Umgang mit "geplanten" Straßen und Gebäuden

Ein lokaler OSMler hat “geplante” Straßen und Gebäude gemappt. Ich habe vor Ort verifiziert, das dort tatsächlich nur ein Acker vorhanden ist.
Auf Diskussion wurde bisher nicht reagiert. https://www.openstreetmap.org/changeset/78467308#map=17/52.47571/10.57462
Die Straßen sind tatsächlich seit Juni 2019 geplant https://gifhorn.more-rubin1.de/show_anlagen.php?_typ_432=vorl&_sid=ni_2019-SBU-13&_topst=1&_vorl_nr=900305100671&_doc_n1=20190509151201.pdf
Die Straßen sind Inseln, so das sie wahrscheinlich nicht von Routern einbezogen werden.

Ich bin hin und her gerissen wie damit umzugehen ist.

Für einen Revert sprechen für mich

  • Abzeichnen aus urheberrechtlich geschütztem Material
  • Unklarer Baubeginn
  • Keine Reaktion des Verfassers

Für ein Umtaggen in highway=proposed spricht für mich

  • Wahrscheinlich ist das Mappen gut gemeint und ich möchte vor Ort möglichst viele Mitstreiter behalten.
  • Das wäre das erste Mal das ich etwas reverten müsste :confused:

Wahrscheinlich gibt es für diese Ecke einen amtlichen Bebauungsplan, der steht dann m.W.n. nicht unter Urheberschutz

Eben, im Gegensatz zum Changeset-Kommentar gibt es in OSM durchaus die Möglichkeit, geplantes zu mappen.
Voraussetzung sollte dafür sein, dass die Planung eine halbwegs konkrete Umsetzungswahrscheinlichkeit haben, bspw. mit einem Planfeststellungsbeschluss, dann hat man auch die Geometrie halbwegs brauchbar aus den Planfeststellungsunterlagen. Ein B-Plan sollte gleichwertig sein, wenn dessen praktische Umsetzung angekündigt ist …

Sehe ich das richtig, dass die Straßen mit hw=service gemappt sind? Falls ja sofort auf hw=proposed, proposed=service umtaggen.
:expressionless:

Wenn unklar ist, ob/wann das überhaupt gebaut wird, sollte es ganz weggelassen werden. OSM ist keine Ideen-Datenbank.
Manche Planungen ziehen sich nämlich über Jahrzehnte und werden letztlich ganz eingestampft.

Ich würde sagen sobald die Arbeiten ausgeschrieben sind, kann man “proposed” nutzen. Wenn der erste Bagger loslegt, “construction”.

@ibanez Die Nutzung der Suchfunktionhätte Dir schon viel Aufschluss zu diesem Thema geben können.

Zu diesem Thema haben 10 Mapper 11 Meinungen. Ich bin da zwiegespalten. Einerseits mappen wir nur, was on the Ground sichtbar ist. Dann dürften wir aber auch keine PLZ Gebiete oder andere Sachen, die on the Ground nicht sichtbar sind, mappen. Grenzen sind ja zumindest noch durch Grenzsteine markiert.

Ein Bebauungsplan ist IMHO keine Grundlage etwas zu mappen. Weil das eher eine Wunschvorstellung irgendwelcher Gemeindeparlamente ist, die zwar zum Großteil auch umgesetzt werden, aber eben nicht immer und meistens auch nicht komplett.

Wenn ein Planfeststellungsverfahren eröffnet ist, denke ich, kann man das als "proposed"schon eintragen. Dort kann es mitunter auch noch Änderungen geben. Die sind dann eher marginal.

Hast Du dazu ein konkretes Beispiel?
Warum sollte eine Gemeinde den großen Aufwand betreiben, einen Bebaungsplan zu erstellen, wenn dieser dann nicht umgesetzt wird?

Ja, habe ich. Und ich denke das habe ich in ähnlichen Threads auch schon mal gepostet.

In der näheren Umgebung meiner Heimatstadt gibt es eine Gemeinde, die in einem Bebauungsplan vor mehr als 20 Jahren eine Straße ausgewiesen hat, die letztendlich so nie gebaut wurde und mittlerweile so auch nicht mehr gebaut werden kann, weil sie eine später gebaute Autobahnauffahrt kreuzen würde.

Die Planstraße ist nach wie vor in den Flurkarten eingezeichnet, weil es versäumt wurde, den Bebauungsplan an die Realität anzupassen. Er ist auch nach wie vor gültig. Das habe ich in einem anderen Zusammenhang überprüft.

Warum der Bebauungsplan letzten Endes so nicht realisiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke letzten Endes hat die Realität und übergeordnete Baumaßnahmen die Planung überholt. Und wahrscheinlich war auch nicht genug Geld da, und wenig Interesse der Grundstückseigentümer, um diese zu realisieren.

Um eine rechtliche Verfahrensgrundlage für die geplante Flächenentwicklung vorzulegen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan_(Deutschland)#Bebauungsplan-%C3%84nderungen beantwortet deine Frage.

–ks

Dafür könnte ich auch mehrere Beispiele liefern. Bei einer Planstraße wurde sogar (vor etwa 30 Jahren) offiziell ein Straßenname vergeben, der auch noch in offiziellen Straßenlisten vorhanden ist. Die Straße ist vor Ort nicht ansatzweise (auch nicht als Trampelpfad) vorhanden. Wo das genau ist sage ich jetzt aber nicht, sonst trägt das noch jemand ein :wink:

Manche Planungen sind mittlerweile offiziell tot, so wie diese: https://www.openstreetmap.org/way/190516746/history (Nein, ich hätte die zu diesem Zeitpunkt nie eingetragen. Original war http://nrenner.github.io/achavi/?changeset=13655195 ).

Anderswo wird die Straße jetzt nach über 20 Jahren endlich (in 2020) gebaut: https://www.openstreetmap.org/way/136941217/history
(Dass das kommt war mir schon länger klar :stuck_out_tongue: )

Es kommt also auf die Ortskenntnis an, ob man solche Grundlagen nimmt.

Es gibt tatsächlich einen Bebauumgsplan vom 19.06.2019: https://www.stadt-gifhorn.de/sv_gifhorn/Lebenswert/Stadtplanung/Bauleitplanung/Rechtsg%C3%BCltige%20Bauleitpl%C3%A4ne/Bebauungspl%C3%A4ne/Stadtgebiet/?ttk0_detail=true&ttk0__0=BPGif3920
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Namen des Erstellers wohl ein Zusammenhang mit der Feuerwehr oder Rettungsleitstelle - also etwas fast amtliches. Die haben sich bestimmt was dabei gedacht!
Ein telefonischer Kontakt ist da doch bestimmt möglich, bevor hier etwas wieder verschwindet. Und wenn man aus der Region stammt ist das noch einfacher :wink:

… meint Uwe aus Mittelsachsen :slight_smile:

… und wenn man dann mit Daten aus dem Profil https://www.openstreetmap.org/user/Gifhorn112 noch die Suche benutzt https://www.openstreetmap.org/search?query=Im%20Heidland%2041%2038518%20Gifhorn#map=18/52.46860/10.52851 kann man als Einheimischer sogar hinfahren und sich in die Augen schauen!! :wink:

Geht es nicht umgekehrt?
Kommt nicht zuerst der Flächennutzungsplan und dann der Bebauungsplan?

Nun, wenn man Ortskenntnisse hat und bestimmte Baufelder und Disskussionen in der Baulichen Entwicklung im Detail mitverfolgt hat, halte ich es schon für angemessen, geplante Dinge einzutragen, wenn es sicher ist, daß gebaut wird.
So wurden hier in Lübben u.a. mit Veröffentlichung im Amtsblatt http://www.luebben-rathaus.de/de/rathaus/verwaltung/amtsblaetter/documents/2015-13-1215_amtsblatt.pdf div. Flurstücke zwecks Bebauung veräußert. Die Karte war für mich der Anlaß diese Baufelder zunächst als planned:building=yes zu erfassen: z.B. https://www.openstreetmap.org/way/385617536 Mittlerweile sind von 6 Baufeldern 4 bebaut, oder werden gerade bebaut. https://www.openstreetmap.org/#map=19/51.94184/13.89409&layers=N Für mich war hier sicher, daß gebaut wird, da es Innenstadtbereich ist.

In solchen sicheren Fällen kann man sowas machen. Bei neu zu erschließenden Eigenheimsiedlungen, Straßen oder so würde ich mir erst eine Eintragung wünschen, wenn erste Bautätigkeiten zu sehen sind.

Sven

So sollte es sein - aber es gibt auch das sogenannte Parallelverfahren. Dabei wird der Flächennutzungsplan anschließend an den BPlan angepasst.

Meine Frau und ich sind kommunalopolitisch aktiv und ja, es gibt massenhaft Beispiele, dass Bebauungspläne nicht oder nur mit deutlichen Änderungen umgesetzt werden. Zwischen Erstellung eines Bebauungsplans und einer konkreten Bautätigkeit können zudem Jahrzehnte vergehen.
Kleines Beispiel: Laut Bebauungsplan von vor 22 Jahren ist hinter meinem Haus (20 Jahre alt) ein Fußweg vorgesehen. Der wird mit Sicherheit nie gebaut werden.
Ein anderer Bebauungsplan in meinem Städtchen wurde bereits zweimal überarbeitet und die dort enthaltene Umgehungsstraße wurde beidesmal mit einem anderen Verlauf eingeplant, ob (und wenn wo genau) diese Straße je gebaut wird, steht noch in den Sternen.

Ich kenn das so in meiner Gegend nicht. Da wird geplant und dann gemacht.
Aber ich bin ja auch im Schwabenland. Wir können alles außer hochdeutsch. :sunglasses: :laughing:

Einen guten Rutsch ins neue Jahr. :sunglasses:

Danke für eure zahlreichen Meinungen. Ich habe mich entschieden, dort nicht mit einem Revert einzugreifen auch wenn ich selber nur Dinge mappe die konkret vorhanden sind. Ich werde die Straßen aber in hw=proposed ummappen, falls mir nicht jemand zuvorkommt.

Hilfreich für meine Entscheidung war unter anderem der Hinweis das das amtliche Bebauungspläne das Urheberrecht nicht gilt. https://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html . Ein solcher Bebauungsplan liegt meineswissens für das Projekt vor. Das Copyright (C) 2017 auf dem verlinkten Plan interpretiere ich IMHO als das alles urheberrechtlich geschützt ist, was dort an an bereits vorhandener Bebauung vorhanden ist. Die eingezeichneten Planstraßen stellen aber den “Plan” da der keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.

Es wird für das Projekt zwar kein Umsetzungszeitplan angegeben, aber nach meinen Beobachtungen findet die Umsetzung in unserer Stadt innerhalb eines Jahres statt.

Einen guten Jahresstart, allerseits.
Jens

  1. Frage: Ja.
  2. Frage: Da ist nichts „umgekehrt“. Der FNP sagt nur „Hier wird Wohngebiet“. Der daraus abgeleitete Bebauungsplan bildet dann eine Vorstellung ab, wie das Wohngebiet genau strukturiert sein könnte. Sobald der vorliegt, melden Dutzende betroffener Interessenvertreter ihre Einsprüche an.

–ks

Der “Bebaungsplan” wird - nach meiner Kenntniss - erst nach Abwägung aller erforderlichen Gutachten und Einwendungen festgesetzt.

Wenn sie eine Inselerkennung haben.

Ansonsten können sie keine Route von/zu dem besagten Gebiet ermitteln und eine Fehlermeldung bringen.