Schilder des Tagginggrauens

nur dass es ausser bei Schrittgeschwindigkeit kaum Relevanz hat, und es auch als Radfahrer schwer einzuschätzen ist wie schnell man fährt, weil man ja keinen Tacho hat (haben muss). Eigentlich steht es ja schon in den allgemeinen Regeln, man muss Rücksicht nehmen.

Witzig finde ich allerdings, dass die Schrittgeschwindigkeit hier auch für Fußgänger gilt (?), dafür haben wir gar keinen tag.

Man darf in einem vbB also nicht joggen. Das wusste ich noch gar nicht :slight_smile:

maxspeed:foot=walk

Sollte dann aber in den defaults enthalten sein :slight_smile:

–ks

Please send pig\c/s! :wink:

In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt auch Schritttempo für alle, genauso bei für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen und Gehwegen (nur letztere wären nicht benutzungspflichtig, wenn sie straßenbegleitend wären, die Kombi habe ich aber auch schon auf eigenständigen Wegen gesehen, wo man keine Fahrbahn zum Ausweichen hat …), ob das für Radfahrer dort fahrbar ist, dafür interessiert sich der Gesetzgeber nicht … Mit einem (Liege-)Dreirad geht das problemlos, ihr fahrt also nur die falschen Räder! :stuck_out_tongue:

Ich vermute, dass der Zusatz eh in einer nicht gültigen Form erfolgte (daher auch die Frage nach den pigs, äh, pics …).
Tempolimits werden auf deutschen Schildern anders definiert und nicht per Zusatzschild.
Unter einem Schild verkehrsberuhigter Bereich ist das auch nur eine Erinnerung an eine auch ohne diesen Zusatz geltende Regel und von daher nur ein Erklärbär ohne eigene Funktion. Unter einem Radwegschild würde es aber der gesetzlichen Regelung widersprechen.
Und außerdem vermute ich nach den bisherigen Schildern dieses Fadens, dass das Schild eh so aufgestellt ist, dass es auf ganzer Straßenbreite gelten soll und sich so die Frage nach einer B-Pflicht gar nicht stellt …

Tag brauchen wir nicht, denn:

Also kein Limit für Jogger, rasende Rollis und auch Tretrollerfahrer, weil die als Spielzeug und damit als Fußgänger gelten. Limit aber für Radler und E-Roller, weil Fahrzeuge.
Dito bei Zusätzen unter Gehwegen und Fußgängerzonen

(Das “wenn nötig” bezieht sich nur auf das warten, nicht auf die Geschwindigkeit …)

wenn dort sowieso schon Schrittgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge gilt, dann wäre der einzig logische Grund für das Zusatzschild, dass es eben explizit auch für Fußgänger gelten soll. Wenn nur die Fahrräder Schrittgeschwindigkeit fahren, die Fußgänger aber schneller unterwegs sind, dann wäre es ja auch nicht sicher.

Soweit ich weiß ist das Zusatzschild die einzige Möglichkeit, Schrittgeschwindigkeit für Fußgänger vorzugeben.

es gibt auch die Variante „Schritt fahren“ damit wären die Fußgänger nicht eingeschlossen

hier die Variante für Fußgänger, aus Tübingen:

noch expliziter geht es nicht:

Um das Schild, links an der Gasse steht auch eins, und die Gasse geht es.

Mein Vorschlag:
vehicle=destination
highway=* (residential oder path)
delivery=yes
bicycle=designated
foot=designated
segregated=no
traffic_sign=DE:240,1020-30,1026-35