Umgang mit Wegen gesperrt Z250 ZZ

+1 Absolute Zustimmung!

auf jeden Fall, als Mapper freue ich mich immer, wenn es zu auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlich aussehenden tags einen Hinweis gibt.

Es geht beim Mappen durchaus um die rechtliche Situation, das kann man m.E. auch nicht als irrelevante Paragraphenreiterei abtun, Verkehrsschilder sind verbindlich, auch wenn man sie nicht für sinnvoll hält. Bei widersprüchlichen Verkehrsschildern kann man noch diskutieren, wenn eine Radroute über einen gesperrten Weg führt ist das aber kein Widerspruch. Mag nicht sinnvoll sein, aber bedeutet dass man sein Rad halt schieben muss. Wenn man das als inkompatibel ansieht dann hat sehr sicher das Verkehrsschild Vorrang vor der Route. Das ist die rechtliche Situation und die sollten wir abbilden.
Wenn die gelebte Realität anders ist, dann ist es sinnvoll, das auch zu berücksichtigen. Klar würde ich da trotzdem fahren, wenn eine Radroute drüber führt, und würde das auch als Argument verwenden, wenn mich jemand anspricht, aber man darf eben eigentlich nicht.

Ein DE:250-Verkehrsschild an einem Feldweg mag noch verbindlich sein, aber wenn ein Parallelfeldweg unbeschildert ist, dann könnte man dort einfahren. Und weil innerhalb des Feldwegenetzes oft auch kein weiteres (Verbots-)Schild mehr steht, kann man alle Punkte im Feldwegnetz erreichen ohne jemals ein DE:250 illegal von vorne passiert zu haben. Das wäre wie Straßen, die ein DE:267 [Einfahrt verboten] zeigen, aber sonst nirgends DE:220 [Einbahnstraße] haben. Es ergibt sich also, dass die access-Werte für den Großteil der Feldwege in der Ackergruppe entsprechend lax sein müssen. Wie weit der Gültigkeitsbereich eines DE:250 gilt (bei 267 wie gesagt nur am Punkt wo das Schild steht), weiß ich leider nicht, mehr als bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung eines weiteren Feldweges der Ackergruppe kann es aber auch nicht sein.