Nutzung Straßeninformationsbank NRW (NWSIB)

Hallo,

für https://www.nwsib-online.nrw.de/ gibt es eine Freigabe zur Qualitätssicherung (https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions#ab_2015). Was genau ist damit gemeint? Darf man bei einer Straße aus ref=B ein ref=L machen, wenn diese lt. NWSIB offenbar umgewidmet wurde?

Hintergrund der Frage: https://www.openstreetmap.org/note/1932892.

Gruß aus Aachen

Generell wollten wir uns nach der Vor-Ort Beschilderung richten oder?

Die B 221 ist hier nun auch etwas komisch:

https://www.openstreetmap.org/#map=15/50.9112/6.1369

Dass die B 221 durch Übach-Palenberg einfach so aufhört, finde ich komisch.

Meiner Ansicht nach sollte in einem konsistenten Straßennetz jede Straße einer bestimmten Klasse an einer gleich- oder höherklassigen Straße beginnen und enden. Nur für nicht-netzbildende Straßen ab residential/unclassified abwärts finde ich das nicht mehr erforderlich.

Demnach sollte ein primary nicht einfach an einer Kreuzung mit drei secondarys enden. Entweder setzt sich dessen Verkehrsbedeutung hinter der Kreuzung fort, oder der zur Kreuzung führende Ast ist auch schon secondary.

–ks

Gemeint ist: Wenn es einen Widerspruch gibt, dann kann man das vor Ort prüfen und entweder bei OSM die Daten verbessern - oder dem Amt den Fehler melden.
Qualitätssicherung ist nicht, alles an die amtlichen Daten (die weder fehlerfrei sind, noch irgendetwas mit “offenbarer” Widmung zu tun haben) anpassen. So etwas nennt man Abschreiben.

@kreuzschnabel/chris66: Es gibt dort lt. NWSIB gar keine B 221 mehr, sondern die L 164. Mehr dazu steht im oben verlinkten Hinweis, der https://www.openstreetmap.org/changeset/74743325 auslöste, weshalb die Einstufung nun so abrupt endet und komisch aussieht.

@pyram: Danke, dann suche ich mal nach für OSM nutzbare Quellen, außer der Vor-Ort-Recherche.

Die NWSIB ist die offizielle Straßeninformationsbank in NRW. “Abschreiben” ist erlaubt, um die Daten in OSM auf den letzten Stand zu halten. Es gibt schon mal Umwidmungen, z.B. in meiner Nähe die L 136 (früher B 55) ab der AS Overath Richtung Gummersbach parallel der A4. Die Umbeschriftung der Strecke dauerte ca. 6-12 Monate !
Seinerzeit habe ich auch schon unmittelbar nach der Meldung die Strecken umbenannt, obwohl die Beschriftung entlang noch längst nicht fertig war. Aber man kann (was ich auch gemacht habe) einen Tag z.B. “old_ref=B55” einsetzen. Der NWSIB würde ich vertrauen. Es es NICHT nötig, die Umbeschriftungen entlang der Strecke abzuwarten!

P.S. Übrigens hat die Mobilversion von NWSIB einen OSM Layer!

„Nötig“ ist nicht ganz das richtige Wort. Das wurde hier doch schon oft diskutiert, letztmalig im großen Stil an der Autobahn südlich Bochum/Dortmund/Witten. Zusammenfassung: Da OSM kein offizielles Straßenkataster ist, sondern ein Werkzeug zur Orientierung, sollten wir die Umbeschriftungen entlang der Strecke abwarten, damit es keine verwirrenden Inkongruenzen gibt zwischen Routenführung („biegen Sie rechts ab auf die A 4711“) und Beschilderung („Hier geht’s nur auf die B 0815, wir müssen wohl noch eins weiter – scheiße, das war’s ja doch, warum sagt das Navi denn son Quatsch“).

–ks

Ich muss dir recht geben, das es in meinem Beispiel eine Zeitlang Verwirrung gab mit den Routern und es in verschiedenen Karten (z.B Google) nicht zueinander passte. Genau kann ich es nicht mehr nachvollziehen. Ist schon 3 Jahre her. Aber der Umbau der Beschilderung (weil dieser auf längeren Strecken wirklich langsam vonstatten geht) ist dem Mapper, der das gerade in Angriff nimmt, eigentlich unmöglich, dies zeitnah und genau nachzuvollziehen.
Lieber ist mir ein Jahr leichte Verwirrung, als x-mal die Beschilderung zu prüfen (was ich auch mehrere mal gemacht habe). Man muss sich einfach entscheiden. Und vielleicht sich etwas Zeit lassen mit der Umwidmung.

https://www.mapillary.com/app/?lat=50.91846666666663&lng=6.137055555555548&z=17&focus=photo&pKey=gCAkDbjhMk9QQraV-IgmlQ&x=0.29076588430829065&y=0.374249369234211&zoom=1.627985057812803&tab=feed

https://www.mapillary.com/app/?lat=50.95181075345346&lng=6.12194818978979&z=17&focus=photo&pKey=obPUy6dSsww0i8uh04GNPg&tab=feed&x=0.5543020316262803&y=0.45364352882483494&zoom=2.047425803532254

Diese Mapillary-Aufnahmen zeigen nicht, ob es sich um eine Bundes- oder Landesstraße handelt.

Die Umwidmung erfolgte lt. Amtsblatt bereits zum 01.01.2016: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2016/01_2016.pdf. Für den südlichen Teil gibt es außerdem eine Mapillary-Aufnahme, die einen Leitpfosten mit “L 164” zeigt: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.89002500000004&lng=6.145130555555625&z=16.997509353882453&focus=photo&pKey=2amerOXU4fg4PrGLe84aYg&tab=feed&x=0.5603121736821711&y=0.48588186383352916&zoom=0.3813559322033899. Vorher “B 221”: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.889874999999996&lng=6.145330555555556&z=17&focus=photo&pKey=kYZoQTLEkp5pEYPN-mQc0w&tab=feed. Beides sollte als Quelle ausreichen.

EDIT: Änderung umgesetzt.

Vor-bild-lich :slight_smile: