Ich zitiere aus dem Wiki https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:access%3Dprivate
“Das access=private Tag wird in Verbindung mit anderen Tags im Bereich des Straßen- und Wegenetzes verwendet, um anzuzeigen dass die Benutzung für die Allgemeinheit nicht erlaubt oder erwünscht ist.
Für gewöhnlich werden damit private Auf- und Zufahrten sowie Wege, die lediglich zu einem privaten Wohngebäude führen markiert. Es entspricht Beschilderungen wie “Privatweg”, “Privatstraße”, “Privatgelände” oder “Kein öffentlicher Weg”.
Wege auf Privatgelände, soweit überhaupt aufzunehmen, sollten grundsätzlich mit access=private getaggt werden, soweit nicht anders bekannt.”
Es kann bei einer wie von Kreuzschnabel fotografierten Zufahrt davon ausgegangen werden, dass nicht erwünscht ist, dass diese Zufahrt nicht von der Allgemeinheit genutzt wird, also z.B. nicht, um dort Hin- und Herzufahren oder Spazieren zu gehen, sondern allein zu dem Zweck, dass man z.B. diese Einfahrt entlang geht, um zu der Haustür zu gelangen, weil man dort Jemanden besuchen will. Dazu muss auch kein extra Schild dort stehen, da es ausreichend ist, dass es sich nicht um einen öffentlichen Weg handelt. Das Schild “Privatweg” hat an sich auch keine rechtliche Wirkung, weil es ja keine Aussage darüber macht, ob ich den Weg benutzen darf oder nicht sondern lediglich darauf hinweist, dass es sich um einen privaten Weg handelt, bei dem der Besitzer individuell entscheiden darf, wer ihn benutzt. Ein grundsätzliches Betretungsverbot würde nur durch den Zusatz “Betreten verboten” ausgesprochen.
Hier: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access steht z.B. “Benutzung nach individueller Erlaubnis.” - Die kann z.B. so aussehen, dass ich grundsätzlich nichts dagegen habe, dass mich Leute besuchen und dazu meinen Privatweg benutzen. Führt aber dort z.B. jemand seinen Hund Gassi, habe ich das Recht, zu Demjenigen hinzugehen und ihn darauf hinzuweisen, dass dies ein Privatweg ist und ihn aufzufordern, das Grundstück zu verlassen.
Ich habe auf diese Weise schon öfter Zufahrten als privat gekennzeichnet, wie z.B. hier: https://www.openstreetmap.org/way/375867204
Dabei gibt es sogar eine Besonderheit. Das erste Stück der Zufahrt ist noch öffentlich (weil Teil des Bürgersteigs) und als solche daher bis zur Grundstücksgrenze auch nicht mit dem access=private-Tag gekennzeichnet. Denn auf dem Teilstück hat der Grundstücksbesitzer kein Recht, über die Benutzung zu entscheiden. Das ist interessant z.B. auch, wenn zwischen Straße und Grundstück ein seperater Fußweg verläuft. Das Stück zwischen Radweg und Straße ist öffentlich und kann z.B. von Jedem genutzt werden, um vom Radweg auf die Straße zu wechseln.