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Please create new topics on the new site at community.openstreetmap.org. We expect the migration of data will take a few weeks, you can follow its progress here.***
#26 2017-10-06 15:38:00
- Harald Hartmann
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- From: 98667 Schönbrunn
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- Posts: 3,123
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Re: mapillary und Datenschutz
Nachtrag: von Seiten mapillary habe ich übrigens nie wieder etwas gehört, will da aber auch nicht nachhaken.
Mein aktives Gebiet: Gemeinde Schleusegrund
Fingerprint meines Schlüssels: 71F7 3CD9 B647 9079 6B88 326E 8B8B 72AE 34F9 5AAD
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#27 2017-10-12 23:41:56
- TobWen
- Member
- From: Ruhrgebiet
- Registered: 2009-03-31
- Posts: 1,112
Re: mapillary und Datenschutz
Mapillary verpixelt automatisch Gesichter und Autokennzeichen.
Das Problem ist aber, dass du dafür das unverpixelte Bild auf deren Server hochlädst. Dabei handelt es sich um eine nicht erlaubte Verbreitung (wenn eine betroffene Person ihr Recht am eigenen Bild geltend machen würde). Du kannst ja nicht belegen, was Mapillary mit den Raw-Bildern macht. Da Speicherplatz heute extrem günstig und überall online verfügbar ist, ziehen die alten Argumente nicht mehr.
Ist schon praktisch, dass die irgendwo 'ne Firma in Bangkok anmelden ![]()
Was macht der RVR mit OpenStreetMap? https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=63052
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#28 2017-10-13 13:30:10
- Trockennasenaffe
- Member
- Registered: 2012-02-16
- Posts: 401
Re: mapillary und Datenschutz
Es ist offensichtlich, dass die die unverpixelten Bilder speichern, da es möglich ist, die Verpixelung nachträglich zu korrigieren. Wenn das bereits ein Problem ist, wird es natürlich schwierig.
Ich selber versuche bei Mapillary bereis bei der Aufnahme zu vermeiden, dass Personen mit dem Gesicht zur Kamera groß im Bild stehen.
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#29 2017-10-13 14:17:01
- SimonPoole
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- Posts: 2,195
Re: mapillary und Datenschutz
Das Problem ist aber, dass du dafür das unverpixelte Bild auf deren Server hochlädst. Dabei handelt es sich um eine nicht erlaubte Verbreitung (wenn eine betroffene Person ihr Recht am eigenen Bild geltend machen würde). Du kannst ja nicht belegen, was Mapillary mit den Raw-Bildern macht.
Sie tut sie (die Bilder), nach Massgabe der technischen Möglichkeiten, offensichtlich nicht unverpixelt publizieren, also wo soll genau das Problem sein? Und wenn was nicht erwischt wird mit der Verpixelung dann sollte man das im Prinzip nachholen, aber das hatten wir ja alles schon.
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#30 2017-10-13 14:40:53
- TobWen
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- From: Ruhrgebiet
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Re: mapillary und Datenschutz
Sie tut sie (die Bilder), nach Massgabe der technischen Möglichkeiten, offensichtlich nicht unverpixelt publizieren, also wo soll genau das Problem sein?
In der Sekunde, in der du das unverpixelte Bild einem Dritten zukommen lasst, hast du es es in den Verkehr gebracht aka verbreitet. Ob die breite Masse es sieht, ist ja nebensächlich. Der Dritte steht darüber hinaus in keinem privaten Verhältnis (was sämtliche Argumente einer privaten Weitergabe zunicht macht).
Kann natürlich sein, dass Mapillary Zero-Knowledge einsetzt, aber ich bezweifle das. Ein urheberrechtlich und datenschutzrechtlich reiner Weg (nach deutschem Recht) wäre, die Bilder vor der Verbreitung/Zugänglichmachung lokal zuhause zu zensieren. Und das ist ja heute dank OpenCV überhaupt kein Problem mehr.
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#31 2017-10-13 18:52:04
- SimonPoole
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- Posts: 2,195
Re: mapillary und Datenschutz
SimonPoole wrote:Sie tut sie (die Bilder), nach Massgabe der technischen Möglichkeiten, offensichtlich nicht unverpixelt publizieren, also wo soll genau das Problem sein?
In der Sekunde, in der du das unverpixelte Bild einem Dritten zukommen lasst, hast du es es in den Verkehr gebracht aka verbreitet.
Natürlich kann man Bilder einem Dritten zur Weiterverarbeitung geben (siehe auch Photobücher, Photolabor usw).
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#32 2017-10-13 19:42:56
- TobWen
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- From: Ruhrgebiet
- Registered: 2009-03-31
- Posts: 1,112
Re: mapillary und Datenschutz
Natürlich kann man Bilder einem Dritten zur Weiterverarbeitung geben (siehe auch Photobücher, Photolabor usw).
Es geht hier um Bilder aus dem öffentlichen Straßenraum, die möglicherweise nicht unter den Deckmantel der Panoramafreiheit fallen und auf denen sich Pkw-Kennzeichen sowie Personen befinden ... und nicht um die Bilder vom letzten Saufgelage.
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#33 2017-10-13 21:30:35
- SimonPoole
- Member
- Registered: 2010-03-14
- Posts: 2,195
Re: mapillary und Datenschutz
SimonPoole wrote:Natürlich kann man Bilder einem Dritten zur Weiterverarbeitung geben (siehe auch Photobücher, Photolabor usw).
Es geht hier um Bilder aus dem öffentlichen Straßenraum, die möglicherweise nicht unter den Deckmantel der Panoramafreiheit fallen und auf denen sich Pkw-Kennzeichen sowie Personen befinden ... und nicht um die Bilder vom letzten Saufgelage.
Wenn die Bilder -nicht- unter die Panoramafreiheit fallen und allfällig abgebildete Personen nicht nur Beiwerk sind, dann darfst du das Bild in Deutschland ohne vorherige Einwilligung der Personen gar nicht aufnehmen auch nicht für den privaten Gebrauch (mit einigen wenigen Einschränkungen).
Wir reden hier also nur von Bildern die legal erstellt wurden und nehmen an das solche bei denen hauptsächlich eine oder mehrere Personen im Vordergrund des Bildes stehen aussortiert wurden (die eigentlich ja nicht existieren dürfen), was ja auch im Sinne des Erfinders ist. Die Verpixelung soll also nur den Datenschutzbedenken bezüglich Autokennzeichen und zufällig ins Bild gekommene Passanten dienen, denn für irgend etwas anderes wäre es gar nicht gut.
Last edited by SimonPoole (2017-10-14 21:31:59)
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#34 2017-10-13 22:12:26
- westnordost
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- From: Hamburg
- Registered: 2013-07-13
- Posts: 673
Re: mapillary und Datenschutz
Kurzes OT am Rande:
Happy Blue Banana Co.Ltd, Asoke Ding Daeng
Ist sonst niemandem dieser super Name aufgefallen?? :-D
Last edited by westnordost (2017-10-13 22:12:37)
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#35 2017-10-14 16:45:21
- TobWen
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- Posts: 1,112
Re: mapillary und Datenschutz
Ist sonst niemandem dieser super Name aufgefallen?? :-D
Eine Google-Suche hat gegeben, dass das anscheinend so ein Domain-Anonymisierer ist. Die Firma besitzt hunderte Domains überall, auch die deutscher Firmen.
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#36 2020-09-14 07:51:58
- marcello821
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- Registered: 2020-09-14
- Posts: 1
Re: mapillary und Datenschutz
Nachdem in den letzten Wochen immer wieder mal das Thema mapillary und dessen Nutzung aufgekommen ist, habe ich einfach mal was unternommen: Ich habe nachgefragt, was passiert, wenn ich als Privatperson bei mapillary.com Bilder veröffentlichen würde:
1. Kontakt zum Bundesdatenschutzbeauftragten (bfdi.bund.de)
die Datenschutzkontrolle im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich, also bei (deutschen) Internet-Angeboten, obliegt den Aufsichtsbehörden der Länder, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz der jeweiligen Firma richtet. Eine Zuständigkeit deutscher Behörden für Internetangebote ausländischer Unternehmen ist nur dann gegeben, wenn diese eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die Webseite unter www.mapillary.com/ wird angeboten von Happy Blue Banana Co.Ltd, Asoke Ding Daeng 44/98, 18965 Bangkok TH. Eine deutsche Niederlassung ist nicht bekannt.
Leider ist es mir nicht möglich, zum Angebot des Unternehmens eine datenschutzrechtliche Bewertung abzugeben.
Ich bitte hierfür um Verständnis.Für die Anfrage bzgl. ob ich das als Privatperson darf, wurde ich an den für mich zuständigen Landesbeauftragten verwiesen.
2. Kontakt zum TLfDI (Thüringer Landesbauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
Eine wie vom Dienst mapillary bezweckte Dauerbeobachtung öffentlich zugänglicher Räume ist mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht vereinbar. Die Beobachtung, und um eine solche handelt es sich hier, von öffentlich zugänglichen Räumen, wozu auch der Straßenverkehr gehört, hat der Gesetzgeber in §6b BDSG abschließend geregelt. ... Führen Sie eine solche Datenerhebung durch, ohne dass die Vorraussetzungen von § 6b BDSG gegeben sind, erfüllt dies den Ordnungswidrigkeitentatbestand des §43 Abs.2 Nr.1 BDSG. Dieser kann mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
und aus dem 2. Tätigkeitsbericht Seite 131
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Videoüberwachung aus Fahrzeugen durch Privatpersonen im öffentlichen Verkehrsraum
grundsätzlich verboten. Der TLfDI würde in Fällen, in denen Autofahrer mit einer im Fahrzeug installierten Dashcam permanent Videoaufzeichnungen aus dem öffentlichen Verkehrsraum heraus erstellen, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens prüfen.Ich habe mit Letzterem nochmal telefoniert und nachgehakt: Verpixelung ist nicht ausreichend und ein Standbildversatz von nur ein paar Sekunden wird als Video gewertet, d.h. die Panoramafreiheit ist nicht anwendbar. Desweiteren habe ich dann nach der Rechtslage für Google StreetView gefragt. Daraufhin wurde ich an den Hamburger Datenschutz verwiesen. Anfrage läuft noch.
Desweiteren habe ich Peter Neubauer (CTO bei mapillary) kontaktiert, Antwort steht noch aus.
Sehe das auch so, Dauerbeobachtung ist meiner Meinung nach nicht gegeben. Bei den anderen Punkten sieht es teilweise ähnlich aus, aber was nun genau der Hamburger Datenschutz sein soll ist mir unklar. Es gibt doch einheitliche gesetzliche Regelungen bzw. die DSGV, oder habe ich da was übersehen?!
Last edited by marcello821 (2020-10-01 12:19:43)
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