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#51 2013-11-25 20:04:36

Prince Kassad
Member
Registered: 2013-10-18
Posts: 2,391

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Bei Google Maps geht es aber, soweit ich das erkennen kann, nur um Daten außerhalb Hessens. Die brauchen wir nicht (in R-P gibt es keine Stadtteile).

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#52 2013-11-25 20:07:13

seichter
Member
Registered: 2011-05-21
Posts: 3,337

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Prince Kassad wrote:

Es wäre aber ziemlich dumm von ihm, die Karte frei zu lizenzieren, wenn er wüsste, dass er die Daten nicht nutzen darf. Insofern scheint es angebracht, sich hier mal auf die Angaben des Autors zu verlassen.

Ganz so einfach darf man es sich nicht machen. Der Autor war sich möglicherweise der Lizenzproblematik nicht bewusst, dass auch abgeleitete (abgemalte) Daten dem ursprünglichen Copyright unterliegen. Es greift also nicht seine im guten Glauben veröffentlichte CC-SA, sondern die ursprüngliche Lizenz.

Bei Bildern hat es schon Fälle gegeben, in denen der Verantwortliche einer Webseite zahlen musste, weil er ein urheberrechtlich geschütztes Bild genutzt hatte, obwohl er es von einer Seite geladen hatte, die das Bild als frei deklariert hatte.

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#53 2013-11-25 20:11:27

Prince Kassad
Member
Registered: 2013-10-18
Posts: 2,391

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Bei Bildern dürfte es aber nochmal ein anderer Fall sein als bei Kartendaten. Wir hatten ja auch den Import der Gemeindegrenzen aus der WP, obwohl wir nicht wissen, von wo die die Grenzen haben und ob die nicht vielleicht doch aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle stammen. So eine tiefe Nachforschung ist meines Erachtens nicht zumutbar.

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#54 2013-11-25 20:13:43

wambacher
Member
From: Schlangenbad/Wambach, Germany
Registered: 2009-12-16
Posts: 16,769
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Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Prince Kassad wrote:

Es wäre aber ziemlich dumm von ihm, die Karte frei zu lizenzieren, wenn er wüsste, dass er die Daten nicht nutzen darf. Insofern scheint es angebracht, sich hier mal auf die Angaben des Autors zu verlassen.

Und welche meinst du genau? Zitat?

Er schreibt indirekt, dass er die Daten 2007 "geklaut" hat und gibt die jetzt für alle frei? Oder hast du andere Informationen? dann her damit.

Gruss
walter

wenn das so ist, lege ich die nächste Papierkarte auf den Fotokopierer und schreibe dann: Daten wurden  von einer sebst erstellten Vorlage übernommen wink

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#55 2013-11-25 20:18:10

Prince Kassad
Member
Registered: 2013-10-18
Posts: 2,391

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

wambacher wrote:

Er schreibt indirekt, dass er die Daten 2007 "geklaut" hat

So lese ich das aber nicht heraus. Da steht "Die Karte ist aus Daten einer rein hessischen Verwaltungskarte um 2007 heraus entstanden", d. h. "Die Karte ist [...] um 2007 heraus entstanden". Von wo, von wem, und von wann die Verwaltungskarte stammt, wird nicht gesagt. Es muss ja nicht unbedingt von einer Behörde stammen, es könnte auch ein ausgesprochen passionierter Privatmensch sein. Das lässt sich so aus dem Satz nicht herausgelesen.

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#56 2013-11-25 23:04:30

Schina02
Member
Registered: 2013-10-19
Posts: 278

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Wobei die Indizien aber schon da sind, dass man da lieber noch einmal nachfragen sollte. Schreib ihn doch einfach mal auf der verlinkten Diskussion-Seite an, frage woher die Daten genau sind und, falls sie frei sind, ob sie in OSM verwendet werden könnten.

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#57 2013-11-26 11:20:40

GeorgFausB
Member
From: Probstei, Schleswig-Holstein
Registered: 2008-10-14
Posts: 1,916

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Moin,

die Indizien sind eigentlich ganz klar, dass jegliche Grenzinformationen nur aus ehemaliger und heutiger hoheitlicher Hand kommen können - und somit stets deren Urheberrecht unterlagen und in Rechtsnachfolge unterliegen.

Es stellt sich sogar die Frage, ob das vermeintliche Wissen, es gäbe sie, überhaupt frei ist.
Aber die Tatsache, das der Andere mir eine haut, wenn ich den Fuß mal hier hin setze statt sonst dorthin, reicht mir als Vermutung erstmal aus. wink

Aber es geht bei OSM gar nicht darum, amtliche Daten zu haben - wenn die so frei sind, dass man sie in OSM eintragen darf, kann man gleich direkt ALKIS oder ATKIS oder XYZ über ein Interface anbinden.
Es geht bei OSM nicht mal vorrangig darum, genaue Daten zu haben - das ist nur eine Zielvorgabe.
Es geht bei OSM vorrangig darum, freie und nutzbare Daten zu haben.

Wenn Du eine Stadtteilgrenze brauchst, wenn sie Dir von Nutzen ist - dann mach sie Dir. Und verfeinere sie solange, bis sie Dir von Nutzen ist und das Ergebnis liefert, dass Du derzeit erwartest.
Und denk doch nicht immer zuerst "Ich will gleich alles und das auch gleich perfekt".

Schau Dir die frühesten Karten an, wie sie von der Realität abwichen - aber sie waren von Nutzen, sie halfen weiter.
Fiebere mit den früheren Kartografen, ob ihrer weitreichenden Folgen - und lebe gleich ihnen dabei stets in der Angst, wegen Hochverrat am Galgen oder Schafott zu enden. wink

Gruß
Georg

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#58 2013-11-26 11:35:48

Prince Kassad
Member
Registered: 2013-10-18
Posts: 2,391

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Dass Grenzen, die von einer hoheitlichen Hand definitiert wurden, auch nur von dort stammen können, ist irgendwie klar.

Aber das reine Wissen an sich kann nie urheberrechtlich geschützt sein, nur die konkrete Darstellung. Und als verwandtes Schutzrecht ist eben noch das Datenbankrecht zu beachten.

Das heißt, die Tatsache, dass eine Grenze Fluss XYZ folgt, ist zunächst einmal reines Wissen, dass frei verwendet werden kann. Urheberrechtich geschützt ist nur die konkrete Darstellung, d. h. die Grenzlinie aus einer Karte direkt abzuzeichnen, ist nicht gestattet.

Aber wir wissen in diesem Falle nicht, ob die Grenzen direkt abgezeichnet wurden oder nur freihand anhand des reinen Wissens, das ja keinem Schutz unterliegt. Hier gilt, wie gesagt: man muss fragen.

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#59 2013-11-26 13:22:19

Gehrke
Member
From: Bremen, DE
Registered: 2013-10-19
Posts: 1,894
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Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

GeorgFausB wrote:

die Indizien sind eigentlich ganz klar, dass jegliche Grenzinformationen nur aus ehemaliger und heutiger hoheitlicher Hand kommen können - und somit stets deren Urheberrecht unterlagen und in Rechtsnachfolge unterliegen.

Wenn wir von amtlichen Werken sprechen, denkt man an §5 UrhG.
Leider gibt es aber OLG-Urteile zu topo. Karten, die das anders sehen.
Die Schlussfolgerungen des Urteils halte ich aber für wenig überzeugend. Aber ich habe ja nicht zu entscheiden...

Trotzdem: Amtliche Grenz- und Geoinformationen unterliegen nicht per se dem Urheberrecht.
Hier auch ein passender Auszug dazu aus dem OLG-Urteil:

Der Raum für den Fall einer schöpferischen Leistung ist bei Kartenwerken eingeschränkt, weil die Darstellung durch die topografischen Gegebenheiten, wie den Verlauf von Gebirgszügen Flüssen, Straßen etc. bereits weitgehend festgelegt ist. Soweit sich die Darstellungen einer Karte auf deren Wiedergabe beschränkt, also unmittelbar auf der Bodenvermessung und ihren Ergebnissen beruht und nicht über die bloße Mitteilung geografischer Tatsachen hinausgeht, ist sie nicht schutzfähig (BGH GRUR 1965, 45 [47] - Stadtplan; BGHZ 139, 68 [73] = GRUR 1998, 916 [917] = NJW 1998, 3352 - Stadtplanwerk: ".... die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen sind allerdings urheberrechtlich frei; ...."; Loewenheim in Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, § 2 Rn. 206 und § 24 Rn. 3). Die schöpferische Leistung kann nur in einer darüber hinausgehenden Darstellung liegen.

EDIT: Urteilsauszug

Last edited by Gehrke (2013-11-26 14:13:02)

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#60 2013-11-26 15:14:46

seichter
Member
Registered: 2011-05-21
Posts: 3,337

Re: Ausgelagert: Markgrönigen, Place und Nominatim

Gehrke wrote:

Trotzdem: Amtliche Grenz- und Geoinformationen unterliegen nicht per se dem Urheberrecht.

Wir sind hier in der Tat in einer rechtlichen Grauzone: Das Urheberrecht schützt nur eine schöpferische Leistung. Die ist bei Karten eine andere als bei einem Bild oder einem Musikstück. Die reine Tatsacheninformation, dass da eine Brücke ist, wie die Straße heißt oder wie sie verläuft, ist nicht schützensfähig. Urheberrechtlich geschützt kann nur die Darstellung sein, da darin eine zusätzliche "schöpferische" Leistung gesehen werden kann.

Früher, als da Generationen von Kartographen jahrelang an den Karten gemalt, geritzt, gestichelt oder was auch immer getan haben, war das auch unbestritten. Ob das heute noch so zutrifft, wo die Karten mit "ein paar" Typ-Files automatisch gerendert werden, kann man sich streiten.
Aber vor Gericht und auf hoher See ...

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