Copyright-Frage

Hallo Leute!

Ich möchte gerne die Gebäude eines Altenheimes, Altenpflegeschule, betreutes Wohnen etc. als öffentliche Gebäude mappen. (Die Straßen habe ich schon fertig). Da es recht viele unterschiedliche Gebäude sind (großer Komplex) und recht unübersichtlich ist, hat die Institution am Eingang des Gebietes verschiedene Tafeln aufgestellt. Die Tafeln zeigen die Straßen sowie die Gebäude mit entsprechender Bezeichnung. Auf den Tafeln ist kein Copyright, Quellenangabe oder ähnliches vermerkt.
Die Proportionen auf den Schildern sind so genau, daß sie von einer Karte oder einer Architekturzeichnung stammen könnten.

Wäre es rechtlich o.k., solch ein Schild mit Digicam abzuphotographieren, und anhand des Photos die Gebäude nachzumalen?
Oder sollte ich mich absichern, und eine Anfrage per Brief an die Institution starten? (Davor schrecke ich eigentlich ein bischen zurück).

Gruß Frank

Nein, ist nicht ok! Irgendwer hat das Urheberrecht auf diese Karte. Wenn du schon sagst, es ist genau genug zum abzeichnen und offenbar auch mehr als einige wenige Linien, dann ist es ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Das kannst du durchaus machen. Sieh es so: du bietest ihnen ja einen kostenfreien Service an. Dnan bist du nicht mehr Bittesteller, sondern (unbezahlter) Dienstleister.

Vorher beim Rathaus nachfragen… vielleicht bekommst ja die original Vorlage zum Abzeichnen, statt ein durch die Fotolinse und vom nicht senkrechten Fotographieren ein Perspektiv verzerrtes Bild als Vorlage zu nehmen.

Es ist überhaupt nicht OK das Bild abzufotografieren und abzuzeichnen.

Da hilft auch kein Fragen. Abzeichnen → ist nicht!

Hi,

ich mache das so:

Den Besitzer oder Hausmeister des Grundstückes fragen ob ich es betreten darf. Sonst wirst Du ganz schnell vom Schulgelände verjagt. Bei Kindergärten kommt sonst auch schnell mal die Polizei. Bei Kirchen, Supermärkten und Rathaus bin ich einfach so hingegangen.

Alle Hausecken der Gebäude mit dem GPS aufnehmen und dabei gleichzeitig die Kantenlänge der einzelnen Wände (1m-Schritte) zählen.

Das Gebäude nach Augenmaß auf einem Din A4-Blatt skizzieren und die Kantenlängen der Wände dazuschreiben.

In JOSM das Plugin Zollstock installieren.

Jetzt kannst Du in JOSM das Gebäude mit Hilfe der GPS-Punkte der Ecken nachzeichnen und mit Hilfe des Zollstock-Plugin bekommst Du die Form sehr gut hin.

Meine Ergebnisse dieser Methode, völlig ohne Satelitenbilder, siehst Du hier:

http://www.openstreetmap.org/?lat=53.27166&lon=9.71461&zoom=17&layers=B000FTF

http://www.openstreetmap.org/?lat=53.28139&lon=9.71213&zoom=17&layers=B000FTF

http://www.openstreetmap.org/?lat=53.2692&lon=9.73043&zoom=17&layers=B000FTF

Natürlich ist es das, wenn er das OK vom Rathaus oder von wem auch immer der für das Schild verantwortlich ist, bekommt

Vielen Dank für eure Antworten.
Bisher habe ich es ähnlich wie smarties gemacht.

Wenn möglich an allen Ecken des Gebäudes einen Waypoint gesetzt.
-Das mit den Kantenlängen ist eine gute Idee.
Sollte das Betreten des Geländes für “Unbefugte” verboten sein, hatte ich einen Waypoint als Verlängerung der Hausecke vom Grundstücksrand gesetzt, und die Entfernung bis zur Hausecke geschätzt (und notiert).

Bezüglich des obigen Altenheimkomplexes mit Altenplegeschule etc. ist es halt so, daß es sehr viele unterschiedliche Gebäude in einem recht großen Areal sind.

Gruß Frank

http://www.landkreis-harburg.de/internet/page.php?selectedKommune=12&selectedOrt=0&plan=0&suchbegriff=&action=search&site=123&naviID=719

:wink:

Möchte gleich noch eine Frage nachschieben:
Ist es verboten, die Namen von Straßen und Gehöften, Ansiedlungen usw. aus anderen Quellen abzulesen? Wie gesagt, es geht nur um die Namen. Beim Tracen wäre es erhebliche Mühe, diese immer mitzuschreiben. Jedoch lassen sich die Namen im Nachhinein immer leicht von anderen Karten identifizieren.

Ich glaube schon dass es verboten ist, aber sicherlich schwer nachweisbar sein wird ob ich den Straßennamen vom Straßenschild abgelesen habe, oder von einer anderen Karte.

Bei mir im Heimatort sind mir schon 2 Straßennamen aufgefallen die in der Deutschland Topo2 falsch sind.
Würde ich nun einfach von einer Karte die Straßennamen übernehmen hätte ich die Fehler auch übernommen.

Gruß Gerd

Das mit den Fehlern ist natürlich ein Problem. Helfen könnte da halt, daß man zwei verschiedene Quellen heranzieht. Aber nochmal wegen der Copyrightverletzung: Ich kenne da Straßen, deren Schild ich nie gesehen habe, da ich sie nur aus dem Ortsplan kenne. Die Abrufung des Namens aus dem Gedächtnis kommt ja dann auch dem Ablesen aus dem Plan gleich. Der einzigen Unterschied: Im einen Fall dauerte die Zwischenspeicherung 1 Jahr, im anderen Fall 1s.