Bringt Verzögerung der neuen Lizenz jetzt nur noch Schaden?

Ne weiß ich nicht, schon klar.

Ja das mit dem einsehen des Status würd mich auch interessieren.

Jürgen

Sitze hier auf Wolke Sieben und habe einen phantastischen Blick auf München.
Ihr könnt mir mit euren veralteten Luftaufnahmen gestohlen bleiben.
Nächste Woche bringt Stoiber meinen Laptop mit WLAN vorbei und dann gehts weiter.

Gruss
Franz-Josef

:wink:

Hallo Jürgen

Ich dachte eigentlich das jeder mittlerweile http://hdyc.neis-one.org kennt.
Einfach deinen Usernamen ins Suchfeld eingeben und abschicken.
Du hast gestern (16.8.2011, 18:30) ein Telefon neben der B 51 eingetragen.
Ziemlich weit unten steht dann auch dein ODBL-Status.

Andere Möglichkeit ist in den diversen Auswertungen von http://odbl.de den User zu suchen.
Der Zustimmungsstatus ist als Hintergrundfarbe kodiert.

Edbert (EvanE)

Ja, es gab eine solche Benachrichtigung vor ca. 3 Monaten. Wenn du dir diese Statistik ansiehst, erkennst du im unteren Diagramm die aus den beiden Benachrichtigungswellen resultierenden Sprünge bei der absoluten Zahl von Leuten, die auf den Lizenzwechsel reagiert haben. Mails haben nur Leute bekommen, die zu diesem Zeitpunkt nicht zugestimmt hatten.

Die Mails waren übrigens alle auf Englisch, und ich kenne mindestens einen Fall, wo eine Mapperin sich nicht an den Erhalt der Mail erinnern kann. Auch die Tatsache, dass persönliches Anschreiben von Mappern heute noch etwas bringt, weist darauf hin, dass die Massenmal manchmal übersehen bzw. nicht verstanden wurde, oder womöglich einfach in einem Spamfilter hängen geblieben ist.

Hallo,

Danke für die Info.
Ich hatte schon länger zugestimmt und deshalb dann auch keine Mail erhalten.

Hallo danke für die Links, die kannte ich nicht.

Wäre es möglich diese Mails an Deutsche Mapper auch in Deutsch zu schreiben?

Ich persönlich habe immer Schwierigkeiten mit Englisch. Sicher gehts anderen auch so.

Wieviele sind denn noch nicht umgestiegen auf die neue Lizenz?
Kann ich das aus den Links genau erkennen?

Gruß Jürgen

Der Argumentation stimme ich zu, aber mit exakt entgegengesetztem Schluss: Wenn jeder Mapper weiß, dass der Lizenzwechsel stattfindet und dass seine Zustimmung benötigt wird, um seine Daten zu übernehmen, heißt das, dass er davon ausgehen muss, dass sein Schweigen wie eine Ablehnung gewertet wird und dass er sich deshalb nicht zurückmelden muss, wenn er sowieso ablehnen will. Sein Schweigen ist also offensichtlich stillschweigende Ablehnung des Lizenzwechsels, bzw. stillschweigende Zustimmung zur Löschung seiner Daten.

Ansonsten: Wer die Mail nicht erhalten hat muss nicht selbst Schuld sein, denn z.B. bei der Telekom sind wohl viele dieser Mails verschlampt worden, auch anderswo können sie in Spamfiltern hängen geblieben sein. Oder derjenige kann verstorben, in Haft oder sonstwie unpässlich sein. Trotzdem rechtfertigt das nicht, seine Rechte zu verletzen.

Abgesehen davon beziehst du dich die ganze Zeit auf deutsches Recht. OSM muss jedoch einen Weg gehen, der in allen (relevanten) Rechtssystemen sicher ist.

@derjürgen: Eine deutsche Mailingaktion wird von der LWG bereits vorbereitet. Ansonsten hilft es sehr viel, wenn du persönlich Mapper anschreibst. Z.B. in deiner Umgebung oder von http://he.poole.ch/germany.html Nur bedenke, gegen http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Asking_users_to_accept_the_ODbL gegenzuprüfen.

In D könnte die Annahme “Keine Reaktion = Zustimmung” tatsächlich rechtlich ok sein, wenn in der eMail darauf hingewiesen wird. Ich bekomme immer wieder mal mails von Unternehmen, in denen auf eine Vetragsänderung hingewiesen wird. Zusammen mit dem Vermerk, dass die Änderung als angenommen gilt, wenn nicht innerhalb x Tage widersprochen wird.

Aber wer weiß, vielleicht musste man bei der Vertragsunterzeichnung diesem Vorgehen explizit zustimmen … Keine Ahnung. Ist auf jeden Fall kein einfaches Gebiet und ja, wer weiß wie es in anderen Ländern ist.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Vertragsänderung. Bisher gab es sowieso keinen Vertrag, alles was du getan hast, war zuzustimmen, dass deine Daten unter CC-by-sa veröffentlicht werden dürfen. Sprich du hattest Daten und hast die unter einer Lizenz veröffentlicht. Die OSMF möchte jetzt dass du a) einen Vertrag (die CTs) mit ihr abschließt, die solche Dinge für die Zukunft regelt und b) damit gleichzeitig deine Daten unter Odbl veröffentlichst. Deshalb kann deutsches (oder sonst irgendwelches) Vertragsrecht da sowieso nicht greifen.

Unter welchem Link gibts nochmal schnell zum lesen den momentanen Lizenztext?

Möglichst in deutsch.

Jürgen

Natürlich ist so etwas in einem gewissen Rahmen zulässig.
Das muss dann aber vorher vertraglich vereinbart worden sein.
Banken machen das z.B. so.

Das es stillschweigende Zustimmungen im OSM-Fall gibt, halte ich aber absolut für Quatsch.

Moment, ich habe da eine Idee…
Was für OSM gilt, das gilt natürlich auch für die Mapper… überleg
Ich schreibe OSM jetzt eine E-Mail mit meiner persönlichen Vertragsänderung, wenn sie keinen Widerspruch einlegen, dann haben sie eben zugestimmt.
Was ein Spaß… :laughing:

Liegt das jetzt an der Hitze oder wie kommt man auf so etwas?
Edit:
Fehler von mir, siehe unten.

Gruß,
Mondschein

Ups - verlesen.

Beitrag gelöscht

Hast du auch Argumente, warum das nicht der Fall sein sollte, oder willst du mich nur beleidigen? Ich verfolge die Diskussion nun schon lang genug und die Situation ist so und nicht anders.
Wurde aufgeklärt, siehe unten. Sag ich doch, ist so :stuck_out_tongue:

hi!

ja wie ist das nun mit solchen usern wie franz josef (#55).

aus meiner sicht sollten diese daten übernommen werden ! gleiches gilt für diejenigen die nicht mehr reagieren und damit nicht auffindbar sind.

wenn ich es richtig sehe dann ist das im wahren leben auch so - wenn einer etwas erbt und nicht auffindbar ist bzw. nicht ermittelt werden kann … (hier ist die zeit dem aufwand gleichzustellen) dann fällt es der staatskasse (der community) zu.

also würde ich die daten der - ich reagiere nicht - beim projekt belassen.

wie ist das eigentlich mit den daten aus anderen ländern ??? ist das das recht auch so streng wie bei uns ??? und wenn nicht, wie ist es wenn ein deutscher in einem solchen besagten land mappt ??

gruß jan :slight_smile:

Die Daten von nicht reagierenden können und werden nicht übernommen werden. Da kann hier noch so viel diskutiert werden. Urheberrechte erlöschen nicht, weil jemand sich nicht meldet. Auch mit dem Tod im Übrigen nicht. Sonst könnte ich ja morgen Steve Jobs eine Mail schreiben (selbstverständlich auf deutsch - oder doch besser Swahili), ob er mir sämtliche Rechte an allen Apple-Produkten überträgt, und wenn er bis nächste Woche nicht antwortet, betrachte ich sie als mir übertragen und verklage ihn und alle anderen, die in irgendeiner Form davon Gebrauch machen. Oder stelle sie unter Public Domain.

Und in anderen Ländern sind die Urheberrechtsbestimmungen teilweise noch strenger als bei uns.

Offensichtlich ist es mir zu heiß, sonst hätte ich dich nicht zitiert und mich dann darunter auf etwas anderen bezogen… :frowning:
Entschuldigung für meinen Beitrag.
Ich sehe das ähnlich, wie du das in #60 (und jetzt auch #68) beschrieben hast.

Bei GMX bleiben die OSM-Mails auch sehr oft hängen.

Gruß,
Mondschein

Hi,

das Problem ist, dass niemand sicher sagen kann, das es sich bei einem bestimmten Mapper um einen Deutschen handelt:

  • nickname ist frei
  • mail-adresse ist beliebig
  • Mapping-Area ist nicht festgelegt
  • wiki-Seite ist freiwillig
  • Foren kein Zwang
  • Tags sind i.d.R englisch
  • u.s.w.

deutschsprachig kann man ja noch erkennen aber die Nationalität geht nicht.

Gruss
Walter

Hat der user_717 (deiner Meinung nach) diese “Lizenzumstellung” explizit genug abgelehnt ?
http://www.openstreetmap.org/user/user_717
Er wird von allen einschlägigen pro-OSMF Seiten unter der Kategorie “not yet agreed” geführt.

Es gibt auf deutsch u.a.:

Wenn du mit dem “momentanen Lizenztext” den Text der aktuell verwendeten CC-BY-SA 2.0 meinst, gibt es hier den Text einer von CC für Deutschland portierten Version der Lizenz (nicht ganz dasselbe wie eine Übersetzung der Lizenz, aber sicher gut genug):
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode

Du vermischt hier Handelsrecht mit bürgerlichem Recht. Im Handelsrecht kann ein Stillschweigen, d.h. eine stillschweigende Duldung als Zustimmung ausgelegt werden. Im bürgerlichen Recht d.h.im Privaten bedarf es immer einer Willenserklärung. Die gibst Du z.B. ab wenn Du in den Bus steigst, und Deine Karte entwertest, weil Du mit dem Einstieg die Beförderungsbedingungen anerkennst. Und das stillschweigend ohne den Mund aufzumachen. :sunglasses:

Gruß

Volker