Kombinierter Rad-, Fußweg mit Anlieger frei

Hallo,

hab jetzt schon länger gesucht aber nichts gefunden.

Ich habe hier einige Straßen mit dem Zeichen 240 Kombinierter Rad-, Fußweg mit dem Zusatzschild “Anlieger frei”.
“Anlieger frei” sind dann Grundstücks bzw Garagenzufahrten.

Wie am besten mappen?
Momentan sind diese als normale Ortsstraßen mit Maxspeed 50 km eingetragen

Als Anfang vielleicht so:

highway=path
bicycle=designated
foot=designated
segregated=no

nur wie bekomme ich den Anliegerverkehr da rein

Gruß
Danfost

Ich würde einfach folgendes Taggen:

highway=residental
motor_vehicle=destination
bicycle=designated
foot=designated
maxspeed=50

Wenn Autos fahren können, kann es kein path sein.

Mh,
eigentlich ist es ja ein Fuß-,Radweg (Zeichen 240) passt da überhaupt Maxspeed=50?
Müßte doch eher für den Anliegerverkehr Schrittgeschwindigkeit sein?

ah…ok

Gruß
Danfost

Das würde ich so nicht sagen.

Highway würde Service ( highway=service) genügen um im Routing für die Anlieger zu erscheinen. Maxspeed würd ich weglassen… Müssten sich dem Fahrrad Fahrer und Fußgänger unterordnen… also Schrittgeschwindigkeit

Hallo,
kaum stellt man die Frage findet man auch die Dokumentationen :slight_smile:

Das wäre dann hier https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Attributierung_von_Stra%C3%9Fen_in_Deutschland#f.C3.BCr_den_Radverkehr_freigegebene_Gehwege
bei Ausgeschilderter Fußweg, Anlieger frei

highway=track
foot=designated
bicycle=designated
access=destination

?

Das Problem ist die Breite. Ab 2m Breite hört path auf. Wiki: “Für Wirtschaftswege mit üblicherweise mehr als 2 m Breite, die für motorisierten Verkehr öffentlich oder zumindest beschränkt öffentlich zugänglich sind, siehe highway=track”

‘highway=track’ ist in der Stadt unpassend, wenn die Wege nicht der Wald- oder Landwirtschaft dienen. Wenn da Wohnhäuser stehen, ist ‘residental’ richtig, ggf. auch ‘service’.

In der Stadt darf 50 km/h gefahren werden, das gilt für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder oder Autos mit Anliegen. Ggf. kann man das wegen §1 StVO nicht ausfahren, aber das gilt überall.

Ok…so?

highway=residental
foot=designated
bicycle=designated
vehicle=destination

angelehnt an https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Attributierung_von_Stra%C3%9Fen_in_Deutschland#f.C3.BCr_den_Radverkehr_freigegebene_Gehwege
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access

Meines Erachtens ja.

Insbesondere wenn sich die Straße in der Stadt befindet gehört noch die Höchstgeschwindigkeit dazu, die hat ja der Vorgänger schon getaggt.

Danke Euch

Gruß
Danfost

ist das eine gültige Beschilderung? “Anlieger frei” entbindet von Vorschriftzeichen, ein Z.240 bedeutet:

D.h. als Anlieger darf man dort mit dem Fahrrad die Fahrbahn benutzen (Radwegbenutzungspflicht entfällt), anderer Verkehr darf als Anlieger den Weg benutzen, Anlieger müssen keine Rücksicht auf Fuß- und Radverkehr nehmen (? :wink: )

https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html Punkt 19

Fahrräder dürfen auch noch schneller…

Stimmt, nur wenn Tempo-Schilder dastehen, gelten die für Radfahrer auch. Das Ortseingangsschild hat rein theorethisch keine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Folge. Praktisch wird aber alles darüber als unangepasste Geschwindigkeit gelten.

Da der Weg für bestimmte Autofahrer freigegeben ist gehört das ‘maxspeed’ m. E. trotzdem ran, insbesondere wenn der Vormapper es bereits getagt hat.

Entscheidend ist ja die Verkehrsbedeutung. Wenn das eine Zufahrt für Anlieger ist, dann highway=service. hw=residential wäre eine öffentliche Straße.

Ich habe gerade einen interessanten Aufsatz zum Thema Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer gefunden: https://www.st-sozien.de/fileadmin/user_upload/veroeffentlichungen/Lorenz/NZV_2014_498.pdf

Ist wirklich interessant, ist aber nicht immer schlüssig. Ich bin ja kein Jurist, aber es kommt mir seltsam vor dass der Anwalt zunächst untersucht, ob die Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder analog gelten könnte:

der Bezug (9) bezieht sich aber auf ein komplett anderes Thema (Anbieterkennzeichnung im Internet, was eine andere deutsche Schildbürgernummer ist): Lorenz, Die Anbieterkennzeichnung im Internet, 2007, S. 142;Lorenz,DuD 2013, 220, 224;Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studi-um, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 383ff

Ganz hinten im Absatz über Analogie steht dann, dass es sowieso nicht geht:

:stuck_out_tongue:

Auch sonst ist das nicht immer logisch, zur Schrittgeschwindigkeit z.B:

wieso sollte aus diesem Absatz 15km/h folgen, wenn Radfahrer bereits ab 7km/h sicher fahren können? Ist ja egal, wenn der Tacho unter 10km/h nichts anzeigt, daraus folgt doch nicht, dass man 15 fahren muss damit der Tacho was anzeigen kann, sondern eher, dass man so langsam fahren sollte, dass der Tacho noch nichts anzeigt.

Und hinsichtlich der Beherrschbarkeit von hohen Geschwindigkeiten ein Fahrrad mit einem Motorrad zu vergleichen, die ja auch über 100km/h fahren können, entbehrt jeder Grundlage (Fahrwerk/Federung, Reifengröße, Gewicht, etc. komplett nicht vergleichbar)

Naja, solange es für Fahrräder keine Kennzeichenpflicht gibt, dürfte das sowieso alles etwas weniger heiß gegessen werden wie es gekocht wurde…

@Danfrost: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann gibt es einen Weg, auf dem (nur) ein Auto Platz hat, aber keinen extra Radweg und der Weg hat auch keinen Namen?
Dann würde ich eher highway=service verwenden.

Ganz einfach:
motor_vehicle=destination

Mal zur Rechtslage:

  • Also keine dauerhafte Schrittgeschwindigkeit, die gibt es nur bei der Kombi “Gehweg, Radfahrer frei”
  • Wir müssten demnach alle innerörtlichen gemeinsamen Geh- und Radwege auf irgendwas anderes als path umtaggen, weil die Regelbreite größer als 2 m ist und es keine solchen unter 2 m geben dürfte. Freiwillige vor!
    Ähm … :roll_eyes:

Die 2 m aus dem Wiki mag man als Richtschnur nehmen können, wenn da keine Schilder stehen, dann ist damit zu rechnen, dass es Feld- oder Waldwege oder sonstige Zufahrten sind und keine Pfade für schmale Verkehrsteilnehmer.
Steht da ein Radweg-Schild, dann ist es auch ein Radweg, egal ob regelwidrig zu schmal, Regelbreite oder Überbreite!
Und auch ein Zusatzschild, dass Kfz freigibt, mach aus dem Radweg noch immer nix anderes, der Kfz-Verkehr hat sich dem (Fuß- und) Radverkehr unterzuordnen.

Falsch, s.o.

Da man kaum straßenbegleitende Radwege für Kfz freigeben wird, ist ersteres schon mal obsolet.
Zweiteres ist korrekt, das ist der Sinn.
Das Dritte ist falsch, weil die Anpassung des Verhaltens extra zugelassenen Verkehrs explizit drin steht und die Temporegeln allen Fahrverkehrs auch.

Für mich wäre das weiterhin ein path mit obigen Zusatz für motor_veh.

Hallo

ja genau, ein Weg, ein Auto, keinen extra Fuß- oder Radweg

aus meiner Sicht einfach durch Zusatz von motor_vehicle=destination

Da möchte ich widersprechen. Es hat schon entsprechende Diskussionen gegeben, wie z.B. mit Fußwegen in Parkanlagen zu verfahren ist. Auch die sind oft von Breite und Beschaffenheit auch für zweispurige Kraftfahrzeuge geeignet. Und sie werden auch entsprechend genutzt, nämlich von Service-Fahrzeugen des Grünflächenamtes. Viele Radwege werden inzwischen 2,5m oder noch breiter angelegt.

Für mich ist in diesem Fall ausschlaggebend, dass der Weg ausdrücklich mit eine Kombination aus
und

beschildert ist. Damit handelt es sich um einen Rad- und Fußweg, auf der andere Verkehrsteilnehmer nur ausnahmsweise (nämlich als Anlieger) fahren dürfen.

Die Situation ist für mich vergleichbar mit diesem Rad- und Fußweg, der für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist
https://www.openstreetmap.org/way/337265933#map=16/51.7396/9.1718, also mit einer Kombination aus den Verkehrzeichen
und

beschildert ist, und aufgrund der “blauen” Beschilderung als Pfad bzw. Radweg eingezeichnet ist,
im Gegensatz zu diesem Weg
https://www.openstreetmap.org/way/533840662,
der als Feldweg (highway=track) eingezeichnet ist, weil er mit dieser Schilderkombination versehen ist:
und
und

Benutzen dürfen beide Wege die gleichen Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr. Beide sind asphaltiert. Beide haben ungefähr die gleiche Breite. Doch das eine ist ein Rad- und Fußweg, der zurätzlich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, dass andere ein apshaltierter Feldweg für landwirtschaftlichen Verkehr, der zusätzlich für Rad- und Fußgänger freigegeben ist.

Ja, das mag sein. Was für mich aber gut herauskommt: Es ist nicht alles eindeutig in der StVO geregelt. Es gibt keine gesetzlich klar definierte Höchstgeschwindigkeit für Radwege. Es gibt nur bestimmte Trends, die sich aus der Rechtssprechung ergeben. Aber wie soll man die in eine klare Zahl übersetzen? Daher ist es aus meiner Sicht falsch, einen Radweg mit maxspeed=* zu versehen.

Ebensowenig ist es richtig, einen Feldweg mit maxspeed=100 zu versehen. Denn Tempo 100 außerorts gilt lediglich für öffentlich Straßen. Für Feldwege gilt allein die allgemeine Regelung, dass das Tempo der Situation angemessen sein muss und dass man innerhalb des Sichtbereichs sicher zum Stehen kommen muss (bzw. innerhalb des halben Sichtbereichts, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist). Sowas kann man nicht in Zahlen ausdrücken. Nur, wenn an einem Feldweg ein konkretes Höchstgeschwindigkeitsschild stünde, wäre dies einzutragen.

Das gleiche gilt für nichtöffentliche Grundstückszufahrten. Selbst wenn diese von einer Straße in einer Tempo-30-Zone abzweigen endet die 30er-Zone an der Grundstücksgrenze. Es wäre falsch, die Grundstückszufahrt mit maxspeed=30 zu versehen, es sei denn, der Grundstückseigentümer hätte dort ein entsprechendes Schild aufgestellt.