foot=yes sollte meines Erachtens nur dort verwendet werden, wo die Benutzungserlaubnis nicht üblicherweise implizit ist. Bei öffentlichen Straßen und Wege halte ich es für überflüssig. Um zu dokumentieren: Hier hat sich jemand vor Ort überzeug, dass man dort zu Fuß tatsächlich entlang gehen darf, halte ich für ein nicht ausreichendes Argument. Damit könnte man ebenso alle anderen Verkehrsarten stets mit “yes” ergänzen wie inline_skates=yes, ski=yes, horse=yes, dog=yes - doch auch bei diesen Verkehrsarten beschränken wir uns darauf, dass diese access-Werte nur dann eingetragen werden, wenn ausdrücklich (durch Beschilderung) verboten oder ausdrücklich erlaubt.
Das in der StVO festegelegt ist, dass man als Fußgänger nur dann auf der Fahrbahn laufen soll, wenn kein Bürgersteig vorhanden ist, reicht für mich nicht aus, um an der Straße ein foot=no einzutragen. Denn erstens würde dies nur sinnvoll sein, wenn der Bürgersteig durchgängig als einge Linie eingezeichnet ist und zweitens gibt es einfach zu viele Ausnahmen. Ist der Bürgersteig z.B. blockiert, darf man ohne Weiteres auf die Fahrbahn ausweichen. Auch darf man zur Querung der Straße auch auf der Fahrbahn unterwegs sein, … wohingegen man eine Straße, an der das Schild 259 steht, meines Wissens auch nicht betreten darf, um sie zu überqueren.
Ich habe auch schon foot=no entfernt bei einer Landstraße, bei der es durch einen Graben und Grünstreifen getrennten Rad- und Fußweg gibt. Denn wenn jemand z.B. von einem Feldweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite kommt, ist meines Wissens nicht dazu verpflichtet, den Straßengraben zu durchqueren, um auf den Rad- und Fußweg zu gelangen sondern darf bis zur nächsten regulären Verbindung zwischen Straße und Fußweg auch am Fahrbahnrand entlanglaufen.
Daher sollte foot=no meines Erachtens nur den Fällen vorbehalten bleiben, in denen das Betreten komplett verboten ist (“betreten Verboten”, “Durchgang verboten” oder Schild 259).
Da dies aber nur bei sehr wenigen Straßen der Fall ist, wäre es aus meiner Sicht unsinnig, alle anderen Straßen und Wege mit foot=yes zu versehen. Zumal dies wiederum den Eindruck erzeugen könnte, auf der Fahrbahn zu laufen sei ebenso allgemein zulässig wie auf dem Fußweg nebenan. Doch das ist ja auch nicht richtig, denn der Fußweg ist vorrangig zu benutzen.