Die Thüringer Gesetzeslage kenne ich nicht, dafür aber die in Nordrhein-Westfalen, die ich mal als kleiner Exkurs hier vorstellen möchte.
Laut Forstgesetz, ist in NRW das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken und auf eigene Gefahr auf Wegen und auch abseits von Wegen erlaubt.
Das Radfahren ist im Wald auf festen Wegen und Straßen ausdrücklich erlaubt.
Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden.
Für Radfahrer und Fußgänger gilt die Auflage, sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Verboten ist das Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten, als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen, das Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird, das Betreten von jagdlichen Ansitzeinrichtungen, forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und das Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
Daraus schließe ich, dass man in NRW an jeden Waldweg mit Tracktype 1-3, teilweise auch 4 ein “bicycle=yes” eintragen kann, sofern vor Ort nicht durch Verbotsschilder etwas anderes bestimmt ist. Und “foot=yes” kann für alle Wege und Pfade eingetragen werden, bei denen vor Ort kein Schild den Weg für Fußgänger sperrt. (Letzteres gibt es hier teilweise in Naturschutz- oder FFH-Schutzgebieten. Dort steht dann auf einem Informationsschild z.B. an der Schutzgebietgrenze, dass das Betreten ausschließlich auf befestigten oder markierten Wegen erlaubt ist. Dort trage ich dann logischerweise an Wege mit Tracktype 5 ein foot=no ein.
Selbst das Reiten ist laut Landesnaturschutzgesetz in NRW auf befestigten und naturfesten Fahrwegen zur Erholung grundsätzlich zulässig, kann allerdings durch örtliche Behörden auf alle Wege ausgeweitet oder auf ausgewiesene Reitwege beschränkt werden. Daher muss man für “horse=yes” nach örtlichen Regelungen schauen.