Verbot für spezielle LKW

Wie sollte es an der Straße als access=* beschrieben werden?

highway=secondary
name=St. Barbara-Platz
ref=S 118

hgv ist ja als einzel LKW erlaubt - auch bedingt für Anlieferungen.

Habe jetzt erst einmal das VZ

direction=backward
traffic_sign=DE:250;DE:1048-15

eingetragen.

hgv:trailer hätten wir im Angebot.

Ich hätte da noch hgv:semi-trailer für das zweite (obere) Fahrzeug auf dem Schild.

Danke - habe es so auf einem kurzem Stück eingetragen und ein notes für die Gegenrichtung eingetragen:
http://www.openstreetmap.org/note/1062112#map=17/51.09968/14.39968&layers=N

Es gibt bereits eine Beschreibungen in dem Bereich bzw. zwei.
Siehe: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:access:bdouble
und: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:bdouble
Analog dazu wäre das dann (access:)semi-trailer (also ohne das hgv davor) Ist hgv nicht obligatorisch bei einem Sattelschlepper???

Könnte man ja noch ändern. Außer der Verwendung von mir und von (jetzt) geri-oc gibts das ja noch nicht in der Datenbank. In Australien gibt’s noch zweimal semitrailer=no.

beinhaltet “überlange” EuroCombi. Das ist auf den meisten deutschen Autobahnen und einige ausgewählten Straßen möglich und eingetragen.

Im o.g. Beispiel geht es um normaler Auflieger und LKW mit Hänger. Ich würde das hgv:* lassen, da es spezielle “LKW” sind. Es gibt auch PKW-Anhänger und Langfahrzeuge.