Nutzung des NRW-Atlas für OpenStreetMap-Zwecke

+1
Die Gebäudeumrisse (letztlich aus Katasterdaten) sind (fast immer) sehr genau und eignen sich vor allem auch für Georeferenzierung (und damit für die Kalibrierung der Luftaufnahmen).
Wenn man dann noch an abweichende Objekte ein “source=local_knowledge” und/oder “note=amtliche Daten falsch/veraltet” dranhängt, wird da hoffentlich niemand drüberbügeln.

Mir wurden bereits reihenweise präzise “HiRes aerial imagery”-Gebäude mit dem bing-Luftbild “verbessert” (und das nicht mal mehr rechtwinklig und komischerweise obwohl noch viele Bereiche im Stadtgebiet gar keine Gebäude haben). Viele machen sich nicht die Mühe, das Source-Tag anzusehen (oder kennen es nicht).
Lageverbesserung (die ich nicht ganz so wichtig sehe - weder fürs Routing, noch für die Kartendarstellung) durch amtliche Referenzobjekte… die Hoffnung stirbt zuletzt.

Auch wurden private Zufahrtswege zu Residentials umgetaggt, weil im BayernAtlas das falscherweise so dargestellt wird (trotz Luftbild, das zeigt, das das Unfug ist). Reaktion des Ummappers: “…kleine Hinweisschildchen “Privatweg, Benutzung auf eigene Gefahr”; dies sind m.E.keine StVO-relevanten Ausschilderungen…” (aber das ist auch ein anderes Thema).

Ja, es gibt auch Mapper, die das können :slight_smile:

Mein Beitrag sollte halt auf die Begeisterungsbremse treten und zum Nachdenken anregen. Ich hoffe, das ist gelungen.

Da schon die GPS-gestützten Geräte Fehler von etlichen Metern haben, sollte wenigstens die Karte genauer sein.
Auch für das Kartenbild ist es besser, wenn an den Nahtstellen zweier Vorlagen nicht zu große Versätze auftreten.

Dass man die amtlichen Werke nicht unbesehen (begeistert) übernehmen kann, ist hier schon ein paarmal gesagt worden.

Stimmt.
Das Gebäude ist im NRW-Atlas (ALK) total daneben http://www.openstreetmap.org/browse/way/125267516 , was man auch bei einem Vergleich mit den Luftbildern erkennt.

Aber hier wird man sicher einiges verbessern können (source=rough guess) http://www.openstreetmap.org/browse/way/83676214

Gilt die Nutzungserlaubnis für ganz NRW oder nur den Regierungsbezirk Köln?

Hallo BFX,

das Dezernat 74 (Geodatenzentrum, Geodateninfrastruktur) der Bezirksregierung Köln ist für alle Geodaten-Sachen in NRW zuständig.

Yepp, hier auch: Gebäude besser vom DOP40 abmalen. Die Position der Hausnummer im ALK innerhalb des Gebäudeumrisses
passt auch nicht immer.

Meinst du Lage der Hausnummer bzg. des Hauses? Also Hausnummer im falschen Teil bei Häuserblöcken?
Oder : da wo Hausnummer ist, sollte Eingang sein ?

Gruss
walter

ja, letzteres.

Hallo zusammen,
die genaue Definition laut Vermessungsgesetz
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3320070525144653193
Abschnitt III
Liegenschaftskataster
§ 11 Inhalt und Zweck
des Geobasisinformationssystems für den Bereich des Liegenschaftskatasters

(3) Gebäude sind dauerhafte, selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachzuweisen sind. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen.

Mit besten Grüßen
nicht die Göre

ps: mein Onkel wollte wissen was ich hier so mache und da hat er etwas rumgelesen und wollte das nur mal Richtigstellen
Entschuldigung, aber Weihnachten steht vor der Tür, wegen der Geschenke und so :wink:

Vermessung ist zwar Ländersache, aber so ähnlich wird es wohl in allen Landesgesetzen stehen.
Problem bei den amtlichen Daten ist mMn eher die Aktualität. Neubauten, abgerissene Gebäude und Umbauten tauchen auch in den Katastern der Gemeinden erst mit Verzögerung auf und das muss dann auch erst noch zum Land transferiert werden. Davon abgesehen sind die für die Nutzung freigegebenen Daten meist ein paar Jahre alt.

Da muss ich teilweise widersprechen.

Eine Befliegung für die Orthophotos findet (in NRW) alle drei Jahre statt. Im Grunde erfolgt das kontinuierlich jedoch immer an anderen Orten. Das gesamte Land wird in Summe in drei Jahren komplett beflogen. Je nachdem sind die Orthophotos als 1-3.5 Jahre alt. In Bonn wahrscheinlich von 2010, auf jeden Fall klar älter als die Bing2012 Bilder.

Auch die Liegenschaftskarte (ALK), die Grundkarte (DGK) sowie die topographischen Karten haben ähnliche Aktualisierungsrythmen. Man kann also Glück haben (aktueller als ein Jahr) oder auch Pech (älter als drei Jahre).

Häuser und Straßenführungen ändern sich ja zum Glück selten, sobald sie mal existieren. Allerdings muss man seine Gegend recht gut kennen, um zu wissen, wo es Änderungen gegeben hat. An solchen Stellen, muss man dann vor Ort prüfen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.

Letztlich ist die Aktualität (hoffentlich durch Besichtigung geprüft) einer der Vorteile von OSM. Das sollten wir durch ‘blindes’ Abzeichnen von amtlichen Unterlagen nicht verspielen.

Man kann auch mal Glück haben.
In Bonn wurde 2012/13 eine Kreuzung in einen ampelgeregelten ‘Kreisverkehr’ den sogenannten Trajektknoten umgebaut (Freigabe Juni 2013). Das ist natürlich noch auf keinem Luftbild drauf und auch nicht in der ALK enthalten. Aber zu meinem großen Erstaunen ist die DGK5 in diesem Bereich top-aktuell. So konnte ich die Größenordnung / Lage nach vielen Besuchen den realen Gegebenheiten anpassen.

Noch etwas: Aufgrund der Tatsache, dass alle Luftbilder und Karten bei der Veröffentlichung an irgendwelchen Stellen ‘veraltet’ sind, sollte man abgerissene Häuser nicht einfach in OSM löschen, sondern den Umriss erhalten, nur die Taggs entfernen und eine Notiz des Inhalts “… abgerissen … Datum (der Besichtigung)” hinzufügen. Andernfalls trägt das womöglich ein anderer Mapper nach den Bildern / Karten wieder ein. Das gilt natürlich auch für aufgegebene Wege oder geänderte Wegführungen.

Edbert (EvanE)

Hallo Edbert,

gibt es auch CIR-Bilder? Mit denen kann man Viele Sachen bedeutend besser unterscheiden (u.a. auch Gewässer im Wald).

fragt Sven (der aber in NRW nicht unbedingt Mappen will)

Hallo Sven

Über das NRW-Archiv werden nur DOP40 und die Metadaten dazu als Ebenen angeboten. Die Antwort lautet also: Nein.

Das schließt nicht aus, dass Geobasis NRW solche Bilder besitzt. Sie gehören nur nicht zu den “Offenen Daten”. Auch bei den Orthophotos besitzt das Land / Geobasis NRW Bilder mit besserer Auflösung (10cm oder besser).

Für Bäche (auch im Wald) bietet sich die DTK10 an. Die Bäche sind dabei leicht generalisiert, was in meinen Augen für OSM kein Nachteil ist. Brauchen wir wirklich jede kleine Änderung innerhalb 5m Abstand? Falls doch kann man die DGK5 zu Rate ziehen.

BTW: Was bedeut CIR? (Alles kann man nicht kennen.)

Edbert (EvanE)

Color-Infrarot-Luftbild

in den Metadaten zu Liegenschaftskarte steht
Aktualität: 13.01.2013

Hallo Edbert,

Auf Arbeit hatte ich keine Zein mehr reinzuschauen, aber jetzt im Zug… :slight_smile:

Auch im Online-Shop werden nur Echtfarbluftbilder (hier DOP20 [Digitales Orthophoto 20cm Bodenauflösung]) angeboten.

Auch werden sie nicht zum Kauf angeboten, was mir den Schluß nahe legt, daß sie schlichtweg nicht zur Verfügung stehen. Ich eigentlich schade… (aber man kann nicht alles haben). Bei und in Brandenburg sind sie zu mindestens verfügbar. Ob sie irgendwann mal nutzbar sein werden… hm… ich hoffe ja…

http://www.geobasis-bb.de/GeoPortal1/produkte/dop.htm

ja, sie werden oft auch Falschfarbluftbilder genannt. Das, was bei einem normalen Luftbild grün ist (z.B. Wald) ist bei einem CIR rot. Das hat den Vorteil, daß man Farbunterschiede besser sieht: z.B. Unterscheidung Laub-/ Nadelwald, Feuchtigkeitsgradienten im Offenland. Das hat in dem Fall u.a. was mit dem Chlorophyll der Pflanzen zu tun.

Das macht auch nichts, Fragen kostet nichts… :slight_smile:

Sven (mit solchen Luftbildgeschichten dienstlich beschäftigt.)

Ja, das steht so oder so ähnlich in allen Vermessungsgesetzen aller Bundesländer außer Thüringen. Die Vermessungsgesetzt bzw. die dazugehörigen Verwaltungsverordnungen unterscheiden sich i.d.R. nur hinsichtlich Mindestgröße des Gebäudes, Mindesterrichtungskosten oder dem maximalen Alter, damit nicht hundert Jahre nach der Errichtung plötzlich eine Einmessung in Rechnung gestellt wird. Nur Thüringen hat letztes Jahr (kann auch schon zwei Jahre her sein) die Gebäudeeinmessungspflicht leider abgeschafft.

Wenn ein neu errichtetes Gebäude eingemessen und im Innendienst (Büro) verarbeitet wurde, kommt die Änderung nach einer Prüfung durch das Vermessungsamt in die ALK. Wer als Datennutzer (z.B. Ingenieurbüro, Stadtwerke) einen Auszug aus der ALK kauft, erhält die tagesaktuellen Daten (alles, was schon eingepflegt wurde). Was man in Webservices (z.B. WMS-Dienste) sieht, ist nicht tagesaktuell. Diese werden nur hin und wieder aktualisiert. Sie greifen nicht direkt auf die Haupt-Datenbank zu (wie bei OSM, wo die Hauptdatenbank auch nur der Datenerfassung dient).

Folgendes bezieht sich ausschließlich auf NRW:
Die digitale Grundkarte (DGK5) ist kein 1:1-Rendering der ALK. Sie ist in Sache der Kommunen. Diese bekommen Änderungen aus der ALK mitgeteilt. Sie übernehmen jedoch nicht alles aus der ALK, da z.B. die Landnutzung im Kataster nicht so aktuell ist, sondern bedienen sich auch anderer Datenquellen (z.B. eigene Vermessunge/Begehungen, amtliche Ortophotos, …).

die ALK ist auch keine TOP Karte, solange wie da keine Vermessung stattgefunden hat wir das nicht in die Liegenschaftkarte kommen.

Mit besten Grüßen
nicht die Göre

hier noch die Beschreibung zur Deutsche Grundkarte 1 : 5.000 (DGK5)
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung07/produkte/topographisch/dgk5/index.html