Frage zum Thema maxheight [erledigt]

Ich denke, das Thema ist abgefrühstückt. Bevor es OT weiter geht, schließe ich mal diesen Faden.

… und besser 2 Schilder an der Brücke als gar keins - dann kann wenigstens eines runter fallen und es passt trotzdem. Es lebe die Redundanz:
https://www.hessenschau.de/panorama/tram-strecke-in-kaufungen-nach-unfall-gesperrt,lkw-bruecke-kaufungen-100.html

Eigentlich hängen an der Brücke dieser hiesigen Diskussion ja sogar drei Schilder pro Seite.
Neben den zwei 265 ja auch noch ein “Zeichen 627 Leitmal
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten.”
Sollte also das dreifuffzich runterpurzeln, bleibt noch das Leitmal “hier nicht gegendotzen” übrig …

Können angedachte autonome Bahnen eigentlich “kleinere” Gleislagefehler der verlinkten Art erkennen? :roll_eyes:

Die generelle Höhenbeschränkung auf 4 m in DE (ohne Sondergenehmigung) gilt aber nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Land- und forstwirtschalftliche Fahrzeuge dürfen beliebig hoch beladen werden, dafür ist keine gesonderte Genehmigung notwendig. (§ 18 Abs. 2 Satz 3 StVO).

Soweit ich weiß (-> ohne Gewähr) sind Autobahnbrücken, Schilderbrücken, Ampelpeitschen, Straßenbahnoberleitungen usw. in der Regel 4,7 m hoch.

Bernhard

Die Maße sind eigentlich in § 32 stvZo geregelt … Landwirtschaft darf da 3 m breit sein statt nur 2,55/2,60, aber bei der Höhe sehe ich keine Ausnahme …

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen ohne Ladung auch nicht höher als 4 m sein. Das passt auch zur StVZO.
Der Landwirt darf seinen 4 m hohen Heuwagen aber beliebig hoch beladen, auch über der Bordwände hinaus, und damit auf der Straße fahren.

Meiner Meinung nach gehören an die Straßen und Wege die Vorschriften aus der StVO, die der StVZO würde ich gar nicht betrachten.

Bernhard

Zur Brückendurchfahrtshöhe siehe auch hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Brückendurchfahrtshöhe

maxheight=4 halte ich für klar falsch, s.auch das gleichartige https://de.wikipedia.org/wiki/Brückendurchfahrtshöhe#/media/Datei:Bahnhof_Bieren.jpg Beispiel 4 in der Wikipedia.
right und left gibt es m.E. auch nicht, sondern forward und backward auf die OSM- Wayrichtung bezogen.

UPDATE: die 4m scheinen doch zu stimmen, sofern man nicht unter dem gekennzeichneten Bereich fährt der eine geringere Höhe hat. Das zitierte Wikipedia Beispiel hat vermutlich einen fehlerhaften Beschreibungstext.

Moin,

maxheight=4 halte ich für klar richtig.
Sie bezieht sich auf die zulässige Fahrzeughöhe (und ist ausgelegt für die zulässige Fahrzeugbreite (*) ).
Die Angabe schreibt vor, wo diese Fahrzeuge den Bereich durchfahren müssen.

Die seitlichen Angaben geben die maximal zulässige Fahrzeughöhe am Fahrbahnrand an.

Dies sind völlig sinnvolle Angaben für die Verkehrslenkung.
Niedrige Fahrzeuge können das Hindernis parallel befahren, höhere müssen es als Engpass in der Mtte befahren.

Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt.
Es ist allerdings Tatsache, dass einige mit dem Kopf durch die Wand wollen - manche in ihrer Fahrweise (siehe Dellen), manche in der Lesung solcher Beschilderung (ein Schild - ein Recht!). :wink:

Grüße
Georg

(*) Auch die Beschilderung in Deinem gleichartigen Beispiel gibt nicht die Scheitelhöhe des Durchlass, sondern die maximal zulässige Fahrzeughöhe - bezogen auf die zulässige Fahrzeugbreite - an.
Ein 3,5 hohes und 2,5 m breites Fahrzeug passt und darf da durch.
Vergleiche mal mit der Pfosten - und Schildhöhe sowie der Steinhöhe (ca. 30 cm).

Habe die Frage mal hier auch gestellt. Immerhin wurde der thematisch passende Auszug aus der “Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen” zitiert.