Mapping kleine Auffahrt

Nicht die Auffahrt selbst ist das Problem, sondern wie wir das access-mäßig gestalten. Fiel mir heute morgen als Kartenhinweis auf, aber der Hinweisgeber hatte es selbst schon gemappt: https://www.openstreetmap.org/changeset/55834404

Es geht um http://osm.org/way/556513452. Ich war heute sowieso in der Gegend unterwegs, also hab ich’s mir mal angeschaut:

Gedacht eindeutig als Zufahrt zur Doppelgarage, also service=driveway. Oben schließt das Ding aber auch (ob gewollt oder nicht) an den Track an, der direkt an der oberen Kante der Böschung entlangläuft. Daher ist diese Auffahrt auch als Abkürzung für foot, bicycle oder horse zu gebrauchen.

Obwohl vom Charakter her eher Privatweg, steht nichts dergleichen dran. An dem Schild, das man am unteren Ende hier von hinten sieht, steht nur „Einfahrt freihalten, auch gegenüber“.

Machen wir da was dran in puncto access?

–ks

Bei solchen Abkürzungen über Privatgrundstücke bin ich immer sehr vorsichtig. Einige Hauseigentümer reagieren da durchaus gereizt, wenn jemand fremdes durch sein Grundstück spaziert, erst recht, wenn das als offizieller Weg in OSM eingetragen ist.

Es gibt seltene Fälle, da führen offiziell ausgeschilderte Wanderwege über Privatgrundstücke, da dürfte das kein Problem sein. Ansonsten würde ich das ganze pragmatisch angehen lassen und die Wege in OSM einfach nicht verbinden. Dann braucht man auch kein access (das ich nur mappen würde, wenn da ein Schild steht “Privatweg, Betreten verboten”).

Mir ist nicht mal klar, ob das wirklich ein Privatgrundstück ist. Es könnte ja auch eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Erschließung des Wohngrundstücks sein. Der einzige Hinweis dafür, dass man hier den öffentlichen Verkehrsraum verlässt, ist der Wechsel von Asphalt auf Verbundstein. Aber das Dorf hat woanders auch öffentliche Straßen mit Verbundsteinen.

–ks

Ich würde alles access=* rauslassen, ist weder durch Tor oder Schild als Privat ausgewiesen. Wie sieht es denn oben am Feldweg aus? Da steht sicher auch nichts.

Richtig. Der Feldweg verbreitert sich um einen halben Meter und ist dadurch auch schon mit der Einfahrt verbunden. Man geht mehr oder weniger rüber, ohne was zu merken.

–ks

Wenn kein Schild da steht darf man den Weg befahren/begehen. Also kein access dranpappen.

Die kleine Brücke ist sicher von der Gemeinde als Zufahrt gebaut, daher kein Access. Danach befindet man sich aber doch auf Privatgrund, oder? Ein Schild ist nicht vonnöten. Mir ist nicht bekannt, daß man Privatwege ausschildern muss. Alles offensichtlich private mappe ich mit access= private.

Wenn man will dass da keiner reinspaziert, muss man Privatwege ausschildern. Nur dann ist das Betreten an sich automatisch ein strafbarer Hausfriedensbruch.

Ich zitiere aus dem Wiki https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:access%3Dprivate
“Das access=private Tag wird in Verbindung mit anderen Tags im Bereich des Straßen- und Wegenetzes verwendet, um anzuzeigen dass die Benutzung für die Allgemeinheit nicht erlaubt oder erwünscht ist.
Für gewöhnlich werden damit private Auf- und Zufahrten sowie Wege, die lediglich zu einem privaten Wohngebäude führen markiert. Es entspricht Beschilderungen wie “Privatweg”, “Privatstraße”, “Privatgelände” oder “Kein öffentlicher Weg”.
Wege auf Privatgelände, soweit überhaupt aufzunehmen, sollten grundsätzlich mit access=private getaggt werden, soweit nicht anders bekannt.”

Es kann bei einer wie von Kreuzschnabel fotografierten Zufahrt davon ausgegangen werden, dass nicht erwünscht ist, dass diese Zufahrt nicht von der Allgemeinheit genutzt wird, also z.B. nicht, um dort Hin- und Herzufahren oder Spazieren zu gehen, sondern allein zu dem Zweck, dass man z.B. diese Einfahrt entlang geht, um zu der Haustür zu gelangen, weil man dort Jemanden besuchen will. Dazu muss auch kein extra Schild dort stehen, da es ausreichend ist, dass es sich nicht um einen öffentlichen Weg handelt. Das Schild “Privatweg” hat an sich auch keine rechtliche Wirkung, weil es ja keine Aussage darüber macht, ob ich den Weg benutzen darf oder nicht sondern lediglich darauf hinweist, dass es sich um einen privaten Weg handelt, bei dem der Besitzer individuell entscheiden darf, wer ihn benutzt. Ein grundsätzliches Betretungsverbot würde nur durch den Zusatz “Betreten verboten” ausgesprochen.

Hier: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access steht z.B. “Benutzung nach individueller Erlaubnis.” - Die kann z.B. so aussehen, dass ich grundsätzlich nichts dagegen habe, dass mich Leute besuchen und dazu meinen Privatweg benutzen. Führt aber dort z.B. jemand seinen Hund Gassi, habe ich das Recht, zu Demjenigen hinzugehen und ihn darauf hinzuweisen, dass dies ein Privatweg ist und ihn aufzufordern, das Grundstück zu verlassen.

Ich habe auf diese Weise schon öfter Zufahrten als privat gekennzeichnet, wie z.B. hier: https://www.openstreetmap.org/way/375867204

Dabei gibt es sogar eine Besonderheit. Das erste Stück der Zufahrt ist noch öffentlich (weil Teil des Bürgersteigs) und als solche daher bis zur Grundstücksgrenze auch nicht mit dem access=private-Tag gekennzeichnet. Denn auf dem Teilstück hat der Grundstücksbesitzer kein Recht, über die Benutzung zu entscheiden. Das ist interessant z.B. auch, wenn zwischen Straße und Grundstück ein seperater Fußweg verläuft. Das Stück zwischen Radweg und Straße ist öffentlich und kann z.B. von Jedem genutzt werden, um vom Radweg auf die Straße zu wechseln.

Bei Feldwegen ist das übrigens etwas anderes. In NRW gibt es laut Gesetz ein Benutzungsrecht von Feldwegen: https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/316-die-rechtslage-in-nordrhein-westfalen:
*§ 57 Betretungsbefugnis (zu § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes)
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Kapitels oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. *
Auf solchen Privatwegen kann ein Besitzer nicht so ohne Weiteres ein Betretungsverbot (egal ob individuell oder pauschal) aussprechen.
Aber das bezieht sich auf private Wege in der freien Landschaft, also nicht auf eine solche Grundstückszufahrt wie auf dem Foto. Dort gilt diese Regelung:
§ 59 Grenzen der Betretungs- und Reitbefugnisse, Schäden aus Erholungsverkehr
(1) Die Betretungs- und Reitbefugnisse gelten nicht für Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.
Dort kann der Besitzer also ohne Weiteres per Schild “Betreten verboten” oder mündlich “Verlassen Sie mein Grundstück” die Benutzung untersagen.