Lizenzumstellung: Das Mappen für die Mülltonne und wie man es umgeht

Die Lizenzumstellung bei Wikipedia im Frühjahr 2009 hat reibungslos geklappt, obwohl nur 75,8 Prozent von 17.000 abstimmenden Wikipedianern für den Lizenzwechsel gestimmt haben. Es gab keine einzige Klage und das, obwohl Wikipedia aufgrund seiner restriktiven Sperr- und Löschpolitik wesentlich mehr Feinde hat

Warum sollte ein derartiger Lizenzwechsel durch Mehrheitsbeschluss bei OpenStreetMap nicht möglich sein?

  • Der Abstimmungszeitraum ist wesentlich länger (bei Wikipedia waren es nur vier Wochen)
  • Die Zustimmungsquote ist wesentlich höher (99,2 statt 75,8 Prozent)
  • Die Schöpfungshöhe eines Knotenpunktes ist wesentlich geringer als bei Wikipedia-Artikeln
  • Die Knotenpunkte sind wesentlich stärker miteinander vernetzt, was bereits zum Bearbeitungszeitpunkt bekannt und gewollt war. Insofern handelt es sich zumindest beim Straßen-, Schienen- und Wegenetz um ein Gemeinschaftsprojekt.

Das ist Deine, wenn auch falsche, persönliche Meinung! Durch die Anbindung Deiner Wege an ein europaweites Wegenetz hast Du Dich zum Bestandteil einer Autorengemeinschaft gemacht, aus der man sich nicht mehr ohne weiteres, vor allem nicht aus purer Willkür, ausklinken kann!

Gruß FK270673

Hallo zusammen,

also wie schon mal gesagt, sehe ich auch gar keinen Anlass Daten von Nichtzustimmern und Enthaltern zu löschen.

Gruß Jürgen

@FK270673: Ich gehe davon aus, dass Wikipedia die Möglichkeit einer solchen Umstellung bereits vorher vorgesehen hat, ähnlich, wie das die CTs in Zukunft tun werden. Und dass wir eine Autorengemeinschaft sind (was grundsätzlich erstmal eib Begriff des deutschen Rechtssystems und nicht so ohne weiteres in andere Systeme übertragbar ist), ist deine, wenn auch vielleicht falsche, persönliche Meinung. Solange es Menschen gibt, die anderer Meinung sind (und mit B10xxx und mir wären ja schonmal mindestens 2 gefunden), besteht auch eine realistische Chance, dass auch ein Richter deine Ansicht nicht teilt.

@derjürgen: Wie oft soll ich es eigentlich noch sagen: Rechtlicher Anlass hin oder her, das Weiterverteilen der Daten ist moralisch einfach absolut unvertretbar. Das hat auch die LWG schon mehrfach klargestellt, die sogar vorsieht, die Daten von Ablehnern, die ihre Daten für Public Domain erklärt haben, nicht behalten werden. Also findet euch endlich damit ab, dass diese Daten verloren gehen werden und sucht lieber Wege a)dafür zu sorgen, dass die Zahl der Nichtzustimmer möglichst klein bleibt und b)deren Daten so schnell wie möglich durch geeignete ersetzt werden.

Wenn Du eine klare und unmissverständliche Antwort erwartest: ich werde so eine dreiste Privatisierung meiner Arbeit im Notfall einfach mit geeigneten technischen Mitteln bekämpfen. Wird mich die OSMF dann verklagen ?

Weil du in deiner Liste den entscheidenden Unterschied vergessen hast:

In der von Wikipedia früher verwendeten GFDL 1.3 stand sinngemäß “du darfst Wiki-Inhalte unter GFDL auch unter CC-BY-SA verwenden”.

In der CC-BY-SA findet sich keine derartige Kompatibilitätsklausel bzgl. ODbL.

Steht denn in der ODbL drin das du sie nicht verwenden darfst?

Gruß Jürgen

Die Inhalte waren GFDL 1.2 oder später lizenziert.
Für den “Lizenzwechsel” wurde die GFDL 1.3 veröffentlicht, welche einen “Umstieg” auf CC-BY-SA ermöglichte, ohne die Autoren fragen zu müssen.
Die Abstimmung über den “Lizenzwechsel” war nicht verbindlich und hätte theoretisch auch ohne Mehrheit erfolgen können.

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation&oldid=92279947#Verwendung_in_der_Wikipedia

Gruß,
Mondschein

Wurde eigentlich mal die Möglichkeit einer Pressemitteilung in Betracht gezogen, bzw gab es die in den letzten Wochen?

Man könnte doch sicherlich einen interessanten Artikel schreiben, der die Lizenzumstellung kurz umreißt, den aktuellen Stand erläutert und darauf hinweist, dass die Zustimmung vieler inaktiver Nutzer fehlt.
Vielleicht stolpert der ein oder andere inaktive Nutzer darüber!?

Ob ein solcher Artikel insgesamt sinnvoll ist oder nicht kann ich nicht beurteilen :slight_smile:

Eine Pressemitteilung nützt nur dann, wenn sie auch für die Medien interessant ist. Das ist am ehesten der Fall, wenn man dem Redakteur die “Betroffenheit” seiner Leser/Zuhörer/Zuschauer vermitteln kann. Konkret zusammenfantasiert etwa folgende Story: Ein Rettungsdienst/Freiwillige Feuerwehr steuert die Einsätze über OSM-Karten, weil sie aktueller sind als kommerzielle Karten. Jetzt droht OSM riesiger Datenverlust - einige Regionen Deutschlands sind ja wirklich mehr oder weniger von einer Person erfasst worden, die jetzt ablehnt oder sich nicht mehr rührt. Dadurch ist das Funktionieren des Dienstes gefährdet bzw. wird unnötig verteuert. Dann müsste sich ein regionaler Powermapper hinstellen und erläutern, was zu tun ist:

  • eingeschlafene Altmapper müssen zustimmen
  • Ablehner sollten noch einmal in sich gehen - Ablehnung der ODbL/CT ist eine Sache, aber Datenvernichtung???
  • Neumapper gewinnen. Oder zumindest Wanderer/Radfahrer/Outdoorer bitten, ihre GPS-Tracks hochzuladen. Das ist beim Neuzeichnen ja oft eine große Hilfe.

Je nach Ziel-Presse hast du sicherlich recht.
Für technisch versierte News-Seiten wie heise oder golem braucht man einen solchen Aufmacher eher nicht. Da genügt eine Überschrift wie “OpenStreetMap hat Lizenzprobleme” schon (nur so als überspitztes Beispiel).

Das haben die Mitglieder der OSM-License Working Group geschrieben, die auch die ct formuliert haben und die Entscheidung getroffen haben, die Zustimmung zur ODbL v1.0 und DbCL v1.0 in die ct aufzunehmen.

Gegen die Weitergabe meiner “CCbysa-Daten” durch die OSMF habe ich keinen Einwand und damit keinen Klagegrund.
Die “Kunden” werden sich aber wundern, wenn ich ihr gesamtes Werk als unter CCbysa veröffentlicht betrachte. Wer dann wen verklagt werden wir sehen, Streitwert und Gerichtsort ergibt sich dann von selbst.

Damit hast Du Deine Frage selbst beantwortet.

Gruß
Peter

Nein, denn es spricht nichts gegen die kommerzielle Verwendung von PD-Daten. Im Gegenteil, nichts ist besser geeignet.

Hinweis: Wenn man aus einem Weg die Knoten löscht, die von einem Nichtzustimmer stammen werden diese auch nicht mehr in der Versionsgeschichte angezeigt. So ist es mit dem Überprüfen der Versionsgeschichten natürlich einfach.

Das ist eine der interessantesten Aussagen zum Lizenzwechsel.

Wenn beispielsweise irgendjemand, idealerweise sogar ein Ablehner, nach dem Lizenzwechsel einen durch tägliche Updates aktualisierten Planetfile unter Creative-Commons-Lizenz anbietet, dann gäbe es rechtlich kaum eine Möglichkeit, ihn daran zu hindern. Schließlich hat ja jeder der Veröffentlichung unter CC- oder ODbL-Lizenz zugestimmt und die OSMF hätte kaum eine rechtliche Möglichkeit, das zu verhindern. Wenn die OSMF gegen eine Veröffentlichung unter CC-Lizenz klagen würde, dann würde das erstens lange dauern, zweitens wäre das Urteil ungewiss, drittens wäre die Presse äußerst negativ und viertens würden die Nutzer abwandern.

Falls die OSMF außerdem noch so dumm sein sollte, einen durch großflächige Löschungen kastrierten ODbL-Planetfile anzubeiten, dann wäre der gelöcherte ODbL-Planetfile für viele Nutzungen so unbrauchbar, dass sich dessen Nutzung von selbst erledigt.

Das ändert nichts daran, dass ich ODbL nach wie vor als besser geeignete Lizenz betrachte, aber sie sollte keinesfalls mit einem löchrigen Datenbestand beginnen. Notfalls muss man mit der Lizenzumstellung eben so lange warten, bis

  1. Creative Commons 4.0 herauskommt
  2. die Anzahl ablehnender Mapper auf unter 100 gefallen ist
  3. bis es keine Lücken mehr gibt, was IMHO unerreichbar ist. Allein in Niedersachsen wären 487.000 Knotenpunkte zu ersetzen - das entspricht etwa dem Vierfachen dessen, was der aktivste Mapper dort bis jetzt geleistet hat.

Gruß FK270673

Eine Veröffentlichung unter CC ist nicht möglich, weil Neuregistrierte (seit Einführung der CTs) ihre Daten nicht selbst unter CC veröffentlichen (wie bisher), sondern der OSMF das Recht einräumen, das zu tun. Das ist zwar nicht exklusiv, aber solange keine gesonderte Veröffentlichung unter CC vorliegt, gilt für diese Daten die Lizenz, unter der die OSMF sie veröffentlicht - was nach der Umstellung nur die ODbL sein wird. Natürlich wird trotzdem wahrscheinlich kaum einer etwas dagegen haben oder gar klagen, wenn diese Daten unter CC veröffentlicht wären, aber legal wäre es eben nicht und auch die OSMF selbst hätte ein Klagerecht.

um mal zurück zum Thema zu kommen…Ich würde keine Grenzen in DE mehr anfassen. Extrem viele wurden von Nightdive bearbeitet. Da wird es böse Überraschungen geben. Die Bundesgrenze hat eine Version > 1000 mal schauen wie die mal aussehen wird.

Wer etwas “verkaufen” bzw. Entgelt für die Benutzung erheben will, das frei ist, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit Probleme, es sei denn, er läßt sich von dem Urheber die Erlaubnis dazu geben, ergo müssen auch PD-OSM-User der ct zustimmen, was eigentlich unsinnig ist.

@FK270673(#94) und @errt(#95)
Eigentlich braucht man derartige Überlegungen gar nicht mehr anstellen.
Jeder CT-Zustimmer hat gleichzeitig der DbCL v1.0 zugestimmt und vertritt damit die Position, daß Fakten keinen Urheberschutz genießen (Zitat:“The Licensor takes the position that factual information is not covered by copyright.”)
Dadurch kann man mit den OSM-Daten in Zukunft machen was man will, wenn erst mal die CCbysa-only-Daten der CT-Ablehner bzw. der “Nicht-Antworter” aus dem Datenbestand entfernt sind.
Nach diesem ‘grandiosen Eigentor’ (falls es nicht beabsichtigt war) braucht die OSMF vor keinem Gericht mehr antreten, sonst droht ihr laut FK270673(#74, vorletzter Absatz) Übles.

Gruß
Peter

Bei so einer langen Geschichte ist es sowieso an der Zeit, die Grenze einmal komplett neu zu erfassen.
Und diesmal richtig, mit je einem Abschnitt (boundary_segment) für jeden Nachbar. Also (im Uhrzeigersinn):
Dänemark, Ostsee, Polen, Tschechei, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Nordsee.

So bleiben die einzelnen Teile einigermaßen übersichtlich. Ob man die beiden speziellen Fälle Vennbahn und Helgoland als eigene Abschnitte erfasst oder den passenden Abschnitten (Belgien resp. Nordsee) zuschlägt, wäre noch zu überlegen.

Ändern lohnt sich in der Tat wohl nicht mehr, sofern nicht irgendwo totales Chaos ausbricht.

Ähnlich sieht es auch mit vielen Routen aus.
Der Lahntalradweg wurde von einem Ablehner erstellt.
Da überlege ich schon, ob ich den mir bekannten Teil nicht komplett neu erfasse.

Edbert (EvanE)

Das einzige Problem, was derjenige bekommen könnte, wäre, dass er das Zeug nicht verkauft bekommt. Evtl. solltest du dir die Bedeutung von PD nochmal klar machen :wink:

Das hat mit der Bedeutung von PD nichts zu tun. Wer Rechte “verkauft”, bei denen er weder Eigentümer noch alleiniger Besitzer ist, bewegt sich auf sehr dünnem Eis.
Auch wenn es absurd erscheint, in einem Projekt, das mal als Community-Projekt gestartet ist, PD-Daten mit der Löschung zu bedrohen, erscheint mir in diesem Punkt das Verhalten der OSMF folgerichtig und nachvollziehbar.
tippeltappel hat es mal sehr treffend formuliert: Mit der Zustimmung zur ct degradiert sich der OSM-User zum kostenlosen Wasserträger.
Also los, ihr Wasserträger (bzw. ct-Zustimmer), die Welt ist voll von Leuten, die von eurem Schweiss profitieren wollen, die paar Datenverluste durch den Lizenzwechsel gleicht ihr schnell wieder aus, ihr müßt Euch halt mal anstrengen. :wink: