Military Loading Class Schilde, hatte vor Urzeiten mal eine Wikiseite angelegt, aber außen vor gelassen, da es Konsens war diese nicht zu taggen, da sie eh schrittweise abgebaut werden sollen in DE. http://wiki.openstreetmap.org/wiki/MLC
Als Brücken gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2,00 Meter oder mehr beträgt.
Definition nach DIN 1076 aus Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 5276 Vers. 07/97
Klar sind das Widerlager - es ist ja oben nur ein Brückenteil eingelagert.
Ich habe mal gelernt:
Bei Tunnel (oder Durchlass) ist oben noch “normaler” Untergrund (Erdreich, Gestein) drüber (auch wenn es ein aufgeschütteter Damm ist)
und wenn da nur ein künstliches Bauteil hängt, ist es eine Brücke.
Ich weiß das das Thema schon ziemlich alt ist, aber gibt es dazu jetzt schon eine einheitliche Regelung?
Ich würde gerne in meiner freien Zeit die ASB-Nummern eintragen, da ich ja einer der Herren/Damen der Brücken in Sachsen-Anhalt bin und mir die Daten vorliegen.
Anmerkung:
Nein, es ist immer der höhergestellte Baulastträger zuständig in folgender Reihenfolge:
*zwischen Straßenbehörden und Bauwerken der Bahn oder Bundesschiffartsverwaltung wird individuell entschieden bzw. Vereinbarungen getroffen. In einigen Fällen werden auch Kreis-/Landes-/ und Bundesstraßen an Städte abgegeben, auch wenn sie dem Bund bzw. Land oder Kreis gehören. *
Man kann es also nicht pauschalisieren welches Bauwerk wer Verwaltet.
Egal wofür du dich entscheidest: Erstelle bitte einen “Key:”-Eintrag im Wiki (man kann sich dafür am Quelltext von existierenden Einträgen orientieren).