Radarwarn-Apps sollen ab 2020 verboten werden

Im Radio wird nur vor mobilen Blitzer gewarnt, in den Apps nur vor stationären Blitzern!

Ich habe mir tatsächlich einen Account bei Github erstellt und einen Kommentar verfasst :wink:

Es spricht prinzipiell nichts dagegen, auch vor mobilen Blitzern zu warnen. Die müssten die Nutzer melden und zügig an andere Nutzer verteilt werden.
Mich würde sehr wundern, wenn das noch niemand gebaut hat.

Apps wie blitzer.de haben sowohl stationäre als auch mobile Blitzer.

OSM an sich ist keine “Blitzerwarnapp”, es stellt nur Geodaten dar. Was externe Apps damit machen, ist m. e. irrelevant.

OpenStreetMap zeigt auf Wunsch und ohne App Blitzer an, damit wird jedes internetfähige Gerät zu einem, das von dem Gesetz betroffen wäre, sofern es denn in dieser Form käme.

Nö. Das reine Darstellen auf einer Karte ist ok, solange dies unabhängig von Position/Geschwindigkeit des Fahrzeugs geschieht. Das “Anzeigen” (Dieser Begriff ist älter als das Smartphone!) im Sinne von “Alarm-Schlagen” ist nicht ok.

Ein Graubereich wäre die Argumentation, dass Webbrowser die eigene Position laufend an eine Webseite übertragen können und so die Funktion einer Blitzer-App erbringen können, ohne dafür ausgelegt zu sein. Wäre ich Richter würde ich einen Fahrer dann verurteilen, wenn er während der Fahrt so eine Webseite geöffnet hatte und man mir Beweise liefert.

Richter müssen sich an die Gesetze halten, und nach dem Vorschlag reicht es aus, wenn das Gerät dazu genutzt werden könnte, „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“. Das ist ja die Änderung die ansteht, weil das Benutzen solcher Geräte bereits jetzt verboten ist, wenn es nur darum ginge müsste man nichts ändern.

Was also bedeutet, dass Smartphones generell nicht mehr im KFZ mitgeführt werden dürfen.
Oder überseh ich da was?

Richter müssen diese auch interpretieren. Welche Bedeutung haben die Wörter die dort stehen? Warum wurde die Verordnung erlassen? Was steht in der Begründung zur Verordnung? Gibt es andere Urteile zu dem Thema? Was steht in der Fachliteratur?

https://www.duden.de/rechtschreibung/anzeigen

“Anzeigen” hat viele Bedeutungen. Woran du denkst passt eher zu 3. Woran der Gesetzgeber gedacht hat passt eher zu 2b.

Ja, zum Beispiel den Kommentar zur Verordnung, siehe einen meiner vorigen Posts.
Dort steht wörtlich drin:

Man darf hieraus den Umkehrschluss bilden, dass Mobiltelefone ohne installierte Blitzer-App nicht von der Verordnung betroffen sind.

Mobiltelefone können offenkundig genutzt werden, um vor Blitzern zu warnen. Aber trotzdem sind sie generell erlaubt, weil die entsprechende Funktion erst nachinstalliert werden muss. Zum Beispiel, indem eine Blitzer-App installiert wird.
Webbrowser können offenkundig genutzt werden, um vor Blitzern zu warnen. Aber trotzdem sind sie generell erlaubt, weil die entsprechende Funktion erst nachinstalliert werden muss. Zum Beispiel indem eine Blitzer-Webseite geöffnet wird. Erst dann fungiert der Webbrowser als Blitzer-App.

Ich gehe fest davon aus, dass die Interpretation von Wulf4096 passt. Wäre praktisch auch anders kaum durchsetzbar.

Davon gehe ich auch aus. Sonst müssten Hämmer, Ziegelsteine, Sektflaschen und vieles mehr verboten werden, weil es prinzipiell möglich ist, jemand damit zu verletzen oder gar zu töten.

der Unterschiedlich ist, dass man Gegenstände die dazu genutzt werden können einen anderen Menschen zu verletzen oder zu töten, besitzen darf, und ggf. auch mitführen darf (wobei es da Ausnahmen gibt), man darf sie nur nicht dazu verwenden. Ähnlich ist auch die bisherige Rechtslage bei Blitzerapps, nur dass man wenn sich nichts ändern soll auch das Gesetz nicht ändern müsste. Es ist praktisch immer kritisch wenn nicht die tatsächlichen Handlungen sondern die theoretische Möglichkeit einer Handlung sanktioniert werden sollen. So ähnlich wie Leute präventiv einzusperren.

sowie es mir bekannt ist, waren sie schon immer, da gebe ich dir Recht.