Genau für den Unterschied zu no wurde ja use_sidepath erfunden!
… auf der Fahrbahn fährt!
Auch der Radweg ist ja Teil der Straße …
Ist ein beliebter Fehler, Straße und Fahrbahn gleichzusetzen …
Und die Unterscheidung ist auch wichtig für die Fahrer mehrspuriger breiterer Räder oder Anhänger, für die es einen Passus in der VwV-StVO gibt, nach dem es nicht verfolgt werden soll, wenn sie für sie ungeeignete Radwege nicht nutzen.
… wobei ein Verzicht auf irgendwas am Hauptweg wieder zum alten Problem führt
- wirklich ein nicht benutzungspflichtiger Radweg?
- oder nur noch kein Mapper vorbei gekommen, der die B-Pflicht mit use_sidepath gemappt hat?
Daher hatte ich weiter oben ja schon optional_sidepath vorgeschlagen … Damit wär’s klar.
(Eigentlich bräuchte man noch was für unklare Fälle, ob eine B-Pflicht besteht oder nicht …)
Eben
So wäre es korrekt, weil das eine andere Rechtslage zwischen Radfahrer und Fußgänger beschildert, während deren Rechtsverhältnis bei Wegen mit oder ohne Blaulolly dasselbe ist, nur für den Radler hängt vom Blaulolly die B-Pflicht ab
Nö. Den Unterschied bzgl. designated (für Radverkehr vorgesehen) macht nur, ob es mit oder ohne Gehwegschild drüber hängt …
… und der linke Radweg wäre auch in dieser Richtung designated, sollte es aber eigentlich auch schon in Gegenrichtung sein.
Ja, ob man bei b) auf dem Weg alleine ist oder ihn sich mit Fußgängern teilen muss, erkennt der Radler nicht. Der Fußgänger erkennt das aber genauso wenig … Bei Rad only müsste eigentlich ein Fußgängerverbotsschild dazu, wenn nicht nebendran ein eindeutiger Gehweg sichtbar ist, dann reicht das.
Völlig sinnfrei wäre es bei getrennten Geh- und Radwegen, denn nur da reicht deren Existenz und Erkennbarkeit aus für eine freiwillige Benutzbarkeit. Bei gemeinsamen G+R fehlt es an eindeutigen Kennzeichnungen, die Festlegung auf Piktogramme gibt es erst relativ kurz, ohne diese Festlegung wurde bisher ein buntes Sammelsurium benutzt: auch schon Piktogramme, evtl. bissele anders, besagte “Radfahrer frei” solo auch rechts ober die von mir schon erwähnte Symbolik des Vz 240, nur nicht in weiß auf blau in rund, sondern in schwarz auf weiß in eckig. Gelegentlich sieht man solche Beschilderungen in Foren und Facebook.
Was man dort auch schon mal sieht, ist das Vz 240 (oder auch 241) mit dem Zusatz “Radfahrer frei”, was man auch nur in RIchtung Entfall der B-Pflicht interpretieren kann.
Nein, ein “Gehweg, Radfahrer frei” (bicycle=yes) ist es eben nicht (dazu fehlt die Verkündigung der Gehwegregeln durch Vz 239) sondern ein gemeinsamer Geh- und Radweg nach § 2 (4) Satz 3 ohne B-Pflicht (bicycle=designated).
Extra erlauben muss man es deswegen, weil es ohne Indizien, dass es ein gem. G+R nach § 2 (4) Satz 3 ist, ein reiner Gehweg ohne Radelrecht wäre (bicycle=no).
Ja, vor langer Zeit, hat sich aber nie wirklich durchgesetzt wegen div. anderer Probleme, die dabei entstanden, müsste man in Archiven stöbern …