit seinen eigenen Sat Daten und die Länder sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten :slight_smile:

Davon abgesehen wird sich der Paragraph wohl eher auf direkte Bilder und Fotos von solchen Anlagen beziehen. Für Sat Bilder dürfte es andere Vorschriften geben. Bei allem natürlich dann die Frage: für wen gelten die Gesetze ? Nur für Microsoft ? Ist das vorauseilender Gehorsam von Microsoft ? Und wie gesagt gelten die Gesetze dann etwa nicht auch für den Bund und die Länder ?

Das Gesetz nennt sich übrigens “Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)”.
Das gilt für fremdes Grundeigentum, nicht das der Bundeswehr.
Und auch nur dann, wenn so ein Gebiet zu einem Schutzbereich erklärt wurde.

Siehe auch mein Beitrag #285.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzbereichgesetz

Gruß,
Mondschein

Ich hätte mich nicht öffentlich zu Wort gemeldet, wenn ich das Gesetz nicht komplett gelesen und für relevant gehalten hätte.

Kannst du kurz skizzieren, warum ich deiner Meinung nach falsch liege?

Gruss Christian

Über das “Warum” kann ich auch nur spekulieren: Vielleicht, weil nur das “Anfertigen von Fotografien und Skizzen” unter Strafe gestellt wird und nicht die Veröffentlichung/Verbreitung derselben? :slight_smile:

Oder weil die “Ämter” schlicht von der Dynamik in dem Bereich überrollt wurden?

Warum?

Wie kommst du denn nur darauf, dass sich Bund und Länder nicht daran halten?

Ich wäre in dieses Thema nicht eingestiegen, wenn es in “meinem Revier” nicht ein Gebiet gäbe, dass mit Schildern das “Fotografieren und die bildliche Darstellung” bei Androhung einer Strafe von “bis zu 10.000 DM” verbieten würde.

Und jetzt rate mal, was sich auf der Topo-Karte des Landesvermessungsamtes findet? Nix, oder besser nichts ungewöhnliches. Nur Wiese dort weit und breit …

Gruss Christian

Dilettanten…So werden Armeestützpunkte versteckt. Beispiel aus Europa. Die haben da richtig kunstvoll einen Acker drüber gemalt, da sieht man selbst bei einem 40cm DOP nichts (rechts unten)
…nur die wiederum haben vergessen, Bing (links oben) Bescheid zu geben :wink:

Wir reden aber immer noch über Bilder und keine Topo Karten. Dann sieh mal bitte auf den Sat Bildern des Bundes oder des entsprechenden Landesvermessungsamtes nach ob das Gebiet dort verpixelt ist. Mir sind dort keine verpixelten SAT Bilder bekannt.

“Butter bei die Fische” - wo steht das oder woraus folgt das?

Ja und nun? Aus der Natur der Sache (Wir reden ja hier “nur” über “Landesverteidigung” und “militärische Geheimhaltung” … ) ergibt sich ja implizit, dass eine derartige Erklärung kaum öffentlich bekanntgegeben würde.

Gruss Christian

Wir reden über Luftbilder in einem Forum, in dem Luftbilder typischerweise verwendet werden um Landkarten zu erstellen.

Falls es dir nur um ein leider viel zu häufig anzutreffendes “Zensur” - Geplärre geht, dann bitte ich um Entschuldigung, dich in ein Gespräch verwickelt und deine Zeit verschwendet zu haben.

Ich versuche rauszukriegen, ob ich nach dem “Abmalen” eines bei Bing verzerrten Bereiches mit dem tag “landuse=military” Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt mache.

Ja und nun? Versuch dich bei der nächsten Geschwindigkeitkeitsübertretung im Strassenverkehr mal darauf zu berufen, dass du nur “mitgeschwommen” bist.

Gruss Christian

Naja nachdem die entsprechenden Stellen (Bundeswehr & Verteidigungsministerium) ja bisher schon keine eindeutige Antwort gegeben haben, ob sie überhaupt die Verpixelung angeordnet haben bzw ja schon klar gesagt haben, dass es von ihnen keine Anweisung gab, könnten wir ja auch mal anders fragen und somit ganz offiziell nachfragen, wie die Rechtslage ist, da wir ja alle nur Hobby Mapper sind und nicht alle Gesetze dazu kennen können.

Soweit ich weiß hat sich bisher noch keine offizielle Stelle, weder national noch international bei OSM gemeldet und uns aufgefordert, bestimmte Militärgebiete aus den OSM Daten zu entfernen. Oder hat jemand Infos, dass es solche Anordnungen schon mal gab ?

So interpretiere ich das Gesetz, es soll Grundeigentum beschränkt werden.
Wenn es sich um Eigentum der Bundeswehr handelt, dann braucht sie das nicht.
Vielleicht sollten wir jemanden fragen, der sich damit auskennt? :wink:

Und wie soll ich mich dann an ein mögliches Verbot halten?
Dazu muss ich doch erst einmal wissen, wo so ein Schutzbereich ist.

Du könntest jemanden bitten dich bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. :wink:
Dann haben wir einen konkreten Fall, über den wir diskutieren können und sind danach hoffentlich schlauer. :stuck_out_tongue:
Nicht wirklich ernst gemeint. :wink:

Gruß,
Mondschein

Stellt dir mal vor, du hast “auf Arbeit” eine besondere Art von Berufsbekleidung an, so mit “Stücken” oder “Klappen” auf den Schultern.

Und deine Aufgabe ist es, den Verwendungszweck bestimmter Grundstücke im Einflussbreich deines Arbeitgebers geheim zu halten.

Und nun kommt eine Anfrage rein, ob das Verzerren von öffentlich verfügbaren Luftbildern wohl auf dein Verlangen im Interesse der Geheimhaltung geschah?

Was antwortest du?

Da sagst du was! Kannst du mir mal bei Gelegenheit die Kontaktdaten schicken, ich müsste “bei OSM” auch mal was fragen …

Gruss Christian

OSMF oder wer auch immer soll ruhig gegen Microsoft klagen. Ich hoffe nur, dass sie nicht durchkommen mit der Klage, sonst sehe ich für OSM schwarz. Wenn MS schon für paar zweckentfremdete Linien belangt wird, kann OSM sicher gleich die nächsten Klagen von tomtom oder navteq erwarten, dann können wir das ding zumachen.

Also die OpenStreetMap Foundation hat eine Webseite mit Kontakdaten und Kontakadresse

http://blog.osmfoundation.org/contact/

Man sollte annehmen, dass eine offizielle Stelle oder auch eine Firma oder auch ein Sponsor oder wer auch immer ein Anliegen hat, diese Seite und Adressen findet und sich dort hinwendet …

Und ich denke auch wenn es irgendeine offizielle Anfrage gibt, würde die OpenStreetMap Foundation dies dann auch an die Community weitergeben.