You are not logged in.
- Topics: Active | Unanswered
Announcement
Please create new topics on the new site at community.openstreetmap.org. We expect the migration of data will take a few weeks, you can follow its progress here.***
#26 2015-08-26 22:22:55
- bigbug21
- Member
- Registered: 2014-03-05
- Posts: 13
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hallo Simon,
"einzelner"
(...)
"zigtaused"Du siehst das Problem?
Nein, ich sehe kein Problem. Wir haben eine Datenbank mit Milliarden von Informationen, in denen im Eisenbahnbereich aus vielen hundert Quellen zigtausend Informationen ergänzt wurden. Aus dem Wikipedia-Artikel zur Strecke Nürnberg--Ingolstadt wurde beispielsweise die Information entnommen, dass die Strecke zwischen x und y mit 300 km/h befahrbar ist, entsprechend konnten auf hunderten Ways maxspeeds gesetzt werden. Ohne die Verwendung von Literatur oder eigenem Wissen ließe sich die zulässige Geschwindigkeit für den Großteil der Strecke nicht sauber ermitteln.
Wikipedia ist eine -sehr- problematische Quelle, aus bekannten Gründen und "offentlich" genügt nicht, dass man die Daten in substantieller Menge/Art in OSM verwenden kann.
Simon
Das wirft wiederum die Frage auf, wie dumm wir uns bei der Verwendung von eigenem Wissen stellen sollen.
Viele Grüße
Peter
Offline
#27 2015-08-26 22:39:29
- bigbug21
- Member
- Registered: 2014-03-05
- Posts: 13
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hallo Kontinentalverschieber,
Das ist insoweit ein witziger Vorwurf, weil im Gegenzug bei Verwendung von OSM-Kartenmaterial durch Dritte immer das Hauptaugenmerk sofort darauf gelenkt wird, ob denn ausreichend und richtig attributiert wurde. Das ist schon eine sehr merkwürdige Community, die wenn es ihr selbst nützt, sagt, dass man das mit den Urheberrechten und sonstigen Regelungen mal nicht übertreiben soll, weil sonst einiges nicht gehen würde, aber in umgekehrter Richtung mit Argusaugen darüber wacht, dass sauber gearbeitet wird und bei Verstößen zumindest gleich mal eine E-Mail rausschickt.
Darum geht es doch nicht! Es steht völlig außer Frage, dass wir hier -- auch in vielen Einzelschritten durch ggf. viele Benutzer -- nicht einfach schutzfähige Werke abzeichnen. Wir sprechen über Trivialinformationen, die nach dem bislang dargelegten Kenntnisstand bestenfalls als Datenbank schutzfähig sind.
Wenn ich hier also (aus inzwischen eigenem Wissen) schreibe, dass die neue Strecke zwischen Erfurt und Leipzig zwischen den Streckenkilometern 198 und 280 mit 300 km/h befahrbar ist: Was würde dagegen sprechen, diese nicht schutzfähige Information aufzugreifen und mit eigener Arbeit in OpenStreetMap zu verwerten?
Es geht auch gar nicht darum, hier den Urheberrechts-IS (-Taliban dürfte momentan überholt sein) zu spielen. Aber in meinen Augen schadet es zumindest nicht zu wissen, was geht und wo wiederum die Fallstricke liegen können. Ob man da ab und an trotzdem mal einen Schritt wagt, weil das juristische Minenfeld geräumt scheint (und zusätzlich natürlich immer: wo kein Kläger, da kein Richter - und bewiesen muss es ja auch noch werden), kann man sich ja durchaus fragen. Aber es sollte meiner Meinung nach zumindest eine bewusste Entscheidung sein und nicht eine, die man aus Naivität und Unwissen heraus trifft (was dabei nämlich meist der Regelfall ist). Denn dann kann es auch mal ins Auge gehen.
Es wurde bislang kein juristischer Fall vorgetragen, der auf die eingangs genannte Fragestellung der manuellen Übernahme einzelner Trivialinformationen anwendbar wäre. Bezogen auf die Eisenbahn in Deutschland wurde bei vielleicht einem Prozent der gesetzten Tags eine von zahllosen Quellen herangezogen. Von einer systematischen Übernahme kann nicht die Rede sein.
Nach allen vorliegenden Informationen ist IMHO eine Rechtswidrigkeit nicht erkennbar.
Viele Grüße
Peter
Offline
#28 2015-08-27 22:38:20
- Geogast
- Member

- Registered: 2008-08-02
- Posts: 802
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Wikipedia ist eine -sehr- problematische Quelle, aus bekannten Gründen
Könntest du das genauer erklären? welches sind die „bekannten Gründe”?
Offline
#29 2015-08-27 23:27:47
- SimonPoole
- Member
- Registered: 2010-03-14
- Posts: 2,195
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
SimonPoole wrote:Wikipedia ist eine -sehr- problematische Quelle, aus bekannten Gründen
Könntest du das genauer erklären? welches sind die „bekannten Gründe”?
Übernahme von Daten aus Quellen ohne Erlaubnis, z.B. von google. Oder im vorliegendem Fall: bigbug21 behauptet, dass es ohne die Verwendung von Drittquellen nicht möglich ist an die Daten zu kommen, Wikipedia hat sie aber .... von wohl wo?
Man muss fairerweise auch drauf hinweisen, dass sich die Situation sich subjektiv verbessert hat in den letzten 1-2 Jahren (vielleicht bild ich mir das aber auch nur ein).
Offline
#30 2015-08-28 02:08:33
- pyram
- Member
- Registered: 2012-06-16
- Posts: 1,509
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Die einfache Lösung...
Ganz einfach:
1. Mappen, was man sehen kann ;-)
2. Für Objekte, die man nicht sehen kann (z. B. Grenzen) nur explizit freigegebenes Material verwenden.
Abstrakte Dinge, wie eine Weichennummer sind doch eher was für Nerds (Entschuldigung an alle Bahnmapper - soll nur ein Beispiel sein).
Letztendlich muss OSM ja kein Kompendium des weltweiten Wissens über Geodaten sein.
Manchmal ist Weniger Mehr...
Offline
#31 2015-08-28 09:17:02
- Nakaner
- Moderator

- From: Karlsruhe
- Registered: 2011-09-03
- Posts: 3,046
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hallo,
die Quellen, die man zur Erfassung von Eisenbahnen verwenden kann, kann man in einer Skala von weiß bis schwarz einordnen. Ich versuche mich mal in einer Einordnung:
Weiß:
(1) Eigenständige Erfassung der Daten vor Ort von parallelen öffentlichen Wegen und von öffentlichen Brücken aus
(2) Nutzung explizit freigegebener Quellen (z.B. Bing, NRW-Atlas)
Weiß mit Grauschleier:
(3) Mapping mit GPS (ohne Fotos/Videos) von Bahnsteigen aus und aus fahrenden oder stehenden Zügen
Hellgrau:
(4) Fotos und Videos von Bahnsteigen aus
Mittelgrau:
(5) Fotos und Videos aus fahrenden und stehenden Zügen
Dunkelgrau:
(6) Übernahme einzelner Informationen aus nicht freigegebenen (DB-Dokumente) oder inkompatiblen Quellen (Wikipedia/CC-BY-SA)
Schwarz:
(7) großflächige Übernahme von Daten aus aus nicht freigegebenen (DB-Dokumente) oder inkompatiblen Quellen (Wikipedia/CC-BY-SA)
In obiger Auflistung fehlen:
(8) Audiomapping von Bahnsteigen aus
(9) Audiomapping aus fahrenden und stehenden Zügen
(10) Extraktion von Daten aus (meist nicht georeferenzierten, aber mit einer Ortsbeschreibung versehenen) Fotos in Eisenbahn-Foren und der Presse [1]. Manchmal ist die Sicherungstechnik von Bahnübergängen auch im Text der Pressemeldung enthalten.
In Deutschland sind VzG-Streckennummern (ref=* an Gleisen) sind vor Ort nicht ausgeschildert, DS100-Betriebsstellenkürzel (railway:ref=* an Bahnhofs-Nodes, Haltepunkt-Nodes, Abzweigstellen-Nodes usw.) auch nicht. Bei Stationen mit Personenverkehr findet man den Namen immer vor Ort ausgeschildert – des Öfteren auch in einer anderen Schreibweise als der "offiziellen". Bei Abzweigstellen auf freier Strecke sind auch noch oft Namen ausgeschildert. In Ostdeutschland sind die Namen von Abzweigstellen häufiger als im Westen vor Ort ausgeschildert, weil es im Osten viel länger viel mehr örtlich besetzte Stellwerke gab, die nur für eine Handvoll Weichen zuständig waren/sind und den Namen der Abzweigstelle groß an der Fassade angeschrieben hatten.
Streckennummern werden in Bekanntmachungen und Bescheiden des Eisenbahn-Bundesamtes oft verwendet. Dieses Nummernsystem wurde in den 70er-Jahren entwickelt und laut Wikipedia in 1993 auf das Gebiet der Reichsbahn der DDR übertragen. Könnte man (ggf. ausgedruckte) VzG-Nummern-Verzeichnisse und Betriebsstellenkürzel-Listen, die vor über 15 Jahren [2] veröffentlicht worden sind, als Quelle verwenden? In Deutschland beträgt die Schutzfrist für Datenbanken 15 Jahre. Haben andere Länder längere Schutzfristen? (vorausgesetzt, man spricht der VzG-Nummernvergabe keine Schöpfungshöhe zu)
Wenn man (6) häufig genug macht und seien es verschiedene User zusammen, von denen jeder ein paar Datensätze in OSM übernimmt, hat man eigentlich (7). Bei den Betriebsstellenkürzel ist das der Fall.
Ich persönlich nutze die Quellen (1) bis (5). (8) und (9) habe ich auch schon mal gemacht. Gelegentlich nutze ich (10). Bei (1), (3), (4) und (5) steckt der User selbst Arbeit in die Gewinnung der Daten, bei (6) und (7) tut er das nicht. Er schreibt nur ab und ordnet das Betriebsstellenkürzel, den Namen oder die Weichen-/Signal-/Gleisnummer nur einem Objekt in OSM zu.
Viele Grüße
Michael
PS Den Textlaut der offiziellen DB-Fotogenehmigung kann man hier nachlesen.
[1] Wenn die Presse über Unfälle an Bahnübergängen berichtet, enthält der Bericht meist eine ausreichend genaue Beschreibung, um den Unfallort in OSM zu finden. Die dazu gehörigen Fotos zeigen die Sicherungstechnik (z.B. Blinklichter + Halbschranken), die man dann in OSM taggen kann.
[2] Schutzfrist nach § 87d Urheberrechtsgesetz
Werdet Mitglied in der OSM Foundation und bestimmt über die Zukunft der Foundation und des Projekts mit. Ab 42 Mappingtagen in den letzten 365 Tagen ist es kostenlos. Jetzt beitreten ("Active Contributor Membership")!
Moderator im Bereich users: Austria
Offline
#32 2015-08-28 11:18:38
- hfst
- Member
- Registered: 2013-08-31
- Posts: 709
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Frage war Quatsch (s.u.)
Last edited by hfst (2015-08-28 11:31:02)
Offline
#33 2015-08-28 11:27:37
- Nakaner
- Moderator

- From: Karlsruhe
- Registered: 2011-09-03
- Posts: 3,046
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Nakaner wrote:(...)
Weiß mit Grauschleier:
(3) Mapping mit GPS (ohne Fotos/Videos) von Bahnsteigen aus und aus fahrenden oder stehenden ZügenHellgrau:
(4) Fotos und Videos von Bahnsteigen aus
(...)Die Bewertung von 3 und 4 kommt wohl aus der fehlenden Fotoerlaubnis?
Ja
Warum unterscheidest Du in der Einschätzung zwischen 3 und 4?
Fürs kommerzielle Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis, sich einfach so etwas auf dem Bahnsteig zu merken und zu notieren und ggf. mit dem Garmin auf dem Bahnsteig umherzulaufen, ist nicht verboten.
Werdet Mitglied in der OSM Foundation und bestimmt über die Zukunft der Foundation und des Projekts mit. Ab 42 Mappingtagen in den letzten 365 Tagen ist es kostenlos. Jetzt beitreten ("Active Contributor Membership")!
Moderator im Bereich users: Austria
Offline
#34 2015-08-28 11:30:24
- hfst
- Member
- Registered: 2013-08-31
- Posts: 709
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
(...)
Hellgrau:
(4) Fotos und Videos von Bahnsteigen ausMittelgrau:
(5) Fotos und Videos aus fahrenden und stehenden Zügen
(...)
Ich meinte nicht den Unterschied zwischen 3 und 4 sondern 4 und 5. :-(
Offline
#35 2015-08-28 11:30:50
- seawolff
- Member
- From: Kiel
- Registered: 2008-08-29
- Posts: 436
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Dunkelgrau:
(6) Übernahme einzelner Informationen aus nicht freigegebenen (DB-Dokumente) oder inkompatiblen Quellen (Wikipedia/CC-BY-SA)
Die in der Wikipedia genannten Fakten beruhen zum weit überwiegenden Teil auf solchen Quellen.
In Wikipedia:Textplagiat werden zulässige Quellen und Grauzonen bewertet:
[...] Übernahmen [...] nicht wortwörtlich übernommen werden [...] sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden.
Demnach ist die Übernahme einzelner Informationen weiß.
Offline
#36 2015-08-28 11:40:47
- Nakaner
- Moderator

- From: Karlsruhe
- Registered: 2011-09-03
- Posts: 3,046
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Nakaner wrote:(...)
Hellgrau:
(4) Fotos und Videos von Bahnsteigen ausMittelgrau:
(5) Fotos und Videos aus fahrenden und stehenden Zügen
(...)Ich meinte nicht den Unterschied zwischen 3 und 4 sondern 4 und 5. :-(
Die Fotoerlaubnis spricht nur von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen (so lese ich sie). Hellgrau, weil man je nach Auslegung OSM als kommerziell ansehen kann.
Werdet Mitglied in der OSM Foundation und bestimmt über die Zukunft der Foundation und des Projekts mit. Ab 42 Mappingtagen in den letzten 365 Tagen ist es kostenlos. Jetzt beitreten ("Active Contributor Membership")!
Moderator im Bereich users: Austria
Offline
#37 2015-08-28 11:44:50
- hfst
- Member
- Registered: 2013-08-31
- Posts: 709
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
hfst wrote:Nakaner wrote:(...)
Hellgrau:
(4) Fotos und Videos von Bahnsteigen ausMittelgrau:
(5) Fotos und Videos aus fahrenden und stehenden Zügen
(...)Ich meinte nicht den Unterschied zwischen 3 und 4 sondern 4 und 5. :-(
Die Fotoerlaubnis spricht nur von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen (so lese ich sie). Hellgrau, weil man je nach Auslegung OSM als kommerziell ansehen kann.
Aus Deinem letztem Satz (und auch aus dem Text Deines Links) würde ich die Reihenfolge von 4 und 5 tauschen.
Offline
#38 2015-08-28 12:12:36
- Nakaner
- Moderator

- From: Karlsruhe
- Registered: 2011-09-03
- Posts: 3,046
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Nakaner wrote:Die Fotoerlaubnis spricht nur von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen (so lese ich sie). Hellgrau, weil man je nach Auslegung OSM als kommerziell ansehen kann.
Aus Deinem letztem Satz (und auch aus dem Text Deines Links) würde ich die Reihenfolge von 4 und 5 tauschen.
Für die Züge gibt es eine solche Erlaubnis nicht. Daher grauer als die Bahnsteig-Fotografie.
Interessanterweise stört sich kein Bahnmitarbeiter im Zug daran, dass man zur Seite hinausfilmt. Vermutlich sind diese solche verrückten Gestalten (aka Eisenbahnfan) schon gewohnt, zum Teil besteht das Bahnpersonal aus Eisenbahnfans.
Viele Grüße
Michael
Werdet Mitglied in der OSM Foundation und bestimmt über die Zukunft der Foundation und des Projekts mit. Ab 42 Mappingtagen in den letzten 365 Tagen ist es kostenlos. Jetzt beitreten ("Active Contributor Membership")!
Moderator im Bereich users: Austria
Offline
#39 2015-08-28 12:30:54
- hfst
- Member
- Registered: 2013-08-31
- Posts: 709
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
hfst wrote:Nakaner wrote:Die Fotoerlaubnis spricht nur von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen (so lese ich sie). Hellgrau, weil man je nach Auslegung OSM als kommerziell ansehen kann.
Aus Deinem letztem Satz (und auch aus dem Text Deines Links) würde ich die Reihenfolge von 4 und 5 tauschen.
Für die Züge gibt es eine solche Erlaubnis nicht. Daher grauer als die Bahnsteig-Fotografie.
(...)
Und woraus folgt, dass man eine solche Erlaubnis braucht?
Offline
#40 2015-08-28 16:18:53
- Tirkon
- Member
- From: Ostfriesland / Germany
- Registered: 2009-01-27
- Posts: 326
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hier wurde einige Male auf Informationen hingewiesen, die man aus Wikipedia in OSM übernehmen könne. Ich wollte darauf hinweisen, dass man bei der Wikipedia in einer Beziehung komplett das gegenteilige Verständnis bei der Beschaffung von Infos als bei OSM hat. Bei Wikipedia muss eine Quelle angegeben sein, wobei die Quelle nicht exiplizit für Wikipedia freigegeben sein muss. Bei OSM darf nicht aus einer Quelle entnommen werden, die nicht für OSM freigegeben ist. Beispielsweise wird an die Karten, mit denen die Wikipedia bebildert ist, keinerlei Ansprüche gestellt. Teilweise sind die abgezeichnet.
Last edited by Tirkon (2015-08-28 16:22:38)
Offline
#41 2015-08-28 17:13:24
- seawolff
- Member
- From: Kiel
- Registered: 2008-08-29
- Posts: 436
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Bei Wikipedia muss eine Quelle angegeben sein, wobei die Quelle nicht exiplizit für Wikipedia freigegeben sein muss.
Bei OSM darf nicht aus einer Quelle entnommen werden, die nicht für OSM freigegeben ist.
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.
Für beide gilt dasselbe Recht, d.h. eine Übernahme von Informationen muss unterhalb der vom Urheberrecht gesetzten Grenzen bleiben oder benötigt eine Freigabe des Rechteinhabers.
Dass Wikipedia zur internen Qualitätssicherung eine Quellenangabe voraussetzt und OSM (noch) nicht, hat damit nichts zu tun.
Offline
#42 2015-08-28 18:04:27
- pyram
- Member
- Registered: 2012-06-16
- Posts: 1,509
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Und woraus folgt, dass man eine solche Erlaubnis braucht?
Interessante Frage.
Die Frage sollte aber sein: Wurde es verboten? Ein explizites Verbot finde ich hier (https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahninte … 8_2015.pdf) allerdings nicht. Personal der Bahn kann ein solches Verbot jedoch im Einzelfall aussprechen. Grundlage wäre dann das Hausrecht, weil die Züge nicht öffentlich sind.
Nach Meinung der Rechtsanwaltskanzlei JBB ist es aber unklar, ob ein eventuelles Fotografierverbot dann wirksam wäre:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia … reie_Werke (für diejenigen, denen Juristensprache schwerer fällt siehe dort "Zusammenfassung" von Punkt 2).
Für beide gilt dasselbe Recht, d.h. eine Übernahme von Informationen muss unterhalb der vom Urheberrecht gesetzten Grenzen bleiben...
Richtig. In Wikipedia darf im Grunde ein geschützter Text nur zitiert werden (UrhG § 51). Es gibt in Wikipedia auch keine (oder nur wenige?) Vollzitate von geschützten Werken. Wenn in Wikipedia zwanzig Beitragende jeweils ein zwanzigstel eines Buches innerhalb eines Artikels zitieren würden, dann hätte "Wikipedia" auch ein Problem.
Der Unterschied zu OSM ist, dass ein Wikipedia-Artikel und die dortigen Zitate genutzt werden dürfen, der Nutzer aber dann auch das Zitat mit der Quellenangabe versehen muss. OSM will nicht verlangen müssen, dass jemand zu jedem Element, das aus einer anderen Datenquelle "zitiert" wurde, einen Quellenhinweis angibt. Daher wollen wir hier solche Daten nicht - die Weiterverwendung unserer Daten wäre dann nämlich nur sehr aufwendig bzw. praktisch gar nicht mehr möglich.
OSM verfolgt hier - wie Tirkon richtigerweise angemerkt hat - also tatsächlich eine völlig andere Philosophie.
Offline
#43 2015-08-28 18:14:07
- Tirkon
- Member
- From: Ostfriesland / Germany
- Registered: 2009-01-27
- Posts: 326
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Tirkon wrote:Bei Wikipedia muss eine Quelle angegeben sein, wobei die Quelle nicht exiplizit für Wikipedia freigegeben sein muss.
Bei OSM darf nicht aus einer Quelle entnommen werden, die nicht für OSM freigegeben ist.Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.
Für beide gilt dasselbe Recht, d.h. eine Übernahme von Informationen muss unterhalb der vom Urheberrecht gesetzten Grenzen bleiben oder benötigt eine Freigabe des Rechteinhabers.
Dass Wikipedia zur internen Qualitätssicherung eine Quellenangabe voraussetzt und OSM (noch) nicht, hat damit nichts zu tun.
Man schreibt etwas in die Wikipedia und entnimmt es einer Quelle, beispielsweise bezogen auf den Thread die Maxspeed einer Eisenbahnstrecke. Diese Quelle gibt man an. Könntest Du mir sagen, wo Wikipedia entsprechende Anforderungen an die Quelle beschreibt? Nach meinen Erfahrungen schert sich bei Wikipedia - abgesehen von der Vertrauenswürdigkeit - niemand um die Art der Quelle. Es muss nur eine geben. Es reicht zum Beispiel, den Titel eines Buches anzugeben. Ob der Autor dieses Buches seine Infos aus einer zu Wikipedia kompatiblen Quelle bezieht, interessiert niemanden.
Offline
#44 2015-08-29 00:47:52
- seawolff
- Member
- From: Kiel
- Registered: 2008-08-29
- Posts: 436
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Für beide gilt dasselbe Recht, d.h. eine Übernahme von Informationen muss unterhalb der vom Urheberrecht gesetzten Grenzen bleiben...
Richtig. In Wikipedia darf im Grunde ein geschützter Text nur zitiert werden (UrhG § 51). Es gibt in Wikipedia auch keine (oder nur wenige?) Vollzitate von geschützten Werken.
Der Unterschied zu OSM ist, dass ein Wikipedia-Artikel und die dortigen Zitate genutzt werden dürfen, der Nutzer aber dann auch das Zitat mit der Quellenangabe versehen muss.
Dies gilt für Textzitate. OSM enthält nur wenige Textzitate. Allenfalls bei Vollzitaten wie bei den Inschriften der Stolpersteine muss man diese Fragen prüfen.
Hier geht es um Fakten. Dazu sagt der Wikipediaartikel Werk(Urheberrecht): "Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschützt".
Offline
#45 2015-08-29 10:09:44
- Tirkon
- Member
- From: Ostfriesland / Germany
- Registered: 2009-01-27
- Posts: 326
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hier geht es um Fakten. Dazu sagt der Wikipediaartikel Werk(Urheberrecht): "Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschützt".
Wenn es sich um eine Datenbank handelt, könnte ich mir das schon vorstellen. https://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankwerk Wikipedia ist recht umfassend. Es ist also nicht unmöglich, dass eine Datenbank sehr verteilt in Wikipedia ausgebeutet wird. Z.B. stünden in jedem Bahnstreckenartikel die Höchstgeschwindigkeiten aus einer geschützten Datenbank der DB als Quelle. Und wir sammeln die wieder ein und haben schlussendlich über den Umweg der Wikipedia die Datenbank kopiert. Wenn das unmittelbar getan würde, gäbe es den großen Aufschrei. Dass das grundsätzlich möglich ist, sieht man an den Postleitzahlen, die in den entsprechenden Kommunenartikeln gesammelt sind - unabhängig davon, ob die frei sind oder nicht. Von daher ist die Übernamekultur von Daten hier eine ganz andere, als bei Wikipedia, obwohl für beide dasselbe Urheberrecht gilt und womit ich wieder bei der Ausgangsbemerkung bin.
Ganz davon ab, dass wir hier über eine zu minimierende Ausnahme sprechen und eigentlich nicht kopieren wollen. Wir wollen möglichst viel selbst feststellen, anders als Wikipedia, die nur Zweitverwerter ist.
Offline
#46 2015-08-30 10:44:27
- seawolff
- Member
- From: Kiel
- Registered: 2008-08-29
- Posts: 436
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
seawolff wrote:Hier geht es um Fakten. Dazu sagt der Wikipediaartikel Werk(Urheberrecht): "Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschützt".
Wenn es sich um eine Datenbank handelt, könnte ich mir das schon vorstellen. https://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankwerk
Bei den von bigbug21 übernommenden Weichennummern handelt es sich sicher nicht um wesentliche Teile des Streckenprospekts von 54MB (falls es sich bei diesem überhaupt um ein Datenbankwerk handelt).
Der Link im Wikipediaartikel unter Deutsches Recht Kopieren aus Datenbanken. Zur Handhabung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) in Bibliotheken beschreibt den Sachverhalt recht gut.
Wir wollen möglichst viel selbst feststellen, anders als Wikipedia, die nur Zweitverwerter ist.
OSM verwendet nicht nur selbst gewonnene Daten. Luftbilder von Bing, der NRW-Atlas und viele andere Quellen sind Daten Dritter.
Ich würde die Recherche von Fakten in Textdokumenten (Zeitungsartikel, Webseiten, PDF-Dokumente, ...) nicht als weniger wertvoll bezeichnen als die Datenaufzeichnung mit GPS oder das Abmalen von Luftbildern
(auch wenn mich die von bigbug21 erfassten Weichennummern nicht interessieren).
Offline
#47 2015-08-30 11:55:08
- Kontinentalverschieber
- Member
- Registered: 2015-08-19
- Posts: 191
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Bei den von bigbug21 übernommenden Weichennummern handelt es sich sicher nicht um wesentliche Teile des Streckenprospekts von 54MB (falls es sich bei diesem überhaupt um ein Datenbankwerk handelt).
Der Link im Wikipediaartikel unter Deutsches Recht Kopieren aus Datenbanken. Zur Handhabung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) in Bibliotheken beschreibt den Sachverhalt recht gut.
Das taugt nicht als Vergleichsgrundlage, denn dort geht es um jeweils separate unwesentliche Übernahmen verschiedener Nutzer, die auch nicht wieder zusammengetragen werden.
Das Problem bei OSM ist, dass diese für sich genommen unwesentlichen Übernahmen wiederum an einer zentralen Stelle zusammengefügt werden, weil es anscheinend das Standardvorgehen mehrerer Nutzer ist. Es kommt aber eben nicht auf die Art und Weise an, wie man das technisch organisiert und aufteilt, sondern allein das Ergebnis zählt: Und das Ergebnis ist, dass in OSM mindestens wiederholt, eventuell auch systematisch unwesentliche Übernahmen aus einem fremden Datenbankwerk getätigt wurden, was dazu führen kann, dass OSM damit im Bereich der wesentlichen Übernahme ist.
Das nächste Problem in dem Zusammenhang ist, dass die Bahn ihren gesamten Datenbestand als ein Datenbankwerk verstehen kann (wobei die Streckenprospekte auch für sich genommen durch ihre Vielzahl an systematisch zusammengetragenen Daten die Hürde bequem nehmen). Selbst wenn also bezogen auf einen einzelnen Streckenprospekt nur eine einmalige unwesentliche Übernahme stattgefunden hat, so muss man das über den Gesamtbestand an Streckenprospekten, Bahnhofsplänen, ... natürlich wieder anders sehen. Insgesamt gesehen wären es wiederholte unwesentliche Übernahmen, da ja doch offenbar mehr oder weniger regelmäßig so gearbeitet wird. Und damit kann es wiederum kritisch werden.
Offline
#48 2015-08-30 17:10:12
- viw
- Member
- Registered: 2010-05-15
- Posts: 2,623
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Wir wollen möglichst viel selbst feststellen, anders als Wikipedia, die nur Zweitverwerter ist.
OSM verwendet nicht nur selbst gewonnene Daten. Luftbilder von Bing, der NRW-Atlas und viele andere Quellen sind Daten Dritter.
Ich würde die Recherche von Fakten in Textdokumenten (Zeitungsartikel, Webseiten, PDF-Dokumente, ...) nicht als weniger wertvoll bezeichnen als die Datenaufzeichnung mit GPS oder das Abmalen von Luftbildern
(auch wenn mich die von bigbug21 erfassten Weichennummern nicht interessieren).
Das ist richtig! Nur handelt es sich bei den von dir zitierten Quellen Wie Bing und NRW Atlas um explizit für OSM freigegebene Quellen. Das heißt der Rechteinhaber hat OSM das Recht eingeräumt die Dinge zu übernehmen. Und genau das ist bei der Bahn nicht gegeben. Noch dazu handelt es sich bei vielen Weichennummern um virtuelle Bezeichnungen, welche in der Relatiät gar nicht ersichtlich sind. Nur im Stellwerk oder auf solchen bahneingenen Plänen.
Offline
#49 2015-08-31 08:20:41
- Gehrke
- Member
- From: Bremen, DE
- Registered: 2013-10-19
- Posts: 1,894
- Website
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Und das Ergebnis ist, dass in OSM mindestens wiederholt, eventuell auch systematisch unwesentliche Übernahmen aus einem fremden Datenbankwerk getätigt wurden, was dazu führen kann, dass OSM damit im Bereich der wesentlichen Übernahme ist.
Hier ist, soweit ich das UrhG verstehe, aber auch die Wesentlichkeit der Übernahme für die Zieldatenbank relevant (vgl. §§ 87a, § 57).
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Bei dem riesigen Umfang von OSM wäre das eine wichtige Einschränkung. Allerdings kann es dann wieder indirekt ein Problem werden, wenn jemand eben nur diese Teile aus OSm extrahiert und verbreitet.
Offline
#50 2015-09-06 16:21:25
- Tirkon
- Member
- From: Ostfriesland / Germany
- Registered: 2009-01-27
- Posts: 326
Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
(vgl. §§ 87a, § 57).
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Bei dem riesigen Umfang von OSM wäre das eine wichtige Einschränkung. Allerdings kann es dann wieder indirekt ein Problem werden, wenn jemand eben nur diese Teile aus OSm extrahiert und verbreitet.
Letzteres illustriert, dass man die vielen verwinkelten Verwendungen von OSM und die damit verbundenen Rechtsprobleme kaum abschätzen kann. Insbesondere kann niemand vorhersagen, wie zukünftige auch weltweite Richtersprüche aussehen könnten. Daher sollte das Credo lauten, die Daten so weiß zu halten, wie es eben geht. Und das funktioniert, indem man die Verwendungen von Femdquellen bestmöglich minimiert, die nicht explizit für OSM freigegeben sind.
Offline