Grenzspezialist gesucht

Ja, die ich gerne Löschen würde. Nach dem Einpflegen der Gemeindegrenzen war sie bereits überflüssig und ich hatte AFAIR auch auf der ML nach aktuellem Stand der Landmasserelationen auf Kreisebene gefragt. Es kamen wenig konstruktive Antworten, und nach der letzten Diskussion auf der ML zu Landmassen im Allgemeinen, habe ich die Befürchtung, dass alle dafür sind sie zu behalten, aber keine weiß warum oder wozu.

Ist auch Unsinn. Schon Kreisgrenzen umfassen nur die Landfläche. Zu Niedersachsen gab es hier ja schon den passenden §, in SH und MV sieht es nicht anders aus - in der Mecklenburger ML müsste sich auch ein passender § zum Thema finden.

Ja, hier. handheb Obwohl, auf Bundes- und Landesebene mögen die Relationen noch sinnvoll sein, also nicht absolut unnötig.

Wenn die amtlichen (administrativen) Kreisgrenzen wirklich falsch sind und deren wahre Verlauf eigentlich fast Deckungsgleich mit den Landmassegrenzen sein müsste, wären die jetzigen Landmassegrenzen für Level 6 wirklich unnützt. Bei einem Beispiel oben sind die beiden Grenzen auch deckungsgleich (wenn ich das richtig gesehen habe)
Mir fehlt nur irgendwie was handfestes. Okay in Niedersachsen ist es so, da gibts ein Gesetz und in meiner Übersicht oben scheint Niedersachsen auch keine Landmassegrenzen in OSM zu haben. Nur warum zeichnet jemand die amtlichen Grenzen bis auf die Ostsee raus…so mit Kurven und so…Das muss doch irgendwo herkommen.

ich habe einige unstrittige Änderungen vorgenommen. Siehe Übersicht im ersten Post

@Masch Auch wenn Du wahrscheinlich Recht hast, ist es kein guter Stil Änderungen während einer Diskussion vorzunehmen ohne es zu erwähnen. Ich habe es mal jetzt oben korrigiert. Hast Du noch mehr geändert?

Meinst du die 20nm-Zone?

http://en.wikipedia.org/wiki/Exclusive_Economic_Zone

Zitat wikipedia:
Ein Küstenstaat ist ein Staat, der vom eigenen Territorium Zugang zum Weltmeer hat.

Zählt der Bodensee jetzt schon zu den 7 Weltmeeren :wink:

Ciao,
Landei Frank

ähm…worauf beziehst Du Dich?

Auf deine Frage, warum jemand Kreisförmige Grenzen ins Mehr mappt und auf welcher gesetzlichen Grundlage er das tut.

achso, das. Das erklärt wie weit auf die Ostsee raus man die Grenze zieht, aber nicht den Verlauf auf dem Weg raus aufs Meer wo der Way nur je 2x Level 6 Grenzen hat.
Hier zum Beispiel…
http://www.openstreetmap.org/?lat=54.4516&lon=13.0867&zoom=12&layers=M&relation=54400
warum macht die Grenze da einen Knick? Das hat nichts mit 12mn Zone zu tun. Den Knick machen nur die zwei beteiligten Level 6 Grenzen
http://www.openstreetmap.org/browse/way/28693760

Sowas denkt man sich doch nicht aus. Irgendwo muss der Verlauf ja herkommen.

Achso, das meinst du. Das ist in Ländergesetzen geregelt, wie Masch schon gesagt hat.

Och Henning!!! Masch sagt, dass die Level 6 Grenze überhaupt nicht aufs Wasser geht. Ich sage, dass das gut sein kann (letztendlich ist es mir vollkommen egal wo die Grenze ist - aber sie kann nicht an zwei Stellen gleichzeitig sein) aber ich mich frage, wieso jemand Grenzen mit Ecken und Kanten aufs Wasser malt. Irgendwo muss das doch herkommen.
Und ausserdem ist das kunterbunt gemischt, wo die die Grenze (Küste oder hohe See) langgeht.

Häh, ich habe nur einen offensichtlichen Fehler korrigiert. Dass die Kreisgrenzen in MV nicht aufs Meer hinaus gehen, wurde auf der MV-Liste bereits letztes Jahr geklärt. Dass die meisten Grenzen dort immer noch bis zur Staatsgrenze aufs Meer gehen, liegt daran, dass sich noch niemand fand das zu ändern.

Ja, vom Import der Kreisgrenzen von 2005. Und das war auch lange ok so, wie es keine Gemeindegrenzen gab.

Du solltest einfach diese Landmasserelationen vergessen, die haben überhaupt keinen Wert, irgendeine Aussagekraft noch sind es Grenzen. Dass die mit den Kreisgrenzen teilweise identisch sind liegt, daran dass wohl niemand weiss wie der Küstenverlauf dieser Relationen aussehen soll - Gemeindegrenze oder coastline - ist ja alles bunt gemischt.

Ja, würde ich gerne. Aber ich hänge mental so an ihnen. :wink: Nein, momentan sind die Landmasserelationen in MeckPom bessere Gemeindegrenzen als die Gemeindegrenzen selber, die bis zur Bundesgrenze aufs Meer gehen. Bis auf Deine jetzt.
Hast Du ne Idee, wie jemand das wieder zurücksetzen. kann? Oder sind die Importdaten noch irgendwo? Dann kann man das manuell korrigieren.

Kreisgrenzen nehme ich mal an :slight_smile:

Einfach die Kreisgrenzen auf die Gemeindegrenzen umlegen. Die sind ja inzwischen in MV überall vorhanden, lediglich in Nordwestmecklenburg fehlt die Insel Poel, aber da kann man ja zur Not mal die coastline missbrauchen. Wenn ich Zeit hab mache ich NWM (26218) und NVP (275677) fertig.

Moin,

zur Info:
Der vorhandenen Relation “Insel Poel” (relation 1.437.372) habe ich gerade vorläufig die administrativen Daten hinzugefügt.
Vorläufig, da mir trotz Recherche nicht klar wurde, ob z. B. Langenwerder tatsächlich zur Gemeinde Insel Poel gehört und dann eine eigene Relation erforderlich wird.

Gruß
Georg

hi,

auch ich mische damit :wink:

Frage, da die Sache doch etwas undurchschaubar ist:

Ist das das Ziel?

  • für admin_level 2 & 4 jeweils 2 Relationen mit und ohne Wasser?
  • alle anderen Grenzen enden an der Küste und sind fast oder 100% identisch mit der Coastline?
  • alle anderen Relationen mit land_area=administative raus?

Dann hätten mer’s :slight_smile:

Gruss
Walter

p.s. das Ganze aber erst mal auf Deutschland beschränkt

Ähm, sorry. War vor dem ersten Kaffee

Danke, ich trage Dich oben mal ein damit wir uns nicht gegenseitig behindern. Ich werde heute Abend mal Rügen machen

Ja, wobei die land_area=administrative ja auch noch ein paar Tage drin bleiben kann bis sich der Staub gelegt hat.

Praktisch scheint es recht einfach zu sein, wenn wirklich überall Grenzen Level 7 oder 8 vorhanden sind. Bestehende Level 6 Grenze an der Küste aufbrechen und anstatt aufs Wasser einfach entlang der Küste über die Level 7 oder 8 Ways.

Vielleicht machen ja noch mehr mit.

Gehört dazu. Ich würde die Coastline der Insel Langenwerder als zusätzliches outer in die von Dir genannte Relation 1437372 aufnehmen
http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/boegen/bk/0304-444B4001.PDF

Moin,

halt!
Die von mir genannte Relation 1437372 war und ist die ursprüngliche Insel “Poel” (physikalisch, coastline-Multipolygon), nicht die Gemeinde “Insel Poel” (verwaltungsrechtlich).
Für die Gemeinde solltest Du dann eine eigene Relation erstellen und die physikalische Insel “Poel” als einzelne Insel-Relation belassen.


Zur weiteren Info über Kreis- bzw. Gemeindegebiet, Küstengewässer und eingemeindete Wasserflächen:

Quelle:
http://www.shgt.de/docs/11_07.pdf?dl=1&f=1
Die Gemeinde
Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein
Ausgabe 11/2007

"
OVG Schleswig, Urteil vom 22.August 2007, AZ: 2 LB 17/07 - [6 A 297/05]

[…]
Das Stadt- bzw. Gemeindegebiet wiederum ist grundsätzlich Landgebiet (Gönnenwein, Gemeinderecht, 1963, S. 77; Gronemeyer, Die gemeindefreien Gebiete, 1971, S. 79; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.01.1995 – 1 L 5943/92 – in NdsVBl 1995, 160 und in juris), während das offene Meer regelmäßig gemeindefrei ist, es sei denn, ein Teil des Küstengewässers ist den angrenzenden Gemeinden als Gebiet zugewiesen worden (Gönnenwein und Gronemeyer a.a.O.; Hoffmann, Das Gemeindegebiet, Die Gemeinde 1975, 33, 36; Petersen, Deutsches Küstenrecht, 1. Aufl. 1989, S. 60 ff. m.w.N.). Eine solche Zuweisung lässt sich nach den im Verfahren gewonnenen Erkenntnissen jedenfalls für das Flurstück 14/2 der Flur 11 belegen (Gebietsänderung vom 12.01.1989, Amtsblatt 1989, 18). Dieses Flurstück erfasst nach dem vorliegenden Kartenmaterial und der übersandten Liegenschaftskarte den Osthafen der Marina zunächst mit den Stegen A - D und den Gastlieger-Steg E.
Die nördliche Grenze des Flurstücks verläuft von der Spitze der östlichen Hafeneinfassung auf die gegenüberliegende Landzunge zu, und zwar auf Höhe des dort befindlichen Sanitärgebäudes.
Danach liegt auch der hier interessierende Steg F jedenfalls mit dem Liegeplatz Nr. … noch innerhalb dieses Flurstücks und damit seit 1989 im Gemeindegebiet.
[…]
"

Dazu noch

Kreisordnung für Schleswig-Holstein
(Kreisordnung - KrO -)
in der Fassung vom 28. Februar 2003

"
§ 13
Gebietsbestand

Das Kreisgebiet besteht aus der Gesamtheit der nach geltendem Recht zum Kreis gehörenden Gemeinden. Grenzstreitigkeiten entscheidet das Innenministerium.
"

Gruß
Georg

Danke für die Gesetzestexte, Georg. Eigentlich hatte ich mit Level 7 nichts am Hut, aber das war ja fix gemacht.

wenn ihr die schlimmsten Sachen raus habt, gebt mir Bescheid und dann gibt es neue Shape-Files.
Gruss
Walter
p.s. hänge gerade bei ner komplizierten postgis-Abfrage im “Grenzbereich” fest und kann leider nicht beim Korrigieren helfen :frowning: