Ortausgangsschild und Tempolimit

Habe hier eine Ortsdurchfahrt, die mit Tempo 30 beschildert ist. Dann kommt das Ortsende und etwa 200m weiter aber um die Kurve rum ein Tempo 50 Schild. Wird das Tempo 30 durch das Ortsausgangsschild beendet, kommt dort also Tempo 100, bis eben die 50 angezeigt werden?

https://www.openstreetmap.org/changeset/108404446

In der Gegenrichtung ist es so ausgeschildert, dass beide Ortsdurchfahrten 30 sind, dazwischen 50.
Nun gut, bald wird sich das Thema erledigt haben,durch das Neubaugebiet, wachsen die Ortsteile zusammen.

Ja.

würde ich so sehen. Wir machen ja die Schilder nicht. Wenn Schilda das so beschildaht, dann ist es halt so.

Eine Beschilderung muss nicht im Sinne eines technischen Übertragungsprotokolls “vollständig” sein. Fahrer dürfen und müssen auch ihren gesunden Menschenverstand benutzen (deshalb gilt z.B. ein Tempolimit bei unveränderten Gegebenheiten über eine Kreuzung hinaus, auch wenn es danach nicht wiederholt wird). Tempo 30 oder 40 wird innerorts gegeben, wo die üblichen 50 ein zu hohes Unfallrisiko darstellen (enge Durchfahrt, viele Kurven, Gebäudeausfahrten, querende Kinder). Und eine solche Situation endet natürlich am Ortsende.

Das war früher, viel früher, noch früher, mal anders. Und deshalb gibt es da so viele Probleme. Ich, der stolze Besitzer einer “Grauen Pappe”, hat gelernt, dass innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ein “Streckenverbot” immer nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung gilt. Das wurde uns in der Fahrschule förmlich eingebleut. Dazu gab es n-1 Fragen in den Prüfungsbögen. Das wurde dann irgendwann still und heimlich geändert. Die alten Hasen und Häsinnen haben das aber gar nicht mitbekommen. Aber scheinbar auch die Verantwortlichen für die Beschilderungen nicht. So gibt es bei uns folgende “Regelung”:

Fährt man von Osten kommend in einen Kreisverkehr, so darf 50 km/h fahren. Komme ich von Westen, darf ich nur 30 km/h fahren. Mit welcher Geschwindigkeit darf ich nun fahren, wenn ich Richtung Süden den Kreis verlasse?

:rage: :rage: :rage:

Das was Frauke schrieb ist die Theorie. Das was ich hier schreibe ist leider die Praxis.

Frauke schrieb in ihren fürchterlich theoretischen Ausführungen auch was ganz praktisches:

Und was sagt der dir bezüglich deiner Aufgabenstellung? (Dass das mit der Eingangsfrage jetzt nichts mehr zu tun hat, ist in diesem Forum ja normal, aber die Frage halte ich für beantwortet.)

Frauke würde ganz praktisch die Situation betrachten: Liegt der Kreisel außerorts und ist die Straße ab Südausfahrt gerade und frei, geht sie von 100 aus, also kein spezielles Tempolimit. Liegt der Kreisel im Ort, fährt sie ab Südausfahrt 50. Kommt sie mit 30 von Westen und sieht die Straße ab Südausfahrt genauso aus wie vor dem Kreisel, geht sie von weiterhin 30 aus und nervt damit BLE vermutlich furchtbar, der jetzt so langsam hinter ihr herzockeln muss.

Das ist falsch. Der Kreisverkehr ist quasi eine neue Straße, unendlich lang aufgrund ihrer Kreisform, in die Du einbiegst und aus der Du abbiegst, Tempolimits von außen gelten nicht im Kreisverkehr und schon gar nicht darüber hinaus, auch wenn einige Verwaltungen das vereinzelt anders sehen. Also innerorts-50 oder außerorts-100 bzw. “angepasste Geschwindigkeit” des § 3, was selten 50 oder 100 ist …

Soweit ich weiß gab es dazu „nur“ eine Gerichtsentscheidung, das steht nicht explizit so im Gesetz, es ist eine Interpretation von „Strecke“.

Bei einem Kreisverkehr endet eine Strecke, das ist die Funktion.

Ich habe auch schon den Zusatz „im Kreis“ gesehen für Schilder an den Einfahrten.