Höhleneingänge vom Landratsamt? gelöscht

Hallo,
ich musste feststellen dass ein von mir in OSM eingetragener Höhleneingang (Kiensteinloch) wieder herausgelöscht worden ist.
Außerdem ist noch ein weiterer Höhleneingang (Frickenhöhle) ebenfalls von diesem Nutzer gelöscht wurden:

http://www.openstreetmap.org/user/Landratsamt%20Garmisch-Partenkirchen/history

Ich bin mit der Löschung überhaupt nicht einverstanden, da es sich hier um meiner Meinnung nach freies Wissen handelt und ich den Höhleneingang selbst mit einem GPS-Gerät aufgezeichnet habe.
Und selbst wenn, als “Landratsamt” kann sich jeder ausgeben, das hat keinerlei Aussagekraft.

Kann bitte jemand die 3 Changesets dieses Nutzers zurücknehmen?

Danke,
Martin

Done: http://www.openstreetmap.org/changeset/25680018

Die Frickenhöhle ist selbst in den amtlichen Karten drin und das Kiensteinloch liegt nicht mal in der Zuständigkeit dieses Landratsamtes…

Grüße, Max

Man könnte ja trotzdem mal Kontakt aufnehmen. Falls es sich tatsächlich um LRA-Mitarbeiter handelt, sollte man rausfinden, was ihr Problem ist, und schauen, ob man gemeinsam eine Lösung findet. Zum Beispiel sind die manchmal um die Sicherheit von neugierigen Bürgern besorgt - dem könnte man ja mit entsprechenden Warnhinweisen in einem “danger”-Tag o.ä. begegnen.

Bye
Frederik

… beziehungsweise mit entsprechenden access-Tags (access=no) versehen, wenn sie verschlossen wurde.

Sven

Kontaktieren ist gut: Ich würde (in meine bekannterweise liebenswürdigen Art ;)) heftig angehen. Registrieren, 3 Nodes kommentarlos löschen und dann verduften geht bei OSM nicht. Das ist ein klaren Verstoß gegen die “Spielregeln”.

Aber macht es mal etwas ruhiger, eventuell kommt sogar was positives raus.

Gruss
walter

Ich schreibe mal der Naturschutzbehörde dort eine Mail. Freundlich, und erst mal fragend, ob sie das waren. Vorstellen kann ich mir das nicht, weil der Kienstein eben nicht auf ihrem Territorium steht…

Soweit ich weiss, ist die Frickenhöhle nicht gesperrt. Es könnte aber sein, dass ein Betretungsverbot während des Winterschlafs der Fledermäuse herrscht.

Der Zustieg ist ein bisschen gefährlich. Man muss ca. 60 Meter durch sehr steiles Gras runter und unter dem Eingang ist der Abgrund. Wenn ich mit Jugendgruppen dort war, hab ich vom Wanderweg zum Eingang ein Seil gelegt. Allerdings ist in OSM auch kein Pfad zum Höhleneingang eingetragen.

Die Höhle selbst ist so gefährlich wie Höhlen eben sind… Man kann an manchen Stellen runterfallen, es fliesst Wasser (bei Regen auch mal richtig viel) und falls was passiert, ist die Unfallstelle ziemlich abgelegen.

Grüße, Max

Für das Kiensteinloch besteht ein Betretungsverbot vom 01.10 bis 30.04 eines Jahres zwecks Fledermausschutz. Kann man das irgendwie eintragen?

@maxbe
Hast Du auch über das Kontaktformular von OSM dem Nutzer “Landratsamt Garmisch-Partenkirchen” eine Nachricht geschickt?

Ich hatte im August diesen Stollen entdeckt:
http://geschichtskarten.openstreetmap.de/historische_objekte/?zoom=17&lat=49.2998&lon=7.08269&layers=B00000000TFFFFFFFFTFFFFT&select=n3091302020

Mir war aber schnell klar, daß hier eine Gefahrenstelle vorliegen könnte - einerseits durch Einsturzgefahr (das Portal war teilweise eingestürzt) und durch Kohlendioxid. Ich habe die zuständigen Stellen angesprochen, diese haben den Stollen geprüft und verschlossen. Erst danach habe ich ihn gemappt. Auch wenn’s mir schwergefallen ist, wie ich gerne zugebe…

Gruß,
Zecke

access:conditional=no @ (Oct 01-Apr 30)

Edit: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Conditional_restrictions

Als POI und Öffnungszeiten?

http://openingh.openstreetmap.de/evaluation_tool/?EXP=Oct-Apr%3A%20off%20%22Betreten%20Verboten%20-%20Fledermausschutz%22&DATE=1401108960000&lat=48.7769&lon=9.1844&mode=0

Zugangsregelungen regelt u.a. das BNatSchG §39(6) ( http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html ): “(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.”

Ich würde dringend davon absehen, ohne Abschätzung der dadurch entstehenden Gefahren für Menschen und Naturräume wild jedes Loch zu mappen. Da würde ich mein eigenes Verantwortungsbewusstsein befragen, ob ich eine Höhle mappe oder nicht.

Anhaltpunkt wäre für mich “Die Höhle ist auf einem anderen Kartenwerk vorhanden”, denn dann ist sie schon so bekannt, das sie nicht mehr unberührt ist.

Ich stimme zu, daß man sich vor dem Mappen Gedanken machen sollte (siehe #8). Allerdings gelten für mich als Mapper auch zwei Grundsätze:

  • Wir mappen was da ist.
  • Wir lassen nichts weg, nur weil jemand der Meinung ist, die Allgemeinheit sollte das nicht sehen

(ich erinnere an die Diskussion über aufgelassene Wanderwege in irgendeinem Naturschutzgebiet). Wenn einer der beiden Grundsätze mit meinem Gewissen in Konflikt gerät, muss ich eben entscheiden, was mir wichtiger ist oder ggf. eine Lösung herbeiführen, die ich vertreten kann.

Gruß,
Zecke

Nein, ich hab mir gedacht, ich frage gleich das Original. Die erzählen mir bestimmt auch, ob Einschränkungen vorliegen…

Das Kiensteinloch kenne ich nur von aussen, aber ich denke, bei der Frickenhöhle ist es ziemlich klar. Das Ding ist doch sehr bekannt und auch auf anderen Karten (Bayernatlas und Kompass, letztere zeigt auch das Kiensteinloch).
Die Höhle ist natürlich gefährlich, aber ziemlich bekannt und gut besucht, weil man die ersten paar hundert Meter mit der Ausrüstung begehen kann, die jemand zuhause hat, der auch mal zum Klettern geht. Also Helm und Seilzeug, aber z.B. keine Strickleiter oder spezielle Seile für Speläologen.

Grüße, Max

Es ist ganz einfach: Wir mappen, was da ist. Sind Zugangsbeschränkungen ausgewiesen, werden sie mit aufgenommen. Wenn nicht, dann ist die Eigenverantwortung des Anwenders gefragt. Das ist genau so, wie wenn man ein Navi verwendet. Es wird immer jemanden geben, der mit dem Brummi auf einen Waldweg abbiegt.

+1

Wir mappen auch jeden Berg und jedes Gewässer; auch wenn man sich dort in Lebensgefahr bringen kann.

Christian

Das Wort “wir” ist hier unglücklich gewählt (wer ist das?) - eben aus den von gormo genannten Verantwortungsbesusstsein mappe ich z.B. sogar manche Wege nicht. Und das ist ganz einfach meine private Entscheidung. Nimmt sie wer auf, schaue ich mir das Tagging an und werde ggf. eben manche Tags ergänzen (so z.B. access) - die Aufnahme selbst aber respektieren.

BTW, in einer anderen Community ging eben diese Frage - Info teilen wo Höhle liegt oder zum Schutz lieber nicht - so aus, dass die Mehrheit die Geheimhaltung bevorzugte…

Das waren vielleicht nicht zufällig Geocacher?

Bushcrafter - also Leute, die durchaus gerne wüssten wo die “coolen Plätze” sind. Und ich glaube auch der Eingang zur Riesending-Höhle ist offiziell aus Schutzgründen geheim, richtig?

Die soll schon längst abgeschlossen sein und nur Befugte dürfen/können rein.
Ist wohl eher um die Touristen fern zu halten.

Gruss
walter