"Recherchieren" von Adressen und Daten

Was ist denn dann der Unterschied zu “im Web” abschreiben??

Bei Datenbanken übernehmen wir die Arbeit anderer Abschreiber & Sammler :wink:

Aus Sicht meiner unmaßgeblichen ganz persönlichen Überzeugung?
Gar keiner. Ich schrieb ja, dass ich die “Lage” für schlimmen groben Unfug halte.

Aus Sicht der Rechts(un)sicherheit?
Ein großer. Ich war persönlich vor Ort und habe mit meiner eigenen Wahrnehmung tatsächliche Fakten erfasst und in Daten umgesetzt.
Ganz spitzfindig: Ist also meine geistige Leistung aus Sinneswahrnehmungen Daten zu machen… :smiley:

Das ist ja auch umgekehrt für uns wichtig: Unsere eigene Datenbank ist auch nur durch die ODbL geschützt, insofern es um “wesentliche Teile” geht. Wer unwesentliche Teile unserer Datenbank reproduziert, muss weder unseren Namen nennen noch Share-Alike beachten. Wenn also, mal angenommen, eine Regel existierte, nach der z.B. 1% einer Datenbank garantiert “nicht wesentlich” ist, dann würde das heissen, dass praktisch jeder auf der Welt Stadtpläne aus OSM ohne Quellenangabe und Share-Alike produzieren kann, für jede Stadt, weil keine Stadt mehr als 1% unserer Gesamtdaten ausmacht…

Wir haben daher selbst einie Richtlinie veröffentlicht, was wir in Bezug auf OSM für “not substantial” (unwesentlich) halten:

http://wiki.osmfoundation.org/wiki/License/Community_Guidelines/Substantial_-_Guideline

Unwesentlich wäre demnach ein Extrakt aus OSM, der sich auf folgendes beschränkt:

  • weniger als 100 Features (Strassen, Häuser, POIs…) oder
  • mehr als 100 Features, aber nicht nach einer systematischen Regel extrahiert - Beispiel “alle Restaurants, in denen ich schonmal gegessen habe” → nicht wesentlich, “alle Restaurants im Umkreis von 1km um den Eiffelturm” → wesentlich oder
  • alle Features in einem Gebiet, das von ca. 1000 Menschen bewohnt wird

Wichtig auch hier natürlich: Wenn man jetzt wiederholt “weniger als 100 Features” extrahiert und die wieder zusammenkippt, entsteht halt doch ein wesentlicher Teil, sobald man die 100 überschreitet.

Das ist natürlich überhaupt noch nie vor einem Gericht getestet worden, aber das ist zumindest unsere nach aussen kommunizierte Haltung, ab wann ein Auszug aus OSM “wesentlich” wird.

Ich würde die Frage für mich mit Ja beantworten, solange es wirklich eine “normale” Webseite eines einzelnen Geschäfts ist (oder eine offensichtlich manuell gepflegte Firmenseite auf Google+ oder Facebook), und mit Nein, wenn die Franchise- oder Firmenzentrale eine gemeinsame Webseite für alle Filialen hat, aus der dann für die jeweils gesuchte Filiale eine Pseudo-“Webseite” generiert wird, indem ein Template mit Adresse und Öffnungszeiten aus der Datenbank gefüllt wird.

Abfragen darfst Du die schon, aber wenn Du sie zu OSM hochlädst, dann beschränkt sich die Frage “wesentlich oder nicht” halt nicht auf den Teil, den Du persönlich rausgenudelt hast, sondern auf die Gesamtsumme dessen, was durch Deine Handlung und die Handlungen anderer bei OSM landet.

Bye
Frederik

edit: Zitierfehler beseitigt

Geht mir ähnlich, aber nicht an dieser Stelle, denn:

Wir alle pflegen hier Daten in mühevoller Kleinarbeit in eine Datenbank ein. OSM ist Produkt unserer Arbeit und daher sind wir als Urheber anzusehen, daher die offene Datenbanklizenz.

Eben. Das ist der Knackpunkt. Du und ich als Umwandler der Sinneswahrnehmung von tatsächlichen Gegebenheiten in Daten sind dann die Urheber. Und wir räumen OSM eben die offenen Nutzungsrechte ein. Das reine Abschreiben von Öffnungszeiten von einem Zettel an der Tür ist noch keine schützenswerte geistige Leistung, das mappen von diversen Attributen einer Tankstelle schon. Das könnte im Zweifelsfall eben bei der Frage “Wo hams denn die Daten her?” entscheidend sein, falls jemand so verpeilt wäre einen Rechtsstreit vom Zaume zu brechen weil plötzlich an x-tausend Tankstellen Öffnungszeiten getagged sind. Als Urheber der davon lebt verteidige ich den Grundgedanken des Menschen geistige Leistungen zu schützen bis auf die Zähne, aber bei der Frage ob ich die Öffnungszeiten von der Tür oder der Webseite des Unternehmers abschreiben darf hört für mich der Spaß auf und ich poche im Zweifelsfall auf Deine und meine geistigen Leistungen.

Die Konzernpressestelle würde irgendwann nicht mehr ans Telefon gehen, wenn ich für jede(n) Tankstelle / Filiale / Shop einzeln anrufen und nach Öffnungszeiten, Spritsorten etc. fragen würde. Das wiederum wäre eine rechtlich einwandfreie, wenn auch imho dämliche Methode statt vorbeiradeln.

Nein, den OSM-Nutzern…

Im Grunde nicht. Als Urheber der geistigen schutzwürdigen Leistung die Du erbringst gewährst Du dem Projekt Nutzungsrechte und das Recht zur Unterlizensierung. Das Projekt betreibt die Datenbank wiederum unter der Open Database License.

Insbesondere in DE kann man Urheberrechte nicht “abtreten”. Nur Verwertungsrechte erteilen.

Aber das hier weiter zu führen wäre dann schon arg offtopic. Grundsätzlich geht es darum welche rechtlichen Auswirkungen und Unterschiede abschreiben von der Tür und von der Webseite haben könnten. In dem ersten Fall sind Du oder ich definitiv die Urheber wenn wir das im Zusammenhang mit dem Erfassen weiterer Fakten tun, im zweiteren besteht eben die Rechtsunsicherheit durch das verkorkste am Urheberrecht.

Um das nochmal hervorzuholen:
Es ist ok, die Daten eines einzelnen Ladens/Lokals/POIs von dessen Webseite zu beziehen?
Z.B. Gasthof XY ist noch nicht auf OSM. Auf der offiziellen Webseite des Gasthofs steht die Adresse, Öffnungszeiten, etc. Mit diesen Daten lokalisiere ich den Gasthof auf der Karte und füge einen POI mit den Daten hinzu. Oder ist das bereits in diesem Fall nicht mehr zulässig?

Falls in den Nutzungsbedingungen der Webseite nichts steht, wird sich vermutlich niemand beschweren, wenn Du das machst.

Wenn du dir den Namen des Gasthofes gemerkt hast und auf irgendeiner Art dann die Website des Hofes gefunden hast (und ich meine eine von dem Gasthof selbst gepflegte Seite, nicht ein Verzeichnis), dann spricht im Prinzip nichts dagegen einzelne Fakten zu übernehmen. Natürlich hättest du die meistens auch vor Ort erfassen können (ob die Website in den letzten x-Jahren mal gepflegt worden ist und die tatsächlich stimmt weisst du ja nicht) und ob die Angaben tatsächlich das bedeuten was wir meinen ist noch eine weitere Frage*.

Hingegen alles was in die Richtung Sammlung von Daten von mehreren Einrichtungen, Verzeichnisse, Übersichtsseiten, von google oder andere Searchengines angebotene Resultatslisten und ähnliches würde ich ohne klare Einwilligung in die Nutzung vom Hersteller als Tabu ansehen. Und es geht dabei nicht um das einzelene Datum, wie schon in diesem Thread dargelegt.

Simon

Zur Frage „wesentliche Teile“
Die Frage, was wesentlich ist, läßt sich kaum in Zahlen beantworten. In Anlehnung an woodpeck: Aus einem sehr großen Werk (wie OSM oder Googlemaps) kann schon ein ganz kleiner Teil wesentlich sein. Ein Stadtplan von München ist ca. 0,02% von OSM, aber dieser Stadtplan könnte kommerziell verwendet werden. Wenn eine kommerzielle Verwertung möglich ist, sollte man immer von einem wesentlichen Teil ausgehen. Im Umkehrschluss: Die Adresse einer Tankstelle, der Name eines Baches, die Höhe eines Berges, eine PLZ usw. dürfen aus einer Karte bzw. Datenbank „entnommen“ werden, das stellt keine Verletzung des Urheberrechts dar.

Wobei auch diese Daten falsch oder veraltet sein können, daher ist die persönliche Recherche in jedem Fall vorzuziehen. Gut, Bergeshöhen ändern sich nicht so zügig, die übernehme ich gern aus historischen TK. Da kann es höchstens passieren, dass eine andere Bezugshöhe genommen wurde, aber die Unterschiede sind marginal.

Als ich vor einiger Zeit mal gezielt fuel:lpg=yes an Tankstellen gemappt habe, habe ich nicht die Datenbankeinträge übernommen, sondern die Tanken einzeln angerufen und gefragt. Es waren einige dabei, die ihre Gasanlage schon abgebaut hatten. Und ich hab nebenbei das contact:phone=* verifiziert :slight_smile:

–ks

Wo wir beim Thema sind: Die Hessenkarte von 1948 müsste jetzt (70 Jahre später) gemeinfrei sein. Ich weiß nicht wie sehr die sich zum abmalen taugt, aber vor allem Ortsteilgrenzen die wir bisher noch gar nicht haben, dürften sich recht gut von dort ergänzen lassen.

Toll, hast du mal 'nen Euro Link - wenn es den gibt?

Gruss
walter

Griaß eich,
es paßt gerade hier her: Die EU will die Regelungen zu Open Data verbessern, den Zugang erleichtern. Siehe: https://ec.europa.eu/germany/news/20190123-offene-daten_de vielleicht bringt das auch OSM was.

Es wäre schön, wenn das so wäre.

Dann teilen wir jetzt Deutschland in Raster zu 10 × 10 m ein, jeder OSM-User schnappt sich ein Rasterquadrat und trägt dort das ein, was er aus der Karte entnehmen kann. Danach macht er an einer komplett anderen Stelle weiter. Jeder einzelne hat damit der Argumentation zufolge keine Urheberrechtsverletzung begangen, aber wir zusammen schon, da wir ja dann die komplette Datenmank kopiert haben.

Das kanns also (leider) auch nicht sein.