Im Naturschutzgebiet: Darf man da weiter oder nicht?

Man befindet sich an dieser Stelle in einem NSG: https://www.openstreetmap.org/node/261931600
Den Weg dorhin darf man benutzen!
Man möchten dann auf folgenden Weg abzweigen: https://www.openstreetmap.org/way/105888242
Nach ca. 10m kommt das Schild:

Ich hätte korrekterweise DE:259/DE:254 erwartet. … weil im NSG befinde ich mich ja bereits!

Auszug aus der Verordnung zum Schutzgebiet (https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-114.html):

Meine Einschätzung:
Der asphaltierte Weg fällt ja ganz offensichtlich in die Kategorie der befestigten Wege und wäre damit erlaubt. (Zumindest für Fußgänger, Radfahrer. Kraftfahrzeuge sind vermutlich schon vorher durch Beschilderung eingeschränkt, würde ich annehmen.)

… da kann es schon Binnen-Stufungen nach Wertigkeit geben, die sich dann auch in der Besucherlenkung niederschlagen.

… vgl. dort
Ҥ 6
Gesetzlich geschützte Biotope, sonstige unmittelbar geltende Bestimmungen
(1) Die im Bereich der Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 62 Abs. 1 LG NRW unmittelbar anzuwendenden und über die Regelungen dieser Verordnung eventuell hinausgehenden Verbote sowie der übrigen Bestimmungen des § 30 BNatSchG bleiben unberührt.[…]”

… würde da nicht zur Korinthen raten, sondern dazu, eine behördliche Ausschilderung zu übernehmen.

Da Du Dich bereits nicht mehr im Bereich der Straßenverkehrsordnung befindest, muss gar kein Verkehszeichen nach StVO erwartet werde.

Der angrenzende Weg, woher der Konstanzer kommt, hat ein VZ 240. Das dortige access=permissive ist offensichtlich falsch, ich glaube kaum, dass dort Kfz-Verkehr bei VZ 240 toleriert wird. Das permissive bezieht sich wahrscheinlich auf die vermeintlich “geduldete” Benutzung des Privatweges, wäre aber falsch.
Zudem führt dieser Weg mitten durch Felder, was ein möglicherweise nicht gemapptes Zusatzschild vermuten lässt.