Nicht historische Wegkreuze und Bildstöcke wie mappen ?

Ich würde mich auch an der Definition von wilmaed und Wolfgang B orientieren.

Das Kirchenrecht hilft nicht weiter. Zum einen können die Kapellen danach recht gross werden, zum anderen müssten wir bei den kleinen Kapellen erst noch kirchenrechtlichen Rat einholen. Irgendein Kirchenvater hat sich sicher schon mal dazu geäussert, wie eng sich Zelebrant und Gemeinde aneinander drängen dürfen um den Ritus noch mit höchster Ehrfurcht und der gebotenen Sorgfalt (Can 840) zu vollziehen… Ausserdem gälte das ja dann nur für die röm.kath. Kapellen.