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Announcement
Please create new topics on the new site at community.openstreetmap.org. We expect the migration of data will take a few weeks, you can follow its progress here.***
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#1 2008-08-01 20:18:59
- DorSachse
- Member
- Registered: 2008-05-17
- Posts: 33
Wer kann mir ein Garmin-File erzeugen?
Hallo Leute, ich habe hier leihweise einen 60Csx mit 128MB-Speicherkarte. Leider paßt dort das downloadbare Deutschland-File nicht drauf. Ich brauche eigentlich auch nicht den ganzen Teil, sondern nur den ostdeutschen Teil des Landes. Wer ist so nett und könnte mir ein direkt in den Garmin ladbares "gmapsupp.img" File erzeugen? Es sollten alle neuen Bundesländer enthalten sein und möglichst dem neuesten Stand der Daten entsprechen. Danke für die Hilfe! DorSachse
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#2 2008-08-02 09:37:00
- Glaskopf
- Member
- Registered: 2008-07-13
- Posts: 10
Re: Wer kann mir ein Garmin-File erzeugen?
Hallo, die Bundesländer einzeln kannst du hier bekommen (wahlweise mit/ohne Höhenlinien): http://www.asmweb.de/OpenStreetMap/Euro … index.html Allerdings funktioniert immer nur eine dieser Karten auf einmal auf dem Garmin. Mehrere Bundesländer auf einmal in ein Garmin-Image reinzukriegen ist ein wildes Herumgebastel, weil sich die Map-ID überschneiden. Wenn du die Höhenlinien nicht brauchst, ist es wohl einfacher, wenn du dir die gewünschte Karte mit Mkgmap selbst erzeugst. Eine fertige Datei irgendwo hochladen kann ich selbst leider nicht. Vielleicht findet sich noch jemand ...
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#3 2008-08-02 11:50:15
- Ropino
- Member
- Registered: 2008-08-02
- Posts: 106
Re: Wer kann mir ein Garmin-File erzeugen?
Hallo, ich habe da mal was zusammengestellt: http://www.simpleupload.net/download/36 … p.img.html Bitte ausprobieren, ich gabe keine Gewährleistung / Garantie usw. Bei meinem etrex Vista ist es nutzbar, ich habe aber die exakte Abdeckung nicht geprüft. Viele Spass und schönes WE Robert
Die schönsten §§ im BGB: 962 - Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.
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