Hallo,
ich bin neu bei OpenStreetMap und habe schon viele Sanifair-Toiletten von der Website (https://www.sanifair.de/en/sanifair-near-you.html) eingetragen.
Jetzt wurde ich von einem anderen Benutzer hingewiesen, dass ich evtl. eine Erlaubnis von Sanifair brauche.
Ich dachte eigentlich, dass dies durch Quellangabe und das Zitatrecht gedeckt sei.
Um eine Sperrung meines Accounts und eine Löschung meiner Arbeit zu verhindern, möchte ich gerne wissen, ob ich das so machen kann, oder ob ich dafür eine Erlaubnis benötige.
PS: Falls man dafür eine Erlaubnis benötigt, habe ich bei Sanifair jetzt auch eine Anfrage gesendet, ob man deren Daten in OpenStreetMap eintragen darf.
Ich würde diese Frage gerne auf Verkehrsverbünde (MVV, RMV, VBB usw.) ausdehnen bzw. umformulieren.
Aus dem bisher zu Sanifair gesagten ergibt sich, dass man Haltestellen und Fahrtrouten von Bussen nicht aus den Webpages dieser (eigentlich quasi öffentlichen) Institutionen übernehmen darf, ohne eine explizite Erlaubnis dazu zu haben. Da dies in seiner Auswirkung auf den Content von OSM mehrere Zehnerpotenzen größer ist als Sanifair-Toiletten :
Gibt es hier vielleicht eine Generalvereinbarung von OSM mit diesen Verkehrsverbünden?
Oder individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Verkehrsverbünden?
Fall letzteres: Wo kann man sehen, welche Verkehrsverbünde das für OSM freigegeben haben?
Auf die Standorte gibt es doch kein Copyright!?
Also ich meine, ich hätte die Standorte ja auch direkt vor Ort erheben können.
Urheberschutz besteht doch soweiso nur auf persönliche geistige Schöpfungen (nach § 2 Abs. 2 UrhG).
Und bei Standorten handelt es sich nicht um persönliche geistige Schöpfungen, also sind diese gemeinfrei.
Hättest du genau das getan, dann wäre auch alles gut. Dagegen kann sanifair in der Tat gar nichts machen, aber wenn du ihre Datenbank bzw. -sammlung kopierst dann schon.
PS: Und wer sagt dir überhaupt, dass die Standortdaten von Sanifair überhaupt alle korrekt sind und auch so den Ansprüchen von OSM genügen? Erst letztes Jahr wurde versucht die Tankstellen eines größeren Unternehmens zu importieren … und naja, die Daten waren echt unterirdisch schlecht …
Merci, an dieser Stelle hätte ich nicht gesucht, weil ich eher eine Art Bekanntgabe durch OSM-Leute erwartet hätte, die eine formale Vereinbarung treffen. Oder es gibt eine Stelle auf der Website des VVB, dass OSM die Informationen nutzen darf. In beiden Fällen bräuchte OSM eine zentrale Stelle, die auf diese Vereinbarungen je VVB verweist, damit die Mapper korrekt arbeiten können.
Habe jetzt mal nach zwei VVBs im OSM-Wiki gesucht:
KVV (Wikiseite https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Karlsruhe/Nahverkehr): Verweise auf Karten, die mit Hilfe von OSM verschiedene Aspekte des KVV darstellen (z.B. Karte für Blinde), aber keine Aussage zur Verwendung der Informationen auf den Webpages des KVV für OSM.
Das ist ein großer Unterschied. Das hättest du machen können, richtig. Dazu musst du nur erstmal die Standorte kennen, um da hinzufahren und zu erheben
Wir dürfen aus keinen Datenbanken kopieren, fertig aus. Auch keine Informationen, die vor Ort klar sichtbar sind. Weil das Datenbankwerk als Ganzes geschützt ist.
Als ich vor ~2 Jahren mal dran war, Autogastankstellen in England zu erfassen, hab ich nicht die Website-Angaben abgeschrieben (die sowieso unvollständig oder veraltet sind), sondern die dort angegebene Telefonnummer der betreffenden Tankstelle genommen und da angerufen. Wie es jeder Autogasfahrer machen würde, der da hinfahren will, denn in England sind die leider ziemlich dünn gesät. Die persönliche Info von der Tankstelle hab ich als Hinfahr-Ersatz aufgefasst und (unter der Annahme, dass die mich nicht anlügen) gemappt – war ja eine individuelle Datenerhebung, kein Datenbankauszug. So was geht.
Wer behauptet denn, das dieses Vorgehen illegal ist? Ich will nicht ausschließen, dass irgendwelche Unternehmen so etwas behaupten, aber falsch ist es trotzdem. Es ist Geoinformation, die im öffentlichen Raum liegt und keiner Geheimhaltung unterliegt.
Im übrigen: Wenn Du Dir Route selbst abfährst, tust Du etwas sehr löbliches. Du verlässt Dich nämlich nicht auf die bisweilen inkorrekten Daten der Verkehrsunternehmen.
Absatz 2 sagt sinngemäß “aus Datenbanken entnehmen ist unzulässig, auch keine Informationen, die man vor Ort vorfindet.”
Absatz 1 interpretierte ich damit: “Standorte kennen” = eben kennen und nicht aus DB entnehmen — ziemlich schwierig bei Klos, aber auch Bushaltestellen in unbekanntem Gebiet.
Dass das Abfahren per se (ohne Beschaffung des DB-Wissens) legal ist, ist klar. Aber wenn man das Prinzip der Justiz, dass alle aus einer illegalen Aktion beschafften Informationen (auch Folgeaktionen, die nur aufgrund von Informationen aus der ersten illegalen Aktion möglich wurden) nicht verwendet werden dürfen, anwendet, würde man zu dieser Interpretation kommen.
Aus Deiner Reaktion entnehme ich, dass Du das anders gemeint hast: Die Beschaffung der Standorte aus der DB “vergiftet” nicht die IP-Legalität der Vor-Ort-Recherche. Das war auch mein Stand, ich hatte schon einen Schrecken bekommen (daher die Nachfrage).
An dieser Stelle noch der Hinweis auf den anderen Topic Freigaben der Verkehrsverbünde für Informationen zu Buslinien. Antworten dort würden die Diskussion hier (zumindest in Bezug auf Buslinien) beenden. Wenn Ihr mal reinschaut und weiterführende Verweise hinterlasst …
@Bicycle Tourer: Genau. Du darfst die Datenbank als Grundlage deiner persönlichen Vor-Ort-Datenerhebung nutzen. Das wäre ja auch gar nicht nachweisbar. Du darfst aber nicht die Daten direkt von einer Datenbank in die andere übertragen.
Auch eine PN an seinen OSM-Account geschickt? Kommt immer wieder vor, dass Leute die Adresse, mit der sie sich angemeldet haben, danach nicht mehr lesen, weil sie damit rechnen, alle Mitteilungen über die Website zu bekommen, wie in sozialen Netzwerken üblich.