Hallo zusammen,
nachdem ich mich einige Tage aus der Diskussion herausgehalten habe, einerseits um mich ein wenig “abzukühlen”, andererseits um mich der weiteren Recherche zu widmen, melde ich mich wieder zu Wort. Inzwischen sind ja auch weitere Fragen aufgeworfen worden, zu deren Klärung ich gern beitragen will.
Doch zuvor: Ich weise den gegen mich, von einigen wenigen, vorgebrachten Vorwurf des “Vandalismus” entschieden zurück. (Die Löschung der “Buchhorstklippe” war in der Tat ein Versehen und von mir nicht beabsichtigt.) Es bleibt nach wie vor Fakt, dass die Darstellung der von mir gelöschten Wege in ihrer Gesamtheit nicht den tatsächlichen Verhältnissen “on the ground” entspricht -unabhängig davon ob sie gesperrt sind, dies durch Verbotsschilder kenntlich gemacht sind etc. Die komplette Herausnahme der Wege aus den Karten (nicht aus der Datenbank, das habe ich nie gefordert!) bis zur weiteren Klärung ist mMn. hilfreicher, als es beim jetzigen Status zu belassen. Was mich aber besonders empört, ist dass Thomas meint, bei laufender Diskussion einen Revert zu setzen und mit dem Kommentar: Reverting vandalism zu versehen, und dies ohne genauere eigene Ortskenntnis. Selbstkritische Anmerkung: Ich zweifele inzwischen daran, ob es taktisch wirklich klug war, erst zu löschen, statt zu vorher zudiskutieren.
Darstellung in anderen Karten
Obwohl es eigentlich von geringer Bedeutung ist, was wie in anderen Karten dargestellt wird, dies aber immer wieder angesprochen wurde, habe ich mir die Mühe gemacht herauszufinden, in welchen Karten welche Wege wie dargestellt sind. Das Ergebnis:
Rad und Wanderkarte Brocken, 1:25 000, Kartographische Kommunale Verlagsgesellschaft mbH, ISBN 978-3937929-17-0, 19. Juni 2009
Keine Darstellung der Wege
Offizielle Wanderkarte Harzer Wandernadel, 1:50 000, Blatt 2, Kartographische Kommunale Verlagsgesellschaft mbH, ISBN 978-3937929-98-9, o. J.
Keine Darstellung der Wege
Rad- und Wanderkarte Harzer Grenzweg - Wandern am Grünen Band, 1:30 000, Kartographische Kommunale Verlagsgesellschaft mbH, 28. April 2006, ISBN 3-937929-64-9
Keine Darstellung der Wege
Wander- und Freizeitkarte Der Harz und Kyffhäuser, 1:50 000, Schmidt-Buch-Verlag, 9., aktualisierte Auflage September 2009
Keine Darstellung der Wege
Anmerkung: Diese Karte ist gleichzeitig Beilage des Buches von Florian Genrich: “Wandern im Harz - Der offizielle Wanderführer des Harzklubs” Schmidt-Verlag, 1. Auflage 2009
Wanderkarte Hochharz, 1:25 000, Public Press, ISBN 978-3-89920-068-3
Keine Darstellung der Wege
Harzer Hexenstieg - Offizielle Wanderkarte, 1:30 000, 6. aktualisierte Auflage
Keine Darstellung der Wege
Der Harz in vier Teilen, Blatt Der mittlere Harz, 6. aktualisierte und veränderte Auflage 2012, Schmidt Buch Verlag
Keine Darstellung der Wege
Offizielle Wanderkarte des Harzklubs, Karte II Ostharz, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen Anhalt, 3. Auflage 2009
Wege in Rudimenten vorhanden. Schneelochweg bis Polenweg, Buchhorstklippenweg bis Buchhorstklippe, Hannoveraner Steig teilweise vorhanden (Einstieg fehlt), Keine durchgehende Verbindung von Hermannstraße zum Brocken und umgekehrt, Alter Goetheweg und Knochenbrecherweg gelöscht. Bei den “Wegresten” keine Kennzeichnung der Sperrung.
Wandern im Westharz, LGN 1:50 000, 14. Auflage 2007
Hannoveraner Stieg vorhanden, Schneelochweg bis Polenweg mit Verbindung zum Weg Gelber Brink, Buchhorstklippenweg bis Buchhorstklippe, Teil des Blitzfinderstiegs, keine Verbindung zum Brocken. Hannoveraner Stieg komplett, Polenweg komplett mit Verbindung zu Gelben Brink. Alter Goetheweg, Knochenbrecherweg, und noch irgendein anderer vorhanden. Sperrung nicht dargestellt. Anmerkung: Dies ist die älteste Karte, die ich im Buchhandel finden konnte.
Ich denke, dass ich damit alle die Kartenwerke erfasst habe, die derzeit am Markt sind. Was für Schlüsse sind daraus zu ziehen?
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Bei der Mehrzahl der Karten, tauchen die zur Diskussion stehenden Wege nicht mehr auf. Dies sind die Karten, die von der Masse der Wanderer benutzt werden.
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Ausnahmen sind die von den jeweiligen Landesämtern bearbeiteten Karten,
bzw. deren Geodaten verwendet wurden. Hier sticht besonders die (ganz allgemein als veraltet zu bezeichnende) Ausgabe der niedersächsischen Landesvermessung negativ hervor.
Die Daten der Landesvermessung in Sachsen-Anhalt bilden die topographischen Fakten schon genauer ab. Sie entspricht vermutlich im Großen und Ganzen der Lage vor Ort. In einem Telefonat mit einem zuständigen Mitarbeiter der Behörde wird das bestätigt - mit dem Hinweis, dass in folgenden Ausgaben eine weitere Überarbeitung erfolgt. Für mich resultiert daraus, dass die Darstellung in OSM in der derzeitigen Form nicht der Realität vor Ort entspricht. Das mindeste, was getan werden muss, diese entsprechend zu ändern. Wie weiss ich allerdings auch nicht wg. Betretungsverbot.
Womit wir beim nächsten Thema wären: Wegegebot/Wegeplan
Zum besseren Verständnis für diejenigen, die sich nicht so oft mit mit dem Thema Naturschutzgebiete/Nationalpark Harz beschäftigen, hole ich eine wenig weiter aus:
Mit Schaffung der früheren zwei Nationalparks (Nationalpark “Hochharz” in Sachsen-Anhalt 1990 und dem Nationalpark “Harz” in Niedersachsen 1994), wurde die Überabeitung/Neuregelung des Wegerechts notwendig, die in die jeweiligen Gesetze in Form von Wegeplänen eingearbeitet werden musste. An der Erstellung dieser Wegepläne waren alle beteiligten Gruppen aus der Bevölkerung, der Kommunen, der Landkreise, des Tourismus, der Gastronomen, der Wandervereine, Naturschutzverbände etc. eingebunden. Diese Auseinandersetzungen waren teilweise sehr kontrovers und zogen sich über einen längeren Zeitraum hin, bis ein für alle Interessengruppen einigermaßen zufrieden stellender Konsens gefunden wurde. Die Wegepläne wurden danach von den jeweiligen Landesparlamenten verabschiedet und damit Bestandteil der jeweiligen Nationalparkgesetze. Mit Zusammenlegung der beiden Nationalparks wurde dieses Bündel in Teilen erneut aufgeschnürt und es folgte eine jahrelange Debatte um die konkrete Fassung des gemeinsamen Wegeplans nach vorherigem Muster. Nach mehr als fünf Jahren, teilweise heftiger Debatte, lag eine neuer Plan auf dem Tisch, der von den Länderparlamenten verabschiedet wurde und im vergangenen Jahr in Kraft gesetzt wurde.
Ich erläutere dies deshalb so ausführlich, damit klar wird, dass es bei der Sperrung von Wegen für Besucher nicht um Entscheidungen handelt, die per “ordre du mufti” von der Nationalparkverwaltung dem “Volk” aufgezwungen wurden, sondern letztlich im Konsens von Bevölkerung und den Interessengruppen gefunden wurde.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Im Nationalpark herrscht das “Wegegebot”, was bedeutet, dass der im NP nur auf dafür ausgewiesenen Wegen betreten werden darf (was natürlich auch für Mapper gilt). An den Wegen, die in den NP führen, sind Hinweistafeln aufgestellt, auf denen außer allgemeinen Hinweisen die Regeln, die im NP einzuhalten sind, deutlich sichtbar und verständlich zu lesen sind. Auf das Aufstellen zusätzlicher Verbotsschilder für die jeweils betroffenen Wege/Wegabschnitte wurde (bis auf ganz wenige Ausnahmen) verzichtet. Allgemein gilt die Regel: Nicht markierte Wege dürfen nicht betreten/benutzt werden. (Es wurde von ebbe73 u. a. darauf hingewiesen, dass es Wege, sog. Insiderwege, gibt, die nicht ausdrücklich mit Zielangaben versehen sind. Dies stimmt und ist in der Tat keine ganz glückliche Regelung, betrifft aber nur sehr wenige Wege. Die, über die wir gerade reden auf jeden Fall nicht.)
In einem neueren Beitrag (slhh) wird angesprochen, dass es möglicherweise im NP Anordnungen gibt, die nicht rechtsverbindlich sind. Solche Anordnungen gibt es selbstverständlich nicht, da die NP Verwaltung nicht über dem Recht steht, und das geltende Gesetz nicht außer Kraft setzen darf. Alle geltenden Einschränkungen dienen dem Schutzzweck (welchem sonst) und sind auch so definiert. Wege können allerdings auch aus Gründen aktueller Gefährdung (Felssturz; Windbruch) kurzfristig gesperrt werden, bis sie wieder gefahrlos zu begehen sind (Verkehrssicherungspflicht).
Fazit: Die Regel “Wegegebot” wird beim Betreten des NP mitgeteilt, und ist für jeden Besucher dessen IQ keine abnorme Abweichung des Durchschnitts der Bevölkerung aufweist, unmissverständlich. Ein zusätzliches Aufstellen von Verbotsschildern ist deshalb nicht nötig. Die Rechtslage ist klar. (Lesen sollte man allerdings schon können!)
Bevor ich diesen Post abschließe, um zu vermeiden, dass die Stofffülle zu unübersichtlich wird, noch ein paar Sätze zur Frage, warum nun gerade die Wege, die zwischen Gelben Brink, Hermannstrasse und Hirtenweg verlaufen, für Besucher gesperrt sind. Hier die Antworten:
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Dieses Gebiet ist als Ruhe- und Rückzugsraum für Wildtiere ausgewiesen.
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Das Gebiet um den Brocken herum, ist aufgrund seiner extremen klimatischen Lage ein Schutzgebiet von internationaler Bedeutung, besonders die Bereiche des Fichten-Hochwaldes, und der Hochmoorflächen. Am Brocken herrschen klimatische Verhältnisse, die denen auf Island in etwa gleichen. Die Absicht der Nationalparkverwaltung (man kann auch sagen: ihr gesetzlicher Auftrag) besteht darin, diesen Lebensraum der ungestörten Entwicklung zu überlassen (Prozessschutz).
Es kann ja jeder seine persönliche Meinung dazu haben, aber ich denke, dass es auch uns als OSM community darauf ankommen sollte, die Belange des Naturschutzes kooperativ zu unterstützen, und nicht dem rein egoistischen Partikularinteresse einiger weniger (unbelehrbarer?) Wanderer, Vorschub zu leisten, indem wir ihnen gesperrte Wege auf dem Silbertablett servieren.
Soviel für jetzt - ich werde auf Fragen/Beiträge, die ich bisher noch nicht behandelt habe, demnächst eingehen.
Gruß, und danke fürs Lesen und eure engagierte Diskussion.
P.S. Thomas, wie wäre es mit einer Entschuldigung wg. “Vandalism”?