Gibt es Regeln, nach denen eine Gemeinde ihr Wegenetz aufteilt?

Wenn ich davon ausgehe, das es in unserem schönen Deutschland und erst Recht in der EU, für alles ein Gesetz oder eine Regelung gibt, so stellt sich mir eine Frage: Gibt es Regeln, nach denen eine Gemeinde ihr Wegenetz in einzelne Straßen zerlegt? Hintergrund ist, dass ich immer wieder beim einzeichnen der Straße in Josm trotz gewissenhafter Aufzeichnungen ein Teilstück des Wegenetzes keiner Straße zuordnen kann. Die Ausschilderung war einfach schlecht oder nicht nachvollziehbar. Vielleicht hat man an der entscheidenden Stelle auch nicht genau genug hingeschaut. Wenn es eine Systematik hinter der Einteilung der Straßen gibt, könnte man im Nachhinein die Angelegenheit noch klären oder hätte schon bei der Aufzeichnung einen besseren Blick auf die Gegebenheiten. Gruß

Was meinst du genau? Stich- oder Zufahrtsstraßen ohne genaue Zuordnung? Die gehören dann, wenn nicht privat, einfach zu der Straße von der sie abgehen. Dann gibt es auch Paralel- und Verbindungsstraßen ohne eigenen Namen, die dann einer der nächstgrößeren Straßen angehören. Ein einheitliches System gibts nicht, kann jede Kommune selbst entscheiden. Bei manchen ist alles Dorfstraße andere benennen jede bessere Güllerinne extra.

Meines Wissens gibt es keine einheitlichen Festlegungen für die Vergabe von Straßennamen. Da in vielen Gemeinden ehrenamtliche Gemeindevertreter tätig sind und die Verwaltungen die Beschlüsse der Vertretungen umsetzen müssen, kann es zu großen regionalen Unterschieden kommen. :roll_eyes: In der Regel endet aber eine Straße an einer Kreuzung / Einmündung / Kreisverkehr o.ä. Das kann nur vor Ort ermittelt werden. Gruß Matthias