Ich kanns drehen wie ich will, ein Satz ergibt nur einen Sinn, wenn ich ein Wort ergänze. Je nach Ergänzung ist der Sinn dummerweise anders: “We have to comply with this requests which erroneously used” … “We have to comply with this requests and erroneously used”…
Eindeutig ist nicht wenn ich mir irgendwas denken soll. Ansonsten ist das doch bisher ein einziges “rumgeeier”.
Die Erklärung ergibt doch vor allem überhaupt keinen Sinn wenn bei google oder den (deutschen) staatlichen Stellen überhaupt nichts verpixelt ist auf den Luftbildern.
Mir ist das auch total egal ob sie OSM Daten als Quelle verwendet haben, sondern für mich steht die Verschleierung ansich im Fokus.
Was sie tun dürfen, ist ein paar Praktikanten/Mitarbeiter zum überprüfen etwaiger Gebiete quer durchs Land schicken und das was sie dann als existierend festgestellt haben, sie dann von ihren Bing Luftbildern abmalen lassen, weil sonst verstoßen sie gegen die Lizenz, auch wenn sie nur die Info von der Existenz/Nutzung aus den OSM-Daten haben und es noch mal selbst von iheren Luftbildern abmalen lassen.
Nachtrag: Interessant ist doch nur, das es ein Lizenzverstoß war, von wem jetzt genau auch immer.
Schade, ich hätte mir gern selbst ein Bild von der gesamten Diskussion gemacht. Oder haben die beiden inhaltlich tatsächlich nicht mehr als das dürre Statement abgegeben? Ich hoffe, daß DD1GJ noch eine Rückmeldung erhält oder M$ sich anderweitig öffentlich äußert. Nur ein Kommentar über IRC kann es ja wohl nicht sein. Es ist auch unbefriedigend, daß immer noch nicht die Regierungsstelle konkret benannt wurde, von der die Anfrage kam.
Vielleicht hat sich da ja ein Google-Mitarbeiter einen Spaß erlaubt: sich als wichtiger BW-Offizier ausgegeben und die Konkurrenz dazu gebracht, ihre Luftbilder zu kastrieren
Ich hatte den Eindruck, dass sie unsicher sind ob sie das überhaupt sagen dürfen (welche Stelle die Verpixelung angeordnet hat). Im Gespräch wurde so oder so auch nicht wesentlich anderes gesagt als in der Stellungsnahme.
Das die ganze Geschichte eher eine Farce ist, ist klar, aber Bing kann da wohl nicht wirklich was dafür (ausser das sie in der Not OSM Daten verwendet haben). Die Verursacher sind ja wohl “in Berlin”.
Verdrehung von was ? Nicht jeder ist im IRC … der Satz wurde hier genannt im Forum … wenn es den ganzen Text gibt dann bitte wo kann man den nachlesen ?
Ich weiß auch nicht was man da jetzt verdrehen kann an dem Satz … es steht da nicht … ich habe die Antwort erhalten von meinen Kollegen dass … sondern da steht ich kann bestätigen, dass …
Und bitte mir kann auch niemand weismachen, dass eine Firma wie Microsoft … mal eben so aus der Not unsere Lizenz vergisst
Ich hoffe weiterhin auf die Stellungnahme, die DD1GJ zugesagt wurde. Die PR-Abteilung hat zwar wahrscheinlich keine Ahnung vom Thema, weiß aber zumindest, was sie sagen darf.
Ich hatte ja vorher Steve gefragt und auf das Problem hingewiesen. Er wird intern nachgefragt haben und offensichtlich wußte da die eine Hand nicht, was die andere macht. Keine Seltenheit in großen Firmen, sehe ich auch nicht uns gegenüber als unfair an, er hat ja nur das weitergeleitet, was ihm gesagt wurde
Da verstehe ich nicht, wieso du meinst, dass wir da klageberechtigt wären? Wir haben ja keinen Anspruch auf unverpixelte Bilder bei MS, die durch die Anfrage eingeschränkt worden wäre. Am ehesten könnte MS da was machen, aber verständlicherweise wollen die es sich nicht verscherzen.
Mich würde auch brennend interessieren, welche Stelle das losgetreten hat. Normalerweise müssten die sich doch auch an einen Gleichbehandlungsgrundsatz halten (mit dem uns immer von den Kataster-Ämtern argumentiert wird, das wir deshalb leider leider keine DOPs bekommen können) und somit alle Luftbild-Anbieter entsprechend verpflichten?
Google bekam kürzlich vom Staat hochauflösende Luftbilder, ohne Verpixelung!
Der Staat bietet diese Bilder sogar selbst frei verfügbar im Internet an!
Ein so großes Unternehmen wie Microsoft muss sich meiner Meinung nach mit allen rechtlichen Mitteln gegen so einen Quatsch wehren.
Ich hätte erwartet, dass diese Verpixelung nicht ohne Anordnung durch ein Gericht erfolgt.
Nur weil sich eine Regierungsstelle etwas wünscht, muss man das nicht gleich befolgen.
Und selbstverständlich darf Microsoft mitteilen, wer zu dieser Verpixelung aufgefordert hat.
Du hast die, von welcher Stelle es auch war, zitierten Strafrechtsbestimmung gelesen? So wie ich das verstehe braucht es weder eine Anordnung noch die Warnung die Bing bekommen hat. Als nicht Betroffener ist es natürlich leicht dahin zu schwadronieren, ich habe aber volles Verständnis dafür wenn der letzlich Verantwortlicher bei MS Deutschland es nicht riskieren will einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sein.
Dass heisst nicht, dass man sich nicht auf politischem Wege gegen den offensichtlichen Blödsinn wehren soll.
M$ muß sich wehren? Nein, keineswegs. Prozessiert etwa jedes Unternehmen gegen Auflagen, die bei einem Bauvorhaben gemacht werden?
Und warum sollte eine solche Anordnung durch ein Gericht erfolgen? Grundsätzlich kann die zuständige Behörde (wobei mir nicht klar ist, welche das ist) z.B. die Veröffentlichung bestimmter Luftbilder im Rahmen der Gefahrenabwehr untersagen, da gibt es keinen Richtervorbehalt. Ein Gericht käme erst ins Spiel, wenn M$ Rechtsmittel gegen die Anordnung eingelegt hätte. Dieses müßte dann klären, ob die Anordnung rechtmäßig ist.
Natürlich kann M$ die entsprechende Regierungsstelle benennen - aber das heißt nicht, daß ein bestimmter Angestellter dies - seitens des Arbeitgebers - darf, oder daß er das zu einem bestimmten Zeitpunkt tun darf. Insofern ist die Zurückhaltung der beiden in diesem Punkt durchaus verständlich.