welches maxspeed=* im Kreisverkehr?

Folgende Situation:

alle am Kreisverkehr anschließenden Straßen (Zufahren wie Abfahrten) haben maxspeed=30
der Kreisverkehr selbst hat maxspeed=50, keine Schilder vor Ort

https://www.openstreetmap.org/way/506584890

Abgesehen davon, dass die 50 für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer kaum erreichbar sein werden: vermutlich sind die 50 km/h ein Überbleibsel aus der Zeit, als auch an allen anschließenden Straßen noch 50 km/h galten.

Wie am besten abändern?
maxspeed=30 (weil alle anschließenden Straßen so sind?) oder
maxspeed löschen (weil sowieso kein Schild otg steht)

Das sind Streckenverbote, d.h. die 30 enden am Ende der Strecke.

Mag stimmen, aber es gilt immer die Geschwindigkeit welche zuletzt angezeigt wurde.
Es verhält sich in gleichmaße mit BAB-Abfahrten. Wenn vorher 120 galt, gilt ist auch auf der Abfahrt!

Zum Kreisel: Ich würde den Kreisel auf maxspeed=30 taggen. Grund, wenn nichts vorhanden ist nihmt sich der Router irgendeinen Wert, aber nicht den der hier am sinnvollsten zu sein scheint.

Na ja, für junction=roundabout sollte ein Router durchaus einen vernünftigen Wert annehmen können.
Vermutlich sogar unter 30 …

Wie bei allen Straßen: Wenn kein Tempolimit explizit dransteht, wird kein maxspeed=* gesetzt und es gilt das implizite Tempolimit des Kontextes.

Ein zonenbezogenes Tempolimit gilt auch im Kreisel und sollte drangetaggt werden (z.B. in einer 30-Zone), denn das gilt auf sämtlichen Straßen bis zur Aufhebung, ohne dass an jeder neuen Straße extra was drangeschrieben werden muss. Ist ja der Sinn der Sache.

Streckenverbote, also per Zeichen 274 an den Zufahrten ausgeschilderte Tempolimits, werden nicht auf den Kreisel „vererbt“, da dieser eine Straße für sich bildet.

Dass kein Mensch im Kreisel 50 fährt, ist kein Grund dafür, ein frei erfundenes maxspeed=* zu setzen. maxspeed=* drückt ausschließlich gesetzliche Vorschriften aus, keine Empfehlungen oder praktischen Erfahrungen.

–ks

Praktisch gesehen ist es nicht so. Meines Eachtens: ein Streckenverbot wird aufgehoben durch einen neue Beschränkung oder eine Aufhebvung
https://www.bussgeldkatalog.org/streckenverbote/

Wann wäre denn dann das Ende der Strecke?

Das hatten wir hier im Forum glaube ich auch schon einmal diskutiert. Ich bin gestern auch über BAB-Abfahrten mit explizit getagtem maxspeed=none gestolpert, was bei mir Kopfschütteln verursacht.

kein maxspeed setzen klingt für mich im Moment am sinnvollsten.

Soweit klar, in meinem Fall liegt aber keine 30er-Zone vor.

SO habe ich das auch gelesen. Nur stellt sich dann wieder die Frage: was ist eine Strecke? Eine durchgehende, mehr oder weniger gerade Straße mit Einmündungen von rechts oder links ist soweit klar. Gehört der Kreisverkehr zu einer Strecke, oder ist dies eine andere Straße, wie kreuzschnabel meint?

Gesehen? https://www.anwalt.de/rechtstipps/tempolimit-endet-an-kreisverkehr_008484.html

–Edit —

Auch wenn nicht ganz zum Thema passt: Dieses Urteil zeigt doch ein Steckenverbot gilt nicht mehr automatisch bei Straßenstücke, die vom Kreisel abgehen.

Die Antwort auf diese Frage wird klar, wenn man mal auf den Kreisel zulaufende Straßen mit unterschiedlichem Limit betrachtet. Nach der Theorie, deren Limit gelte im Kreisel weiter oder gar in weitere Ausfahrten rein, bekäme man dann unterschiedliche Limits im Kreisel, je nachdem, woher man kommt. Das kann nicht sein.
Tempolimits gelten nur auf der Straße, für die sie angeordnet wurden, ggfs. auch über Kreuzungen hinweg, ja, mit dem Haken der Nichtverfolgbarkeit für ortsunkundige Einfahrende, aber nicht “um’s Eck” und damit auch nicht in einen Kreisel hinein.
Der obige Widerspruch bei zulaufenden Straßen unterschiedlichen Limits löst sich sauber auf, wenn man den Kreisel als unendlich lange eigene Straße betrachtet.
Den Fehler machen aber auch viele Straßenverwaltungen und stellen Schilder falsch auf bzw. gehen von einer Gültigkeit im oder gar über den Kreisel hinaus an, das ist aber ein Holzweg, mit dem sie nicht vor Gericht durchkämen dürften …

Nicht durchgekommen sind - siehe ein Beitrag zuvor.
Welches Tempolimit im Kreisel selbst gilt, hat das Gericht allerdings nicht geurteilt. Wird es wohl auch nie geben, da wohl kaum ein vernunftbegabter Mensch versuchen wird, die innerorts möglichen 50 km/h auszureizen. Außerdem greift sowieso immer § 3 Abs. 1 Sätze 1+2 der StVO.

Und da mir noch kein Kreisverkehr untergekommen ist, der explizit mit einer Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert war, bin ich weiterhin dafür, in Kreisverkehren das maxspeed komplett wegzulassen.

+1.

–ks

Das halte ich auch für sinnvoll, vor allem, weil es sich um eine rechtlich durchaus nicht hundertprozentig eindeutige Situation handelt. Es gibt keinen eindeutigen Gesetzestext und keine Beschilderung vor Ort, aus der wir eindeutig herleiten könnten, dass im Kreisverkehr Tempo 50 gilt. Wieso auch, da Autofahrer beim Ein- und Ausfahren sowohl auf Fußgänger als auch auf andere Fahrzeuge achten müssen, ergibt sich schon von selber, dass Tempo 50 in einem normalen Kreisel immer zu schnell ist (in Riesenkreiseln, wie es sie teilweise bei mehrspurigen Ausfallstraßen gibt, mag es andere Situationen geben). Daher gilt meines Erachtens im Kreisverkehr weder 50 noch 30 sondern §3 STVO “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […] (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.[…]”

Bedeutet das dann auch, Ihr würdet maxspeed innerhalb geschlossener Ortschaften die maxspeed an Kreisverkehre nicht setzen, obwohl die 50 km/h grundsätzlich in Ortschaften gilt und es nicht extra ausgeschilder sein muß?

Mir sind in DL bisher auch kein einiger Kreisverkehr bekannt, der bei der Einfahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist.

Nur vereinzelt in Vorarlberg sind mir Kreisel in Ortschaften bekannt. Da wurde maxspeed=40 im Kreisel per Verkehrsschilder geregelt.

Gegenfrage: muss denn wirklich an jeder Straße ein maxspeed stehen? Vorallem an Straßenabschnitten, wo das rechtlich mögliche maxspeed physikalisch an seine Grenzen stößt und lebensgefährlich wäre? Bei der heutigen Navi-Gläubigkeit halte ich das für kontraproduktiv (siehe Autobahnabfahrt mit Kurve, aber gemapptes maxspeed=none!)

Ich hab sowas zwar noch nicht gesehen, kann mir aber vorstellen, dass es sowas gibt. Dann ist es natürlich auch explizit zu mappen.

Och, auf lange Sicht ist es der Evolution durchaus dienlich, wenn sich die Navigläubigen aus dem Genpool entfernen.

–ks

Das hat jetzt nichts mit KVs zu tun, aber maxspeed wird sowohl bei impliziter als auch bei expliziter Beschränkung gemappt.

Bei Schild: maxspeed=30, maxspeed:type=sign
Innerorts: maxspeed=50, maxspeed:type=DE:urban

Na klar, sonst meckern QS-Tool fehlendes Maxspeed an und Apps wie StreetComplete fordern zur Ergänzung auf! :roll_eyes: :sunglasses: :laughing:
Was sagen denn die Entwickler dieser Tools dazu? :roll_eyes:

von StreetComplete eingeführt (durchgesetzt)

oder

Bei Schild: maxspeed=30, source:maxspeed=sign
Innerorts: maxspeed=50, source:maxspeed=DE:urban

Es hat Vorteile, wenn bei Straßenstücke die maxspeed korrekt gesetzt ist. Gerade den Navi-Programmen wird so eine genaue Berechnung der Ankunftszeit am Ziel ermöglicht. Konnte das in der Vergangenheit bei meinen Fahrten testen und mußte feststellen es funktioniert, wenn man keine Verzögerung durch Staus erfährt.

Natürlich wird bei engen Kurven - gerade auch bei Kreisverkehre - nicht mit der maximalen Speed die Zeit berechnet. Da geht physikalisch auch nicht und Navi Apps berücksichtigen dies offensichtlich aufgrund der Geometrie.