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#26 2013-10-06 14:05:16

seichter
Member
Registered: 2011-05-21
Posts: 3,337

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

EvanE wrote:
seichter wrote:
MasiMaster wrote:

ein einfaches Übernehmen von den Daten aus dem Internet ist normalerweise nicht erlaubt, da das NRW-Netz (noch) nicht freigegeben ist.

Die Übernahme von Einzelinformationen wie Name oder Kennzeichnung aus öffentlich zugänglichen Quellen ist aber erlaubt. Der Urheberrechtsschutz gilt nur für die Übernahme des ganzen oder erheblicher Teile des Werkes.
... Wo ein Weg verläuft, darf ich aber nachsehen, genauso wie ich die Information vom Wegweiser ablesen darf.

Das halte ich in Bezug auf OSM für eine gewagte These.
Wenn du nur einen einzelnen Mapper betrachtest, mag das in Ordnung sein. Aber wenn viele Mapper sich darauf beziehen, dann wird schnell aus einer (möglicherweise zulässigen) Einzel-Entnahme über die Summe der Mapper eine nicht zulässige Entnahme substantieller Größe.

Daher würde ich in der Regel von solchen Übernahmen absehen, vor allem auch da manche Informationen aus fremden Karten den Beobachtungen vor Ort widersprechen.

Edbert (EvanE)

Dass die Beobachtung vor Ort immer Vorrang hat, dürfte unstrittig sein.
Dass ein Kopieren eines Tracks (selbst abschnittsweise) nur mit Erlaubnis zulässig wäre, ebenfalls (und selbst dann nicht empfehlenswert).
Die Existenz und der (prinzipielle) Verlauf eines Weges kann aber mE nicht geschützt sein.
Mir persönlich ist es lieber, ein Weg ist wenigstens grob erfasst, als dass gar nichts vorhanden ist. Für kleine Abweichungen habe ich schließlich Augen im Kopf und die Änderung mache ich dann bei der nächsten OSM-Sitzung. Die Wege werden in OSM (wie alles andere auch) nie fertig sein, dafür sorgen schon Naturereignisse wie Erdrutsche oder Baumaßnahmen.

Offline

#27 2013-10-06 16:41:31

EvanE
Member
Registered: 2009-11-30
Posts: 5,716

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

seichter wrote:

Dass die Beobachtung vor Ort immer Vorrang hat, dürfte unstrittig sein.
Dass ein Kopieren eines Tracks (selbst abschnittsweise) nur mit Erlaubnis zulässig wäre, ebenfalls (und selbst dann nicht empfehlenswert).

Die Existenz und der (prinzipielle) Verlauf eines Weges kann aber mE nicht geschützt sein.
Mir persönlich ist es lieber, ein Weg ist wenigstens grob erfasst, als dass gar nichts vorhanden ist. Für kleine Abweichungen habe ich schließlich Augen im Kopf und die Änderung mache ich dann bei der nächsten OSM-Sitzung. ...

Zum ersten Abschnitt Zustimmung.

Die Existenz eines Weges kann eigentlich nur vor Ort geprüft werden. Straßen und Gebäude sind recht langlebig, so dass dafür in der Regel Luftbilder ausreichen. Aber selbst Straßen und Gebäude unterliegen einem langsamen Wandel. In den Bing2012 Bilder (Aufnahme August 2012) gibt es in Bonn bereits einige Stellen, die nach gerade mal einem Jahr völlig anders aussehen.

Generel gibt es drei mögliche Schutzklassen:
  -  Urheberrecht
  -  Datenbankrecht (EU ja, USA nein)
  -  Nutzungsbedingungen

Das Urheberrecht greift bei Fakten im Wesentlichen nicht, nur für einen Kartenstil mag der gelten. Daher haben wir ja 2011 die Lizenz gewechselt.

Das Datenbankrecht greift vor allem innerhalb der EU und schützt gerade Zusammenstellung von Fakten. Eine Karte gilt als eine Zusammenstellung von Fakten (gezeichnet statt aufgelistet). Hier ist in der Regel die Einzelentnahme zulässig (z.B. wenige Firmen aus einer DB aller Firmen in DE). Aber über die Vielzahl aller Mapper von OSM verlassen wir den Bereich der geringfügigen Entnahme doch sehr schnell.

Nutzungsbedingungen sind die vertraglichen Bedingungen, die vom Anbieter festgelegt werden und die wir meist unwillig akzeptieren müssen. Da kann selbst die Einzelentnahme ausgeschlossen werden. Beispiel Google: Informationen aus einem Google-Produkt dürfen nur in anderen Google-Anwendungen / - Produkten genutzt werden.

Von daher ist meine Meinung:
      Entnahme besser nicht, zur Kontrolle oder als Gedächnisstütze ja.

Edbert (EvanE)

Offline

#28 2013-10-06 17:08:31

seichter
Member
Registered: 2011-05-21
Posts: 3,337

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

EvanE wrote:

Nutzungsbedingungen sind die vertraglichen Bedingungen, die vom Anbieter festgelegt werden und die wir meist unwillig akzeptieren müssen. Da kann selbst die Einzelentnahme ausgeschlossen werden. Beispiel Google: Informationen aus einem Google-Produkt dürfen nur in anderen Google-Anwendungen / - Produkten genutzt werden.

Von daher ist meine Meinung:
      Entnahme besser nicht, zur Kontrolle oder als Gedächnisstütze ja.

So lange man daraus kein "Gesetz" macht, ok.

BTW: Auch Nutzungsbedingungen haben Grenzen. Ich übertreibe mal: Nur weil in einer Google-Map eine Hauptstraße vorkommt, ist es mir trotzdem nicht verboten, dieses Wort in einem Roman zu verwenden.

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#29 2013-10-06 17:51:16

EvanE
Member
Registered: 2009-11-30
Posts: 5,716

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

seichter wrote:
EvanE wrote:

Nutzungsbedingungen sind die vertraglichen Bedingungen, die vom Anbieter festgelegt werden und die wir meist unwillig akzeptieren müssen. Da kann selbst die Einzelentnahme ausgeschlossen werden. Beispiel Google: Informationen aus einem Google-Produkt dürfen nur in anderen Google-Anwendungen / - Produkten genutzt werden.

Von daher ist meine Meinung:   Entnahme besser nicht, zur Kontrolle oder als Gedächnisstütze ja.

BTW: Auch Nutzungsbedingungen haben Grenzen. Ich übertreibe mal: Nur weil in einer Google-Map eine Hauptstraße vorkommt, ist es mir trotzdem nicht verboten, dieses Wort in einem Roman zu verwenden.

Nun ja, bei allgemein üblichen Begriffen wie Haupt-, Dorf-, Schiller-straße kann man kaum darauf bestehen, dass dies nun speziell bei einem selbst entnommen wurde. Insofern triffen die Google-Bedingungen bei deinem Beispiel schlicht nicht zu.
Anders sieht es bei der Hauptstraße in A-Dorf aus. Da kommt noch die Übereinstimmung in der Lage dazu. Natürlich kann jemand auch dort hingefahren sein, den Verlauf aufgezeichnet und den Straßennamen vom Schild abgelesen haben. Aber falls jemand systematisch kopiert, dafür gibt es die sogenannten Ostereier (oder unbeabsichtigte Fehler), um so etwas nachweisen zu können.

Edit: Oder kurz gesagt, dein Beispiel ist wie Obst mit Mirabellen vergleichen.

Edbert (EvanE)

Last edited by EvanE (2013-10-06 17:51:54)

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#30 2013-10-06 19:33:45

Netzwolf
Member
Registered: 2008-04-01
Posts: 1,681
Website

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

Nahmd,

EvanE wrote:

Nutzungsbedingungen sind die vertraglichen Bedingungen, die vom Anbieter festgelegt werden und die wir meist unwillig akzeptieren müssen. Da kann selbst die Einzelentnahme ausgeschlossen werden.

Daher Obacht vor den AGBs von Webseiten!

.oO( ♩♩♪♫♬ Mit Pfefferminz…♩♩♪♫♬ )

Gruß Wolf


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#31 2013-10-06 20:05:38

seichter
Member
Registered: 2011-05-21
Posts: 3,337

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

EvanE wrote:

Edit: Oder kurz gesagt, dein Beispiel ist wie Obst mit Mirabellen vergleichen.

Selbst wenn Mirabellen auch Obst sind: Das Beispiel war sicher extrem. Aber auch die A-Straße in B-Dorf hat mMn nicht die Erfindungshöhe, die eine Abmahnung rechtfertigen würde. Es gibt danach eine (unterschiedlich dunkle) Grauzone, in der sich die Juristen austoben können. Ich stimme zu, dass wir da nicht mutwillig hineingehen sollten und dass nichts über selbst gewonnene Information geht.

Ich will nur sagen: Man braucht nicht überängstlich zu sein (selbst AGBs dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten), tendiere selbst aber auch zur Vorsicht als Mutter der Porzellankiste.

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#32 2013-10-06 21:23:23

Oli-Wan
Member
From: NRW
Registered: 2010-09-14
Posts: 2,814

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

MasiMaster wrote:

Unter Talk:Radverkehrsnetz_NRW hat sich Ingo Wichmann um die Offenlegung der Daten aus dem NRW-Netz bemüht.
Der Antrag wurde angenommen. Die Frage ist jetzt was nun (und wann) etwas passiert.

Ich finde da keinen Antrag für irgendetwas, sondern nur Vortragsthemen. Sein Themenvorschlag wurde angenommen, demzufolge wird er wohl am 17. Mai einen Vortrag gehalten haben. Und das war es dann vermutlich auch.

Netzwolf wrote:

Das hier?

Seitensperrung

Meine Webseiten sind mit einem Schutzmechanismus gegen extrem hohe Abrufzahlen geschützt. [...]

Daß Sie auf diese Informationsseite umgelenkt wurden, bedeutet, daß dieser Schutzmechanismus tätig geworden ist, [...]

Last edited by Oli-Wan (2013-10-06 23:45:28)


No animals were harmed in the writing of this posting.

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#33 2013-10-07 13:50:49

Netzwolf
Member
Registered: 2008-04-01
Posts: 1,681
Website

Re: Frage zum Radverkehrsnetz

Nahmd,

Oli-Wan wrote:
Netzwolf wrote:

Das hier?

Seitensperrung

Nein, sondern das:

http://www.mein-dortmund.de/disclaimer.html wrote:

[…]
Nutzungsbedingungen dieser Webseite

Der Nutzer dieser Webseite ist verpflichtet, nach dem Lesen der Seite auf einem Bein durch die Wohnung zu hüpfen und dabei mit tiefer Stimme "Mit Pfefferminz bin ich Dein Prinz" zu singen.

Außerdem verpflichtet der Leser sich, seinen nächsten Urlaub in dem schönen Ort Dortmund-Kirchlinde zu verbringen, täglich zwei Tafeln Schokolade zu essen und innerhalb der nächsten fünf Jahre einen Flug zum Planeten Mars zu unternehmen.

Sollte der Nutzer gegen eine der aufgezählten Pflichten verstoßen, so hat er unaufgefordert eine Strafzahlung in Höhe von 100.000,- € an den Autor der Seite zu leisten.

Mit Betreten dieser Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.

Gruß Wolf


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