Lizenzwechsel: freiwillige Zustimmung ab jetzt möglich

Die Antwort hast Du schon gegeben:

Wobei man immer noch innerhalb von 3 Wochen auf ein Mail antworten muss…

Da ist mir zuviel im Konjunktiv und mit vielen “Wenns”, ohne konkrete Vorteil zu benennen. Der höhere Bekanntheitsgrad hängt sicher nicht von der Lizenz ab. Und worin besteht denn genau der Vorteil für den Mapper bei kommerzieller Nutzung durch Dritte? Ich habe eher den Verdacht, daß Dritte nur eingeladen werden, die aufwändig kostenlos beigesteuerten Daten ganz eigennützig zu vermarkten. Der Mapper gibt doch das bischen ( von mir aus vermeinlichen) “Autorenschutz” der CCbySA bei der OBDL weg. Mir ist bis heute kein Fall bekannt, daß es jemals einen Gerichts-Fall gegeben hätte, geschweige denn einen Fall, in dem die unrechtmäßige Nutzung der OSM-Daten wegen nicht ausreichendem Schutz durch die CCbySA verhandelt wurde,
Ein hier genannter Vorteil für den Mapper sollte z. B. die Nutzung von kostenlosen und nur kostenlos weiterzugebenden Höhendaten sein. Wie sich herausgestellt hat dürfte das aber auch unter der OBDL nicht rechtsicher möglich sein, weil man die gewonnene Datenbank wieder incl. Höhendaten unter die OBDL stellen müßte. Spätestens der nächste Verwerter würde also die Hohendaten vermarkten können. Bringt also auch keinen Vorteil.

Die Karte ist sicher ein Ansatz, beinhaltet aber z. Z. nur Straßen (ab Layer 13) Aus meiner Sicht wäre so ein Layer wie auf http://sautter.com/map eine gute Möglickeit, mal den Stand der Dinge zu verifizieren. Ich habe in den letzten Stunden mal die verschiendensten Winkel in der Welt angeschaut. Im Prinzip herrscht ein sehr uneinheitliches Bild. Z. Teil (USA, Indien) ist schon ein Menge grün, (Melbourne Australien, Nordafrika) ziemlich rot. Und in vielen anderen Staaten (Europa u. Russland) z. Teil gemischt, wobei zum z.B im Ruhrgebiet bis Remscheid rüber zur holländischen Grenze überwiegend rot.

Ich will´s mal so sagen, die Statistiken gehen von der Datenmenge aus. Dabei stellen die Datenimporteure (USA) einen großen Teil der Zustimmerdaten.
Diese ließen sich durch einen zweiten Import sicher eher wieder herstellen, als die vielen kleinen Beiträge, die man nur durch “mal vor Ort gewesen zu sein” (besonders Deutschland) wieder einfügen könnte. Aus meiner Sicht ist das der eigentliche Nachteil.

Du hast also einerseits ein Problem damit, dass Daten verloren gehen, weil Mapper nichtmehr erreichbar sind, willst aber andererseits nicht zustimmen, dass in Zukunft die Mehrheit der aktiven Mapper eine geeignete Lizenz wählen kann, die den eigentlich relevanten Punkten (frei und offen) treu bleiben muss, können, auch wenn du nichtmehr zu erreichen bist? Findest du nicht, dass das eine Doppelmoral ist?

Ich bemühe mich um klare Formulierung. Wenn ich nicht sicher sein kann, dass ein Effekt eintritt, muss ich eben einen Konjunktiv verwenden. Das sagt aber nicht aus, dass ich das Eintreten nicht für wahrscheinlich halte.

Die Bekanntheit hängt von der Nutzung der Daten ab: Wenn mehr Unternehmen und Privatleute die Daten unter Attributierungszwang nutzen (können), steigt die Bekanntheit. In welcher Weise findet eigennützige Vermarktung (im Sinne von “ohne Nutzen für die Urheber der Daten”) statt, die bisher nicht möglich gewesen wäre? Im Kern ändert sich doch nichts daran, dass die Daten bei Attributierung für beliebige Zwecke verwendet werden können. Nur weil es bisher keinen Prozess zum Schutz der OSM Daten unter CC-BY-SA gab, heißt dass ja nicht, dass das nicht möglich ist. Das können nur Anwälte beantworten, wie sie von der License Working Group ja auch befragt wurden.

Die Sache mit den Höhendaten ist sicher ein Vorteil. Wenn du ihn aber kennst, warum muss ich ihn aufzählen. Außerdem ist es wohl doch rechtssicher möglich, solange man eine “collective database”, aber kein “derived work” erzeugt (englische Begriffe, weil sich die exakten Übersetzungen imo bescheiden anhören). Dann muss es nicht unter Odbl gestellt werden und die Verwendung ist gesichert.

Natürlich ist die Karte nicht perfekt. Andererseits hindert dich niemand daran, eine perfekte Karte zu entwerfen, alle erforderlichen Informationen hast du. Ich gehe davon aus, dass die Visualisierung der Zustimmung weiter verbessern wird, man kann schließlich nicht verlangen, dass alles von Jetzt auf Gleich passiert. Dass in manchen Gegenden fast alles grün oder rot ist, liegt natürlich an Importen - da wird aber laut Aussage der License Working Group ja dran gearbeitet. Ansonsten hilft nur selbst zustimmen und darauf warten, dass andere nachziehen.

Natürlich gehen die Statistiken von Datenmengen aus (wobei es mit der Liste der Zustimmer und Visualisierung von Pascal? Neis ja auch eine accountbasierte Statistik gibt). Andere Ansätze haben noch größere Probleme: Die Karte leidet ja auch mehr darunter, wenn alle Straßen in den USA plötzlich weg sind, als wenn ich Kleinkleckersdorf ein Nutzer mal einen Node angelegt hat, der verloren geht, und dann nie wieder etwas getan hat. Außerdem kann ich dir nicht unbedingt zustimmen, dass Importe leichter wiederherzustellen sind: Sind sie mit der neuen Lizenz nicht kompatibel, muss alles von Hand neu eingepflegt werden. Das kann lange dauern und der Zustand der Karte ist erstmal sehr schlecht. Ein paar fehlende Straßen in seinem Heimatort kann dagegen jeder Mapper leicht wieder ergänzen und wenn der Friseur am Eck mal vier Wochen nicht auf der Karte ist, ist das auch kein Beinbruch.

Nö, die Höhendaten bleiben Höhendaten unter einer NC-Lizenz, denn:

  1. ist die ODbL nicht NC, weswegen man die Höhendaten garnicht darunter stellen dürfte
  2. müssten die Daten nur unter der ODbl lizensiert werden, wenn sie mit OpenStreetMap-Daten in eine gemeinsame Datenbank gepackt würden

Da 2) nicht der Fall ist - es hätte auch kaum Zusatznutzen -, ist dieser “Einwand” deinerseits absolut unberechtigt. Denn es geht ja nur um die Anzeige von Höhenlinien auf Karten, die dann wegen der Höhendaten NC sein müssten, oder aber andere Dinge wie z.B. Routing mithilfe von Höhenangaben, wobei dann Ergebnis-Tracks und möglicherweise auch Router(?) dann quasi ebenfalls NC sein müssten.

Gruß,
Malte

Um eine Karte mit Höhendaten zu rendern ist es notwendig das sie zusammen mit den OSM-Daten in einer Datei liegen. Diese Datei ist eine Datenbank und nicht erlaubt.
Auch eine Garminkarte ist eine Datenbank das gemeinsame Vorhandensein von OSM- und NC-Daten ist ebenfalls verboten.

Erlaubt ist die Höhendaten separat zu rendern und als separatem Layer über die fertige OSM-Karte zu legen. Dies ist aber auch heute schon möglich.

Gruß
badger

Hallo badger,

Sie sind erst nach dem Erstellungsprozess zusammen in einer Datei, die sich Karte beziehungsweise Bild nennt. Dieses Bild - sei es nun aus Pixeln oder Vektoren aufgebaut - gilt als “produced work”[1], wodurch eine Lizensierung unter jeder denkbaren Lizenz möglich ist.

Selbst wenn eine Garminkarte innerhalb der Datei eine einzige Datenbank ist, so sehe ich die Höhendaten und die Kartendaten tatsächlich als zwei individuelle Datenbanken an, die dann in der Garminkarte eine sogenannte “collective database”[2], also eine Sammlung voneinander unabhängiger Datenbanken, darstellen, da Elemente der einzelnen Datenbanken nicht mit denen der anderen in irgendeiner Beziehung stehen.

[1] Begriffserläuterung in den Begriffs-Definitionen der ODbL (englisch): http://www.opendatacommons.org/licenses/odbl/1.0/#1-0-definitions-of-capitalised-words

Grüße,
Malte

Nicht ganz, eine Karte fällt genauso unter die Definiton von “Derivate Database”, was ODbL bedeutet. Genau in deisem Punkt ist die neue Lizenz noch nicht eindeutig genug.

Eine Karte fällt eindeutig unter “produced work”:

. Und das heißt dann eben nicht Odbl.

Ich sag ja nciht, dass sie nicht unter Produced Work fällt, aber eben auch unter die Definition von Derivate Database. Bei den Vektorkarten wird es noch uneindeutiger.

Eine einzige innerhalb Deutschlands relevante Frage ist die, ob bei Verarbeitung der OSM-Daten eine Bearbeitung (§23 UrhG) stattfindet oder ob ein neues eigenständiges Werk entsteht (§24 UrhG).
Im ersten Fall muss sich der Verarbeiter an die OSM-Lizenz halten (egal ob CC oder ODBL) im letzten Fall hat eine OSM-Lizenz (egal ob CC oder ODBL) nichts mehr zu melden.

In Deutschland ist das recht eindeutig:
§23 UrhG schließt Datenbanken ein und das LG München hat bspw. entschieden, dass selbst Papierkarten eine Datenbank sind.
http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_M%C3%BCnchen_I_-_Datenbankschutz_f%C3%BCr_topografische_Landkarten

Da dürfte es bei digitalen Bildern nicht viel anders sein und bei Vektorkarten erst recht nicht. :wink:

Nur erstellt man bei OSM die (grafische) Karte nicht aus einer anderen grafischen Karte wie im Urteil, sondern aus Geokoordinaten und deren Metadaten. Das ist etwas ganz anderes.

@aighes: Es geht hier aber nicht um den Datenbankbegriff im Allgemeinen, sondern um den, den die Lizenz selbst definiert. Und der bezieht sich eindeutig nur auf elektronische (oder sonstige) Datenbanken im ursprünglichen Sinne des Wortes:

Ganz offensichtlich sind Karten damit nicht eingeschlossen, also können sie auch keine derivative database sein.

In dem Fall ging es um die Kopie einer Topokarte. Diese stellt eine Datenbank dar. So wurde es zumindest vom LG festgestellt. Genauso verhält es sich, wenn ich aus OSM-Daten eine Karte erstelle. Diese Karte stellt dann auch eine Datenbank dar. Ergo bräuchte ich laut §23 UrhG die Zustimmung des Autors, in diesem Fall (nach neuen CT’s) von der OSMF. Und die Lizenz ist an dieser stelle meiner Meinung nach mehrdeutig vormuliert.

@errt:
Zuerst stellt sich die Frage, ob man überhaupt den Autor fragen muss, oder nicht (§23 oder §24 UrhG), wie Bikeman2000 schon sagt. Damit hat die OSM-Lizenz erstmal garnix zu tun. We ich oben geschrieben hab, fällt das meiner Meinung nach unter §23 UrhG. Man muss OSM also um erlaubnis bitten.

Die Datenbank-Definition der Lizenz trifft auf jede Dateistruktur zu. Jediglich der aufwand, der betrieben werden muss um dem Dateiformat die Daten zu entlocken ist unterschiedlich hoch.

Sie trifft aber zumindest nicht auf gerenderte Karten zu, denn aus denen ist “material” nicht “individually accessible” (gut, gut, Vektorkarten - aber wenn man dabei mit Ebenen arbeitet, dürfte sich eine collective database ergeben). Und wenn die Lizenz erklärt, dass für diese eine beliebige Lizenz gewählt werden kann, wird das durch das UrhG nicht eingeschränkt, denn die Lizenz tut dies ausdrücklich alle Rechte betreffend, die sich u.a. aus Urheberrechten ergeben.

Wie man sieht, wird immer noch kontrovers diskutiert. Rechtssicherheit gibt es mangels rechtskräftiger Urteile weder hüben wie drüben. Eine Verbesserung der Stellung der Mappe als “Datenerheber” kann zumindest ich unter der ODbL nicht erkennen.
Das Hauptproblem ist aber, daß das Thema die Community in zwei Lager gespalten hat. Ob die Herren der OSMF sich darüber im Klaren waren?

Warum also nicht aussitzen und bis zum letzten Moment, der eigentlichen Lizenzumstellung, warten. Sollte man dann noch Spaß an der Sache haben, kann man sich ja immer noch für die Mitarbeit unter der neuen Lizenz entscheiden.
Andererseits wird das unmittelbar vor der Umstellung gesicherte planet.osm ja auch “als CC lizensiert” vorhanden sein. Damit wären, falls sich ein Fork-Betreiber finden würde, alle Daten am Tag der Umstellung auch noch unter der CC verfügbar und man könnte auch dort weitermachen.

Ohne eine offizielle (juristische) Übersetzung ins Deutsche ist man mit der CC-Lizenz im Falle eines Rechtsstreites in Deutschland sowieso besser dran: Wendet man sich mit der ODBL an einen Anwalt, wird er zunächst nach einer Übersetzung fragen bevor er den jeweiligen Sachverhalt aufnehmen und beurteilen kann. Bei der CC liegt diese für die Rechtsberatung schon vor.

So, jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

Nach allem, was ich im Forum und in Wikis zur Lizenzumstellung gelesen habe (das ist zugegebenermaßen nur ein kleiner Teil dessen, was dazu geschrieben wurde), ist

a) meine Meinung: alles, was zum Löschen / Nicht-Löschen von Objekten bei der Umstellung auf ODBL geschrieben wurde, ist reine Spekulation - irgendwelche Karten mit eingefärbten Wegen bedeuten gar nichts; niemand weiß, was die OSMF wirklich machen wird.

b) meine Vermutung: die OSMF wird
b1) entweder die Lizenzumstellung absagen oder
b2) einfach alles übernehmen und ein paar Klagen von Mappern wg. Lizenzverletzung aussitzen bzw. ein paar Anwälte damit beschäftigen. Schließlich kalkulieren Unternehmen bei AGB-Umstellungen auch einige Klagen ein, warum sollte die OSMF da anders vorgehen?
Jedenfalls wird sich die OSMF nicht die Mühe machen, irgendwelche Logiken zur Objektübernahme in die ODBL-Welt zu programmieren (oder von Freiwilligen bzw. kommerziell programmieren lassen), sondern - ganz einfach - ALLE (!) bisherigen Objekte nach ODBL übernehmen. Eine ‘faire’ und außerdem rechtssichere (!) Logik zur Übernahme kann sowieso kein Mensch programmieren, dafür ist das Thema zu komplex.

Viele Grüße,
mtb

und das wäre nicht der schlechteste Weg, auch wenn eine Reihe von Mappern sich dann vom Projekt abwenden würden. Wenigstens könnte der Rest dann endlich in Ruhe weiter machen. Sicher ein radikaler Weg aber wenigstens ein Weg.

Uli

Nur solange, bis ich und andere den Vollstreckungstitel haben und die OSMF nicht mehr zahlen kann und insolvent geht :smiley:

http://www.internet-law.de/2010/11/stadtplanabmahnungen-es-gibt-sie-immer-noch.html

Mensch, Du wirst Dich mit denen doch außergerichtlich einigen, oder? Ein paar tausend Euro sind bei der Vielzahl Deiner Edits sicher drin… :wink:

Aber jetzt im Ernst, die OSMF hat nur 3 Möglichkeiten:

  1. Lizenzwechsel absagen → das wäre peinlich
  2. Alle Objekte übernehmen, Rechtsstreitigkeiten erdulden → das kann teuer werden, auch im Sinne von Imageverlust
  3. Eine Übernahme unter Inkaufnahme von Datenverlusten programmieren lassen → das demotiviert die Mapper-Gemeinde

So oder so: wir erleben hier, wie ein Projekt sich selber ausbremst…

ich schätze übrigens die Wahrscheinlichkeiten für

  1. auf 30%
  2. auf 50%
  3. auf 20%

(wobei natürlich bei 2. und 3. Mischformen möglich sind)

Gruß,
mtb

P.S.: im Englischen würde man übrigens sagen: OSMF is in a catch-22 (d.h. egal, wie sich die OSMF entscheidet, es ist eine schlechte Entscheidung).