Finde ich gut wenn OSM sich in die politische Debatte einbindet. Google Streetview hat die Debatte eröffnet und ich denke mir das wird jetzt erst mal das Gespräch wird der Anfang eines Meinungsbildngsprozesses sein.
Das heisst das man versuchen sollte die OSM specifischen Interessen und Forderungen zu definieren und Methoden zu finden die in den Meinungsbildungsprozes einzbinden. Ich frage mich ob OSM:DE dazu die Strukturen hat. Z.B. was passiert NACH dem Treffen? Wer ist Ansprechpartner für Fragen, wer kann in den Projekten mitarbeiten die dort eschlossen werden, wer vertritt OSM im nächsten Treffen?
Joachim, gibt es für das Treffen schon eine Teilnehmerliste und Agenda?
Noch nicht, das Büro des Ministers wird mir in Kürze weitere Informationen zur Veranstaltung schicken.
Wie es nach dem Treffen weitergeht wird sich sicherlich noch ergeben. Bei OSM funktioniert alles einfach irgendwie, keiner weiß warum aber das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen.
Ich sollte mir auch eine Einladung holen, um diesen Typen mal zurecht zu weißen, wie viel Unsinn er über Dr. Thilo Sarrazin verzapft hat. Zum Schluß noch den Orangensaft ihm ins Gesicht schütten und die PR zu Openstreetmap liefe auf Hochturen.
hmm. wenn Du ihn erst weißt und danach Orangensaft ins Gesicht schüttest, geht aber die weiße Farbe wieder ab. Vielleicht wäre es umgekehrt besser, wobei ich nicht weiß, ob die Farbe dann auf dem vom Orangensaft nassen Gesicht hält. Übe am besten die Taktik zu Hause vorm Spiegel
Möchte mich ebenfalls für deine Initiative bedanken. Ich glaube das du mit dem “Karlsruher Stammtisch” im Hintergrund die Dinge richtig beleuchten wirst.
Es gibt ja hunderte Fragen die man an den Herrn Minister stellen könnte. Eventuell werde ich die Zeit bis zum 14.09. nutzen und auch die Eine oder Andere Frage loswerden.
Georg
So ist das halt, wenn Politik von Leuten gemacht wird, die keine Ahnung haben. Eine rein polemische Lösung. Wie wäre es, aus Protest ein großes weißes Polygon auf Bonn zu legen?
Wie schauts aus, wenn ich ne Radtour mache udn erst hinterher mich dazu entscheide die Daten zu nutzen? Nachträglich beantragen?
@Chris: Löschen ist übertrieben…Das digitale System verstehen die Damen und Herren ort ohnehin nicht.
ist schon etwas heftig, da ja eigentlich “nur” SM getroffen werden sollte - daher auch die Eile in der Änderung der Satzung.
„Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden."
Alledings sollte man grundsätzlich Quellen etwas gründlicher studieren und auch nicht unvollständig zitieren.
“Art der Sondernutzung: Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen / fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung”
kostet 20€ / km - wie lang ist das Straßennetz von Bonn? Könnte jemand mal schnell ausrechnen
also: Luftaufnahmen und Benutzung der Bürgersteige ist möglich, da diese NICHT zur Straße gehöhren - laut Straßenverkehrsordnung endet eine Straße am Bürgersteig
Ich bewege mich auf Straßen in der Regel um von A nach B zu kommen.
Auf Bürgersteigen, Radwegen und dergleichen zum Zwecke der Erholung, der Regenerierung usw. Aber garantiert nicht zum “Zwecke der digitalen / fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung”!
Wenn ich auf meinen Spaziergängen hier und da ein Foto für meine private Verwendung schieße, wer will mir das verbieten?
Werden jetzt an den Ein- und Aufallstraßen von Bonn Kontrollen ala Flughafen eingeführt? Leute Leute wo sind wir denn?!
Georg
dann poste hier bitte mal nen beleg. habe monatelang wegen eines Nachbarschaftsstreits eine verbindliche Aussage gesucht, was Straße und was Bürgersteig ist: nada.
Könnte mir auch im “real live” weiterhelfen.
Ich weiss zwar, was in dieser Satzung “gemeint” ist (alle Flächen, die zum öffentlichen Raum gehören und von der Stadt “be(s)treut” werden), aber es steht so nicht in der Gebührenordnung drin. das ist -für mich - der knacksus.
Beleg? Guckst Du StVO!
Würde die StVO am Bürgersteig enden, hätte sie keine Regeln für Flächen jenseits des Bordsteins. Hat sie aber.
Die StVo gilt auf allen Flächen mit öffentlichem Verkehr, das muss noch nicht mal 'ne öffentl. Straße sein, kann auch ein nicht vom öff. Grund abgetrennter Parkplatz sein (Supermarkt).
Die Satzung hat ja einen Vorspann, auf welche §§ sie beruht. In einem dieser könnte auch die Definition der Straße drin stehen.
Die kann von der der StVO abweichen.
Vermute, dass hier eher die Widmung einer Fläche relevant sein könnte. Kann sich vom StVO-Status unterscheiden.
Im Nachbarschaftsstreit könnte wiederum was anderes relevant sein, je nachdem, worum es dabei ging …