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#1 2013-11-10 08:35:35

Spacecop
Member
Registered: 2013-11-10
Posts: 11

Jagdreviergrenzen

Hallo zusammen,

ich hab schon die Suche mit mehreren Begriffen "gefoltert", aber ich bin auf nichts brauchbares gestoßen.

Ich bin auf der Suche nach den Jagdreviergrenzen in Niedersachsen oder bundesweit, sofern es das gibt.
Ich hatte gehofft, dass es in der Art von "Administrative Grenzen in OSM" etwas gibt, aber ich bin nicht fündig geworden.
Auch auf diversen Jagd-, Jäger und Hegeringseiten habe ich nichts gefunden.

Weiß von euch jemand wo ich die Grenzen herbekomme?

Zur Not würde ich die Grenzen auch selbst zeichnen, nur brauche ich erst die eigentlichen Grenzen.

Schon vielen Dank für Eure Tips und Hinweise!

Gruß
Tom

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#2 2013-11-10 09:12:30

toc-rox
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From: Münster
Registered: 2011-07-20
Posts: 2,357
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Re: Jagdreviergrenzen

Ich würde mal vermuten, daß die Grenzen durch die Landesvermessungsämter aus den Liegenschaftskarten abgeleitet werden. Das müßten dir aber Jagdrevierpächter oder der Jagdverband genau sagen können. Was möchtest du denn damit machen?

Gruß Klaus

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#3 2013-11-10 09:22:56

Spacecop
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Registered: 2013-11-10
Posts: 11

Re: Jagdreviergrenzen

Ich möchte die Jagdgebiete exportieren und in QGIS nach KML exportieren und in eine andere Karte importieren.

Mit Jägern und Ämtern hab ich bereits gesprochen/telefoniert.
In der Regel wird das Gebiet mit den Jägern abgegangen, um die Grenzen kennenzulernen.
Da es sich bei den Jägern oft um ältere Herren handelt (nicht böse gemeint!!!), sind diese mit den Möglichkeiten des Internets nicht sehr vertraut und legen großen Wert auf die traditionelle "Übergabe" der Jagdgrenzen.

Tom

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#4 2013-11-10 09:43:09

toc-rox
Member
From: Münster
Registered: 2011-07-20
Posts: 2,357
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Re: Jagdreviergrenzen

In Bayern gibt es ein Jagdkataster: http://vermessung.bayern.de/grenze/lieg … aster.html

Woraus sich die Frage nach dem gewünschten Bundesland ergibt.

Gruß Klaus

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#5 2013-11-10 10:58:06

streckenkundler
Member
From: Lübben (Spreewald)
Registered: 2012-08-09
Posts: 5,164
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Re: Jagdreviergrenzen

Hallo,

Hier meine Erkenntnisse aus Brandenburg

ich denke man muß erst mal unterscheiden zwischen Eigenjagdbezirken und genossenschaftlichen Jagdbezirken. Beide basieren auf administrative Grenzen. Eine Eigenjagd hat man, wenn man als Grundstückseigentümer eine bestimmte zusammenhängende Flächengröße im Eigentum besitzt. Genossenschaftliche Jagdbezirke haben z.B. die Gemarkungen zur Grundlage, aber auch da nur, wenn es eine gewisse Mindesgröße gibt, ansonsten werden zwei Gemarkungen zusammengeführt. Innerhalb einer (großen) Gemarkung können es aber mehrere Jagdgenossenschaften geben.
In den Landkreisen werden die genossenschsftlichen und Eigenjagdbezirke bei der Unteren Jagdbehörde geführt. Wie die Jagden innerhalb eines genossenschaftlichen Jagdbezirkes geregelt werden, kann ich nicht sagen. Bei Eigenjagden (die angemeldet sein müssen) schließt man als Grundstückseigentümer mit einem Jäger einen eigenen Jagspachtvertrag ab.

Sven

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#6 2013-11-10 11:50:36

wambacher
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From: Schlangenbad/Wambach, Germany
Registered: 2009-12-16
Posts: 16,769
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Re: Jagdreviergrenzen

Eigentlich haben wir wieder das gleiche Problem wie mit den Wahlkreisen - oder täusche ich mich da?
Daten in OSM eintragen, damit man sie auf einer anderen Karte sieht - oder so ähnlich.

Grummel, Grummel
Walter

Offline

#7 2013-11-10 11:59:04

streckenkundler
Member
From: Lübben (Spreewald)
Registered: 2012-08-09
Posts: 5,164
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Re: Jagdreviergrenzen

wambacher wrote:

Eigentlich haben wir wieder das gleiche Problem wie mit den Wahlkreisen - oder täusche ich mich da?

Vielleicht, wobei ich eigentlich bezweifle, jemals belastbare Grenzen der Jagdbezirke zusammenzubekommen... Da das bos auf die Katastergrenzen runtergeht, vin Bundesland zu Bundesland verschieden sein wird und sich in wesentlich kürzeren Zeitabständen ändert, als die Wahlkreise...

wambacher wrote:

Daten in OSM eintragen, damit man sie auf einer anderen Karte sieht - oder so ähnlich.

Grummel, Grummel

Richtig, da gibt es wichtigeres. Jagdgrenzen funktioniert meiner Meining nach nur als Overlay aus einer eigenen Datenquelle für ein begrenztes Gebiet.

Daten in die OSM-DB: nein.

Sven

Offline

#8 2013-11-10 12:27:38

Gehrke
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From: Bremen, DE
Registered: 2013-10-19
Posts: 1,894
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Re: Jagdreviergrenzen

streckenkundler wrote:

Richtig, da gibt es wichtigeres. Jagdgrenzen funktioniert meiner Meining nach nur als Overlay aus einer eigenen Datenquelle für ein begrenztes Gebiet.

Daten in die OSM-DB: nein.

Einige wollen ja auch die Grenzen von Forstgebieten in OSM eintragen. Das geht dann leider auch noch oft schief...

Generell bin ich schon der Meinung, dass das OSM-Projekt auch für solche Mapping-Zwecke eine Heimat sein kann oder sogar sollte.
Allerdings geht das erst dann, wenn eine klarer "separation of concerns" durch das Datenmodell gegeben ist.
Da das so bald nicht passiert und eine geeignete QS fehlt, muss es wohl eigene, separate Datenquellen geben.

Offline

#9 2013-11-10 12:35:36

toc-rox
Member
From: Münster
Registered: 2011-07-20
Posts: 2,357
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Re: Jagdreviergrenzen

Die Jagdreviere stellen vermutlich keine klar begrenzten Gebiete dar, sondern eher Listen mit Flurstücken.

Gruß Klaus

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#10 2013-11-10 21:27:39

EvanE
Member
Registered: 2009-11-30
Posts: 5,716

Re: Jagdreviergrenzen

Gehrke wrote:

Einige wollen ja auch die Grenzen von Forstgebieten in OSM eintragen. ...

Das kann durchaus sinnvoll sein.
Im Reichswald (Kreis Kleve) sind die Forstgebiete durch kleine Tafeln am Wegrand markiert. Da hat das jemand schön sauber durch die umgebenden Wege als Multipolygon eingetragen.

Aber der Reichswald ist eh etwas besonderes. Da haben die Wege namen wie A, B, C, D usw. und sind überwiegend nach dem Motto rechtwinklig, praktisch, gut angelegt. Bei nur wenigen Erhebungen (alle unter 100 m) war das vielleicht durchaus richtig.

Edbert (EvanE)

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#11 2013-11-11 06:38:27

Spacecop
Member
Registered: 2013-11-10
Posts: 11

Re: Jagdreviergrenzen

Ich werde heute mal mit dem Vermessungs- bzw. Katasteramt telefonieren und mich erkundigen, ob die Ämter diese Informationen haben.

Ich berichte nach ....


Tom

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#12 2013-11-11 20:26:08

Spacecop
Member
Registered: 2013-11-10
Posts: 11

Re: Jagdreviergrenzen

Leider war ich nicht erfolgreich.
Das Katasteramt hält sich in der Regel an die Flurstücke/Gemarkungen und im Zweifel wird beim zuständigen Jagdpächter nachgefragt. Der berichtigt dann manuell die Karte.

Auf diese Weise komme ich nicht weiter.....

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#13 2013-11-11 23:14:16

Nakaner
Moderator
From: Karlsruhe
Registered: 2011-09-03
Posts: 3,046
Website

Re: Jagdreviergrenzen

Ich glaube (d.h. ich bin mir nicht ganz sicher), aber in Baden-Württemberg ist die Verpachtung von Jagdrevieren Sache der Gemeinden. Diese legen wahrscheinlich die Grenzen der Jagdreviere mittels Flurstücksgrenzen fest. Und Flurstücksgrenzen sind somit Teil des Liegenschaftskataster und nicht so einfach zu bekommen, wenn du sie veröffentlichen willst.


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Moderator im Bereich users: Austria

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#14 2013-11-12 07:55:23

Taunide
Member
Registered: 2011-02-23
Posts: 498

Re: Jagdreviergrenzen

Das Erfassen der Jagdreviergrenzen kann auch für die "Allgemeinheit" sinnvoll sein. Sinnvoller vielleicht als Gemarkungsgrenzen im Verbandsgemeindesystem, die kaum mehr als historischen Wert haben.
Es soll ja schon vorgekommen sein, dass sich so ein Freund des Grünen Sports nicht so ganz korrekt verhält, entweder gegen andere Erholungssuchende oder Tierbesitzer, oder durch illegales Anlegen von Wildfütterungen, Sperrungen von Waldwegen, Ausweisen nichtgenehmigter Wildruhezonen etc.
Da kann es nur sinnvoll sein, den jeweils Verantwortlichen (d.h. den Jagdpächter) ermitteln zu können. Die ganze Jagdhierarchie mit Unterverpachtungen, Jagdgästen, Jagdhelfern usw. ist für Outsider nämlich undurchschaubar, und im Fall von Beschwerden versteckt sich meist einer hinter dem anderen...

Last edited by Taunide (2013-11-12 09:40:51)

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#15 2013-11-12 15:56:21

Göre
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Registered: 2013-09-16
Posts: 991

Re: Jagdreviergrenzen

Nakaner wrote:

Ich glaube (d.h. ich bin mir nicht ganz sicher), aber in Baden-Württemberg ist die Verpachtung von Jagdrevieren Sache der Gemeinden. Diese legen wahrscheinlich die Grenzen der Jagdreviere mittels Flurstücksgrenzen fest. Und Flurstücksgrenzen sind somit Teil des Liegenschaftskataster und nicht so einfach zu bekommen, wenn du sie veröffentlichen willst.

Das stimmt so nicht ganz. Ich nehme mal an das INSPIRE hier weitestgehend bekannt sein dürfte. Im Anhang 1 stehen da die Katasterparzellen.

Viel Spaß beim abzeichnen

MbG
nicht die Göre

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#16 2013-11-12 19:41:52

Spacecop
Member
Registered: 2013-11-10
Posts: 11

Re: Jagdreviergrenzen

Mir sagt jetzt Inspire nichts, aber ich befrage mal Hr. Google.

Mir geht es hauptsächlich darum bei Wildunfällen 1. die richtige Zuständigkeit des Jagdberechtigten schneller zu ermitteln und 2. bei verletzen und flüchtigen Tieren die angrenzenden Jagdpächter auch darüber in Kenntnis setzen zu können.

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#17 2013-11-12 19:54:11

chris66
Member
From: Germany
Registered: 2009-05-24
Posts: 10,131

Re: Jagdreviergrenzen

Wäre mir neu, dass INSPIRE eine legale Quelle für OSM ist.

GIS Wiki wrote:

INSPIRE ist die Abkürzung für Infrastructure for Spatial Information in Europe.

Dabei handelt es sich um eine Initiative der europäischen Kommission mit dem Ziel, eine europäische Geodaten-Basis mit integrierten raumbezogenen Informationsdiensten zu schaffen. Beabsichtigt ist die Verabschiedung einer EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, stufenweise interoperable Geobasisdaten (zunächst zur Topographie) sowie Geofachdaten (zunächst zur Umwelt und Landwirtschaft) bereit zu stellen.

Kritische Stimmen merken an, dass mit INSPIRE die Geodaten für die Öffentlichkeit nur beschränkt zugänglich sind. Während in den USA Geodaten gemeinfrei sind, so sollen die Datensätze in Europa von staatlichen Ämtern zu hohen Lizenzgebühren vertrieben werden. Hauptargumente der INSPIRE Gegner sind die Monopolisierung der Nutzung und somit Wettbewerbsnachteile und Arbeitsplätzeverlust.

Last edited by chris66 (2013-11-12 19:58:10)


Mapper aus dem Münsterland.

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#18 2013-11-12 21:44:14

gormo
Member
Registered: 2013-08-01
Posts: 2,119
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Re: Jagdreviergrenzen

INSPIRE verlangt nicht, das die Daten unter einer offenen Lizenz abgegeben werden. Blos weil man die Daten über OGC-Dienste beziehen kann, darf man sie noch lange nicht für OSM nutzen. INSPIRE kümmert sich --- wenn ich mich recht erinnere --- nicht um Lizenzen.


OSM hat nicht das Ziel bis Ende des Monats einen vollständigen Datensatz der Welt zu enthalten.
(nach S.W.) - Aber weil die Welt vielfältig ist, weil sie auch im Detail interessant ist, mag ich genaue Karten (nach C.)

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#19 2013-11-13 18:28:18

Göre
Member
Registered: 2013-09-16
Posts: 991

Re: Jagdreviergrenzen

chris66 wrote:

Wäre mir neu, dass INSPIRE eine legale Quelle für OSM ist.

GIS Wiki wrote:

INSPIRE ist die Abkürzung für Infrastructure for Spatial Information in Europe.

Dabei handelt es sich um eine Initiative der europäischen Kommission mit dem Ziel, eine europäische Geodaten-Basis mit integrierten raumbezogenen Informationsdiensten zu schaffen. Beabsichtigt ist die Verabschiedung einer EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, stufenweise interoperable Geobasisdaten (zunächst zur Topographie) sowie Geofachdaten (zunächst zur Umwelt und Landwirtschaft) bereit zu stellen.

Kritische Stimmen merken an, dass mit INSPIRE die Geodaten für die Öffentlichkeit nur beschränkt zugänglich sind. Während in den USA Geodaten gemeinfrei sind, so sollen die Datensätze in Europa von staatlichen Ämtern zu hohen Lizenzgebühren vertrieben werden. Hauptargumente der INSPIRE Gegner sind die Monopolisierung der Nutzung und somit Wettbewerbsnachteile und Arbeitsplätzeverlust.



also ihr habt es ja richtig gut, wenn ihr mein Zeug nicht lesen wollt klickt ihr das einfach weg. Die Skatkumpels von meinem Onkel haben es da nicht so einfach cool
sie müssen sich immer anhören was ich für neue Hobbys habe und sich dann dafür interessieren und gute Ratschläge geben smile

der Preis dafür ist das mir die Nase dann manchmal platt gedrückt wird. roll


achso was ich sagen wollte
da wird schon was dran sein wenn er das sagt.


1. Edit
weil manchmal gesagt wird bei mir wäre manches durchnander deshalb habe ich das mal geschrieben wie das dazu gekommen ist

2. Edit
ich kann aber jetzt nicht fragen die spielen nur alle 4 Wochen

Last edited by FGOSM22 (2013-11-13 18:51:30)

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#20 2013-11-13 21:24:05

waldfex
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Registered: 2012-12-18
Posts: 41

Re: Jagdreviergrenzen

Spacecop wrote:

Mir geht es hauptsächlich darum bei Wildunfällen 1. die richtige Zuständigkeit des Jagdberechtigten schneller zu ermitteln.

Zuständig ist bei Wildunfällen erst einmal die Polizei auch aus Versicherungsgründen. Wild ist rechtlich gesehen ein herrenloses Gut. Der Jagdausübungsberechtigte hat ein Aneignungsrecht, muss es aber nicht zwangsläufig ausüben.
Das Jagdkataster hat mit dem Kataster- und Vermessungswesen nichts zu tun (http://de.wikipedia.org/wiki/Jagdkataster - die Definition ist nicht ganz korrekt, trifft aber den Kern). Jagdreviergrenzen entsprechen i.R. Eigentumsgrenzen, wobei die Unteren Jagdbehörden die Grenzen auch von amtswegen arrondieren/festlegen können, wenn es sinnvoll ist, z.B. an Straßen oder bebauten Flächen.  In Brandenburg müssen Jagdreviere von den Unteren Jagdbehörden bestätigt werden. Dürfte m.E. aber in allen Bundesländern so sein. Diese wären somit erste Adresse für eine Anfrage.
Zu beachten wäre noch, dass es in Deutschland drei  Arten von Jagdrevieren gibt: Eigenjagdbezirke, Gemeinschaftsjagdbezirke und Verwaltungsjagdbezirke (i.R. Landesforsten).
Macht m.E. nicht viel Sinn, das System für OSM auseinander zu klamüsern.

Gruß Gert

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#21 2013-11-15 17:29:25

Spacecop
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Registered: 2013-11-10
Posts: 11

Re: Jagdreviergrenzen

Hallo Gert,

genau!
Als erstes ist die Polizei für Wildunfälle zuständig. Ich wollte auch nicht mit der Tür ins Haus fallen, aber genau darum geht es.
Ich hatte gehofft, dass es in OSM bereits die Jagdgrenzen eingepflegt gibt, so dass ich abzeichnen, downloaden oder was auch immer hätte können. Ich hätte dann wenigstens "etwas" als Vorlage gehabt, denn Katasteramt, Vermessungsamt oder Jagdbehörde kann oder will mir nicht weiterhelfen.

So hätten die Polizei schneller den zuständigen Jagdberechtigten ermitteln und informieren können, denn manchmal, gerade im ländlichen Bereich, ist der Jagdberechtigte schneller vor Ort als die Polizei, um ein nach Unfall verletztes Tier zu erlösen.

Aber die Diskussion hier zeigt mir schon die Problematik auf....


Gruß
Tom

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#22 2013-11-15 18:24:52

EvanE
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Registered: 2009-11-30
Posts: 5,716

Re: Jagdreviergrenzen

Spacecop wrote:

Als erstes ist die Polizei für Wildunfälle zuständig. Ich wollte auch nicht mit der Tür ins Haus fallen, aber genau darum geht es.
Ich hatte gehofft, dass es in OSM bereits die Jagdgrenzen eingepflegt gibt, ...

So hätten die Polizei schneller den zuständigen Jagdberechtigten ermitteln und informieren können, denn manchmal, gerade im ländlichen Bereich, ist der Jagdberechtigte schneller vor Ort als die Polizei, um ein nach Unfall verletztes Tier zu erlösen. ...

Hallo Tom

Eigentlich ist nach der Polizei (die braucht es wegen des Unfalls und deiner Versicherung) der Förster zuständig. Der sollte auch seine Jagdberichtigten kennen, falls von denen eine(r) schneller vor Ort sein kann.

Von daher verstehe ich das ganze Problem um die Jagdreviere nicht wirklich. Zudem haben wir keine verlässliche (und zulässige) Quelle für Jagdreviere und insbesondere für deren Aktuallisierung. Mit anderen Worten ich halte das für problematisch und bin dagegen Jagdreviere in OSM aufzunehmen.

Edbert (EvanE)

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#23 2013-11-17 17:53:37

Spacecop
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Registered: 2013-11-10
Posts: 11

Re: Jagdreviergrenzen

Also:

Nochmal....

Ich bin selbst Polizeibeamter und arbeite auf einer Leitstelle. Wir haben hier null Kartenmaterial, sondern nur Jagdbereiche, Hegeringe, Eigenjagden etc. alles was hier schon genannt wurde.
Aber alle Bereiche sind eben nur namentlich erfasst. Natürlich mit den dazugehörigen Jagdberechtigten, Jägern etc.
D.h. passiert ein Wildunfall in der Gemeinde XY, dann ruft der Verunfallte 110 an, wenn er ortskundig ist, dann kann er genau erklären, wo er ist, wenn er ortsunkundig ist, dann teilt er in der Regel mit, was auf seinem Navi steht oder was er an Ortsschildern sehen kann.

Und hier wäre es schön, wenn es eben Kartenmaterial geben würde, damit man nachts um 2.30 Uhr den richtigen Jagdberechtigen aus dem Bett holt und nicht die 3 angrenzenden.
Um nichts anderes geht es mir.

Ich finde die Administrative Grenzen Karte auf OSM sehr gelungen und hatte gehofft, dass es sowas vielleicht auch für Jagdrevier, Hegeringe und Eigenjagden gibt.

Ich wollte hier nicht eine Diskussion lostreten, bei der es darum geht, ob man die Jagdrevier/-grenzen in OSM einzeichnen sollte oder nicht.

Ich bedanke mich für die Hinweise und Tipps und denke, dass dieser Thread geschlossen werden kann.

Schönes Restwochenende an euch alle!!!!

Gruß
Tom

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#24 2013-11-17 18:14:06

toc-rox
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From: Münster
Registered: 2011-07-20
Posts: 2,357
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Re: Jagdreviergrenzen

Hallo Tom ... endlich verstehe ich den Hintergrund zu deinem Alias ... und ich lese aus deinem Post etwas Frustration. Würde ich an deiner Stelle aber so nicht sehen. Bislang hast du uns ja noch gar nichts über dein Datenmaterial (Listen) gesagt. In OSM hat vieles einen Namen ... möglicherweise kommt man darüber weiter. Wie sehen denn die Listen genau aus?

Gruß Klaus

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#25 2013-11-17 18:36:20

streckenkundler
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Re: Jagdreviergrenzen

Hallo Tom,

Spacecop wrote:

Ich wollte hier nicht eine Diskussion lostreten, bei der es darum geht, ob man die Jagdrevier/-grenzen in OSM einzeichnen sollte oder nicht.

ich habe dienstlich mit Flurstücksverwaltung (in Brandenburg) zu tun, so unter anderem auch mit den Jagdgeschichten. Da weiß ich, daß es bei uns im Prinzip weitestgehend Flurstücksbasierend ist.
1. Eigenjagdbezirke: hier haben wir einen Vertrag mit einem Jäger, der den von der unteren Jagdbehörde gepachtet hat, mit einer Karte und der Flurstücksliste.
2. Genossenschaftliche Jagdbezirke: diese basieren in der Regel auf den Gemarkungsgrenzen. Bei großen Gemarkungen können es auch schon 2 oder mehr sein.
In einer Gemarkung können ein oder mehrere Eigenjagdbezirke und ein genossenschaftlicher Jagdbezirk sein.
Wenn der Flächenanteil der Genossenschaftlichen Jagd in einer Gemarkung zu klein ist, wird dieser einem angrenzenden genossenschaftlichen Jagdbezirk zugeteilt.
Die Anzahl Reviere innerhalb eines Jagdbezirkes richtet sich dann nach der Fläche.

Für den Zweck der Ermittlung des Jägers an einem Unfallort (wäre das der angedachte Zweck?) ist ein anderer Weg möglich: der Revierförster. Diese sollten auf jeden Fall ihre Jäger in einem Gebiet kennen. In Brandenburg sind es die Hoheits-Revierförster.  Da einmal Grenzen zu haben, wäre glaube ich wesentlich einfacher, zumal sich die Jagdreviere in ihren Grenzen sowie deren Begehungsscheininhaber ect. öfters wechseln und das nachzupflegen ist schwierig.

Tips nachgeschoben... smile

Viele Grüße,

Sven

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