Vandalismus? User löscht Radwege

  1. Wenn ich das richtig sehe ist zwischen Radweg und Straße eine Baumreihe. Im Sichtbereich der Straße geführt, ist dann zumindest mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
  2. Wie sieht es bei den Hofeinfahrten aus? Radweg vorfahrtberechtigt? Wohl nein?

Also nicht straßenbegleitend. Extra mappen.
Der Kreuzungsbereich dürfte eh klar sein.

cyleway=track ebenfalls, immer von den Vorgaben der StVO-VwV bezüglich straßenbegleitend (habe ich schon mehrmals erwähnt) ausgehend.

Und ich habe noch keine Karte gesehen, die die hier gewünschten Infos bezüglich der Wege darstellt. Einzig die velomap wertet bei path surface aus und zeigt es analog zu tracktype an. Manche Karten unterscheiden nicht mal mehr zwischen tracktype 1 und 2, weil das Routing für Garminkarten auf eine bestimmte Anzahl Straßen begrenzt ist.

Die StVO interessiert Leute von außerhalb Deutschlands, welche eine Radtour hierher planen wollen bestimmt ganz brennend. :wink:
Nein, wenn einem die StVO-Eigenschaften wichtig sind, dann kann man die auch an einen separat eingezeichneten Radweg taggen.

Durch separates Einzeichen der Radwege gewinne ich immer an Genauigkeit, die bestenfalls bei wirklich 100%ig parallelem Verlauf identisch zu cyleway=track ist, also enthält dieses Variante zusätzliche Information, die man wenn man möchte ja selbst wieder wegwerfen kann.

Außerdem sehe ich schon den Borstein als bauliche Trennung an, denn im Unterschied zu einer markierten Radspur auf der Straße ist das dann kein Straßenbestandteil mehr sondern ein gternntes Objekt, welches man auch getrennt Einzeichnen sollte. Siehe: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Good_practice

Das ist ja wohl ausgemachter Blödsinn siehe StVO und StVO-VwV.

Und die gelten auch universell überall, so daß jemand aus dem nicht deutschschrachigen Raum der in DE z.B. Urlaub macht, da mal schnell einen Radweg eintragen kann?

Ich sehe es ja auch so, daß ein Radweg immer ein highway=cycleway ist und kein Wander(pfad/weg) mit Fahrradeignung bzw Radwegschilld. Es ist aber nun mal so, daß jeder normale Mensch objektiv eine aufgemalte Radspur auf dem Straßen(asphalt/.pflaster) eindeutig als Straßenbestandteil sieht, wohingegen, ja nun die Straße eindeutig an der Birdsteinkante zu ende ist, weil ja eben der Bordstein ein extra Objekt ist, an den sich dann im besten Fall und ohne weitere reale bauliche Trennungen gleich der Radweg anschließt.

Das heißt, man sollte nicht von angeblich nicht vorhandener baulicher Trennung reden, wenn man eigentlich einen Zusatztag für die Eigenschaft: “Benutzungspflicht=/ja/nein” haben möchte! Das sind zwei verschiedenen Dinge, denn wenn die StVO etc. der Meinung ist, es für sich selbst intern als ein Objekt zu definieren und zu betrachen, dann soll sie das machen, das änderert aber nichts an der Realität vor Ort, die ja OSM abbilden möchte.

Dann muß man sich eben diesbezüglich zu informieren. Wird von unsereins bei einem Auslandsaufenthalt ja auch verlangt, wenn man nicht zur Kasse gebeten werden will.
Oder braucht/brauchen sich derjenige/diejenigen nicht an die StVO zu halten. :wink:

Uneinsichtig.

Benutzungspflichtig heißt hier nunmal auch straßenbegleitend und dies sollte wohl auch erkennbar sein (derzeit mit mit cycleway=track bzw. lane oder cycleway:left bzw. right=track bzw. lane) und dies ist die Realität, die ich auf der Karte auch sehen will, nicht Deine Vorstellung davon. Daran ändern auch ein Streifen mit Gras, Pflastersteinen oder sogar Leitplanken nichts. Mehr dazu nicht.

BTW, woher die IMHO irrige Meinung, daß ein getrenntes Mappen genauer ist und per se mehr Informationen bietet. Ist wohl eher fehleranfälliger.

Nicht zwangsläufig… hier in der Gegend machen “straßenbegleitende” Radwege ab und an schon ziemliche Schlenker, und da denkt man (ich) schon drüber nach, die nicht doch in dem Bereich zumindest getrennt einzuzeichnen… da seh ich durchaus einen Informationsgewinn… und solang man dann alle Anschlüsse richtig macht, ists doch kein Problem…

Doch, das macht ein erhebliches Problem: Solche getrent erfassten Radwege sind fuers Routing absolut untauglich, da die Abstaende der Objekte unter die Genauigkeit des GPS sinkt. Dadurch ist rein von der Mathematik her kein brauchbares Routing mehr moeglich. Und solange man die Radwege neben der Strasse nicht besonders kennzeichnet, kann man sie zu Routingzwecken auch nicht ignorieren, ohne dass man gleichzeitig die Radwege ohne benachbarte Strasse ignorieren wuerde.

Gruss
Torsten

Na, logisch ist da ein Informationsgewinn, schlimmstensfalls ist der Weg parallel zur Straße, da bleibt dann immer noch der Abstand (wenn die Radweg weit genug weg ist und parallell verläuft) als zusätzliche Information, außerdem ist das ganze besse erweiterbar, weil man nicht Radweg, Fußweg und Straße nicht mit möglicherweise mehrdeutigen oder extrem langen und umständlichen Schachteltags versehen muß.
Außerdem lassen sich Details (siehe z.B. http://osm.org/go/0NLU29SE_– was mal als “straßenbegleitender” Radweg getaggt war, man beachte auch die Stichwege durch den Busch zwischen dem Fuß und Radweg, etc.) besser mappen, die sonst der StVO-spezifischen-Realitätsverdrhung zum Opfer fallen würden. Ach ja, es gibt da Mapper die behaupten mit dem gleichen Argument man solle keine “starßenbegleitenden” Fußwege mappen, weil Gestz oder Verordnung X/Y sie auch als Bestandteil der Straße definiert. Diese Leute können nur froh sein, daß die GPS-Genauigkeit es nicht gut zuläßt, einen nebeneinanderlaufenden “straßenbegleitenden” Fuß- und Radweg separat zu mappen, weil eigentlich müßte man das aus Datenmodellgründen so machen!

Nur weil die StVO auch die Farbe rot (in Analogie zu “baulich getrennt”) in das Wort “grün” umdefinieren und dann anschließend korrekt und passend im Text verwenden könnte, würde in der Praxis keiner frisches Blut als grün bezeichnen, mit der Begründung, es steht ja so in der StVO.

@de_muur: Nur weil Dein GPS-Gerät so ungenau ist, heißt das nicht, daß man nicht mehr so Taggen soll wie die Realität ist.

Die neuen Homegeräte erreichen in der Praxis 1-2 Meter problemlos.

Die Profi-GPS-Empfänger der Vermessungsämter sind heute schon auf den Millimeter genau. Das habe ich mir am Wochenende mal zeigen lassen, absolut genial.

Wenn die ersten Geräte neben Navstar auch Glonass und Galileo können, ist 10cm im Homebereich Standard.

Grüße
Dennis

Wo ist denn da das Problem? Als Autofahrer interessiert mich die Straße und der Router in der Auto-Einstellung wählt nur diese als potenziellen Fahrweg aus. Als Fahrradfahrer (mit Router auf der Einstellung Fahrrad) interessiert mich der Radweg bzw., sofern dieser nicht vorhanden ist, als Ersatz die Straße, somit ist auch bei straßenbegleitenden Wegen eine eindeutige Auswahl des zu benutzenden Weges möglich. Somit ist auch der Abstand zum nächsten potenziellen Routingobjekt groß genug für die GPS-Genauigkeit.

Das halte ich für ein Gerücht.

Gebt ihr den getrennt eingezeichneten Radwegen dann auch den Straßennamen?

Der Fuß-/Radweg hat ja per se keinen Namen, weil es heißt ja meistens deshalb auch *straße und Straßenschild, wenn es dich stört kannst du aber eien StVO-Relation erfinden, die alles wieder zusammenfaßt.

Also das mußt Du mir mal genauer erklären. Zu Häusern gehört auch ein Straßenname. Nach Deine Logik sind das dann Straßen?

Problemlos, na ja.
2-3 Meter mit EGNOS-Korrektur. Satellit steht über dem Äquator und was das heißt brauche ich wohl nicht zu sagen. Die Korrekturdaten sollen durch einen weiteren Satelliten ausgestrahlt werden.

Dürfte AFAIK aber nur mit hochgenauen Referenzpunkten (DGPS) funktionieren und wäre dadurch lokal begrenzt.

Wenn Du bereit bist, dafür zu bezahlen. Ansonsten dürfte sich wohl nicht viel (2-3 Meter) ändern.

Steht das das irgendwo? Ein Grundstück hat deshalb die Postadresse, der meist nächst benachbarten Straße, damit dser Gereichtsvollzieher und andere Verwaltungs-
und Infrastrukturdienste wie die Post etc. wissen, wo sie im Zweifelsfall ungefähr hin müssen. In ein paar Jahren, wenn alee Navis haben, wirds dann auf Geokoordinaten
umgestellt, weil ist ja viel genauer. :wink:

okay, dann anders. Die Königstraße, ist ein Fußgängerzone. Das dürfte es nach Deiner Argumentation (Straßenname nur für Straßen) nicht geben. Ich sehe die Straße als Ortbezeichnung, wozu straßenbegleitende Fuß- und Radwege neben den Straßen mit dazu gehören

Der Straßenname und die Eigenschaft “Straße” sind unabhängig von der StVO-Beschilderung. Die StVO-Beschilderung gibt die Nutzung “Fußgängerzone” vor, deshalb bleibt es aber trotzdem vom Objekt her eine Straße. Straßenschilder erfordern nicht zwingend das Vorhandensein von StVO-Schildern.

also ich stimme mit Dir da nicht überein, für mich gehört die Straßenbezeichnung zum straßenbegleitenden Fuß- und Radweg. Eine Wegbeschreibung “Fußweg rechts, Fußweg links, Fußweg geradeaus…” (Radweg analog) ist doch ziemlich anstrengend. Ich würde eigentlich auch bei einer Fußwegroute erwarten, die Straßennamen genannt zu bekommen. Jaja, jetzt schlägst Du mir eine StVO Relation vor. Ich glaube, unsere Diskussion führt bei keinem von uns zu einem Meinungswandel. Daher können wir das auch lassen

Ich hoffe, ihr tragt auch immer ein oneway an den Radweg, wenn ihr ihn seperat eintragt.

Zur Straße gehört auch die ihn begleitenden Wege.

@fabi2: Wenn deine Logik stimmt, was ist dann mit Straßen, die weder *-straße noch Weg im Namen tragen? Bspw. Am Hange?