Lizenzfreies Adressmaterial von Gemeinden

Manchmal kommt es vor, dass ich Gemeinden um Zurverfügungstellung von aktuellem Adressmaterial bitte.

Anfrage:

Antwort:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1pb6hvZMoNq3fnXqydBGjWzNcGuaC6498fneTx8_h1DY/edit?usp=sharing

Einige befinden nun, dass Gemeinden hierbei auch eine Lizenzerklärung abgeben müssen.

Im gegenständlichen Fall beinhaltet das von der Gemeinde bereitgestellte Dokument, sowie der Schriftwechsel keinen für unsere Zwecke bedenklichen Lizenzhinweis. Würde es einen solchen geben, wäre meiner Meinung nach zusätzlich folgende Regelung anzuwenden:

Zitat: Die Organisation XYZ hat Daten zum freien Download unter Lizenz N. Kann ich sie für OpenStreetMap benutzen? https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Legal_FAQ#Die_Organisation_XYZ_hat_Daten_zum_freien_Download_unter_Lizenz_N._Kann_ich_sie_f.C3.BCr_OpenStreetMap_benutzen.3F

Ich finde auch, es macht einen großen Unterschied ob wir uns einfach so von einer Homepage einer Gemeinde bedienen, oder ob wir in solcher Angelegenheit, eine Anfrage an eine Gemeinde senden, worin der Zweck wofür wir diese Daten benötigen ausführlich beschreiben ist.

Ich bin nun kein Jurist, wenn eine Gemeinde meint auf Ihrer Homepage Adressmaterial ohne jeden Lizenzhinweis zum Download anzubieten, und uns zudem explizit diesen Link zusendet, ist das wohl eine klare Willenskundgebung zur Lizenzfreigabe.

Anmerkung zur Gemeinde Strobl Wolfgangsee.
Die Bauamtsmitarbeiterin hat mir das so erklärt, in der Gemeinde Strobl gibt es eine Adressreform auf Raten, daher stehen auch bereits drei Umschlüsselungstabellen zum Download bereit. Daher sendet uns die Gemeinde auch keine PDF, sondern verweist auf ihren Link, wo künftig weitere Adressänderungen veröffentlicht werden.

Ich versteh nicht, warum das so schwer zu verstehen ist.

Nur weil Fotografen ihre Fotos auf Ihrer Homepage anbieten und dir den Link schicken mit “Da sind die aktuellsten Fotos.” darfst du die noch lange nicht verwenden. Das ist so ziemlich genau deine(unsere?) Situation gerade.

Und aus der E-Mail wird genau folgendes ersichtlich: Die Gemeinde sagt dir, wo die Adressen zu finden sind. Aus. Ende. Weder etwas zur Benutzung, noch zur Lizenz oder ähnliches. Das mag sein, dass ihr das telefonisch geklärt habt, aber es steht halt nicht schriftlich da. Eben, wie in meinem Foto-Beispiel gerade eben.

Du solltest deinen eigenen Link durchlesen und verstehen. Vielleicht ist der noch besser https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/Guidelines#Step_3_-_License_approval

Und das ist nicht der Fall.

Und obs eine PDF ist oder eine Seite mit Adressen ist völlig egal. Es sind Daten, die du verwenden willst.

Ich hab mal interessehalber die https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Licensing_Working_Group kontaktiert.

Nur zur Klarstellung: Es geht mir nicht darum, schlecht zu machen, was du machst, sondern einzig und allein darum, dass OSM möglichst lang etwas von den Daten hat und, dass kein Revert oder so droht.

Warum die Gemeinde uns den Link zur Verfügung stellt, hat damit zu tun, dass wie wie ich bereits beschrieben hebe, es sich um einen laufenden Prozess handelt. Aus der an die Gemeinde gesandten Anfrage geht klar und auch schriftlich hervor wofür wir diese Adressen verwenden.

Ich sehe das bei einem Gemeinde Parkbank so. Nur weil diese im öffentlichen Raum steht, darf ich diesen nicht mitnehmen und selbst verwerten. Wenn mir hingegen dieselbe Gemeinde nachvollziehbar dieselbe Parkbank übergibt, ihr Logo hierbei demontiert, handelt es sich hingegen um eine klare Eigentumsübertragung. Ich kann diese Parkbank mitnehmen, bei mir zuhause aufstellen, oder auch weiterverkaufen.

Ist das so schwer zu verstehen.

Noch einmal: Schriftliche Anfrage mit Verwendungszweck und Schriftliche Antwort:

Ohne Vollzitat des vorherigen Posts:
Ja, DU hast geschrieben, wofür du es verwenden willst. SIE haben geschrieben, dass da Adressen sind. Aber NICHT, unter welcher Lizenz du sie verwenden kannst. Auch nicht, dass Ihnen klar ist, dass diese Daten in weiterer Folge kommerziell benutzt werden können.

Wir reden von Daten. Und dein Beispiel ist zudem auch noch falsch. In deinem Fall hat die Gemeinde dir schriftlich mitgeteilt “Schau, da steht die Bank.” und das wars. Da wurde nix abgebaut, demontiert oder dir übergeben.

Ich habe nicht geschrieben, gibt es bei Euch Parkbänke, und die Gemeinde hat geantwortet im Gemeindepark.

Ich habe geschrieben, wir möchten eine “Parkbank”, und die Gemeinde hat geantwortet nimm diese hier.
Das ist für mich eindeutig.

Nein, die Gemeinde hat dir nur gezeigt “Da sind welche.” Sonst nichts.

Treffender ist:
Ich habe geschrieben, wir möchten eine “Parkbank”, und die Gemeinde hat geantwortet da sind welche.

Was eben fehlt ist: “Und die darfst du abmontieren und verwenden.” Und genau um das geht es das. Das sind die Lizenzenbestimmungen.

Du hast geschrieben, wofür du es verwenden willst. Die Gemeinde hat geschrieben, dass da Adressen sind. Aber NICHT, unter welcher Lizenz du sie verwenden kannst. Auch nicht, dass Ihnen klar ist, dass diese Daten in weiterer Folge kommerziell benutzt werden können.
Und spätestens da wirds haarig.

Natürlich könnte ich das bei dieser Gemeinde noch alle möglichen Genehmigungen nachholen, ich sehe aber keinen Sinn darin, reine Zeitverschwendung. Und bei der nächsten Gemeinde werde ich erneut um eine PDF für OSM Zwecke bitten

Die Beschreibung für was wir diese “Bank” benötigen liegt vor.
Die Bank wurde an uns übergeben, auf der Bank sind keine Schilder der Gemeinde montiert, das wars.

Wären hingegen auf der Bank Schilder montiert wie LizenzN. dann hätten wir Handlungsbedarf.

OSM ist kein Projekt, um die Grenzen des Urheberrechts zu erforschen. Weder können noch wollen wir es uns, dass unsere Image einer weißen Weste gefährdet wird. Genauso wenig haben wir die Mittel und Ressourcen, um uns juristisch auseinanderzusetzen. Geschweige denn von den Ressourcen Lizenzverletzungen im großen Stil aus unseren Daten herauszukratzen, ohne Kollateralschäden zu verursachen.

Von daher kurz und knapp und deutlich: Geocodec/Wiki the map, lass es! Punkt.

Die Gemeindemitarbeiterin hat mir erklärt dass sich die Gemeinde aufgrund unserer Anfrage mit OSM auseinandergesetzt hat, und auch noch andere Fehler festgestellt hat. Habe ich inzwischen bereites behoben. Also ist der Gemeinde sehr wohl kar, was mit den Daten geschieht.

Nakaner hat natürlich recht wenn er meint, es sei einfacher, wenn uns die Gemeinde auf jeden Fall unsere Lizenz bestätigt. Es geht ja hier nicht um die Gemeinde Strobl sondern inzwischen um eine generelle Frage.

Generell ist das wohl der einfachere Weg.
Dann sollten wir aber auch solches in unserem Wiki konkretisieren, dort steht aktuell nur wenn uns jemand Daten unter LizenzN. zur Verfügung stellt. Die Gemeinde Strobl hat keine Lizenz formuliert, und vermutlich löst eine solche Forderung dort nur

Angst und Schrecken

bezüglich künftiger eigener Verpflichtungen uns gegenüber aus.

Daher lasse ich das einfach so wie es ist, und stelle das Bearbeiten weiterer Adressen in der Gemeinde Strobl vorläufig ein.
Wie bereits beschrieben halte ich mich in der Nähe der Gemeinde Strobl auf, und werde bei Gelegenheit die fraglichen Adressen in Natura selbst erheben.

Anmerkung für Nakaner: Du hast mich vor kurzem darum gebeten, Fettschrift nicht als Formatierungsmerkmal für Text zu verwenden.
Bitte halte dich ebenfalls daran. Und vom Punkt setzten sehen wir mal ab, wo sind wir denn. Und sofern du mich wie angedroht sperrst, so bedeutet das auch für mich Pause in meiner Arbeit in OpenStreetMap.

Lizenz N = Platzhalter, N steht für die jeweilige Lizenz, ähnlich wie Organisation XYZ

Es ist egal ob dadurch Angst und Schrecken ausgelöst/verbreitet wird, es gibt

a) Ein Gesetzt das eingehalten werden muss, Daten/Copyright Verstöße sind keine Kavaliersdelikte.
b) Es ist eine "Geschäfts"beziehung, sie räumen OSM das Recht ein die Daten zu verwenden und sie dadurch gleichzeitig öffentlich frei nutzbar zu machen. (unter Auflagen siehe hier )

In diesem Sinne ist es egal ob es sich um ein “1-Mann” Unternehmen, eine Großstadt, einen Staat oder eine kleine Gemeinde handelt.

Nein. Nur weil keine Lizenz da steht oder ähnliches, heisst das nicht, dass da nicht irgendwo irgendwer steht und da Rechte auf die Daten hat und diese womöglich auch einfordert. Wenn wo ein Foto im Internet ist, steht auch keine Lizenz dabei, du darfst es eigentlich trotzdem nicht nehmen, verändern, hochladen und sagen “ist meins” - nur weils gern und dauernd so gemacht wird, wirds nicht richtiger.
Ich wiederhole es nochmal: Du hast gesagt, du willst eine Bank. Die Stadt hat gesagt “Da ist eine Bank.” Aber sie hat dir nicht schriftlich die Einwilligung gegeben, die Bank abzubauen. Sie hat nur gesagt, dass da eine ist.

Und um nochmal das offizielle Wiki (https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/Guidelines#Step_3_-_License_approval) zu zitieren:

D.h. wenn du diese Daten importieren willst ist es sehr wohl **DEINE **Aufgabe, dich darum zu kümmen, dass diese passen.
Solltest du des englischen nicht mächtig sein (keine Ahnung), bin ich gerne bereit dir den Absatz komplett zu übersetzen.

EDIT: Da sind sogar Vorlagen, die man einer Gmeinde/Firma/etc. zukommen lassen kann, damit sie nicht mehr so viel nachdenken müssen. Ein entgegenkommen quasi.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/GettingPermission

Noch einmal, die Gemeinde Strobl hat eben KEINE Lizenz formuliert.
Lizenzen bedeuten dass man neben Rechten möglicherweise auch Pflichten eingeht, und warum soll sich eine kleine Gemeinde auf ein solches möglicherweise Abenteuer einlassen. Daher stellt die Gemeinde Ihre Daten uns speziell, aber auch anderen lizenzfrei zur Verfügung.

Zur Klärung ob solches für unsere Zwecke ausreichend ist, benötigen wir nun wirklich einen Juristen, der sich mit in Österreich geltendem Recht auskennt.
Ich finde das schon interessant, selbst wenn der Deutsche User Nakaner lieber einen schnellen Punkt hätte.

Wir befinden uns hier im Österreich Forum.

Wie schon User Negreheb schrieb, nur weil es auf der Homepage nicht ersichtlich ist heißt es nicht das etwas nicht gilt. Im Mail hat sie die lizenzfreie Nutzung nicht erwähnt. Und einer Gemeinde, egal wie groß, traue ich zu sich mit dem Thema ausreichend zu beschäftigen, es ist schließlich auch ihr Job. Abenteuer hin oder her.

Und genau weil es unsicher ist, kann man auch einfach warten bis es im offiziellen Register ist, stört ja keinen…

  • Moderator an *
    Es ist egal ob jemand aus Deutschland kommt oder sonst wo her, es ist ein öffentliches Forum, es muss zum Thema passen. Ich habe dir das mit den Nationalitäten schon mal erklärt.
    Die Meldung von Nakaner passt gut dazu, ergo kein Problem.
  • Moderator aus *

Unabhängig von der Gemeinde Strobl,

Wie ist das nun, eine interessante Frage.

Dürfen wir in AT lizenzfreies Material verwenden.?

Wie oft noch? NEIN! Steht ja sogar auf der oben von mir verlinkten und sogar zitierten Wikiseite.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/GettingPermission

Schnelle Übersetzung:

Und “keine Lizenz” ist gleichbedeutend mit “nicht kompatibel”.

Ah, daher weht der Wind. Du weisst nicht, was eine Lizenz macht oder wofür eine Lizenz da ist. Sag das doch gleich, dann könnte man sich einiges ersparen, ist doch auch kein Problem.
Schnell erklärt regelt eine Lizenz nur das Nutzungsrecht (https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht), d.h. unter welchen Bedingungen die Software/die Daten/das Foto/whatever verwendet werden darf. D.h. der Dateninhaber geht damit überhaupt keine Verpflichtung ein, außer sich vorher darüber zu informieren, was das eben bedeuten kann.
In einer Lizenz kann stehen, dass das jeder einfach wie es ihm beliebt nutzen darf. Oder, dass alles, was damit gemacht wird auch mit der gleichen Lizenz zur Verfügung stellen muss (GNU), oder, dass es nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden darf usw.
Ist nun keine Lizenz vorhanden, heisst das nicht, dass man das Zeug einfach benutzen darf, sondern, dass man später Gefahr läuft, für die Benutzung geklagt zu werden (“Hab ich nie erlaubt!!” oder “SO war das nicht gedacht!”). Deswegen sind Lizenzen teilweise auch etwas ausführlich und kompliziert.
Insgesamt am besten zum lesen und verstehen wohl https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht

Und jeder darf im Forum kommentieren. Und auch talk-AT ist eine legitime Plattform - auch wen es dir nicht passt.

EDIT: Korrekturen gern gesehen :slight_smile:

Genau das lese ich dort nicht,

Ich warte immer noch auf eine juristisch fundierte Auskunft. Was du da lieferst, das ist doch nur Kaffeesatzleserei.

Irgendwie kommen wir hier nicht weiter.
Vielleicht kann uns hier ein Jurist vom Bundesamt für Eich und Vermessungswesen helfen.

Wer ist dafür dass wir über unseren OSM Austria Verein, eine diesbezügliche Initiative starten.

Edit Typo

Ich glaube, es gibt da eine Begriffsverwirrung. “Lizenzfrei” wird von den meisten Leuten als “Public Domain” verstanden, also “ohne Lizenzeinschränkungen”. Das Rechtskonzept “Public Domain” gibt es bei uns so nicht, aber natürlich kann ein Rechteinhaber den weitestgehenden Verzicht erklären. Das müsste dann aber auf jeden Fall extra dabeistehen.

Werke, die ohne eine Lizenzangabe veröffentlicht werden, sind nicht “lizenzfrei”; jede Verwendung oder Weitergabe des geistigen Eigentums Dritter benötigt deren Zustimmung. Wenn irgendwo etwas veröffentlicht wird, und nicht dabei steht, was man damit tun darf und was nicht, dann darf man nichts damit tun und muss erst den Rechteinhaber fragen. Durch die Veröffentlichung wird in keiner Weise eine Zustimmung zur weiteren Nutzung erteilt!

Ausnahmen vom Urheberrecht gibt es für amtliche Veröffentlichungen; das österreichische Urheberrechtsgesetz sagt (https://www.jusline.at/gesetz/urhg/paragraf/7):

Und, als ob jemand gleich an OSM gedacht hätte,

Im Raum steht jetzt die Frage, ob die dokumentierte Interaktion einer Erlaubnis gleichkommt. Ich probiere es mal mit einem Gleichnis: “Hallo Filmstudio, ich will ihren Film 1000x kopieren und an Leute verteilen.” - “Kaufen Sie sich die DVD!” - “Juhu, ich hab gesagt was ich will und die haben gesagt, wo ich den Film bekomme, also sind sie sicherlich einverstanden mit dem, was ich will!!!”

Bye
Frederik

Es handelt sich hierbei um eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde über ihre neuen amtlichen Adressen, (das BEV ist hier weder beteiligt, noch Erzeuger dieser Adressen).

Demnach ist der Aushang der neuen Adressen auf der Amtstafel, sowie die Veröffentlichung dieser auf der Homepage der Gemeinde, ohne urheberrechtlichen Schutz.
Sehr wohl aber der vom BEV anschließend veröffentlichte und vom BEV bearbeitete Datensatz.

Grüße Johann