Wahrscheinlich gibt es für diese Ecke einen amtlichen Bebauungsplan, der steht dann m.W.n. nicht unter Urheberschutz
Eben, im Gegensatz zum Changeset-Kommentar gibt es in OSM durchaus die Möglichkeit, geplantes zu mappen.
Voraussetzung sollte dafür sein, dass die Planung eine halbwegs konkrete Umsetzungswahrscheinlichkeit haben, bspw. mit einem Planfeststellungsbeschluss, dann hat man auch die Geometrie halbwegs brauchbar aus den Planfeststellungsunterlagen. Ein B-Plan sollte gleichwertig sein, wenn dessen praktische Umsetzung angekündigt ist …
Wenn unklar ist, ob/wann das überhaupt gebaut wird, sollte es ganz weggelassen werden. OSM ist keine Ideen-Datenbank.
Manche Planungen ziehen sich nämlich über Jahrzehnte und werden letztlich ganz eingestampft.
Ich würde sagen sobald die Arbeiten ausgeschrieben sind, kann man “proposed” nutzen. Wenn der erste Bagger loslegt, “construction”.
@ibanez Die Nutzung der Suchfunktionhätte Dir schon viel Aufschluss zu diesem Thema geben können.
Zu diesem Thema haben 10 Mapper 11 Meinungen. Ich bin da zwiegespalten. Einerseits mappen wir nur, was on the Ground sichtbar ist. Dann dürften wir aber auch keine PLZ Gebiete oder andere Sachen, die on the Ground nicht sichtbar sind, mappen. Grenzen sind ja zumindest noch durch Grenzsteine markiert.
Ein Bebauungsplan ist IMHO keine Grundlage etwas zu mappen. Weil das eher eine Wunschvorstellung irgendwelcher Gemeindeparlamente ist, die zwar zum Großteil auch umgesetzt werden, aber eben nicht immer und meistens auch nicht komplett.
Wenn ein Planfeststellungsverfahren eröffnet ist, denke ich, kann man das als "proposed"schon eintragen. Dort kann es mitunter auch noch Änderungen geben. Die sind dann eher marginal.
Hast Du dazu ein konkretes Beispiel?
Warum sollte eine Gemeinde den großen Aufwand betreiben, einen Bebaungsplan zu erstellen, wenn dieser dann nicht umgesetzt wird?
Ja, habe ich. Und ich denke das habe ich in ähnlichen Threads auch schon mal gepostet.
In der näheren Umgebung meiner Heimatstadt gibt es eine Gemeinde, die in einem Bebauungsplan vor mehr als 20 Jahren eine Straße ausgewiesen hat, die letztendlich so nie gebaut wurde und mittlerweile so auch nicht mehr gebaut werden kann, weil sie eine später gebaute Autobahnauffahrt kreuzen würde.
Die Planstraße ist nach wie vor in den Flurkarten eingezeichnet, weil es versäumt wurde, den Bebauungsplan an die Realität anzupassen. Er ist auch nach wie vor gültig. Das habe ich in einem anderen Zusammenhang überprüft.
Warum der Bebauungsplan letzten Endes so nicht realisiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke letzten Endes hat die Realität und übergeordnete Baumaßnahmen die Planung überholt. Und wahrscheinlich war auch nicht genug Geld da, und wenig Interesse der Grundstückseigentümer, um diese zu realisieren.
Dafür könnte ich auch mehrere Beispiele liefern. Bei einer Planstraße wurde sogar (vor etwa 30 Jahren) offiziell ein Straßenname vergeben, der auch noch in offiziellen Straßenlisten vorhanden ist. Die Straße ist vor Ort nicht ansatzweise (auch nicht als Trampelpfad) vorhanden. Wo das genau ist sage ich jetzt aber nicht, sonst trägt das noch jemand ein
In solchen sicheren Fällen kann man sowas machen. Bei neu zu erschließenden Eigenheimsiedlungen, Straßen oder so würde ich mir erst eine Eintragung wünschen, wenn erste Bautätigkeiten zu sehen sind.
Meine Frau und ich sind kommunalopolitisch aktiv und ja, es gibt massenhaft Beispiele, dass Bebauungspläne nicht oder nur mit deutlichen Änderungen umgesetzt werden. Zwischen Erstellung eines Bebauungsplans und einer konkreten Bautätigkeit können zudem Jahrzehnte vergehen.
Kleines Beispiel: Laut Bebauungsplan von vor 22 Jahren ist hinter meinem Haus (20 Jahre alt) ein Fußweg vorgesehen. Der wird mit Sicherheit nie gebaut werden.
Ein anderer Bebauungsplan in meinem Städtchen wurde bereits zweimal überarbeitet und die dort enthaltene Umgehungsstraße wurde beidesmal mit einem anderen Verlauf eingeplant, ob (und wenn wo genau) diese Straße je gebaut wird, steht noch in den Sternen.
Danke für eure zahlreichen Meinungen. Ich habe mich entschieden, dort nicht mit einem Revert einzugreifen auch wenn ich selber nur Dinge mappe die konkret vorhanden sind. Ich werde die Straßen aber in hw=proposed ummappen, falls mir nicht jemand zuvorkommt.
Hilfreich für meine Entscheidung war unter anderem der Hinweis das das amtliche Bebauungspläne das Urheberrecht nicht gilt. https://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html . Ein solcher Bebauungsplan liegt meineswissens für das Projekt vor. Das Copyright (C) 2017 auf dem verlinkten Plan interpretiere ich IMHO als das alles urheberrechtlich geschützt ist, was dort an an bereits vorhandener Bebauung vorhanden ist. Die eingezeichneten Planstraßen stellen aber den “Plan” da der keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.
Es wird für das Projekt zwar kein Umsetzungszeitplan angegeben, aber nach meinen Beobachtungen findet die Umsetzung in unserer Stadt innerhalb eines Jahres statt.
Frage: Da ist nichts „umgekehrt“. Der FNP sagt nur „Hier wird Wohngebiet“. Der daraus abgeleitete Bebauungsplan bildet dann eine Vorstellung ab, wie das Wohngebiet genau strukturiert sein könnte. Sobald der vorliegt, melden Dutzende betroffener Interessenvertreter ihre Einsprüche an.