Guten Tag,
ich als Neuling habe einige Fragen. Ich kartographiere gerade Grellingen (BL/CH)
Welche Tags setzte ich für:
-Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder , aber Zubringerdienst gestattet
-Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder , aber Forstwirtschaftliche Fahrzeuge erlaubt. (Meist unbefestigte Waldstrassen mit Mergelbelag)
Auf das access-Tag würde ich in diesem Fall verzichten, da es gemäss Map Features http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Map_Features sämtliche “Verkehrsmittel” umfasst, also neben Fussgänger, Ross und Boot auch eventuell erst zukünftig eingeführte. Für alles ausser motorcar, motorcycle und moped ist die Benutzung des Wegs jedoch gar nicht verboten.
“Zubringerdienst gestattet” ist “destination”, und nicht “delivery”! Ich habe dies bereits vor ein paar Tagen auf der deutschen Wiki-Seite eingetragen. ‘Zubringerdienst’ umfasst viel mehr als den blossen Lieferverkehr.
“Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk «Zubringerdienst gestattet» Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.”
Edit: Ansonsten bin ich Gerds Meinung:
motor_vehicle=destination & motor_vehicle=forestry sind die einfachsten Lösungen.
macht es Sinn, einen Unterschied beim Tagging zu machen, um zu unterscheiden zwischen 2.14 (wenn Velos ebenfalls nicht gestattet sind) und der Kombination von 2.01 und einem Ausnahmezusatzschild wie 5.31 (Velos ausgenommen) (kenne ich nur aus D, in CH ist das selten aber taucht manchmal auf)
in welche Kategorie fallen Rollstuehle oder motorbetriebene Gehhilfen?
gilt ein Fahrverbot fuer PWs, wenn 2.05 oder 2.06 signalisiert ist?
gilt ein Fahrverbot fuer Velos/Mopeds/…, wenn 2.15 oder 2.15.* signalisiert ist?
wie geht Ihr vor, wenn nur ein Ende des Wegs signalisiert ist, das andere aber garnicht oder anders?
wie kann ich das verstehen, wenn an jeder Zufahrt zu einem Weg ein Verbotsschild steht, das von diesem abgewandt ist und somit soviel bedeutet wie dass das Verbot auf diesem Weg gilt? (ich skizziere das gleich mal)
die Schilder weisen von der Strasse weg und sind fuer einen Fahrer auf der Strasse nicht sichtbar/lesbar.
Fuer einen Benutzer des Weges sind sie so zu verstehen, dass das Verbot hinter dem Schild beginnt und bis zur Strasse gilt - etwa 1,50m weit oder weniger.
Gegenfrage: wie trägst Du diese Verbote bisher ein?
Fussgänger. Zumindest gelten allg. Fahrverbote “nicht für Handwagen von höchstens 1 m Breite, Kinderwagen, Invalidenfahrstühle, geschobene Fahrräder sowie für Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden.” http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_21/a18.html
Nein. “Das «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» (2.05) untersagt das Fahren mit Fahrrädern und Motorfahrrädern, das «Verbot für Motorfahrräder» (2.06) das Fahren mit Motorfahrrädern bei laufendem Motor.” http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_21/a19.html
Nein. “Das Signal «Verbot für Fussgänger» (2.15) untersagt den Fussgängern und Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Zugang. Das Signal «Skifahren verboten» (2.15.1) untersagt das Fahren mit Skis jeglicher Art, das Signal «Schlitteln verboten» (2.15.2) das Fahren mit Schlitten jeglicher Art. Die Signale sind am Ende der winterlichen Verhältnisse zu entfernen. Das Signal «Verbot für fahrzeugähnliche Geräte» (2.15.3) untersagt das Benützen von fahrzeugähnlichen Geräten.” http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_21/a19.html
Ich versuche so zu taggen, wie die Signalisierung gedacht ist. (Subjektivitätsalarm!). Zusätzlich sollte man seine Überlegungen mit einem ‘note=’ taggen. Zudem kann man auch die Gemeinde auf den Fehler hinweisen. Ob’s was nützt ist eine andere Frage…
Haben da nicht einfach ein paar Spitzbuben die Schilder umgedreht? So macht die Beschilderung ja offenbar keinen Sinn…