Microsoft zensiert Luftbilder

Nein, wir wurden explizit gebeten nur das Statement zu veröffentlichen (wie man oben sieht hilft ein Log auch nichts, verdreht wird trotzdem).

Völlig inoffiziell, aber meine Interpretation war “and”.

Schade, ich hätte mir gern selbst ein Bild von der gesamten Diskussion gemacht. Oder haben die beiden inhaltlich tatsächlich nicht mehr als das dürre Statement abgegeben? Ich hoffe, daß DD1GJ noch eine Rückmeldung erhält oder M$ sich anderweitig öffentlich äußert. Nur ein Kommentar über IRC kann es ja wohl nicht sein. Es ist auch unbefriedigend, daß immer noch nicht die Regierungsstelle konkret benannt wurde, von der die Anfrage kam.

Vielleicht hat sich da ja ein Google-Mitarbeiter einen Spaß erlaubt: sich als wichtiger BW-Offizier ausgegeben und die Konkurrenz dazu gebracht, ihre Luftbilder zu kastrieren :wink:

anstatt hier rumzupöbeln, könnten wir auch Geld sammeln und rechtlich dagegen vorgehen.

Edit: Ich meine gegen die “Stelle”, die das angeordnet hat

Ich hatte den Eindruck, dass sie unsicher sind ob sie das überhaupt sagen dürfen (welche Stelle die Verpixelung angeordnet hat). Im Gespräch wurde so oder so auch nicht wesentlich anderes gesagt als in der Stellungsnahme.

Das die ganze Geschichte eher eine Farce ist, ist klar, aber Bing kann da wohl nicht wirklich was dafür (ausser das sie in der Not OSM Daten verwendet haben). Die Verursacher sind ja wohl “in Berlin”.

Verdrehung von was ? Nicht jeder ist im IRC … der Satz wurde hier genannt im Forum … wenn es den ganzen Text gibt dann bitte wo kann man den nachlesen ?

Ich weiß auch nicht was man da jetzt verdrehen kann an dem Satz … es steht da nicht … ich habe die Antwort erhalten von meinen Kollegen dass … sondern da steht ich kann bestätigen, dass …

Und bitte mir kann auch niemand weismachen, dass eine Firma wie Microsoft … mal eben so aus der Not unsere Lizenz vergisst

Ich hoffe weiterhin auf die Stellungnahme, die DD1GJ zugesagt wurde. Die PR-Abteilung hat zwar wahrscheinlich keine Ahnung vom Thema, weiß aber zumindest, was sie sagen darf.

Vom 30.01. gibt es immerhin ein IRC Log unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Bing/2012_Germany_Military_Blurring#Diskussionen_.26_Co.

I can confirm that the blurring polygons were given to us by the government and we didn’t use OSM or anything like that.

Also auch nach dem Lesen des Logs weiß ich nicht wie man den Satz verdrehen könnte.

Ich hatte ja vorher Steve gefragt und auf das Problem hingewiesen. Er wird intern nachgefragt haben und offensichtlich wußte da die eine Hand nicht, was die andere macht. Keine Seltenheit in großen Firmen, sehe ich auch nicht uns gegenüber als unfair an, er hat ja nur das weitergeleitet, was ihm gesagt wurde :frowning:

Da verstehe ich nicht, wieso du meinst, dass wir da klageberechtigt wären? Wir haben ja keinen Anspruch auf unverpixelte Bilder bei MS, die durch die Anfrage eingeschränkt worden wäre. Am ehesten könnte MS da was machen, aber verständlicherweise wollen die es sich nicht verscherzen.

Mich würde auch brennend interessieren, welche Stelle das losgetreten hat. Normalerweise müssten die sich doch auch an einen Gleichbehandlungsgrundsatz halten (mit dem uns immer von den Kataster-Ämtern argumentiert wird, das wir deshalb leider leider keine DOPs bekommen können) und somit alle Luftbild-Anbieter entsprechend verpflichten?

Und etwas weiter oben steht:

Steve hat also die Information weitergegeben, die er auf Nachfrage erhalten hat. Insofern ist

nicht richtig. Steve hat sich tatsächlich erst geäußert, nachdem er nachgefragt hat.

Der oben zitierte Satz wurde von SimonPoole auch unmittelbar hier im Forum wiedergegeben: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=217551#p217551

Das sehe ich völlig anders.

Google bekam kürzlich vom Staat hochauflösende Luftbilder, ohne Verpixelung!
Der Staat bietet diese Bilder sogar selbst frei verfügbar im Internet an!

Ein so großes Unternehmen wie Microsoft muss sich meiner Meinung nach mit allen rechtlichen Mitteln gegen so einen Quatsch wehren.
Ich hätte erwartet, dass diese Verpixelung nicht ohne Anordnung durch ein Gericht erfolgt.
Nur weil sich eine Regierungsstelle etwas wünscht, muss man das nicht gleich befolgen.
Und selbstverständlich darf Microsoft mitteilen, wer zu dieser Verpixelung aufgefordert hat.

Gruß,
Mondschein

Du hast die, von welcher Stelle es auch war, zitierten Strafrechtsbestimmung gelesen? So wie ich das verstehe braucht es weder eine Anordnung noch die Warnung die Bing bekommen hat. Als nicht Betroffener ist es natürlich leicht dahin zu schwadronieren, ich habe aber volles Verständnis dafür wenn der letzlich Verantwortlicher bei MS Deutschland es nicht riskieren will einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sein.

Dass heisst nicht, dass man sich nicht auf politischem Wege gegen den offensichtlichen Blödsinn wehren soll.

Simon

M$ muß sich wehren? Nein, keineswegs. Prozessiert etwa jedes Unternehmen gegen Auflagen, die bei einem Bauvorhaben gemacht werden?
Und warum sollte eine solche Anordnung durch ein Gericht erfolgen? Grundsätzlich kann die zuständige Behörde (wobei mir nicht klar ist, welche das ist) z.B. die Veröffentlichung bestimmter Luftbilder im Rahmen der Gefahrenabwehr untersagen, da gibt es keinen Richtervorbehalt. Ein Gericht käme erst ins Spiel, wenn M$ Rechtsmittel gegen die Anordnung eingelegt hätte. Dieses müßte dann klären, ob die Anordnung rechtmäßig ist.

Natürlich kann M$ die entsprechende Regierungsstelle benennen - aber das heißt nicht, daß ein bestimmter Angestellter dies - seitens des Arbeitgebers - darf, oder daß er das zu einem bestimmten Zeitpunkt tun darf. Insofern ist die Zurückhaltung der beiden in diesem Punkt durchaus verständlich.

An Facebook hätte sich Microsoft ausnahmsweise ein Beispiel nehmen können:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/10/richter-kmpft-mit-facebook/

Gruß,
Mondschein

Gefahrenabwehr?
Sehr witzig, so lange der Staat diese Bilder selbst frei verfügbar anbietet, wird kein Gericht diesem Argument folgen.

Gruß,
Mondschein

… dass eine Regierung im Rahmen ihrer Gesetze bestimmte sicherheitsrelevante Sachen aus Sat Bildern zensieren kann … ist einleuchtend … aber keineswegs darf dies doch wohl nur gegenüber einer Firma geschehen. Wenn Microsoft zensieren muss und andere Firmen wie Google z.B. nicht hätte Microsoft dadurch sicher einen Wettbewerbsnachteil (weil Zensur eben selten gut ankommt).

Wenn nun ein Land, das gerade einen wohl finanziell bedeutsamen Vertrag mit Google abgeschlossen hat, nun dafür sorgen würde, dass nur bei einem Wettbewerber von Google Bilder zensiert werden, wäre das mehr als fragwürdig.

Alleine schon deshalb wäre eine Stellungnahme von der verantwortlichen Stelle in Deutschland sicher angebracht und auch notwendig. Eine Regierung hat sicher nicht das Recht, willkürlich nur von einzelnen Firmen entsprechende Zensur zu verlangen.

Unabhängig von Bing/Microsoft hier mal: Hat sich mal jemand den genannten Paragraphen 109g StGB angeschaut und kann etwas zu dieser Rechtsgrundlage beitragen? Mal abgesehen davon, dass mir das ein recht schwammiger Wehrkraftzersetzungsparagraph zu sein scheint, bin ich nicht völlig davon überzeugt, dass das wirklich eine ausreichende Grundlage für die Forderung dieser Zensur ist. Zumal sie ja, wie schon erwähnt, weder alle Luftbilder bei Bing noch ähnliche Produkte anderer Anbieter betrifft.

Selbstverständlich.

Richtig.

Woher willst du wissen, dass ich einige der jetzt verpixelten Objekte nicht zuvor von Bing abgezeichnet und in die OSM-Datenbank hochgeladen habe? :wink:

Gruß,
Mondschein

Was hat das mit dem Thema zu tun?

Natürlich, wenn ein fehlgeleiteter Staatsanwalt sich das in den Kopf gesetzt hätte, könnt er versuchen dich und alle anderen die relevanten Anlagen gemappt haben zu verfolgen und auch die OSMF. Die OSMF würde vermutlich einerseits die Daten löschen und sich dann auf entsprechende “safe harbour” Bestimmungen berufen. Die Mapper wären deswegen nicht weniger verantwortlich.

Aber das ist alles doch sehr weit hergeholt.

Simon

Das passt ganz gut:
http://www.pydna.de/wippermann/wipperm.htm
:slight_smile:

Gruß,
Mondschein