Massenhafte Edits des Name-Tags von Friedhöfen in halb Deutschland

mir ist das auch nicht so wichtig, wenn da lieber keine Religion getaggt werden soll, ist mir das auch Recht. Ist dann halt implizit :wink:

Anhand der Friedhöfe der Stadt Horn-Bad Meinberg hatte ich dargelegt, dass dies so pauschal nicht zutrifft, anhand zweier städtischer Friedhöfe, bei dem auf dem einen sich nur katholische Einwohner des Dorfs, auf dem anderen nur evangelische Einwohner des Dorfs beerdigen lassen können. Alle Menschen anderen Glaubens haben keine Möglichkeit, sich auf einem der beiden Friedhöfe in städtischer Trägerschaft begraben zu lassen, für sie gibt es nur die Möglichkeit, sich auf dem städtischen Hauptfriedhof Kreuzenstein, ca. 5km entfernt beerdigen zu lassen.

Würde man religion bei diesen Friedhöfen weglassen, würde man aus der Trägerschaft (bei allen drei Friedhöfen die Stadt Horn-Bad Meinberg) den falschen Schluss ziehen, es seien auf allen drei Friedhöfen Begräbnisse für alle Religionsgruppen möglich.

religion=… sagt nach meinem Verständnis bei Friedhöfen aus, für welche Religionsgruppen dort Begräbnisse durchgeführt werden, so wie es bei Andachtsräumen und Kirchen anzeigt, welcher Religion die dort stattfindenden Veranstaltungen zuzurechnen sind.

Das ist auch bei Kirchen nicht anders. Es gibt durchaus auch Kirchen in der Trägerschaft der katholischen Kirche, in denen neben katholischen auch evangelische Gottesdienste veranstaltet werden. Ich fand im Internet auch ein Evangelisches Gemeindehaus, in dem die katholische Kirchengemeinde Gottesdienste hält, nachdem sie ihre eigene Kirche aus Kostengründen aufgegeben hatte. Und in Horn-Bad Meinberg gibt es eine freikirchliche Gemeinde, die Gottesdienste in einem Versammlungsraum abhält, der zur als Stadthallte genutzen Burgscheune gehört, die inklusive dieses Versammlungsraums in der Trägerschaft der Stadt liegt.

operator=* ist die Institution, die das Gebäude oder den Friedhof verwaltet
religion=* ist die Religionsgemeinschaft, deren Veranstaltungen dort stattfinden (Gottesdienst oder Begräbnis)

In diesem Sinne hat natürlich ein Friedhof keine Religion, er ist ja auch keine Person.

Übrigens weiß ich aus eigenem Erleben aus 5 Jahren Mitarbeit in dem entsprechenden Ausschuss des Stadtrats, der u.A. für die städtischen Friedhöfe zuständig ist, dass eine Stadtverwaltung aus rein pragmatischen Gründen gar nicht daran interessiert ist, Beerdigungen nach beliebigen religiösen Riten auf jedem Friehof zuzulassen. Denn rein beerdigungstechnisch (Hygiene, Räumlichkeiten, …) stellt z.B. Erdbestattungen nach muslimischem Ritus (im Leichentuch) andere Anforderungen als Erdbestattungen nach christlichem Ritus (im Sarg). Natürlich muss eine Stadt Beerdigungsmöglichkeiten für jegliche Religionsgruppe anbieten. Aber nicht zwingend auf dem Friedhof um die Ecke. So ist auch zu erklären, dass die Stadt als Träger bei den Dorffriedhöfen an den historisch gewachsenen Beschränkungen für Beerdigungen festhält.

Das muss man nicht gut heißen. Aber es zeigt meines Erachtens deutlich, dass es mehr als sinnvoll ist, neben dem Träger (operator) auch die Religion(en) anzugeben. Gibt es keine Beschränkung (in meinem Beispiel beim Friedhof am Kreuzenstein), wird dies durch religion= multifaith ausgedrückt.

@ Galbinus

Ist doch mein Reden … Jeder Mensch hat hierzulande das Recht, an seinem Wohnort oder in zumutbarer Entfernung (Nachbarort) bestattet zu werden. Wenn es innerhalb dieses Umkreises einen religionsoffenen Friedhof (oder alternativ spezialisierte Friedhöfe für alle denkbaren Religionszugehörigkeiten) gibt, dann (und nur dann) kann ein Friedhofsträger beschließen, dass auf einem bestimmten der vorhandenen Friedhöfe nur eine ganz spezielle Klientel (z.B. katholisch) verbuddelt werden darf. Wenn es die Alternativen nicht gibt, muss der Träger seinen Friedhof für alle Verstorbenen öffnen, so will es der Gesetzgeber.

Was mir bisher nicht bekannt war, ist die Einschränkung, dass ein städtischer Friedhof eine religiöse Beschränkung verfügt, das kannte ich bislang nur von kirchlichen Friedhöfen, macht aber sachlich keinen Unterschied, ob die Einschränkung von einer Kirche oder einer Stadtverwaltung verhängt wird. Und nur, wenn diese Einschränkung existiert, macht das Tag religion/denomination überhaupt Sinn, ansonsten ist es imho (ich bleibe dabei) überflüssig. Religion=multifaith stellt in diesem Zusammenhang keinen sachlichen Mehrwert dar und würde Atheisten ausschließen, was widerum unzulässig ist.

Was die Bestattungsriten angeht, haben die Friedhofsträger durchaus Gestaltungsspielraum und können z.B. Bestattungen ohne Sarg untersagen, so war es bis vor wenigen Jahren in Deutschland die Regel. Das gilt auch für die 24-Stunden Regel, die bei einigen Religionen zum Ritus gehört. Das hat aber nichts mit einer Beschränkung eines Friedhofes auf eine Religion zu tun.

Naja, ich würde bei einem Friedhof mit religion=multifaith immer davon ausgehen, dass dort auch Menschen ohne Religionszugehörigkeit bestattet werden können. Lässt man die Information religion=* weg, wäre nicht klar erkennbar, ob dieser Information vielleicht nur nicht erfasst wurde.