Lizenzumstellung: Das Mappen für die Mülltonne und wie man es umgeht

Die Notwendigkeit der Löschungen entsteht durch die beabsichtigte, bedingungslose kommerzielle Verwendung der Daten (Zitat ct:“These rights explicitly include commercial use”).
Solange es Daten in dem Bestand gibt, welche nur unter CCbysa lizensiert sind, ist das nicht möglich, weil ‘Share Alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen)’ eine kommerzielle Verwertung fast immer be- bzw. verhindert (siehe auch:CC BY-SA 2.0 Deed | Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic | Creative Commons).

Das ist kein Gerücht und kann auch nicht durch “Community-Entscheidung” augehebelt werden.

Der Gedanke von Schefti(#15): “…die Daten bleiben so wie sie sind, Nutzer die nicht zustimmen werden gelöscht …” wäre nicht das Ende der Geschichte, sondern der Anfang von erheblichen Problemen für die ‘Käufer’ der Daten.

Gruß
Peter

Das hat mit der kommerziellen Verwendung nichts zu tun. Die ist unter CC-by-sa ebenfalls und unter sehr ähnlichen Bedingungen erlaubt. Tatsächlich besteht die Notwendigkeit der Löschungen einfach aus dem Grund, dass die Daten bisher eben unter CC-by-sa lizensiert sind und (rechtlich soweit sie schützenswert sind, moralisch jederzeit) nur mit Zustimmung des Autors unter einer anderen Lizenz veröffentlicht werden können. Liegt diese Zustimmung nicht vor, können diese Daten nicht unter der ODbL veröffentlicht werden, müssen also aus der Datenbank entfernt werden.

Auch mit Problemen für ‘Käufer der Daten’ (die es primär nicht geben wird, da die Daten ja kostenlos veröffentlicht werden - sekundär ist ein Verkauf natürlich möglich, aber das ist er jetzt auch schon) hat das ebenfalls nichts zu tun - sondern mit Problemen für die OSMF die die Daten dann widerrechtlich (nämlich verstoßend gegen Urheberrechte) veröffentlichen würde. Natürlich wären auch alle Verwender der Daten, auch nicht-kommerzielle, gefährdet, verklagt zu werden.

Es ist bereits länger klar, dass in der unter Odbl veröffentlichten Karte keine Inhalte wie Knoten, die von Nichtzustimmern stammen enthalten kann.

Die diversen Behauptungen, nach denen alles gelöscht werden müsse, in dessen Versionsgeschichte ein Nichtzustimmer auftauche sind das eigentliche Problem. Solche Gerüchte verunsichern hauptsächlich die Benutzer und führen -wie in einem Abschnitt über Polen- mittlerweile zu erheblicher Verwirrung. Ich ersuche noch einmal darum, für solche Behauptungen Quellen aufzuführen.

Ich ersuche darum, für die Behauptung, dass die Löschungen in Polen dem Lizenzwechsel geschuldet sind, Quellen aufzuführen.

Diese Objekte werden nur auf den Stand zurück gesetzt, in dem sie 100% ODbL-konform sind.

Hallo Humanist,

O.K. da sind wir uns also einig.

Auch da sind wir uns einig. In dieser zwingenden Form ist das nicht richtig.

Was mir jetzt nicht so ganz klar ist: Bist Du der Meinung, dass Folgeedits von Zustimmern auf keinen Fall bei der Lizenzbereinigung rückgängig gemacht oder gelöscht werden?

Gruß
Tirkon

Quelle? :wink:
Was ist mit verschobenen Knoten?

Hat das hier jemand in letzter Zeit behauptet?

Gruß,
Mondschein

Eine der IMHO interessantesten Fragen, die mir auch schon länger im Kopf herum geistert. Ich habe bisher kein Gegenargument dafür gefunden, einen verschobenen Knoten als neu definierten Ort anzusehen. Zumindest an diesem Ort darf IMHO ein Knoten gehalten oder kopiert werden. Was mit dessen Taggings oder dem Weg geschieht, zu dem dieser Knoten gehört, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Tirkon

Wenn man einen Knoten isoliert betrachten kann, dann finde ich da auch keine Gegenargumente.
Wie sieht es aber aus, wenn eine Gruppe von Knoten gemeinsam verschoben wird, also sich der Ort der Knoten zwar verändert, der Abstand der Knoten zueinander aber nicht?

Gruß,
Mondschein

Gemäß deutschem Urheberrecht (§ 9) besteht diese Notwendigkeit nicht, denn Autoren eines gemeinsamen Werkes (und die Karte ist unzweifelhaft ein gemeinsames Werk!) können ihre Zustimmung nur aus einem sehr triftigen Grund verweigern! Solange der Autor also nicht ausdrücklich (und innerhalb einer begrenzten Frist) dazu auffordert, seine Daten zu löschen, gibt es keinen Grund, diese Daten ungefragt zu löschen! Laut französischem und polnischem Urheberrecht entscheidet ein Richter über die Notwendigkeit der Löschung, wobei die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass ein Richter die Bedenken einer 1%-Minderheit als unerheblich für die Lizenzumstellung betrachtet.

Das Anklicken des Ablehnungsbuttons ist kein Auftrag zur Datenlöschung, sondern lediglich eine persönliche Ablehnung der neuen Lizenzbedingungen, die unterhalb einer gewissen Schwelle (ob 0,8% dazu ausreichen?) schlicht und einfach bedeutungslos wird, weil eine breite Mehrheit sich bereits für die Lizenzumstellung entschieden hat und Mehrheitsentscheidungen im Urheberrecht durchaus einen gewissen Schutz genießen.

Warum nicht? Knoten sind in der Regel keine urheberrechtlich geschützten Objekte, weil eine Kreuzung ausschließlich allgemein bekannte Fakten enthält: Lage (bekannte Tatsache), Name der kreuzenden Straßen (bekannte Tatsache), Ampel (bekannte Tatsache). Egal, ob Hinz oder Kunz diese Kreuzung eingetragen hat - sie enthält keinerlei urheberrechtlich geschützte Informationen! Urheberrechtlich geschützt sind bestenfalls die Knotenpunkte einer Kurve oder die Position eines Ortsknotens (place=city), weil der Mapper dort einen gewissen Spielraum besitzt. Attribute wie tracktype können vielleicht urheberrechtlich geschützt sein, der Straßenname ist es jedoch auf keinen Fall!

Das einzige, was an der ursprünglichen Bearbeiter erinnert, ist die Versionsgeschichte. Es wäre nicht einmal notwendig, die Versionsgeschichte zu löschen, weil der ursprüngliche Bearbeiter bereits sein Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hat! (Die Lizenz ist dabei bedeutungslos - man kann beispielsweise auch in einem urheberrechtlich geschützten Buch Daten zitieren, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen.)

Das schwirrt seit längerem als Gerücht durch das Forum. Wenn alle Knotenpunkte von Nichtzustimmern gelöscht werden, dann ist die Wahrscheinlichkeit eines Gerichtsverfahrens bei 0,0000000% (das ist das eigentliche Ziel), aber dann ist die Karte gleichzeitig unbrauchbar! Wenn die Knotenpunkte derjenigen Mapper, die nicht ausdrücklich zur Löschung auffordern, unter der ODbL weiterveröffentlicht werden, dann liegt die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage vor Gericht bei 0,000001%, weil eine Mehrheit (70%) sich bereits für die Lizenzumstellung entschieden hat und das Gericht normalerweise nicht dazu da ist, breite Mehrheitsentscheidungen einer Autorengemeinschaft zu verhindern. Niemand kann die OSMF verklagen, weil die ODbL-Datenbank trotz Ablehnung der Lizenzumstellung zwei Knotenpunkte von ihm enthält. Das würde jedes Gericht der Welt als lächerliche Farce betrachten und den Kläger unverzüglich in die Psychiatrie stecken! Interessant wird es lediglich dann, wenn jemand die Daten weiterhein unter einer Creative-Commons-Lizenz weiternutzen will.

Wenn die OSMF die Datenbank unter einer doppelten Lizenz (CC und ODbL) anbieten würde, dann hätte wirklich niemand ein berechtigtes Interesse, die Löschung seiner Daten per Gerichtsurteil durchzusetzen! Kein Gericht wird aus purem Schandudel eine Datenlöschung anordnen, wenn der Kläger nicht absolut glaubhaft machen kann, dass er durch die Lizenzumstellung einen ernsthaften, zahlenmäßig bewertbaren persönlichen Schaden erleidet! Wer aus purem Schandudel die OSMF wegen der Lizenzumstellung verklagt, der wohl eher als einzigartiger Troll in die Justizgeschichte eingehen denn auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg haben!

Gruß

Na wenn das klar ist, verstehe ich anscheinend das Problem nicht.
Die Methode nach der gelöscht werden soll ist seit November 2009 unverändert beschrieben auf http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Backup_Plan
Zitat:
"The following simple algorithm seems best for determining which elements are “OK” for inclusion under the ODbL.
Consider a node with 3 versions, and the following possibilities:

* If the first version is non-ODbL: all versions are considered "tainted" and are not OK.
* If the first version is ODbL, but the subsequent one is not: only the first version is "OK".
* If the first and second versions are ODbL, but the final one is not: the first and second versions are "OK".
* All versions are ODbL: the full element history is "OK". 

In other words, if the earliest edit by a user who hasn’t agreed to the ODbL is version N then the “OK” versions are from 1 to (N-1). If the earliest edit is the first version then no versions of that element are “OK”. "
(Zitat-Ende)

Etwas anderes habe ich noch nie ‘gehört’, hast Du mal eine Quelle, bei der man die von Dir angeführten Behauptungen nachlesen kann.

Meines Erachtens sind die Möglichkeiten der kommerziellen Nutzung unter CCbysa und osm-ct vollkommen unterschiedlich, und der Grund für die Lizenzänderung/Zusatzlizenz ist die kommerzielle Nutzung.

Gruß
Peter

@B10xx: Wenn das ein offizieller Plan sein soll ist die Organisation äußerst dürftig, die Fragezeichen am Ende wären ein schlechter Witz.

Vielleicht sollten wir etwas ähnliches tuen wie es zurzeit auf der Wikipedia wegen den Bildfiltern gemacht wird: Unseren Unmut ausdrücken, Protestieren, alternative Konzepte erarbeiten.

Das haben Informatiker geschrieben, die sich mit Urheberrecht überhaupt nicht auskennen und deshalb sicherheitshalber alles löschen, was im allerschlimmsten Fall vor Gericht landen KÖNNTE!

Würdest Du beispielsweise die OSMF oder deren Kunden verklagen? Wenn ja, vor welchem Gericht, mit welchem Streitwert und mit welcher Begründung? Wenn nein, warum sollen wir dann Deine Daten löschen?

Gruß FK270673

  1. Das deutsche Urheberrecht ist nur am Rande relevant. Wir haben es hier mit einer Vielzahl von Staaten mit unterschiedlichen Rechstsystemen (darunter vor allem die von unseren deutlich abweichenden angloamerikanischen Rechtssysteme) zu tun, denen Genüge getan werden muss.
  2. Das ist alles sehr vage, weil Definitionssache. Ist die Datenbank (um eine Karte geht es hier doch garnicht…) ein gemeinsames Werk oder eine Sammlung von Einzelwerken (und teilweise gemeinsamen Werken)? Ist ein Knoten ein gemeinsames Werk, wenn er nur von einem Mapper bearbeitet wurde? Wird er dazu, wenn ein anderer ihn um einen Millimeter verschiebt? Warum sollte das Anklicken des Ablehnungsbuttons kein Auftrag zur Datenlöschung sein, wenn vorher klar gemacht wurde, dass diese Löschung die Folge ist und man daher davon ausgehen kann, dass sie auch durchgeführt wird? Viel zu viele Fragen, um das zu riskieren.
  3. Sprach ich explizit moralische Rechte an. Man macht sich nunmal keine Freunde, wenn man Daten verwendet, deren Urheber das nicht will.

Das wird die OSMF aber nicht tun, denn Sinn des Lizenzwechsels ist ja, die Daten nicht mehr unter CC anzubieten. Und du glaubst garnicht wie viel Troll-iger schon viele Kläger gerade bei Urheberrechtsklagen schon waren und Erfolg hatten. Siehe nur den aktuellen Apple-Samsung-Clinch.

@B10xxx: Dann erläutere doch bitte die Unterschiede bei der kommerziellen Nutzung. Und gibt mal ein Zitat, wo jemand (offizielles) bestätigt, dass der Grund des Wechsels die kommerzielle Nutzung sei. Lizenzwechselgrund ist, das wurde doch klar kommuniziert, die Tatsache, dass CC-by-sa für diese Art von Daten schlich ungeeignet ist.

Weil er, wenn schon kein schriftliches, zumindest ein moralisches Recht daran hat, dass wir seine Daten nicht weiter verteilen. Auch wenn er uns nicht verklagt.

So einen gefährlichen Schwachsinn habe ich lange nicht mehr gelesen. Gib doch mal mindestens 10 Aktenzeichen an (wenn möglich aus unterschiedlichen Rechtssystem) bei denen die von Dir bevorzugte Vorgehensweise mit Andersdenkenden letztinstanzlich als Recht erkannt wurde.

Gruß
Peter

Ps: Nur zur Klarstellung, die OSM-User sind keine Autorengemeinschaft.

Gegenfrage (auch wenn es unhöflich ist): Würdest du Daten zum Download anbieten, bei denen du damit rechnen musst, dass dich jemand wegen Urheberrechtsverstoß vor einen Richter schleift?

Die Lizenzumstellung bei Wikipedia im Frühjahr 2009 hat reibungslos geklappt, obwohl nur 75,8 Prozent von 17.000 abstimmenden Wikipedianern für den Lizenzwechsel gestimmt haben. Es gab keine einzige Klage und das, obwohl Wikipedia aufgrund seiner restriktiven Sperr- und Löschpolitik wesentlich mehr Feinde hat

Warum sollte ein derartiger Lizenzwechsel durch Mehrheitsbeschluss bei OpenStreetMap nicht möglich sein?

  • Der Abstimmungszeitraum ist wesentlich länger (bei Wikipedia waren es nur vier Wochen)
  • Die Zustimmungsquote ist wesentlich höher (99,2 statt 75,8 Prozent)
  • Die Schöpfungshöhe eines Knotenpunktes ist wesentlich geringer als bei Wikipedia-Artikeln
  • Die Knotenpunkte sind wesentlich stärker miteinander vernetzt, was bereits zum Bearbeitungszeitpunkt bekannt und gewollt war. Insofern handelt es sich zumindest beim Straßen-, Schienen- und Wegenetz um ein Gemeinschaftsprojekt.

Das ist Deine, wenn auch falsche, persönliche Meinung! Durch die Anbindung Deiner Wege an ein europaweites Wegenetz hast Du Dich zum Bestandteil einer Autorengemeinschaft gemacht, aus der man sich nicht mehr ohne weiteres, vor allem nicht aus purer Willkür, ausklinken kann!

Gruß FK270673

Hallo zusammen,

also wie schon mal gesagt, sehe ich auch gar keinen Anlass Daten von Nichtzustimmern und Enthaltern zu löschen.

Gruß Jürgen

@FK270673: Ich gehe davon aus, dass Wikipedia die Möglichkeit einer solchen Umstellung bereits vorher vorgesehen hat, ähnlich, wie das die CTs in Zukunft tun werden. Und dass wir eine Autorengemeinschaft sind (was grundsätzlich erstmal eib Begriff des deutschen Rechtssystems und nicht so ohne weiteres in andere Systeme übertragbar ist), ist deine, wenn auch vielleicht falsche, persönliche Meinung. Solange es Menschen gibt, die anderer Meinung sind (und mit B10xxx und mir wären ja schonmal mindestens 2 gefunden), besteht auch eine realistische Chance, dass auch ein Richter deine Ansicht nicht teilt.

@derjürgen: Wie oft soll ich es eigentlich noch sagen: Rechtlicher Anlass hin oder her, das Weiterverteilen der Daten ist moralisch einfach absolut unvertretbar. Das hat auch die LWG schon mehrfach klargestellt, die sogar vorsieht, die Daten von Ablehnern, die ihre Daten für Public Domain erklärt haben, nicht behalten werden. Also findet euch endlich damit ab, dass diese Daten verloren gehen werden und sucht lieber Wege a)dafür zu sorgen, dass die Zahl der Nichtzustimmer möglichst klein bleibt und b)deren Daten so schnell wie möglich durch geeignete ersetzt werden.

Wenn Du eine klare und unmissverständliche Antwort erwartest: ich werde so eine dreiste Privatisierung meiner Arbeit im Notfall einfach mit geeigneten technischen Mitteln bekämpfen. Wird mich die OSMF dann verklagen ?