Kleinräumiges Mappen von Tempolimits

Ein werter Kollege hat hier ein m. E. merkwürdiges Verständnis von Tempolimits.

Er meint, weil das Ortsschild nicht direkt am Kreisel steht, sondern 5 Meter dahinter, darf man auf diesen 5 Metern noch Tempo 100 fahren, da außerorts, und dementsprechend sei der Abschnitt mit Tempo 100 zu taggen. Obwohl es völlig ausgeschlossen ist dass man hier je Tempo 100 erreicht. Ebenfalls meint er, weil das 30-Zone-Schild nicht direkt am Ortsschild hängt, sondern wiederum 5 Meter dahinter, darf man auf den 5 Metern zwischen Ortsschild und 30-Zone-Schild Tempo 50 fahren und das sei auch so zu taggen.

Sorry aber bin ich der einzige der das für völligen Unsinn hält? Detailmapping hin oder her aber ein bisschen gesunder Menschenverstand gehört doch zu sowas dazu. Die Spielstraßen sind in der Gegend alle nach dem gleichen Prinzip getaggt - weil das Spielstraßen-Schild 5 Meter hinter der Kreuzung steht sind diese 5 Meter noch keine Spielstraße, hier darf man Tempo 30 fahren und parken und hat an der Kreuzung Vorfahrt.

Unter 5 m wird es auf jeden Fall schwierig:
Da stehen dann die Vorderachse, das Mittelteil und die Hinterachse der meisten Autos in einem anderen Abschnitt :sunglasses:.

Mir fällt da ein: Allzu scharf macht schartig.

Mit solchen Aussagen erreichst du nur, dass irgendjemand deine Wette annimmt :wink:

Im Prinzip hat er Recht: “Vorschriftzeichen stehen […] dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.”

Andererseits kommt es regelmäßig vor, dass die Schilder in der Hin- und Gegenrichtung nicht an derselben Stelle stehen. Dann müsste man auch das noch mappen.

Das mit dem Tempo ist nicht falsch. Man muss erst am VBB auf Schritttempo runtergebremst haben. Vorfahrt hat man keine: “Wer […] aus einem verkehrsberuhigten Bereich […]”. Das schließt m.E. auch noch paar weniger Meter mit ein. Ich weiß aber nicht, ob es hier Gerichtsurteile gibt und wie die ausgefallen sind.

Ja, man sollte GMV (Gesunder MenschenVerstand) anwenden. Aber man sollte auch immer realitätsnah mappen und den GMV nicht überstrapazieren, insbesondere wenn andere Ansichten sinnvoll sein könnten.

Bei 100m Abstand wird sicher jeder der Meinung sein, dass man das aufteilen muss. Bei 1mm wird das hoffentlich keiner meinen. Wo zieht man die Grenze?

Grundsätzlich würde ich nicht die Straße auftrennen, nur weil 5 m weiter hinter Kreuzung/Kreisel erst das Tempolimit Schild steht. Ich würde es mal als “Bremszone” interpretieren.

In diesem Bericht steht, das ein Richter sagt: “Ein Kraftfahrer hat seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einzurichten, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichens die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann”.

Genauer ist doch besser? oder nicht?
Ich würde mir die Arbeit jetzt nicht unbedingt machen, aber Grundsätzlich sehe ich da erstmal nichts falsches dran. Außerdem regelt die StVO die Geschwindigkeit ja nicht ausschließlich mit Höchstgeschwindigkeitesschildern. https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Von daher ergibt sich schon alleine aus den Vorschriften die jedem Autofahrer bekannt sein sollten, wie schnell man da fahren darf.
Imho mappt die OSM ja auch nicht wie schnell man irgendwo fahren darf, sondern nur auf welchen Teilstrecken welche Höchstgeschwindigkeit gilt.

Ich finde es daher nicht schlimm, wenn jemand derart detailiert die On-The-Ground Gegebenheiten einträgt. Wichtig wäre nur, dass die Dinge dann auch stimmen und bei 5m Abstand sehe ich eher ein Problem mit der Erfassungsgenauigkeit, sowohl von GPS als auch bei Sattelitenbildern.

edit: Also konkret: Das dort maxspeed 100 steht - heißt ja nicht, dass man dort auch 100 fahren darf :wink: Es heißt lediglich, das dort die Geschwindigkeit auf Grund der “Außerorts-Landstraßen-Regel” spätestens bei 100 stagnieren muss. Andere Verordnungen können diese Regel ja durchaus einschränken (siehe oben)

So gesehen müsste ich hier in der Gegend auch bei allen Zone-30 Schildern maxspeed=30 erst fünf bis zwanzig Meter hinter der Einmündung beginnen lassen.

Da eine der Bedingungen für Zone-30 Beschilderung “keine Markierungen auf der Fahrbahn” ist, stehen die Schilder bei Einmündungen in Vorfahrtstraßen erst ein Stück hinter der Haltlinie. Kommen noch andere Markierungen dazu, zB. für Radstreifen bei Einbahnstraßen, die für Radfahrer beidseitig befahrbar sind, dann ist das Zone-Schild auch gerne mal 15-20 Meter nach hinten versetzt.

Ich tagge das dann aber trotzdem bis zum Kreuzungs- oder Einmündungs-Node als 30-Zone. Sonst hätte ich hier vor der Haustür auch die skurile Situation, dass zwischen Zone-30-Ende Schild und der mit regulärem 30-Schild beschilderten Hauptstraße immer wieder kurze “hier dürftest Du 50 fahren” Abschnitte von nur wenigen Metern hätte.

Also auch wenn es die Wirklichkeit nicht wirklich exakt abbildet: bei diesem Thema würde ich tatsächlich auf zu genaue Details verzichten. Wer will kann ja zusätzlich noch die exakten Standorte der Schilder als Node erfassen …

In einer 30-Zone hat man keine Vorfahrt.

Die Spielstrassenschilder sind teilweise deutlich vor der Kreuzung: https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=Ap_j2VeFYU9QKzMz4qXGFQ&lat=50.18684628396653&lng=9.030901219576773&z=17
Ich hab allerdings auch keine Idee, wo man da die Grenze ziehen soll.

Bei dem Beispiel endet der VBB deutlich vor der Kreuzung. Da muss man auftrennen.

Wegen 5 Metern würde ich nicht trennen, das macht mir einfach zu wenig Sinn. Aber ich kann auch nicht sagen, dass am Beispiel aus dem OT etwas “falsch” gemacht wurde.
Dafür müsste man erstmal größeren Konsens finden und es als falsch definieren.

Mag mal jemand ausrechnen wie stark man verzögern muss um auf 5 Metern von 50km/h auf 30km/h zu kommen?

Wenn meine Überschlagsrechnung passt wären das etwa 25m/s² oder 2,5g. Ein ordentlich geflegter PKW mag das gerade so schaffen, eine derartige Vollbremsung zwischen Ortseingangs- und Zone-30 Schild dürfte aber trotzdem gegen einige Vorgaben der StVO verstoßen …?

So gesehen bräuchten wir eigentlich maxspeed-Gradienten statt statischer Werte um die sich real aus der Beschilderung ergebenden Beschränkungen abbilden zu können? :wink:

Es gibt eins, dass aussagt, dass diese Vorfahrtsregelung beim vbB-Ende noch 30 m weiter gilt.
Das wurde aber zu einer Zeit gefällt, als noch in der VwV-StVO stand, dass solche Schilder bis zu 30 m entfernt von der Kreuzung stehen dürfen. Allerdings ist diese Angabe inzwischen entfallen, so dass offen ist, ob neuere Urteile immer noch so weit weg gehen würden von der Kreuzung …
Parkverbote etc. des vbB hängen aber exakt am Schildstandort …
Zudem läuft ein vbB gerne über abgesenkte Bordsteine in eine andere Straße, da hat man den § 10 gleich zweifach …

Bei dem Beispiel mit dem Kreisel ist auf der L3445 ein 70er, im Wohngebiet ein 30er. Dazwischen ein 100er? Aus meiner Sicht passt das in dem konkreten Fall einfach nicht und ich wuerde ruhig auf dem Stueck auch schon einen 30er setzen.

Strassenschilder muessen manchmal mit vorsichtigem, objektivem “Gespuer” interpretiert werden. Die Position eines Schildes muss nicht immer von der exakten Auslegung der Strassenverkehrsordnung (heisst das in DE ueberhaupt so?) sondern kann auch von simplen physikalischen Gegebenheiten abhaengen.

Fuer mich gilt ganz allgemein, nicht genauer Mappen, als es die Strassenmeisterei machen wuerde! :wink:

Das konkrete Beispiel sollte aus meiner Sicht “ausgebessert” werden.

Lg, Gppes

Ich muss gestehen, dass ich Anfangs auch so kleinräumig Geschwindigkeitsbegrenzungen gemapt habe.
Inzwischen bin dazu übergegangen solche kurzen Stücke z. B. bei einer 30er Zone bereits ab der Hauptstraße mit 30km/h ein zu tragen.

Ich denke die Straßenmeistereien stellen die Schilder deshalb etwas zurück, damit sie auch registriert werden. Direkt an der Abzweigung muss der Autofahrer schauen ob jemand aus der anderen Straße herauskommt oder sonstiges beachten. Da würde er ein Schild leicht übersehen.

Ebenso bei den Ortseingangsschildern bei denen die Geschwindigkeitsbeschränkungen zurück gesetzt sind.
Ich bin schon ein paar Jahrzehnte mit dem Auto unterwegs und kann mich noch daran erinnern frühers Geschwindigkeitsbeschränkungen direkt neben den Ortseingangsschildern gesehen zu haben.
Inzwischen gibt es das nicht mehr und die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ein Stück zurück gesetzt.
Hier glaube ich ebenfalls, dass die Ortseingangsschilder zu dominant sind und die Geschwindikeitsbeschränkungen leicht übersehen wurden.

Deshalb wurden die Standorte getrennt. Wer das mapen will kann das machen, wie bereits erwähnt mape ich inzwischen den logischen Zustand; z.B. 30 ab dem Ortseingangsschild

Tempolimits sind Streckenverbote und gelten, wenn sie nicht zusammen mit Warnschildern stehen und so mit Ende der Gefahr enden (Kurve oder Baustelle bspw.) oder wenn sie nicht explizit durch Endschild oder neues Limit aufgehoben werden, geradeaus unbegrenzt weiter. Dass ortsunkundige Einbieger sie nicht immer kennen können, ist eine Sache der begrenzten Ahndungsmöglichkeiten, aber keine Sache der schon beendeten Gültigkeit …
Die Straße endet hier – Überraschung! – dort, wo sie in den Kreisel mündet. Der Kreisel ist pro forma eine eigenständige Straße, uuuunendlich laaaang, mit ggfs. eigenen Tempolimits, aber nicht mit “geerbten” Tempolimits der einmündenden Straßen, denn die können ja unterschiedlich sein. Und wenn man aus dem Kreisel rausfährt, ist man wieder auf einer neuen Straße. Das ist eine Sache, die auch manche Behörden nicht wirklich begreifen. Da meinen einige, ein Tempolimit (oder andere Regeln) gelten gerade über den Kreisel hinweg weiter. Pustekuchen …
Also eigentlich müsste man schon für im Kreisel 100 eintragen …
Und auch für die südlich wegführende Straße zum Gewerbegebäude …

Was man praktisch aus diesen Erkenntnissen macht … Vermutlich am besten dies:

Nein, Straßenverkehrs-Ordnung ist die amtliche Schreibweise mit “-” und großem O … scnr :wink:

… und damit der Kreisel samt Zubehör wie Radwege auch ja außerorts bleibt, denn dann kann man den Radfahrern nach der ERA 2010 die Vorfahrt im Kreisel leichter klauen …
Mapillary zeigt ja auch schön die kleinen 205er am Radweg …

Ich meine mich dunkel aus Diskussionen im verkehrsportal.de zu erinnern, dass da auch andere Gründe dahinter stecken, irgendwelche Vorschriften oder Gerichtsurteile …

Nette Überlegung, aber darum geht es ja nicht. Es geht darum, was erlaubt ist, unabhängig davon, ob es sinnvoll ist, dieses Erlaubte voll auszuschöpfen.

Und der gescholtene Kollege hat in der Sache schon recht: Auf den 5 Metern darf (darf! Weder muss noch sollte! Darf!) man 100 fahren.

Woanders betonen wir doch so sehr, dass wir nur Fakten abbilden und keine Empfehlungen :smiley:

–ks

Und wer war jetzt der gescholtene Kollege?

Ein Denkansatz in vielen Disziplinen ist, Dinge nicht genauer abzubilden als sie es tatsaechlich sind. Das ist hier aus meiner Sicht der Fall.

+1
Der Ort eines Gänseblümchens lässt sich bis auf den Zentimeter genau bestimmen, der Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht.
Falsch ist es nicht, aber so sinnvoll wie eine Höhenangabe auf drei Stellen hinter dem Komma.
Meine Schmerzgrenze wäre bei etwa 5 m.

Pfermutlich der Letztbearbeiter des im Erstbeitrag verlinkten https://www.openstreetmap.org/way/586047317. Man könnte ihn noch drauf hinweisen, source:maxspeed zu ergänzen, denn ein 274-100 steht da bestimmt nicht.

Ich persönlich finde es übrinx generell albern, an Kreisverkehre und Kreiselanschlüsse maxspeeds zu setzen, außer da stehen wirklich ausdrücklich Schilder davor. Kaum einer kommt ernsthaft in die Versuchung, einen unbeschilderten Landstraßenkreisel mit mehr als 100 km/h zu durchfahren.

–ks

Ich habe ein ähnliches Beispiel, das belegt, dass die Interpretation bisweilen nicht exakt aufgefasst werden soll: Stopschilder.
Nicht immer steht das Stopschild in Höhe der (vorhandenen oder auch nicht vorhandenen) Haltelinie, sondern manchmal bis 20 Meter davor.
Ist der Abstand größer (oder die Lage aus irgendeinem Grund unübersichtlich, Zusatzschilder billig, Schilderwald Bestandteil eines ortstypischen Biotops…), gibt es meist das zusätzliche “in 50 m”-Schild darunter.
Bei einem solchen “frühplatziertem” Stopschild zu halten, anstelle an der dann folgenden unübersichtlichen Ecke (Sichtlinie), ist zwar nicht falsch (außer in den Augen des Nachfolgenden, der dann hinten auffährt), entbindet aber nicht vom Anhalten an der eigentlich gemeinten Stelle.