Nach den aktuellen Stellungnahmen des BMI sieht es für mich so aus, als werde der Erlaubnistatbestand des „berechtigten Interesses“ auf seiten des Gesetzgebers erfreulich weit gefasst. Demnach ist schon meine bloße Intention, das Brandenburger Tor fotografieren zu wollen, ein berechtigtes Interesse, das das KUG auf den Plan ruft, und ich muss – aber das ist ja nichts Neues – lediglich darauf achten, die Grundrechte der zufällig mit abgebildeten Personen nicht unverhältnismäßig stark zu beeinträchtigen.
Dann ist auch das dokumentarische Fotografieren zur Schaffung freier Information ein berechtigtes Interesse, und insofern können wir wohl erstmal durchatmen
Hat Harald ja schon beantwortet. Das ist die Regelung, die noch zwei Wochen lang Personen, die nur zufällig und unwesentlich mit auf einem Bild sind, als Beiwerk bezeichnet und ihnen damit das Recht am eigenen Bild verwehrt.