Frage zum Radverkehrsnetz

Ja, hatte ich geändert und wird auch auf der CycleMap schon gerändert. Schau einfach mal nach, ob es so ok ist.

Ja, das ist so. Kannst du dir auf der Radverkehrs-Seite unter “Karte und Kataster” über “Route berechnen” selber ausgeben lassen:
http://bahnradwandern.bplaced.net/Schoeppingen.pdf
Auf der vierten Seite siehst du die Änderung.

Wenn du Langeweile hast, kannst du ja die Wegweiser als guidepost-Relationen in OSM eintragen:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Hiking/Trails#Main_guidepost_relation
Ich hätte da noch 2 Aktenordner voll abgeschriebener Wegweiserbeschriftungen…

Gruß,
ajoessen

Ich habe das in BW mal angefangen, allerdings mit destination_sign-Relationen:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/User:Snoopy88/Radwegenetz

Vllt sollten wir das einheitlich machen.

Ja, das sieht schön aus. Aber solange es keine Renderer gibt, der das nutzt, trage ich nur den tourism=guidepost als node ein.

gruß,
ajoessen

Ja, im Zoomlevel 14 sieht es schon gut aus.
Danke schön

Flöt,… diese Zwischenwegweiser eintragen, ist was für Leute, die Vater und Mutter erschlagen haben, solange ich noch auf freiem Fuß bin, nehme ich doch lieber das Rad… :slight_smile:
M. E. reichen auf den Karten die Hinweistafeln mit Orts- und Kilometerangaben. Auf dem Garmin-Minidisplay sieht man sonst vor lauter Schildern die Straße nicht mehr.

Apropos Garmin, weiß jemand, ob man die Hinweistafeln als POIs per FIND suchen kann? (Hab´s gerade nicht zur Hand.)

Solange sie gerendert werden, kannst du sie auch suchen.

Wenn man die Zeit dazu hätte…

Irgendwann hatte ich mal ein kleines Skript als Proof of concept, dass mir einen Layer darüber gebaut hat mit Markern für die Schilder. Und Routing mit Angaben, welchen Schildern man folgen soll wäre auch toll. Aber es mangelt an Zeit…

Ich benutze bisher auch einfach guidepost-Nodes fuer die Wegweiser entsprechend der Beschreibung auf http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Radwegenetze. Das mit den Direction-Relationen ist mir z.Z. noch zu aufwendig, auch so schon macht die Erfassung der Netze samt Wegweiser eine ziemliche Arbeit. Ausserdem sidn mir auch schon mehrere Faelle begegnet, wo ich auch vor Ort nicht entscheiden konnte, welcher Strasse ein Wegweiser nun zuzuordenen ist.

Auf der anderen Seite konnte ich letzte Woche allerdings auch wieder mal gut merken, dass sich der Mehraufwand fuer die Erfassungd er Wegweiser schon lohnt. Denn zwecks Erweiterung der Netzerfassung war ich in eine Region gekommen, wo der Mapper statt Relationen einfach die highway-Linien mit lcn=yes oder lnc_ref=* Tags erweitert hat. Das ist zwar an sich schon nicht schlecht, nur leider fehlt da komplett die Information, welcher Weg weshalb wie markiert worden ist. Man kann also nicht feststellen, ob die Eintragungen komplett oder richtig sind, weil man gar nicht weiss, was da eingetragen worden ist. (In der Region gibt es mehrere, sich ueberlagernde Radwegenetze der verschiedenen Landkreise, dazu noch ausgeschilderte Radverkehrsnetze sowie einzeltouren und was weiss ich nicht noch alles).

Eine Vereinheitlichung der Radwegenetz-Erfassung ist sicherlich sehr wuenschenswert. Diesen Sommer hatte bei mir aber erstmal das Datensammeln Vorrang, damit ich einen besseren Ueberblick habe, mit welchen Besonderheiten man es bei den verschiedenen Netzen ueberhaupt zu tun hat. Das duerfte naehmlich das Hauptproblem bei der Vereinheitlichung sein: Die verschiedenen Netze habe alle irgendwie ihre Besonderheiten, die man ja auch irgendwie mit erfassen will.

Gruss
Torsten

Damit hast du gut beschrieben, dass man das Radnetztagging garnicht so einfach vereinheitlichen kann. In NRW gibt es neben dem landesweiten Netz noch kommunale bzw. Kreisnetze. Deshalb hat das Landesnetz NRW rcn und die lokalen Netze lcn. Für Mapper, die aus anderen Gegenden kommen, mag es überhaupt nicht einleuchten, warum das hierzulande getrennt erfasst wird.
Beim lcn-Netz sind “Freibad” und “Gesamtschule” als lokale Ziele angeschrieben, beim Landesnetz zumeist der nächste und übernächste Ort.

Die Qualität der Auszeichnung ist ja auch sehr variabel. Sobald eine touristische Route das NRW-Netz verlässt, kommen wieder winzigste Schilder und Beschriftung von Bäumen und Telegrafenmasten zum Einsatz.

Hinzu kommt noch der Wunsch einiger Mapper, örtlich nicht gekennzeichnete Routen in OSM einzutragen…

Gruß,
ajoessen

Ich kenn da Gebiete, wo es anders ist: Sobald man die großen Fernrouten verlässt ist das Radwegenetz zwischen den Orten grauenvoll schlecht ausgeschildert.

Wobei auch der naechste oder uebernaechste Ort fuer mich noch unter local cycling faellt. Wenn jeweils das naechste Mittelzentrum oder so ausgeschidlert waere, dann wuerde ich das eher als regional cycling ansehen.

Damit man die Netze trotzdem voneinander unterscheiden kann, sammelt man sie ja in unterschiedlichen network-Relationen. Aber nur weil zwei Netze sich ueberdecken eines zwecks besserer Unterscheidung in eine andere Kategorie einzusortieren, halte ich fuer einen falschen Ansatz.

Nun gut, das Landesnetz in NRW kenne ich nur vom Hoeren und sagen, meine Erfahrungen beschraenken sich auf andere Bundeslaender, wo meist jeder Kreis seinen eigenen Murks bei der Ausschilderung veranstalltet, Das sind auch durchaus verschiedene Netze innerhalb des Kreises, dazu dann die Ueberlappungen mit den Nachbarkreisen und dann noch die kommunalen Radrouten: Ohne ordentliche Erfassung in OSM ist das Durcheinander sowieso unbenutzbar :slight_smile:

Gruss
Torsten

Ich habe eine Frage zu diesen Rot-Weißen Wegweiseschildern des Radwegenetzes:
http://www.radverkehrsnetz.nrw.de/PDF/RE/33015265.pdf

Sind das im wiki diese Schilder hier, oder ist das wieder etwas anderes?
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Radwegenetze#Die_Wegweiser-Punkte

Hier gibt es eine ganze Menge davon und auch die Doku im Netz ist recht gut vollständig, vielleicht nehme ich mich der Sache irgendwann einmal an.
Oder seht ihr da rechtliche Probleme? Am besten taggt man doch einen node im Radweg damit (falls Radweg schon eingezeichnet ist) ?

Grüße
Olli

Das ist Richtig. Die Grundlage ist das “Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr” http://www.fgsv-verlag.de/catalog/product_info.php?products_id=433, welches gerade in der Überarbeitung ist.

In der BRD wird meist grün auf weis verwendet, in NRW und teils in Niedesachsen wg der besseren Lesbarkeit in der Dämmerung rot auf weis.

Ein Tipp für die, die diese Natze taggen wollen: auf den Masten der Wegweiser ist meist erkennbar, wer sie angeordnet hat. Wenn nicht, einfach bei der lokalen Gemeine oder Kreis nachfragen. Aber nicht abwimmeln lassen :wink:
Es gibt immer Planungsunterlagen, wie z.B. beim RadnetzNRW von dir gefunden. Das erspart die mühsehlige Aufnahme im Gelände und beinhaltet auch keine Vandalismusschäden :wink:

Tschau
RadWW

Hi,
ein einfaches Übernehmen von den Daten aus dem Internet ist normalerweise nicht erlaubt, da das NRW-Netz (noch) nicht freigegeben ist.

Unter Talk:Radverkehrsnetz_NRW hat sich Ingo Wichmann um die Offenlegung der Daten aus dem NRW-Netz bemüht.
Der Antrag wurde angenommen. Die Frage ist jetzt was nun (und wann) etwas passiert.

Die Übernahme von Einzelinformationen wie Name oder Kennzeichnung aus öffentlich zugänglichen Quellen ist aber erlaubt. Der Urheberrechtsschutz gilt nur für die Übernahme des ganzen oder erheblicher Teile des Werkes.
Das komplette Übernehmen z.B. von Tracks aus Internet-Quellen ist aber sowieso wenig sinnvoll, da diese in der Regel deutlich ungenauer als die OSM-Wege sind. Wo ein Weg verläuft, darf ich aber nachsehen, genauso wie ich die Information vom Wegweiser ablesen darf.

Das halte ich in Bezug auf OSM für eine gewagte These.
Wenn du nur einen einzelnen Mapper betrachtest, mag das in Ordnung sein. Aber wenn viele Mapper sich darauf beziehen, dann wird schnell aus einer (möglicherweise zulässigen) Einzel-Entnahme über die Summe der Mapper eine nicht zulässige Entnahme substantieller Größe.

Daher würde ich in der Regel von solchen Übernahmen absehen, vor allem auch da manche Informationen aus fremden Karten den Beobachtungen vor Ort widersprechen.

Edbert (EvanE)

Dass die Beobachtung vor Ort immer Vorrang hat, dürfte unstrittig sein.
Dass ein Kopieren eines Tracks (selbst abschnittsweise) nur mit Erlaubnis zulässig wäre, ebenfalls (und selbst dann nicht empfehlenswert).
Die Existenz und der (prinzipielle) Verlauf eines Weges kann aber mE nicht geschützt sein.
Mir persönlich ist es lieber, ein Weg ist wenigstens grob erfasst, als dass gar nichts vorhanden ist. Für kleine Abweichungen habe ich schließlich Augen im Kopf und die Änderung mache ich dann bei der nächsten OSM-Sitzung. Die Wege werden in OSM (wie alles andere auch) nie fertig sein, dafür sorgen schon Naturereignisse wie Erdrutsche oder Baumaßnahmen.

Zum ersten Abschnitt Zustimmung.

Die Existenz eines Weges kann eigentlich nur vor Ort geprüft werden. Straßen und Gebäude sind recht langlebig, so dass dafür in der Regel Luftbilder ausreichen. Aber selbst Straßen und Gebäude unterliegen einem langsamen Wandel. In den Bing2012 Bilder (Aufnahme August 2012) gibt es in Bonn bereits einige Stellen, die nach gerade mal einem Jahr völlig anders aussehen.

Generel gibt es drei mögliche Schutzklassen:

  • Urheberrecht
  • Datenbankrecht (EU ja, USA nein)
  • Nutzungsbedingungen

Das Urheberrecht greift bei Fakten im Wesentlichen nicht, nur für einen Kartenstil mag der gelten. Daher haben wir ja 2011 die Lizenz gewechselt.

Das Datenbankrecht greift vor allem innerhalb der EU und schützt gerade Zusammenstellung von Fakten. Eine Karte gilt als eine Zusammenstellung von Fakten (gezeichnet statt aufgelistet). Hier ist in der Regel die Einzelentnahme zulässig (z.B. wenige Firmen aus einer DB aller Firmen in DE). Aber über die Vielzahl aller Mapper von OSM verlassen wir den Bereich der geringfügigen Entnahme doch sehr schnell.

Nutzungsbedingungen sind die vertraglichen Bedingungen, die vom Anbieter festgelegt werden und die wir meist unwillig akzeptieren müssen. Da kann selbst die Einzelentnahme ausgeschlossen werden. Beispiel Google: Informationen aus einem Google-Produkt dürfen nur in anderen Google-Anwendungen / - Produkten genutzt werden.

Von daher ist meine Meinung:
Entnahme besser nicht, zur Kontrolle oder als Gedächnisstütze ja.

Edbert (EvanE)

So lange man daraus kein “Gesetz” macht, ok.

BTW: Auch Nutzungsbedingungen haben Grenzen. Ich übertreibe mal: Nur weil in einer Google-Map eine Hauptstraße vorkommt, ist es mir trotzdem nicht verboten, dieses Wort in einem Roman zu verwenden.

Nun ja, bei allgemein üblichen Begriffen wie Haupt-, Dorf-, Schiller-straße kann man kaum darauf bestehen, dass dies nun speziell bei einem selbst entnommen wurde. Insofern triffen die Google-Bedingungen bei deinem Beispiel schlicht nicht zu.
Anders sieht es bei der Hauptstraße in A-Dorf aus. Da kommt noch die Übereinstimmung in der Lage dazu. Natürlich kann jemand auch dort hingefahren sein, den Verlauf aufgezeichnet und den Straßennamen vom Schild abgelesen haben. Aber falls jemand systematisch kopiert, dafür gibt es die sogenannten Ostereier (oder unbeabsichtigte Fehler), um so etwas nachweisen zu können.

Edit: Oder kurz gesagt, dein Beispiel ist wie Obst mit Mirabellen vergleichen.

Edbert (EvanE)